150 Euro für Landesbeschäftigte - Verwaltungsgericht hält Berlin-Zulage für verfassungswidrig

Mo 04.12.23 | 17:25 Uhr
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Das vergoldete Stadtwappen von Berlin mit dem Bären und einer Krone ist nach der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vor dem Roten Rathaus zu sehen. (Quelle: Soeren Stache/dpa)
Bild: Soeren Stache/dpa

Umstritten war die "Hauptstadtzulage" schon lange. Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts ist sie verfassungswidrig. Die endgültige Entscheidung darüber fällt allerdings nicht in Berlin, sondern in Karlsruhe.

Die in Berlin im November 2020 für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte sogenannte Hauptstadtzulage ist nach Einschätzung des Berliner Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. Die Zulage in Höhe von 150 Euro monatlich verstößt demnach gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot. Das teilte das Gericht am Montag nach einem entsprechenden Beschluss mit. (VG 5 K 77/21)

Weil nur das Bundesverfassungsgericht verbindlich die Verfassungswidrigkeit der Regelung zur Hauptstadtzulage feststellen könne, habe das Verwaltungsgericht das Verfahren ausgesetzt und diese Frage den Karlsruher Richter zur Entscheidung vorgelegt.

Stufenweise Beamtenbesoldung

Der Kläger des Verfahrens war Beamter in einem Berliner Bezirksamt. Er war zunächst Obermagistratsrat mit Besoldungsgruppe A 14, danach Magistratsdirektor mit A 15. Inzwischen ist er im Ruhestand. Mit seiner Klage hatte er sich gegen den Ausschluss höherer Besoldungsgruppen als A 13 gewandt und argumentiert, das verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.

Das Verwaltungsgericht wies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hin, nach der das besoldungsrechtliche Abstandsgebot einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums und damit ein verfassungsrechtliches Gebot darstelle. Die Beamtenbesoldung sei notwendigerweise abgestuft, so dass beispielsweise Beamte der Besoldungsgruppe A 13 weniger verdienten als Beamte mit A 14.

Mehrere Klagen gegen Hauptstadtzulage

Das besoldungsrechtliche Abstandsgebot untersage dem Gesetzgeber, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen infolge von Einzelmaßnahmen einzuebnen oder deutlich abzuschmelzen, teilte das Verwaltungsgericht weiter mit. Die 5. Kammer des Gerichts sei der Überzeugung, dass der Berliner Gesetzgeber mit der Einführung der Hauptstadtzulage gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot verstoßen habe.

In den Beamtenrechtskammern des Verwaltungsgerichts Berlin sind den Angaben zufolge mehrere die Hauptstadtzulage betreffende Klagen anhängig. Außerdem gibt es etliche Widerspruchsverfahren bei der Senatsinnenverwaltung, die nach Angaben des Gerichts zunächst mit Blick auf die zu erwartende Entscheidung bisher geruht haben.

Berlin zahlt die sogenannte Hauptstadtzulage seit November 2020 sämtlichen kommunalen Beamten und Angestellten bis einschließlich zu den Entgeltgruppen A13/E13 monatlich. Das betrifft etwa 124.000 Landesbedienstete.

Bei Tarifbeschäftigten wird die Zulage ebenfalls nur bis zu einer gewissen Grenze gewährt. Auch dagegen klagten Betroffene - bisher erfolglos. Nachdem das Landesarbeitsgericht die Klagen im vergangenen April abgewiesen hat, ist ein Fall den Angaben zufolge nun beim Bundesarbeitsgericht anhängig.

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.12.2023, 17:00 Uhr

80 Kommentare

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  1. 80.

    Mir gefällt es, dass nicht die unmoralische Gleichmacherei, sondern diesmal, ausnahmsweise, das Abstandsgebot dazu zwingt, darüber nachzudenken, in allen Bereichen, wie wichtig Abstand im Lohn ist. Da werden grundsätzliche Dinge der Anstrengung und Belohnung angesprochen, ohne die eine Gesellschaft nicht funktioniert. Auch Moralfragen werden berührt. Schön das dies ein Thema ist. Viel zu selten...
    Und ganz schlimm: In den NBL werden für die Arbeit einer A14 oder A15 erst gar keine Beförderungen ausgesprochen, so das man in der A13 ewig renten/pensionswirksam verharrt. Beispiele sind Lehrer: Für Fachbereichsvorsitzende gibt es ...nichts und vieles andere auch, z.B. bei der Polizei als Revierleiter...

  2. 79.

    Trotzdem empfinde ich dieses sehr diskriminierend gegenüber anderen, entweder alle oder keiner. Nach den Tarifverhandlungen durch die Angestellten !!! werden die ausgehandelten Bedienungen doch auch automatisch an die Beamten weitergeleitet.

  3. 78.

    Im Ergebnis wird es im Zuge des Beschäftigungsfriedens wohl eine neue Besoldungstabelle für Berlin geben müssen.
    Der Status Quo wäre ja defacto eine Besoldungskürzung bis A13.
    Den >A13 erwachsen allerdings keine Absprüche aus der nichtigen Berlinzulage. Die können lediglich für die Zukunft auf eine höhere Besoldungstabelle hoffen.

  4. 77.

    na hoffentlich muss Berlin die Zulage nun nicht nachzahlen

  5. 76.

    In der Besoldungsgruppe A 15 jucken einem doch keine 150 € mehr. In der Besoldungsgruppe A13 schon.

  6. 75.

    Wollen Sie sich nicht doch erstmal mit dem Begriff ABSTANDsgebot so auseinandersetzen, dass Sie erkennen können, wie unmoralisch, unsozial, ungerecht es ist, wenn man dieses nicht beachtet? Ich gönne jedem die 150€ und sogar noch mehr...

  7. 74.

    "Na endlich mal ein Beschluss. Jetzt muss nur noch der Länderfinanzausgleich für Berlin gestoppt werden."

    Manche Leuten scheinen einen Hass zu haben der rational nicht zu erklären ist.

    "Berlin hat in den letzten 20 Jahren nur von anderen Bundesländern gelebt. Das muss ein Ende haben."

    Ist das so? Berlin hatte unter der Wiedervereinigung gelitten wie kein anderes Bundesland, dann kamen noch die Hauptstadt Auf- und mit ihnen Ausgaben hinzu. Dann noch die Milliardenpleite ihres Freundes Diepgen.

    Btw. wurde mit Mitteln des LFA Siemens und AEG aus Berlin nach Bayern gelockt. Kein anderes Bundesland hat vom LFA so sehr profitiert wie Bayern. Sollen die auch alles zurückzahlen womit sie den Wettbewerb verzerrt haben?

  8. 72.

    Nur zum Verständnis: Sind Sie in Berlin geboren? Oder irgendwann hierhergezogen? Ich tippe auf Letzteres, niemand der sich in Berlin auskennt bezahlt über 1000 Euro für 40 qm - alleine schon um diesem Irrsinn nicht noch Vorschub zu leisten
    Ansonsten leider eine sehr selektive Negativ-Auswahl - vielleicht ist riesige anonyme Großstadt mit allen damit verbundenen (und bekannten!) Problemen nicht der richtige Ort zum Leben für Sie?
    Berlin hat sich allerdings über die Jahrzehnte tatsächlich sehr zum Negativen verändert. (meine Wahrnehmung als BerlinerIn) "Sparen bis es quietscht" und andere Merkwürdigkeiten im Regierungshandeln für Berlin. Nun quietscht es so laut daß man fast nichts anderes mehr hören kann außer dem Quietschen. Geliefert wie bestellt. Berlin wird wie ein Unternehmen geführt und vermarktet - der radikale Kurswechsel seit den 90ern bringt die politisch erwünschten 'Erfolge' die naturgemäß nicht im Interesse der BürgerInnen sein können, die wollen anderes.

  9. 71.

    Ich bin dafür, daß die Verbeamtung abgeschafft wird. Ausnahmen für Polizei und Feuerwehr. Alle anderen sollen bitte in die Sozialkassen einzahlen (Freiberufler auch) . Erst dann erreichen wir "Gleichbehandlung". Viele Beamte kommen ihren Verpflichtungen nicht mehr nach, zum Beispiel der Loyalität gegenüber der Regierung. Das System hat sich überholt.

  10. 70.

    Nun übertreiben Sie mal bitte nicht. Das Abstandsgebot nicht einzuhalten bzw. die Unterschiede abzubauen ist weder unmoralisch noch unsozial. Hingegen dürfte ein solches Vorgehen mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gem. Art. 33 Abs. 5 GG nicht vereinbar sein.

  11. 69.

    Ja das „erstaunt“ mich auch. Denn wir reden in den letzten Urteilen des BVerfG und hiesigen Fachgerichten zu gesetzgeberischer Tätigkeit nicht mehr von strittigen Rechtsinterpretationen, sondern eigentlich glasklaren Rechtsauslegungen.

  12. 67.

    Ja, sicher wollte der Kläger auch in den Genuss der Berlinzulage kommen, ansonsten hätte ja gar kein Rechtsschutzbedürfnis bestanden.

  13. 66.

    Weil die „hergebrachten Grundsätze“ nach Art. 33 Abs. 5 GG nur für Personen in einem öffentlich- rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis gelten, nicht für Tarifbeschäftigte, deren Arbeitsbedingungen ausgehandelt werden.

  14. 65.

    In Österreich zahlt man mehr ein, durch höhere Beiträge. Das geht in Dtl. auch. Wollen das die Meisten? Und in Österreich gibt es keine Pflegeversicherung. Wissen Sie was das im Einzelfall bedeuten kann?
    Den Beamtenanteil, den Sie fordern, bedeutet, dass Sie (!) den AG-Anteil plus den AN-Anteil übernehmen müssen. Ein Beamtenarbeitsleben lang. Ich vermute, dass die Pensionen das kleinerer „Übel“ sind, weil viele die gar nicht und lange erreichen im Vergleich der Anzahl die arbeiten gehen.
    Der AN- Anteil ergibt sich, weil bei der Landesverbeamtung ca. 7% vom Brutto abgezogen wurde, damit nicht ein Cent Netto mehr rauskommt. Ein Arbeitsleben lang minus 7%! Eine Nettokürzung des Gehaltes wird wohl keiner hinnehmen. Sollten Sie das wollen, dann stimmt der Charakter nicht, weil „Sie“ bei der 7%- Kürzung der Gewinner waren.

  15. 64.

    Wollen Sie sich nicht doch erstmal mit dem Begriff ABSTANDsgebot so auseinandersetzen, dass Sie erkennen können, wie unmoralisch, unsozial, ungerecht es ist, wenn man dieses nicht beachtet? Ich gönne jedem die 150€ und sogar noch mehr...

  16. 63.

    ich meinte natürlich, Österreich ist im Gegensatz zu D ein moderner Staat..... nicht Statt....
    Solange sich die Regierenden keine Gedanken über die Existenz der Arbeitsbürgerschaft ab Eintritt ins Rentenalter macht, sondern nur um sich selbst kreist, solange wird die Politikverdrossenheit leider immer weiter zunehmen. Und damit meine ich ausdrücklich NICHT die AfD´ler sondern die demokratischen Parteien, die in den letzten Jahrzehnten immer eine Modernisierung des Landes mit Phrasendreschen erfolgreich verhindert haben.

  17. 62.

    Art. 33 Absatz 5 ist komplett überholt sollte gestrichen werden. Oder Beamte, Freiberufler, Richter und Selbständige zahlen auch Sozialabgaben, damit die Gemeinschaft gestärkt wird. Es kann nicht sein, dass alle anderen Arbeitnehmer über die Sozialabgaben und spätere Rente klein gehalten werden. Österreich macht es erfolgreich vor, denn dies ist ein moderner Statt im Gegensatz zum verstaubten und verfilzten D.

  18. 61.

    Würden Verbeamtete, Freiberufler, Richterschaft und Selbständige analog zu Österreich in eine Rentenkasse einzahöen würden, gäbe es diese Ungerechtigkeit in Sachen Rente und Rentenhöhe nicht. Aber in D werden ja Pfründe gesichert, während das arbeitende Volk im Ruhestand nochmal die Rente versteuern muss und das Renteniveau unter 50% gehalten wird. Es hat den Anschein, als wären wir Arbeitnehmenden dem Staat nur gerne gesehen, solange wir Einnahmen für den Fiskus generieren und danch gerne ganz schnell abtreten sollen.

  19. 60.

    Die von Ihnen geäußerten Vorstellungen dürften wohl nicht mit Art 33 Abs. 5 GG übereinstimmen.

  20. 59.

    Guten Morgen, das frage ich mich allerdings auch. Vor allem seit kurzem....

  21. 58.

    Ich glaube die Haupstadtzulage ist insgesamt überflüssig. Menschen, die im ländlichen Raum leben und höhere Aufwändungen haben da sie meist mit dem privaten PKW zu Arztbesuchen und zum Einkauf fahren müssen, bekommen auch keine gesonderten Zuwendungen. Diese Zulagen führen immer zu Ungerechtigkeiten und Warum der Debatten.

  22. 57.

    Angestellte im ÖD dienen auch dem Staat, denn die machen genau die gleiche Arbeit wie ihre Beamtenkollegen im selben Büro, werden vom Staat jedoch nicht gepampert, wie der Beamte von seinem "Dienstherren". Allein diese antiquierte Bezeichnung zeigt doch, wie morsch und verstaubt das Berufsbeamtentum ist.

  23. 56.

    Hallo Frauenpower, besser als eine Neiddebatte, wäre doch alle Arbeitnehmer in den "Luxus" des Beamtentums zu übernehmen. Geringere Besoldung, dafür keine Sozialabgaben, aber private KV. Kein Streikrecht, sondern Arbeitsbedingungen nach Kassenlage, längere Arbeitszeiten, keine öffentlichen politischen Äußerungen,...

  24. 54.

    Es geht auch um die Frage, ob die Hauptstadtzulage weiter gezahlt wird oder? Für einen Magistrat vielleicht nicht wichtig, für einen Erzieher schon...

  25. 53.

    wertschätzung... das ich nicht lache. dienst am allgemeinwohl zählt wohl gar nichts mehr.

    dann schmeißen sie doch hin. dann macht es ein anderer für weniger. ist doch überall so. wer leidet sind die kinder.
    wer schulleiter wird ohne sich dazu berufen zu fühlen und dann jammert hat halt von anfang an aus den falschen gründen gearbeitet.

  26. 52.

    Angestellte werden normal für die geleistete Arbeit bezahlt wie in der Privatwirtschaft. Beamte dienen dem Staat oder dem Land und erhalten Alimente im Rahmen der Fürsorgepflicht, also entsprechend der persönlichen Lebensumstände. Heißt auch für Verheiratet und Kinder. Hat nichts mit ein Kind zählt mehr als das Andere zu tun, sondern ist rechtlich einfach ein riesen Unterschied. Angestellte erhalten ihr Geld am Ende des Monats nach der Arbeit und Beamte am Anfang, weil Unterhalt.

  27. 51.

    Guten Abend, ich denke nicht, dass die Antwort auf Berliner 123 so hilfreich war.
    Was wo steht, sollte doch erstmal umgesetzt werden. Und... sind Sie überzeugt davon?
    VG Ines

  28. 50.

    Guten Abend,
    ja, darum geht es auch. Es ist erbärmlich wie jetzt über Sozialkürzungen und sichern der eigenen Klientel bei den Regierenden diskutiert wird.
    Seihen wir wachsam !
    VG Ines

  29. 48.

    Haben Sie den Artikel nicht gelesen bzw nicht verstanden? Es geht um das Abstand Gebot zwischen den verschiedenen Ämtern. Dies ist ein Grundrecht, hergeleitet aus den Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Damit ist Ihre Frage also beantwortet

  30. 47.

    Was hat denn ihr Sohn gelernt? Wenn es eine Verwaltungsausbildung ist dann gibt es auch noch andere Arbeitgeber, wie zB der Bund welcher zwar auch nicht immer so sehr viel besser zahlt aber ne E6 sollte schon drin sein

  31. 46.

    Die von ihnen gelieferte ursprüngliche Begründung führt die gesamte Problematik ad absurdum.

  32. 45.

    Das BVerfG kann ja nur etwaige Verstöße gegen das GG feststellen und das Gesetz für Nichtig erklären. Für die „Heilung“ ist natürlich der Gesetzgeber zuständig.
    Allerdings ist die Berlinzulage für Alle nichts anderes als die reguläre Anhebung der Besoldungstabelle Berlins. So wie es sowieso geboten wäre.

  33. 44.

    Ich staune über die Einmütigkeit in der Auffassung, dass die Rechtsgrundlage für die Zulage „gekippt“ sei. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass es über das BVerfG - ähnlich wie bei Verstößen gegen den Gleichheitsgrundsatz - auch zu einer Anpassung nach oben kommen kann. Dann wäre die Zulage im Ergebnis auch den Beamten in den höheren Besoldungsstufen (und zwar auch in der B-Besoldung) zu zahlen. Die Tarifbeschäftigten in den höheren Entgeltgruppen würden demgegenüber wohl leer ausgehen, weil es das Abstandsgebot nur für Beamte gibt.

  34. 43.

    Guten Abend,
    Ihr hoch bezahlten Beamten. Ich wünsche mir mehr Selbstreflektion. Neiddebatte bringt uns nicht weiter.
    VG Ines

  35. 42.

    Mit E3 muss er Angestellter sein. Da er Anfänger ist, ist das normal. Es wird ja mit den Jahren mehr.

  36. 41.

    "Es sollte Ihnen reichen, in Berlin wohnen zu dürfen"
    1. War das jetzt als Witz gemeint?
    2. Falls ja, muss ich mir den notieren.
    3. Falls nein, könnte man eine Begründung dafür nachreichen?

  37. 40.

    Anstatt über 150 Euro mehr oder weniger sollte man endlich mal darüber nachdenken, wie lange in Deutschland der Beamtemstatus und damit die Beamtenpension für viele Berufsgruppen noch weiter gelten kann, bzw. wie lange das überhaupt noch weiter möglich sein kann. Wahrscheinlich wird man in naher Zukunft auch dort noch was verändern müssen, damit genügend Geld für die jetzigen und vor allem die zukünftigen Rentner vorhanden ist. Das wird den jetzigen Beamten überhaupt nicht gefallen, aber ich befürchte, dass es anders auf lange Sicht nicht mehr funktionieren wird.

  38. 39.

    Alles schön und gut, ich habe auch eine Frage , bin auch im öffentlichen Dienst beschäftigt als Anhestellter , meine Frage ist wieso landesangestellte Beamte eine zusätzliche Kinderzulage bekommen und mein einer nicht für meine Kinder, sind diese weiger Wert oder Kinder 2 Klasse, das ist doch eine diskriminierung und müsste doch auch vor das Gericht, oder?

  39. 38.

    Man fragt sich doch immer wieder, warum nicht jedes Gesetzesvorhaben u. ä. von Gesetzes wegen auf Verfassuungstreue hin geprüft werden muss. Von Fachleuten, davon gibts ja Unmengen, z. B. wiss. Dienst des Bundestags.

  40. 37.

    Soll heißen, selbst verfassungswidrig müssten sie es nicht zurückgeben? Und die, die's verzapft haben "übernehmen die Verwantwortung", das wärs?
    Vllt. heißt es dann auch, ausgelaufen, daher zurückgewiesen, viel Lärm um nichts bzw. um Bürgergelder, die mal wieder stromaufwärts flossen.

  41. 36.

    Es fehlen ja nur noch die Besoldungsgruppen A14, A15 und A16. Das Ansinnen ist natürlich das Abstandsgebot wieder einzuhalten und die ausgesparten Besoldungsgruppen ebenso mit der Hauptstadtzulage zu versorgen.

  42. 35.

    Wozu braucht er bei dem Gehalt 150€ Brutto? Um es allen anderen zu vermiesen?

  43. 34.

    Ja klar.
    Bin damals nicht wegen der Stadt hergekommen.
    Hätte ich ausreichend Geld auf der Seite, würde ich sofort wegziehen.

  44. 33.

    150 €/Mon. für 150.000 Beamte, das ist Geld, das den Bürgern zusteht und auf sie umgelegt werden sollte.

  45. 32.

    ... Im Krankheitsfall bin ich Sekretärin und Hausmeister, Schule aufschließen, Schneefegen, Krankmeldungen am Telefon, Kranke im Laufe des Schultages und vieles mehr muss ich im Notfall selbst machen.
    Wie die Schule ohne Schulleitung funktionieren würde ist mir nen Rätsel und tatsächlich noch nie vorgekommen.
    Ich streike nicht und ich bin nicht krank.
    Wenn jemand eine Zulage verdient sind das die Schulleitungen!

  46. 30.

    Insbesondere die Auslegung des Art. 33 Abs. 2 und 5 des GG durch das BVerfG im Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 legt ja schon sehr nahe, dass die Berlinzulage verfassungswidrig ist.

  47. 29.

    Und genau dass wäre der richtige Weg, anstatt solch ungerechte und juristisch fragwürdige Zulage.

  48. 28.

    Noch ist sie leider nicht gekippt und ja, ich bin zufrieden. Ich arbeite beim Bund hier in Berlin und bekomme die Zulage auch nicht. Ich empfinde sie daher als ungerecht. Ach und die Kassiererin vom Lidl, Aldi usw. bekommt sie auch nicht... .

  49. 26.

    @18.kurti. Ja das kann ich verstehen aber dann fragen sie mal im Sekretariat nach.Die halten eine Schule am laufen u bekommen E6 !.
    @20.Sero. oh ja. Das bleibt aber wohl ein Traum für die Berliner Polizei.
    Mein Sohn wird ,obwohl ausgelernt , nur nach E3 bezahlt, die Stelle wäre so...Hey er hat 580€ mehr netto wie beim Bürgergeld,davon gehen noch 180€ für Benzin drauf , NEIN ,Öffis geht nicht .Und jetzt will man ihm die 80 Netto von der Zulage wieder wegnehmen?Was bin ich stolz auf mein Kind.

  50. 25.

    So in etwa sinngemäß stimmt es da die Differenz lt. Besoldungstabelle ca. 800€ beträgt. Da reißen 150€ Brutto natürlich alles raus …

  51. 24.

    Ja richtig, es geht nur um das Berliner Beamten Besoldungsgesetz nach Art. 33 ABS. 5 GG.
    Deswegen ist im Zweifel auch das BVerfG anstelle des VerfG Berlins zuständig.
    Aber richtig ist, dass die Kläger selbst auf den Anspruch der Berlinzulage wetten, während das VG eher die komplette Abschaffung als geboten sieht.
    Das leuchtet mit der Begründung auch durchaus ein. Der Berliner Gesetzgeber wollte mit der Berlinzulage Geld sparen und das geht jetzt für alle nach hinten los.

  52. 22.

    Na endlich mal ein Beschluss. Jetzt muss nur noch der Länderfinanzausgleich für Berlin gestoppt werden.
    Berlin hat in den letzten 20 Jahren nur von anderen Bundesländern gelebt. Das muss ein Ende haben.

  53. 21.

    Also alle!!! Berliner Polizeibeamten würden sofort auf die Hauptstadtzulage verzichten, wenn sie die Besoldung der Bundespolizei oder der bayerischen Polizei oder der Baden Württembergischen Polizei hätten

  54. 20.

    Das Abstandsgebot hat Verfassungsrang (Art. 33 Abs. 5 GG). Dass den Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes die faktische Egalisierung sauer aufstößt, hätte das Land wissen können…

  55. 19.

    Sie sind davon betroffen!!!!!
    Wenn eine Zulage gezahlt wird, entstanden zur Zeit des kalten Krieges, die Bundesdeutsche Beamte nach West-Berlin, die selbständige politische Einheit, locken sollte, seit Jahrzehnten aber unzutreffend ist, weiterhin gezahlt wird, sind sie betroffen.

  56. 18.

    Als stellvertretende Schulleitung erhalte ich die A14, dass sind bei gleicher Erfahrungsstufe kaum 150€ mehr als ein "normaler Lehrer". Verantwortung und Arbeit sind wesentlich höher.
    Keine Hauptstadtzulage ab A14 ist total ungerecht und lässt mich wieder überlegen den Schulleitungsjob hinzuschmeißen.
    Das hat vor allem was mit Wertschätzung zu tun, diese wird den hohen Gehaltsgruppen verwehrt.

  57. 17.

    "Es ist vielmehr wieder ein Beleg, wie Rotrotgrün seinerzeit juristisch geirrlichtert ist."
    Wenn das Ihre Meinung ist: Dann können Sie doch jetzt zufrieden sein, dass das mit der Zulage gekippt ist, wenn Sie es so ungerecht oder unnötig oder was auch immer fanden.

  58. 16.

    "Der Kläger hat doch vollkommen Recht und sicher nicht darauf gehofft, auch in den Genuss dieser unrechtmäßigen Zulage zu kommen."
    Ich habe den Text definitiv so verstanden, dass er das Geld ebenfalls haben wollte, steht ja auch so in meinem Kommentar Nr. 8 mit Zitat aus dem Text. Ja, es ist richtig, dass es mehrere Klagen gab, aber das ist für alle Besoldungsgruppen bis A13 nun wirklich unschön gelaufen. Mir persönlich ist das vollkommen egal, denn ich bin nicht davon betroffen.

  59. 15.

    „ und gegenüber allen Beamten der anderen Bundesländer besser gestellt sind und plädiert eher für die komplette Abschaffung.“

    Nein. Berliner Beamte sind im Vergleich zu anderen Ländern schon Jahren im unteren Bereich. Das VG vergleicht nicht mit anderen Ländern. Und die nicht die Zahlung sondern die Ausgestaltung der entsprechenden Regelung ist nach Ansicht des VG verfassungswidrig.

    Abwarten. Das BVerfG muss etwas entscheiden, dann erst kann das VG endgültig entscheiden. Bis dahin ist Regelung zeitlich eh ausgelaufen.

  60. 14.


    Wir brauchen wohl eher eine "Bleib hier Pauschale" für alle, die
    das hier finanziell tragen!

    - Nahverkehr spottet jeder Beschreibung (Mag sein, dass einige spezielle Fahrgäste auch dran schuld sind)
    - Mieten zahle für 41 qm 1015.- warm , noch Fragen?
    - staatliche Schulen (hab deshalb an Private gewechselt)
    - Ärzte die Guten nehmen keine Neupatienten, sonst Termine in 9 Monaten, über 116117 kriegt man nach langem Warten in der Warteschleife, schlechte Praxen angeboten, wo sonst keiner hin will. Jede Praxis, die über 116117 kam, hatte bescheidene Bewertungen in Internet, was sich dann vor Ort leider bestätigt hat
    - ewige Baustellen
    - Behördentermine (lach)
    - Stadt nicht wirklich schön
    - Überall merkwürdige, schräge, hippe Leute, die einem das Leben schwer machen und komischerweise oft gar nicht oder nur wenig arbeiten müssen.
    - Dreck (Kotze morgens an Tramhaltestelle und überall Hundescheiße)
    - Lärm
    - Zentrum ständig wegen Demos oder sonst nem Mist gesprerrt

  61. 13.

    Was soll die Häme? Der Kläger hat doch vollkommen Recht und sicher nicht darauf gehofft, auch in den Genuss dieser unrechtmäßigen Zulage zu kommen. Im Übrigen sind eine ganze Reihe Klagen gegen diese Zulage aus unterschiedlichen Gründen anhängig. Es ist vielmehr wieder ein Beleg, wie Rotrotgrün seinerzeit juristisch geirrlichtert ist.

  62. 12.

    „ Was wäre dann das für ein Trick, wenn man die höheren Einstufungen (A14, A15 u.A.) gar nicht mehr vergibt, aber die Arbeit dafür machen lässt? “
    Nein, bei uns in D ist das anders herum, da verlangen unqualifizierte genauso bezahlt zu werden, wie perfekt ausgebildete!

  63. 11.

    Ich verstehe es er so. Der Kläger will ebenfalls die Berlinzulage, da die in seinen Besoldungsgruppen nicht gezahlt wird und argumentiert selbst auch mit dem Abstandsgebot.
    Das VG hingegen sieht das Abstandsgebot grundsätzlich verletzt, da ein Teil der Berliner Beamten gegenüber einem Teil der Berliner Beamten und gegenüber allen Beamten der anderen Bundesländer besser gestellt sind und plädiert eher für die komplette Abschaffung.

  64. 10.

    Das war auch mein Gedanke! Aber in der Behörde ist sich jeder selbst der Nächste. Nur noch Hauen und Stechen plus Ellenbogen..., naja dafür bekommen unsere Abgeordneten ja 340 Euro mehr! Das Geld ist also nicht weg, dass hat nur jemand anderes!!!

  65. 9.

    Genau das Gleiche habe ich auch gedacht, jetzt werden auch die unteren Besoldungsgruppen die Zulage verlieren!

  66. 8.

    "Mit seiner Klage hatte er sich gegen den Ausschluss höherer Besoldungsgruppen als A 13 gewandt und argumentiert, das verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das besoldungsrechtliche Abstandsgebot."
    Tja, da wird er jetzt wohl nicht mehr bekommen, stattdessen aber alle anderen weniger. Das ist ja dann mal so richtig blöd gelaufen.

  67. 7.

    „ ……Klage hatte er sich gegen den Ausschluss höherer Besoldungsgruppen als A 13 gewandt und argumentiert, das verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.“

    Bitte mal klarstellen @ rbb. Hätte die Zulage auch oberhalb von A13 gezahlt werden müssen oder war die Zahlung unterhalb A14 unzulässig. Das ist ein Unterschied. Das Abstandsgebot kann eingehalten werden, wenn alle die Zulage erhalten, darauf zieht mE der Kläger ab.

  68. 6.

    Ja Sheela, so ist es. 150€ nicht brauchen ist aber immer eine Ansichtssache, auch in der A14 und darüber.

  69. 5.

    Endlich beschäftigt man sich, zwangsweise, statt mit Gleichmacherei, mit dem Abstandsgebot. Das kann auch gedanklich, vom Kern her, auf andere Branchen übertragen werden: Warum eben die Gleichmacherei ungerecht ist, fern jedem Belohnungssystems.
    Und jetzt „die Krönung“ in diesem Gedankenspiel: Was wäre dann das für ein Trick, wenn man die höheren Einstufungen (A14, A15 u.A.) gar nicht mehr vergibt, aber die Arbeit dafür machen lässt? Wie würde man das bezeichnen? Kann sich jemand vorstellen, dass genau dies in allen Neuen Bundesländern gemacht wird? Seit 34 Jahren? Würde das in anderen Ländern in Europa und anderswo denkbar sein? Innerhalb eines Landes? Was macht das mit einem? (Das Sein bestimmt das Bewusstsein)

  70. 4.

    Im Gegenteil, er wollte die 150 Euro auch haben. Na das wird ja dann jetzt wahrscheinlich nichts. Stattdessen bekommt jetzt wahrscheinlich keiner mehr die Zulage. Er sollte nicht zu laut sagen, dass er dagegen geklagt hatte. ;)

  71. 3.

    Na da hat ja der Herr, der A14 bzw. A15 eingestuft war, sich ein mächtiges Eigentor geschossen, hatte er doch gehofft, auch die Zulage zu bekommen. Stattdessen heißt es jetzt, wenn das Urteil beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt werden sollte, dass auch die Besoldungsgruppen bis A13 keine Zulage mehr bekommen. Mann was werden die sauer sein.

  72. 2.

    Tja... ein großer Teil der Bevölkerung die für den Staat arbeiten bekommen den Hals nicht voll. Aber 12% mehr bürgergeld muss weg gespart werden.

    Absurde Zeiten in denen sich die top verdiener immer mehr einstecken wollen und es meist sogar bekommen.

  73. 1.

    Habe ich das richtig gelesen? Jemand der in der A14 und dann A15 war, hat sich beschwert, dass 150€ "nur" bis A13 gezahlt wurde? So nach dem Motto: Ich brauche die 150€ nicht (bei A14,A15 ist man nicht auf 150€ angewiesen!), aber ich gönne es den anderen nicht? Boah es gibt Leute...

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