Arbeitnehmerschutz bei öffentlicher Hand -
Die Berliner SPD kritisiert, dass das zum Land Berlin gehörende Unternehmen Grün Berlin GmbH keinen regulären Betriebsrat hat. Statt dessen existiert lediglich eine sogenannte Mitarbeitervertretung.
Diese verfügt über ähnliche aber lange nicht alle Rechte eines regulären Betriebsrats. Das geht aus Antworten der Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Britta Behrendt, auf Anfragen der SPD hervor. Weniger Rechte hat die Mitarbeitervertretung danach unter anderem, wenn Personal eingestellt oder versetzt werden soll oder auch bei Kündigungen.
SPD: Landeseigene Betriebe haben Vorbildfuktion
Die Mitarbeitervertretung von Grün Berlin wird an Einstellungen und Ähnlichem nicht beteiligt und hat auch nicht die Möglichkeit, einer Kündigung zu widersprechen. Ein ordentlicher Betriebsrat kann das schon.
Die Berliner SPD-Abgeordneten Sven Meyer und Linda Vierecke kritisieren es als inakzeptabel, dass Grün Berlin als landeseigenes Unternehmen keinen Betriebsrat hat. Gerade die öffentliche Hand habe hier eine wichtige Vorbildfunktion. Staatssekretärin Behrendt sieht dagegen keinen Handlungsbedarf. Sie begründet das in einer Antwort auf die SPD-Anfrage damit, dass die Belegschaft weiter jederzeit das Recht habe, einen Betriebsrat zu wählen.
Sendung: rbb 88.8, 16.03.2024, 13:00 Uhr