Innenministerium - Michendorf darf AfD kommunale Räume nicht verwehren
Die Gemeinde Michendorf hat vorerst nicht das Recht, der AfD kommunale Räume für Veranstaltungen zu versagen. Das hat das Innenministerium entschieden. Es hält einen Beschluss der Gemeindevertretung für rechtswidrig. Von Lisa Steger
Die Gemeinde Michendorf (Potsdam-Mittelmark) muss der AfD Räume für Veranstaltungen zur Verfügung stellen. Das hat jetzt das Brandenburger Innenministerium entschieden. Hintergrund ist ein Gemeindebeschluss von Ende September, den das Ministerium nun für rechtswidrig erklärte.
Die Gemeindevertreter hatten damals mit den Stimmen von SPD, Linken, Grünen, FDP und dem Bündnis für Michendorf beschlossen, Gruppierungen, die als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch gelten, keine öffentlichen Räume mehr zur Verfügung zu stellen. Die AfD Brandenburg, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wird, wandte sich in der Angelegenheit an die Kommunalaufsicht.
Gleichheitsgebot laut Innenministerium betroffen
Bereits die Kreisverwaltung von Potsdam-Mittelmark hatte den Beschluss beanstandet. Dies bestätigte nun auch das Potsdamer Innenministerium. Der Michendorfer Beschluss sei unvereinbar mit dem Gleichheitsgebot der Brandenburger Kommunalverfassung, heißt es in der Stellungnahme, die dem rbb vorliegt. Dort heißt es, dass "jedermann im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt ist, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen."
Ein Ausschluss einzelner Parteien sei nur möglich, wenn man Miet- und Überlassungsverträge "sachgerecht" ändere. Dies sei hier aber gerade nicht geschehen, hieß es. Im Michendorfer Fall liegt der Verdacht nahe, dass der Gemeindebeschluss nur gefasst worden sei, um "bestimmte Parteien" ausschließen zu können. Denn alle anderen Parteien würden die Räume ja weiterhin erhalten, so der Kreis und das Innenministerium. Zulässig wäre es jedoch gewesen, allen Parteien die kommunalen Räume zu versagen.
Stellungnahme bis zum 1. November verlangt
"Nur weil eine politische Partei in Verfassungsschutzberichten des Bundes oder der Länder als 'Verdachtsfall' genannt wird, ist es nicht zulässig, sie vom Zugang zu öffentlichen Einrichtungen auszuschließen." Dies sei nach der Rechtsprechung erst zulässig, "wenn das hierfür allein zuständige Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Partei festgestellt hat", so das Innenministerium.
In der Folge hat Potsdam-Mittelmark Michendorfs Bürgermeisterin Claudia Nowka (Bündnis für Michendorf) aufgefordert, bis zum 1. November Stellung zur Entscheidung zu nehmen. Es wird angeregt, dass Nowka den Beschluss entweder selbst aufhebt oder hierfür kurzfristig eine Gemeindevertretersitzung einberuft.
Die AfD Potsdam-Mittelmark zeigt sich zufrieden. Nowka selbst war am Freitag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Mitte Oktober hatte sie dem rbb noch erklärt, dass es aufgrund von Bürgerbeschwerden zu dem Gemeindebeschluss gekommen sei.
Der Fall ist bisher einmalig in Brandenburg. Der Beschluss hatte in Michendorf große Aufregung verursacht und zu Demonstrationen mit rund hundert Teilnehmern geführt.
Sendung: Antenne Brandenburg, 27.10.2023, 17 Uhr