Plan für neues Namensrecht - Doppelnamen für alle und freie(re) Wahl des Nachnamens

Do 24.08.23 | 17:03 Uhr
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Beleuchtetes Klingelschild mit dem Namen Schätzchen (Quelle: imago images)
Audio: Antenne Brandenburg | 23.08.2023 | O-Ton von Marco Buschmann, Bundesjustizminister | Bild: imago images

Auch wenn Lena Schneider und Cem Öztürk nicht heiraten, darf ihr Kind künftig Schneider-Öztürk heißen. Drin wäre auch Öztürk-Schneider. Oder kein Doppelname. Möglich macht's das neue Namensrecht. Unmöglich bleibt Schneitürk oder Özschneider.

  • Bundesregierung bringt Reform des Namensrechts in den Bundestag
  • Mehr Möglichkeiten bei Doppelnamen - auch Kinder sollen Doppelnamen bekommen dürfen
  • Keine Eigenkreationen aus zwei Namen möglich
  • Änderungen könnten ab Mai 2025 gelten

Das deutsche Namensrecht soll nach dem Willen der Bundesregierung flexibler und liberaler werden. Denn die bisherigen Regelungen basierten auf "überholten Rollenvorstellungen" und "unlogischen Regeln", so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Buschmann findet, das deutsche Namensrecht sei "mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit in diesem Land nicht mehr kompatibel".

Denn viele Paare wünschten sich ein gleichberechtigtes Zusammenleben und würden das gern auch mit einem gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) und einem echten Doppelnamen zum Ausdruck bringen. "Das machen wir möglich", so Buschmann.

Künftig sollen Paare und deren Kinder also mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens erhalten, wie das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschloss. Kernstück ist die Einführung echter Doppelnamen für Familien. Künftig sollen etwa beide Ehepartner einen Doppelnamen führen können.

Mehr Doppelnamen für Paare und deren Kinder

Wenn Frau Schneider und Herr Öztürk heiraten, sollen künftig beide einen Doppelnamen führen können - und zwar egal in welcher Reihenfolge und ob mit oder ohne Bindestrich (beide tragen jedoch den Doppelnamen in gleicher Reihung). Auch wenn einer von beiden ursprünglich einen anderen Geburtsnamen hatte - also etwa Frau Schneider vor ihrer ersten Heirat Schmidt hieß - kann dieser Teil des neuen Doppelnamens werden. Auch Bestandteile schon geführter Doppelnamen können Teil des neuen Doppelnamens werden.

Kinder von Eheleuten sollen den gemeinsamen Doppelnamen nach der Geburt ebenfalls erhalten. Kinder sollen künftig auch dann einen Doppelnamen bekommen können, wenn ihre Eltern keinen führen und unabhängig davon, ob die Elternteile verheiratet sind. Gemeinsame Ehenamen bleiben aber verheirateten Paaren oder Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften vorbehalten.

Bisher war all das nicht möglich. Nach geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder können in der Regel keinen erhalten. Die Neuregelung soll auch für bereits verheiratete Paare und ihre Kinder gelten. Hier soll eine Übergangsregel geschaffen werden.

Was bei der Namensgebung zu beachten ist

Namensketten soll es weiterhin nicht geben, bei zwei Namen ist Schluss. Wer schon einen Dreifachnamen wie Schneider-Meier-Öztürk hat, darf ihn allerdings behalten. Beide Partner sollen auch keine unterschiedlichen Doppelnamen führen dürfen.

Ein Beispiel

Archivbild: Schauspielerin Josefine Preuß und Schauspieler Elyas MBarek am 31.01.2007 (Quelle: IMAGO/Strussfoto)
IMAGO/Strussfoto

Lena Schneider und Cem Öztürk (so wie das Paar aus "Türkisch für Anfänger") sind ein Paar, aber nicht verheiratet. Sie bekommen ein Kind, Vorname Timo. Die elterliche Sorge steht ihnen gemeinsam zu. Neben den bestehenden Möglichkeiten (Schneider oder Öztürk) kann für das Kind oder die Kinder von Lena und Cem in Zukunft - auch ohne Eheschließung der Eltern - ein aus Schneider und Öztürk gebildeter Doppelname zum Geburtsnamen bestimmt werden. Dieser kann (muss jedoch nicht) - durch einen Bindestrich verbunden werden. Möglich sind: Timo Schneider-Öztürk oder Timo Öztürk-Schneider (jeweils auch ohne Bindestrich).

Namensänderung des Geburtsnamens mit Volljährigkeit

Erwachsene, die ihren Nachnamen ändern wollen, sollen das in Zukunft einmalig leichter tun können - vorausgesetzt, sie nutzen dabei Namen ihrer Eltern. Bisher braucht man dafür einen wichtigen Grund. Sie können dabei künftig vom Namen des einen Elternteils zu dem des anderen wechseln oder einen Doppelnamen aus den Namen beider annehmen. Genauso können Menschen, die als Kind einen Doppelnamen erhalten haben, diesen auf nur einen seiner Bestandteile verkürzen.

Stief- und Scheidungskinder können Namen leichter rückgängig machen

Kinder sollen ihren Nachnamen im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern leichter ändern können. So sollen Stiefkinder, die den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben, die Namensänderung leichter rückgängig machen können, wenn ihr leibliches Elternteil sich hat scheiden lassen oder wenn das Kind nicht mehr im Haushalt der Stieffamilie lebt.

Wenn Vater oder Mutter den Ehenamen nach einer Scheidung ablegt, soll ein Kind, das bei diesem Elternteil lebt, unkompliziert den gleichen Nachnamen erhalten können. Bei Kindern über fünf Jahren soll das deren Einwilligung voraussetzen. Grundsätzlich soll es jedoch keine Änderung gegen den Willen des anderen Elternteils geben können.

Keine zwangsläufige Namensänderung bei Adoption als Erwachsener

Wer erwachsen ist und adoptiert wird, soll künftig seinen bisherigen Nachnamen behalten können, wenn sie oder er einer Änderung vor der Adoption widerspricht. Bislang geht das nicht, allenfalls ein Doppelname wäre, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, möglich. Ein Doppelname aus dem bisherigen Namen und dem Adoptivnamen soll weiter möglich bleiben, jetzt aber ohne schwerwiegende Gründe.

Es gibt viele Paare, die sich ein gleichberechtigtes Zusammenleben wünschen, das auch zum Ausdruck bringen wollen, beispielsweise echte Doppelnamen führen wollen. Das machen wir möglich

Justizminister Marco Buschmann (FDP)

Namensendungen für nationale Minderheiten

Namensrechtliche Besonderheiten nationaler Minderheiten und ausländische Namenstraditionen sollen besser sichtbar werden. So soll Sorbinnen die weibliche Abwandlung ihres Familiennamens ermöglicht werden, ebenso bei slawischen Familiennamen. Aus "Kral" würde dann "Kralowa", erklärte das Ministerium. Das Gleiche gilt auch für die Kinder dieser Familien.

Dänen und Friesen sollen ebenfalls Nachnamen, die ihren jeweiligen Traditionen entsprechen, bilden können. Für Friesen sind das Geburtsnamen, die aus dem Vornamen eines Elternteils gebildet werden. Zum Beispiel Jansen in Abteilung von Jan als Vorname des Vaters oder der Mutter, so das Ministerium. Für Dänen sind das Geburtsnamen, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen wie des Großvaters umfassen und keinen Bindestrich enthalten. Ein Beispiel wäre Albertsen Christensen.

Neuregelung umfasst nicht alle möglichen Namensänderungen

Bei der Reform geht es nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind. Also Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben. Das so genannte Selbstbestimmungsgesetz, bei dem Menschen ihre Namen mit dem Geschlechtseintrag ändern lassen können, betrifft hingegen öffentliches Recht.

Die neuen Regelungen sollen für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gelten und für Ausländer, wenn ein Ehegatte oder Elternteil von ihnen in Deutschland lebt.

Was man unter Namensrecht versteht

Der Name einer Person zählt, so das Bundesministerium für Justiz auf seiner Website [bmj.de], zum verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht. Er besteht aus Vor- und Familienname und dient der Unterschreidung und Identifikation einer Person. Das Namensrecht ist in mehreren Gesetzen geregelt. Regelungen zur Bestimmung oder Änderung und zum Schutz des Namensrechts finden sich sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), als auch in anderen Gesetzen, wie dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), dem Personenstandsgesetz (PStG), dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG), dem Minderheitennamensänderungsgesetz (MindNamÄndG) sowie dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG).

Wann die Neuregelung in Kraft tritt

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Liberalisierung des Namensrechts im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Gesetzentwurf geht nun in den Bundestag. Die Neuerungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Mai 2025 in Kraft treten, damit die Standesämter genug Zeit zur Umstellung haben. Was übrigens nicht geplant ist: Eine Verschmelzung von Namen, bei der etwa "Schneider" und "Öztürk" zu "Schneitürk" oder "Özneider" würden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 24.08.2023, 12:05 Uhr

51 Kommentare

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  1. 51.

    Wow, DAS sind wieder Probleme...

  2. 50.

    "Dürfte Linus --Linus Müller heißen? "

    Ja, schon, aber Linus Hirschgeweih klingt doch viel cooler.
    Sagen Sie ihm das mal!

  3. 49.

    Lena Müller heiratet Waldemar Hirschgeweih und tragen den gemeinsamen Nachnamen Hirschgeweih.
    Sohn Linus Hirschgeweih möchte den Geburtsnamen seiner Mutter--Müller--annehmen-- ginge das?

    Dürfte Linus --Linus Müller heißen?

  4. 47.

    Nee, nicht nur - das ist das Prinzip von Schüttelreimen.

  5. 46.

    Kindesmissbrauch?! Welcher Mensch, der als Kind von einem Elternteil missbraucht wurde, möchte schon dessen Namen tragen, um später ständig an den Täter erinnert zu werden?

  6. 45.

    Die Politik kümmert sich echt nur um Dinge die keiner braucht. Haben wir wirklich keine anderen Sorgen? Was sind das nur für unfähige Leute in der Politik.

  7. 44.

    Dann müssen Sie jetzt größer und weiter denken! ;-)) 2 oder 3 Vornamen kommen ja mit hinzu. 255 Zeichen für einen ganzen Namen schaffen wir noch! ;-))

  8. 43.

    Dazu gebe ich Ihnen vollkommen recht! Ich frage mich schon lange, warum muss denn alles privat auf den Kopf gestellt werden in der heutigen Zeit. Solche Wunschveränderungen was bringen die wirklich, der Politik gefällt es? Egal ob dabei noch mehr Bürokratie anstatt Abbau geschaffen wird? Wir haben in der Krise Existenzprobleme, darum sollte die Politik sich kümmern. Verrückt geht die Welt unter mit solchen Pipifax -Kleinigkeiten im Leben. Was stört den Menschen noch alles, damit er zufrieden ist?

  9. 42.

    Wie meinen Sie das jetzt mit einer Namensänderung wegen Missbrauch? Können sie vielleicht für alle hier etwas erläutern...

  10. 41.

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war für mich für die Dimensionierung von Namensfeldern in Datenbanken immer das Maß aller Dinge, daran habe ich die Größe des Namensfeldes festgemacht :)

  11. 40.

    Aber Sie haben beide Posts mit so albernen Fragen beendet, dass Ihre Absicht, das Thema lediglich durch den Kakao ziehen zu wollen, sehr offensichtlich ist.

  12. 39.

    Bin froh, dass NEPHALIN das Thema erwähnt hat: Namensänderung wegen MISSBRAUCHs. Offensichtlich fast unmöglich und mit endlosen Gutachten etc verbunden, mit denen man dann vor Gericht durchkommen müsste, was aber noch schwieriger ist, und langwieriger, als der ganze Begutachtungsvorlauf. Wer tut sich das an? Niemand. Lieber Gesetzgeber, bitte bitte unternimm was! Es tut sich doch so viel in letzter Zeit! Das Gesetz zur Änderung des Geschlechtseintrags, zum Beispiel: das hat mir Hoffnung gegeben. Darauf, dass man demnächst in namenstechnischer, nein: verwaltungstechnischer Hinsicht (Stichwort Vereinfachung) auch mal an uns MISSBRAUCHSOPFER denkt. Please! Thank you.

  13. 38.

    Grundsätzlich waren und sind Doppelnamen wegen Ihrer Länge umständlich, z.B. bei der mündlichen und schriftlichen Anrede. Ich verstehe nicht, dass man in der heutigen Zeit, wo alles schnell gehen soll, so etwas einführen will. Da gibt es wichtigere Probleme zu lösen.

  14. 37.

    War das so wichtig? Wenn es Deutschland rettet, dann bitte.
    Die Politik kümmert sich um lauter Themen, die total uninteressant sind. Es wird eine gesellschaftspolitische Debatte geführt, die völlig an den Menschen vorbeigeht und eine Politik, die den Beweis nicht mehr führt, dass sie die großen Probleme unseres Landes wirklich löst.

  15. 36.

    >"Können sich da die Kinder selbst entscheiden, welchen Namen sie tragen möchten ?"
    Kinder selber grundsätzlich nicht, weil sie nicht rechtsfähig sind. Als Erwachsene mit 18 können Leute alles mit sich und ihrem Namen machen, was geht.

  16. 35.

    Ganz einfach, ich trage einen Doppelnamen, weil ich meinen Geburtstnamen nach der Heirat behalten wollte. Damit aber die Kinder keinen Doppelnamen bekommen, haben sie nur einen Nachnamen, nämlich den Familiennamen, auf den wir uns damals geeinigt haben. So hat die ganze Familie einen Nachnamen, nur ich halt einen Doppelnamen. Wer genau leidet Ihrer Meinung darunter?
    Komisch, dass man sich darüber aufregt, in anderen Ländern ist das so üblich und nebenbei, man darf lieben, wen man will, man darf sein Geschlecht amtlich ändern lassen, wenn man will, aber über Doppelnamen regen Sie sich auf? Wir brauchten damals keine Münze, wir haben uns einfach so geeinigt, nur eben nicht so, wie Sie sich das wünschen.

  17. 34.

    Bravo das nenne ich mal Prioritäten, man kann sich zwar nichts mehr zu essen leisten und Miete und Strom werden unbezahlbar, aber dafür hat man dann ein 2 m langen Nachnamen glücklicherweise.

  18. 33.

    Nein, ich habe erst im zweiten Post die Frage gestellt, wozu es überhaupt Doppelnamen braucht.

  19. 32.

    Was ist denn mit den legalen Kinderehen ? Können sich da die Kinder selbst entscheiden, welchen Namen sie tragen möchten ?

  20. 31.

    Wieso sind Doppelnamen kompliziert? Es gibt herrliche Beispiele von Doppelnamen "in primitiver Einfachheit " : Gabriele Lösekrug-Möller(SPD), Sigrid Skarpelis-Sperk(SPD)-genannt: "Triple S", Simone Greiner-Petter-Mumm,Biathletin, Oda-Gebbine Holze-Stäblein,Pastorin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(FDP) etc. ...wie ich finde, hervorragende Beispiele einer Namensvielfalt ,die ich, in was auch immer für Zusammensetzungen , nicht missen möchte.

  21. 30.

    Sie wiederholen sich. Dass Sie Doppelnamen doof finden, ist angekommen.

  22. 29.

    Wozu eigentlich überhaupt Doppelnamen? Die sind nur unnötig kompliziert, selten klangvoll, oft sogar lächerlich (da fragt man sich, warum der "schlimmere" Name nicht abgelegt wurde, sondern beibehalten wurde) und wirkliche Vorteile kann ich darin einfach nicht erkennen. Wenn man sich nicht einig werden kann bei der Hochzeit, soll man halt ne Münze schmeißen oder ein Los ziehen.

  23. 28.

    Was heißt hier „Nebenfrau“?? Mit „Kegel“ sind althergebracht uneheliche Kinder gemeint! Wenn eine ledige Mutter bei der Heirat ein Kind mit in die Ehe bringt, das nicht das leibliche Kind des Ehemannes ist. Worin besteht dann für beide Kinder ein Unterschied, wenn das Paar ein gemeinsames Kind bekommt?
    PS: Zitat Wiki „‚Mit Kind und Kegel’ ist eine Redewendung in der Bedeutung ‚mit der gesamten Familie’ oder …. Sie bedeutet eigentlich ‚mit ehelichem und unehelichem Kind’ …“!

  24. 27.

    Was heißt hier „Nebenfrau“?? Mit „Kegel“ sind althergebracht uneheliche Kinder gemeint! Wenn eine ledige Mutter bei der Heirat ein Kind mit in die Ehe bringt, das nicht das leibliche Kind des Ehemannes ist. Worin besteht dann für beide Kinder ein Unterschied, wenn das Paar ein gemeinsames Kind bekommt?

  25. 26.

    >"Dann ist das Gesetz aber nur ein kurzlebiges Strohfeuer um des aktuellen politischen Effektes wegen und ist nicht wirklich zukunftsträchtig zu Ende gedacht."
    Nein. Das vereinfacht es für die Kinder. Wenn Sie weiterdenken, würden eben Namensketten entstehen, die absolut upraktisch sind und zu keiner Identifikation führen. Es ist an den Eltern, sich bei der Heirat für einen gemeinsamen Doppelnamen wenn gewünscht zu entscheiden. Fertig aus. Daher heißt es Doppelname und nicht Dreichfach- oder Vierfachname! Wenn aus dieser Partnerschaft mit Doppelname ein Kind geboren wird, dann kann es auch diesen gemeinsamen Familien-Doppelname als Familienname haben - anders als vorher. Wenn dieses Kind mit Doppel-Nachname dann jemanden Heiratet, ist es an den heiratswillig verliebten Partnern, sich aus den verfügbaren Namen einen oder Doppelnamen zu wählen. Wo ist das Problem? Wenn die Partner keinen Mischnamen wollen, dann können beide je den eigenen Namen behalten wie schon immer möglich.

  26. 25.

    Das macht für Erbenermittler aber keinen Unterschied, weil in der Vergangenheit Frauen bei der Heirat meistens den Namen des Mannes wählten und „nur“ noch „geborene …“ waren.
    Alles andere war ja nicht meine Frage. Also, erben Kind und Kegel heutzutage zu gleichen Teilen oder nicht?

  27. 24.

    "erben Kind und Kegel eigentlich zu gleichen Teilen?" Warum sollte die Kegel überhaupt erben? Wenn, dann bekommt die Frau und die Kinder, aber garantiert nicht die Nebenfrau = Kegel.

  28. 23.

    "Namensketten soll es weiterhin nicht geben, bei zwei Namen ist Schluss." D.h. also, daß diese Freiheit für die Kinder eines Paares mit Doppelnamen dann schon wieder vorbei ist, da bei deren Heirat ja dann eine Namenskette entstehen würde. Dann ist das Gesetz aber nur ein kurzlebiges Strohfeuer um des aktuellen politischen Effektes wegen und ist nicht wirklich zukunftsträchtig zu Ende gedacht.

  29. 22.

    Erstmal spielen Namen bei der Onlinesuche für Erbenermittler schon ne Rolle. Mal so nebenher... Spielt aber keine Rolle für die hier im Artikel informierte Gesetzesänderungen. Die sind mehr auf die Handhabung der Familiennamen in einer modernen Gesellschaft mit Partnerbeziehungen sonstwie und auch späterer Entscheidungsfreiheit der daraus erwachsenen Kinder gedacht. Was ich so auch gut finde. Ich hatte in meinem großen Bekanntenkreis schon mehrfach den Fall, dass Kinder aus Scheidungsehen oder aus unverheirateten Partnerschaften doch lieber den Familiennamen der Mutter oder des Vaters annehmen wollten. Das war von amtswegen immer mit einer schriftlich glaubwürdigen Darstellung verbunden, warum der jetzt erwachsene Mensch mit dem anderen Nachnamen besser leben kann. Die anderen jetzt vereinheitlichten Regeln mit diesen Doppelnamen ist eigentlich eine Anpassung an internationale Regeln. In anderen Ländern war es schon immer usus, dass das Kind den gemeinsamen Familiennamen hat.

  30. 21.

    Bei Erbschaftsangelegenheiten spülen doch die Namen keine Rolle, wenn man Familienbücher, Heirats- und Geburtsurkunden als Nachweis vorlegen kann.
    Wie is’n das heutzutage überhaupt, Herr(?) Toberg, erben Kind und Kegel eigentlich zu gleichen Teilen?

  31. 20.

    Wird denn auch die Regelung zum "wichtigen Grund" geändert bzw. reformiert. Wir haben das problem, dass wir uns bei der Ehescheidung für meinen indischen Nachnamen entschieden haben, der missverständlich interpretiert werden kann. Zum Wohle unserer Kinder in der Schule, haben wir schonmal versucht den Nachnamen nochmal ändern zu lassen, mit Begründung, dass Mobbing in der Schule und Hänseleien so vermieden oder abgemildert werden könnten. Doch das deutsche, alte Namensrecht besagt, dass wenn man sich einmal bei der Heirat für einen Namen bewusst entschieden hat, dann ist dies nicht mehr änderbar und in Stein gemeisselt.

    Ist es nun doch eventuell wieder möglich oder welchen Weg könnte bei Inkrafttreten vielleicht für meine Kinder gehen? Zuerst Doppelnamen, dann Kinder entscheiden lassen?

  32. 19.

    >"Wer braucht denn ... heutzutage noch einen Stammbaum?"
    Na haben Sie ne Ahnung... Bei Erbschaftsangelegenheiten ist der Stammbaum entscheidend! Ich sage nur: Unbekannte Erbtante väterlicherseits nach 3. Generation! zumal es immer einen Unterschied zwischen Erb-Stammbaum und Namens-Stammbaum gibt. Wenn jemand unbedingt solche Namen wie "von und ab und zu Schlechtental" führen möchte, ist das für jeden Otto-Normal immer ein deutliches Zeichen von mehr Schein als Sein.
    Namen sind ein Teil des Charakters ;-))

  33. 18.

    Wer braucht denn außer Persönlichkeiten wie Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Buhl-Freiherr von und zu Guttenberg heutzutage noch einen Stammbaum? Bei immer mehr Patchwork-Familien geht sws einiges durcheinander.
    Meiner Meinung nach sollte die Namensgebung der Eltern nur vorläufig sein, so dass sich die Heranwachsenden später den Namen des Elternteils aussuchen können, zu dem sie sich mehr hingezogen fühlen.

  34. 17.

    Eben um diese Frage zu vermeiden, gabs vor diesem Gesetz die Regel, dass ein Kind nur einen Familiennamen des Doppelnamens der Eltern tragen durfte. Normal war dies der Vorheirats-Name der Mutter. Mit diesem Gesetz müssen sich die Ehepartner dann eben einigen, welche Kombination aus den beiden Doppelnamen oder nur einen Doppelnamen eines der beiden sie wählen. Das ist dann wohl ein persönlicher Spaß bei einem Scrabble-Spiel mit Nachnamenteile der angehenden Eheleute. ;-))
    Das finde ich aber kein Manko im Gesetzt. Das kann die angehende Familie doch ganz für sich entscheiden. Entscheidend für den standesamtlichen Akt ist, dass der neue Familienname dem Amt bekannt gemacht wird. Das war vorher auch schon, dass man vor dem Standesamtstermin den gemeinsamen Familiennamen bekanntgeben musste. Für das Amt spielt die Kabbelei bei der Suche des Namens keine Rolle.

  35. 16.

    "Und was machen Leute, die beide Doppelnamen tragen und heiraten/Kinder bekommen? Bekommen die dann Doppel-Doppelnamen?"

    Die Antwort steht doch explizit im Text! Mehr als zwei Namensbestandteile sind auch weiterhin nicht möglich, es dürfen nur Doppelnamen vergeben werden, keine Dreifach-, Vierfachnamen, usw. Bei Heirat von Partnern, bei denen einer oder beide bereits Doppelnamen haben, kann der neue Familiennname aus den jeweiligen Bestandteilen der alten Namen neu gebildet werden, aber eben nur mit maximal zwei. Genauso bei Kindern von unverheirateten Paaren mit solchen Namen. Also wenn z.B. Peter Müller-Franz und Ida Schulze-Koslowsky heiraten, kann ihr neuer gemeinsamer Name Müller-Schulze, Koslowsky-Schulze, Schulze-Franz, Franz-Koslowsky, usw. sein.

  36. 15.

    Mal richtig gelesen, gehts dem Gesetzgeber mehr um den Kindsnamen der Geburt bei Eltern mit Doppelnamen und um nachträgliche Namensänderung bei z.B. Scheidung. Dass ein Kind mit Familiennamen väterlicherseits nach der Scheidung den Familiennamen der Mutter annehmen konnte, war ja schon immer möglich. Auch dass ein Kind von unverheirateten Paaren später statt den Familiennamen der Mutter den Familiennamen des Vaters annehmen kann, war auch schon möglich. Diese Änderungsmöglichkeiten sollen nur eben vereinfacht werden. Also ohne Begründung, warum man sich mit dem einen Familienname besser fühlt oder psychisch besser zurecht kommt als mit dem derzeitigen Nachname.

  37. 14.

    Gleichberechtigtes Zusammenleben egal in welcher Form, scheint bei Namensgebung wirklich so schwierig zu sein? Dazu gebe es viele Fragen, bei den Wirr- Wirr was daraus entstehen kann. Doppelnamen sind doch perfekt, jeder bringt seinen Namen dazu, es wäre doch die einfachste Lösung, ausgenommen Namen die nicht tragbar sind. Bei Scheidung lässt man den zusätzlichen Namen weg. Kinder ab 5 Jahren können entscheiden, wie soll das verstanden werden? Kann bei den Durcheinander der Namen überhaupt noch ein Stammbaum sich Kultur nennen?

  38. 13.

    >"aber seit mehr als 20 Jahren unter einem gewissen Namen bekannt bin, inklusive Webseite usw. !"
    Genau das ist dazu notwendig. Sie sind seit 20 Jahren unter diesem Nick als Autor einem großen Publikum bekannt. Damit erfüllen Sie die Voraussetzung für einen im Ausweis eingetragenen Künstlernamen. Völlig korrekt.

  39. 12.

    Die meisten Doppelnamen, die mir bisher "begegnet" sind, klingen hochgradig pnlich, damit tut sich niemand einen Gefallen. Unnötig kompliziert wird es außerdem, wenn man den Namen telefonisch durchgeben oder in Formulare eintragen soll, die oft zu wenig Kästchen dafür haben. Und was machen Leute, die beide Doppelnamen tragen und heiraten/Kinder bekommen? Bekommen die dann Doppel-Doppelnamen?

  40. 11.

    Das ist alles mehr oder weniger Humbug und wird zukünftig auch zu Problemen führen, die von den Leuten, die das jetzt betreiben, gar nicht überblickt werden können.

    Auf der anderen Seite bleibt es weiterhin fast unmöglich, seinen Familiennamen ändern zu lassen, zum Teil selbst für langjährige Missbrauchsopfer, weil das dann Leute zu entscheiden haben, die überhaupt nicht über die nötige Expertise im psychologischen Bereich verfügen und die angeführten Gründe meist lapidar als nicht ausreichend ansehen.

    Die Begründung, dass es hierbei um eine gewisse "Bindung" ginge, wird zwar mit den neuen Möglichkeiten im Prinzip ausgehebelt, trotzdem wird es für normale Leute kaum möglich werden, den Namen #ändern zu lassen, obwohl jeder Mensch in Deutschland auch nach Änderung problemlos identifiziert werden kann/könnte.

  41. 10.

    Das ist falsch und vor allem, es obliegt letztlich dem jeweiligen Mitarbeiter im Amt.
    Ich hab auch einen Künstlernamen, obwohl ich gar nicht "künstlerisch" tätig bin, sondern "nur" schreibe, aber seit mehr als 20 Jahren unter einem gewissen Namen bekannt bin, inklusive Webseite usw. !
    In vielen Fällen führt der Weg zum "Künstlernamen" auch schlichtweg übers Markenrecht, indem man eine solche anmeldet und dann, was auch immer, vertreibt/verkauft.

  42. 9.

    >"Die armen Kinder... :-( "
    Ja die Eltern denken selten an die Kinder bei der Namensvergabe.
    Mir ist schon Jaqueline Joulette Sewrolschewsky-Schmidtbauermann untergekommen.
    Sowas ist nun wohl auch in Deutschland möglich. Die armen Kinder... so viele Zeichen hat ja kein Formular für Vor- und Nachname. Das Kind war nicht in Deutschland geboren. Offensichtlich gabs in anderen Ländern bisher keine Einschränkung für Doppelnamen bei Kindern.

  43. 8.

    Die armen Kinder... :-(
    Erst die Vornamen und nun auch noch die Familiennamen.

  44. 7.

    >"Auf so eine komische Idee kann auch nir der RBB kommen."
    Das ist gar nicht so abwegig. Solche Ideen / Forderungen gab es schon.

  45. 6.

    "Unmöglich bleibt Schneitürk oder Özschneider."

    Auf so eine komische Idee kann auch nir der RBB kommen.

  46. 4.

    Geht aber nur, wenn man richtig als Künstler anerkannt ist. Jeder Klampfenzupfer und Gröhlhans aus der U-Bahnunterführung kann sich keinen anerkannten Künstlernamen zulegen. ;-))

  47. 2.

    passiert durch diese neue Gesetzesregelung genau was?! E-Mailadressen, Namensschilder usw.

  48. 1.

    Aber den Geburtsnamen/Mädchennamen meiner verstorbenen Mutter kann ich mir immer noch nicht zulegen. Schade, der ist viel schöner.

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