Nach Teil-Legalisierung - Justiz muss deutlich mehr Cannabis-Verfahren überprüfen als zunächst erwartet

Fr 05.04.24 | 13:51 Uhr
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Archivbild: Ein Gerichtssaal des Berliner Kriminalgerichts in Moabit im März 2023 (Quelle: rbb / Schneider).
Audio: rbb24 Inforadio| 04.04.2024 | Carl Winterhagen | Bild: rbb / Schneider

Wer vor dem 1. April wegen Cannabis-Delikten verurteilt worden ist, kommt nun für eine Amnestie infrage: Denn die Justiz muss Verurteilte nach der Teil-Legalisierung so behandeln, als hätten sie die Tat nie begangen. Das bedeutet mehr Arbeit als gedacht.

  • Die Justizbehörden müssen in Berlin und Brandenburg mehrere Tausend Gerichtsurteile in Verbindung mit Cannabis überprüfen
  • Was nach dem neuen Gesetz nicht mehr als strafbar gilt, muss zurückgenommen werden, das gilt für etwa 10 bis 15 Prozent der Fälle
  • Handel und Besitz größerer Mengen Cannabis bleiben verboten

Auf die Berliner und Brandenburger Justizbehörden kommt wegen der Teil-Legalisierung von Cannabis weit mehr Arbeit zu, als zunächst geschätzt: Die Staatsanwaltschaften in beiden Bundesländern korrigierten die Zahl der nachträglich zu prüfenden Strafverfahren nach oben. Alle Verfahren in Verbindung mit Cannabis, die nach dem neuen Gesetz nicht geahndet worden wären, müssen nochmals genau untersucht werden. Laut Berliner Staatsanwaltschaft kommt bei etwa 10 bis 15 Prozent eine Neufestsetzung der Strafe oder ein Straferlass infrage.

In Berlin geht es laut der Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) nach jetzigem Stand um insgesamt etwa 6.000 Verfahren, die von der Teil-Legalisierung seit dem 1. April berührt sein könnten. Ein Berliner Rechtspfleger, der mit dem Bereich befasst ist, bestätigte diese Zahl rbb|24 auf Anfrage. Bis zum 28. März habe man rund 3.200 Verfahren prüfen müssen, bei denen es um Freiheitsstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen gegangen sei. Letztere werden verhängt, wenn ein Verurteilter eine Geldstrafe nicht zahlen kann. Nun müssten zeitnah rund 2.500 Verfahren kontrolliert werden, bei denen eine Geldstrafe vollstreckt wird. Hinzu kämen noch 200 andere Entscheidungen. Etwa 60 Prozent der Fälle sind bislang laut Staatsanwaltschaft abgearbeitet.

Laut deren Sprecherin ist in Berlin bisher ein Häftling infolge des neuen Gesetzes entlassen worden. Er habe wegen schweren Raubes und dem Besitz "nicht geringer Mengen Cannabis" im Gefängnis gesessen, sagte die Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Konkret ging es demzufolge um 23 Gramm Gras. Der Mann hätte seine Freiheitsstrafe bald abgesessen.

Wer wie in diesem Fall mit höchstens 25 Gramm von der Polizei erwischt wurde, den muss die Justiz nun so behandeln, als habe es diese Tat nie gegeben. Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen nun erlassen, eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Der Besitz größerer Mengen Cannabis oder der Handel damit sind von der Amnestie nicht berührt, weil sie nach wie vor strafbar sind.

Badenberg: "Wir sind ja mit der Prüfung gar nicht fertig"

Die Berliner Staatsanwaltschaft habe sich seit Wochen auf die seit Anfang April geltende Neuregelung vorbereitet und werde sich auch in den nächsten Wochen damit beschäftigen, sagte die Justizsenatorin am Mittwoch in der rbb|24-Abendschau. "Wir sind ja mit der Prüfung gar nicht fertig", so Badenberg weiter.

Wenn es am Ende so sein sollte, dass in 10 bis 15 Prozent der Fälle etwa eine neue Gesamtstrafe zu bilden sei, müsse die Staatsanwaltschaft dafür einen Antrag ans Gericht stellen. "Das Gericht muss der betroffenen Person die Möglichkeit der Anhörung einräumen", so die Justizsenatorin. "Und sollte es beispielsweise so sein, dass die Anschrift der Person nicht bekannt ist, müssen dann noch die Ermittlungsstellen tätig werden." Hat der Richter eine neue Gesamtstrafe festgesetzt, müsse dieser Beschluss zugestellt werden. "So ganz einfach ist das nicht", fasste Badenberg die Situation zusammen.

Kritiker wie die als liberal geltende "Neue Richter:innenvereinigung" wenden ein: Die Justiz sei nicht von dem Gesetz überrumpelt worden. Der Bundesrat habe sich schon im vergangenen September mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. "Es wäre also möglich - und geboten gewesen, Vorkehrungen für den Gesetzeserlass zu treffen." Auch die fehlende Digitalisierung erhöht den Arbeitsaufwand der Berliner Justiz enorm: Weil die Justizverwaltung hier noch nicht wesentlich vorangekommen ist, müssen alle Akten auf Papier durchgearbeitet werden.

Archivbild: Privater Cannabis-Anbau. (Quelle: imago images/Higgins)
Wer wegen Delikten verurteilt wurde, die nach dem neuen Cannabis-Gesetz nicht mehr strafbar sind, muss amnestiert werden. | Bild: imago images/Higgins

4.000 Urteile in Brandenburg müssen geprüft werden

In Brandenburg werden insgesamt 4.000 Urteile geprüft - davon 3.600 im Erwachsenenstrafrecht und weitere 400 im Jugendstrafrecht. Das teilte ein Sprecher des Brandenburgischen Justizministeriums dem rbb auf Anfrage mit. Die Überprüfungen hätten bereits begonnen - zunächst mit Verfahren, in denen eine noch laufende Haftstrafe verhängt wurde. Vier Personen seien bislang aus der Haft entlassen worden, in zwei weiteren Fällen verblieben die Betroffenen im Strafvollzug, weil die Amnestieregelung keine Anwendung gefunden habe, so der Sprecher.

Die Prüfungen stellen laut Justizministerium eine hohe Belastung für die Staatsanwaltschaften dar. Sie würden Personal "in erheblichem Umfang" binden, das für die Bekämpfung der Kriminalität in dieser Zeit nicht zur Verfügung stünde. Wann die Prüfungen abgeschlossen seien, sei nicht absehbar. Die besondere Herausforderung bestehe darin, dass jedes einzelne Verfahren dahingehend überprüft werden müsse, ob die verfolgten Delikte nach neuer Rechtslage noch strafbar seien.

Gesamtstrafen wegen mehrerer Delikte gemeinsam müssen wieder aufgedröselt werden

Abgesehen von der Menge der Verfahren gibt es noch offene juristische Fragen, sagt ein Berliner Rechtspfleger rbb|24. "Ein Beispiel: Ein Täter wurde wegen einer früheren Straftat auf Bewährung verurteilt. Nun wurde er mit Cannabis erwischt, der Straftatbestand wäre also Besitz von Betäubungsmitteln - und aufgrund der neuen Straftat wurde die Bewährung widerrufen und er muss ins Gefängnis. Durch die Gesetzesänderung muss er aber nun so gestellt werden, als hätte es die neueste Verurteilung nie gegeben. Was ist dann mit seiner bereits teilweise verbüßten Freiheitsstrafe?", sagt der Rechtspfleger.

Oft würden auch sogenannte nachträgliche Gesamtstrafen wegen mehrerer Delikte gebildet. Wenn nun die nachträgliche Amnestie kommt, müssten diese nachträglichen Strafen wieder irgendwie aufgedröselt werden. Der Sprecher des Brandenburger Justizministeriums sagt dem rbb ebenfalls, Fälle einer solchen "Mischverurteilung", in denen die Strafe auch wegen weiterhin strafbarer Delikte verhängt worden ist, seien besonders schwierig.

Auch die nachträgliche Streichung von Verurteilten aus dem Bundeszentralregister dürfte großen bürokratischen Aufwand bedeuten. Solche Einträge von Verurteilten haben bedeutende Auswirkungen, zum Beispiel auf das polizeiliche Führungszeugnis und damit potentiell auf künftige Arbeitsstellen. Nun muss die Justiz bei jedem einzelnen Fall prüfen, ob es gerechtfertigt ist, den Eintrag eines Verurteilten wirklich wieder zu löschen. Auf der anderen Seite werden Polizei und Justiz nun von den vielen Kleinstverfahren entlastet, die zuvor auch wegen geringer Mengen Cannabis routinemäßig eingeleitet worden waren.

Cannabisgesetz

  • Eigenanbau und privater Konsum

  • Anbauvereine alias "Cannabis Social Clubs"

  • Jugendschutz

  • Straßenverkehr

  • Frühere Verurteilungen

Sendung: Antenne Brandenburg, 04.04.2024, 14 Uhr

94 Kommentare

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  1. 94.

    "So viel Wein und Bier wie in Europa pro Person konsumiert wird, da müsste Europa ein Kontinent voll Kranker und gescheiterter Existenzen sein....."

    ........soll das jetzt ernsthaft ein positives Argument sein?

  2. 93.

    Das wiederholte Verbreiten von Desinformation ist für eine sachliche Debatte aber auch nicht förderlich, liebe "Biggi"...

  3. 92.

    Was hat das mit meinem Kommentar zu tun? Oder mit dem Thema? Ich habe deutlich kommuniziert, dass ich gegen ein Alkoholverbot bin. Die Menschen haben natürlich ein Recht auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass Alkohol die schädlichere Droge ist und ein Cannabis-Verbot somit unverhältnismäßig ist. Und diese Aussage erfüllt übrigens auch nicht den Vorwurf einer Verharmlosung.

  4. 91.

    "Wer Cannabis konsumiert hat ein Drogenproblem.
    Wer zwei Bier am abend trink muss nicht unbedingt ein Alkohoproblem haben."

    Wie kommen Sie zu dieser pauschalen Aussage? Wer gelegentlich kifft, hat ein Drogenproblem, aber wer jeden Abend zwei Bier trinkt, nicht? Ernsthaft? Ist Ihnen so gar nicht bewusst wie absurd diese Behauptung ist?

    "Alkohol mag zwar die Droge Nummer eins sein aber Cannabis ist noch schlimmer weil es die ganze Psyche des Menschen zerstört. Außerdem ist der Entzug von Cannabis einmal Hölle und zurück."

    Eine Alkohlsucht ist mindestens genauso schlimm für die Psyche, für den Körper aber noch deutlich schlimmer. Im Gegensatz zu Cannabis macht Alkohol auch körperlich abhängig, ein Alkoholentzug ist um ein Vielfaches schlimmer.

    Vor dem Hintergrund dieser Aussagen von Ihnen ist es ziemlich dreist, aber auch schon ein bisschen witzig, dass Sie anderen Unkenntnis vorwerfen.

  5. 90.

    Ja, die persönlichen Erzählungen über Cannabis/Alkohol, die teilweise beleidigend verteidigt werden, macht es aus das die Diskussion bald aus dem Ruder kommt. Mir kommt das Gästebuch hier vor wir ein Beichtstuhl, wo der Frust über Laster abgeladen wird.

  6. 89.

    So viel Wein und Bier wie in Europa pro Person konsumiert wird, da müsste Europa ein Kontinent voll Kranker und gescheiterter Existenzen sein, dem ist ganz und gar nicht so, und die Südeuropäier, wo Wein zum alltäglichen Getränk zu jederr Mahlzeit gehört, haben die längste Lebenserwartung auf den hiesigen Kontinent.

  7. 88.

    Inwiefern verherrliche ich denn die Legalisierung? Und ja, ich trinke so gut wie nie Alkohol, konsumiere aber gerne mal an dem ein oder anderen Abend am Wochenende Cannabis, dann maximal 0,5 Gramm am Abend. Also weit entfernt von Ihren 4 Gramm. Und für diese Form des Konsums wurden ich und viele andere sehr lange kriminalisiert, während sich Alkoholkonsumenten ganz legal die Hucke vollsaufen durften. Und jetzt erklären Sie mir doch bitte, inwiefern das verhältnismäßig sein soll. Und dass Sie versuchen mich zu diffamieren, weil Sie völlig uninformiert sind und Ihnen die Argumente fehlen, ist für eine sachliche Debatte nicht förderlich. Dass es viele Menschen gibt, die gar nicht kiffen, aber ein Cannabis-Verbot trotzdem unverhältnismäßig finden, ignorieren Sie übrigens auch. Ich wäre ja auch gegen ein Alkoholverbot, obwohl ich quasi nie Alkohol konsumiere und Alkohol nochmal deutlich schädlicher ist als Cannabis.

  8. 87.

    Meine Vermutung ist, dass die Kommentarfunktion für diesen Artikel bald geschlossen wird, da es anscheinend schwierig ist, auf der sachlichen Ebene bei so einem Thema zu bleiben, schade.

    Ich finde es übrigens richtig, dass die Cannabis-Verfahren überprüft werden, wenn das Gesetz dazu verändert wurde. Das ist in meinem Augen dann nur fair.

  9. 86.

    >"Da muss ich Sie enttäuschen, dem ist leider seit der Kanabisfreigabe nicht mehr so! Ich bin gerade da!!!!"
    Oh je... dann wissen wir ja, was uns hier erwartet. Wobei mir eine gute Bekannte (Abi-Klasse) von einer Klassenfahrt nach Amsterdam mir ähnliches berichtete. Selbst an der Straßenbahnhaltestelle dünstete es um ihr rum aus Tütchenrauchern.

  10. 85.

    Was entgegnen Sie denn den Millionen Cannabis-Konsumenten, die zwischen 0,05 und 0,2 Gramm Cannabis in ihren Joint bauen...? Oder ist für Sie "ein bisschen Wein" gleichbedeutend mit vier Flaschen?

  11. 84.

    Ich gehe mal davon aus das Sie selber Konsument sind sonst würden Sie nicht ohne müde zu werden die Cannabis Freigabe verherrlichen. Sie brauchen wahrscheinlich schon etwas mehr.
    Sie und Ihre Meinung sind absolut kein Maßstab und voller Unkenntnis der Tatsachen.

  12. 83.

    "Steffen" ignoriert übrigens auch fortlaufend das Hauptargument für die Legalisierung...

  13. 82.

    4 Gramm?!? Sie haben sich gerade als sehr uninformiert geoutet. Das ist ungefähr so, als wenn ich ein generelles Alkoholverbot fordern würde, weil zwei Flaschen Wodka wahrscheinlich zu einer Alkoholvergiftung führen würden.

  14. 81.

    Da muss ich Sie enttäuschen, dem ist leider seit der Kanabisfreigabe nicht mehr so! Ich bin gerade da!!!!

    An jeder Ecke raucht einer einen Joint, ständig hat man den Geruch in der Nase, selbst beim Autofahren zieht der Qualm vom Vorraus- oder neben einem fahrenden durch die Lüftung ins eigene Auto. Und die Kinder müssen das auch einatmen, man kommt nicht dran vorbei.

  15. 80.

    Sie betreiben hier mit allen die nicht ihrer "Meinung" sind dasselbe Spiel. Unwissend, nicht in der Lage Inhalte zu erfassen, ... usw.

    Und doch, indirekt lassen sie jeden mit ihrer überheblichen Art wissen, dass sie im Alleinbesitz der alleinigen und umfassenden Wahrheit sind. Und damit meine ich eindeutig sie, wie aus meinem Text eindeutig hervorgeht.

    Ihre Rechtfertigungs- und Ablenkungsversuche sind lächerlich, ihre Masche bekannt und deshalb langweilig.

  16. 79.

    Es genügen ca. 4 gramm Cannabis um den Rausch zu bekommen den man ja bewusst bei Einnahme von Cannabis haben möchte. Bei Alkohol ist das etwas anders. Den trinkt zum Beispiel beim Essen oder zu Feierlichkeiten ohne sich einen Rausch anzutrinken. Da bedarf es schon größerer Mengen. Wer Cannabis konsumiert hat ein Drogenproblem.
    Wer zwei Bier am abend trink muss nicht unbedingt ein Alkohoproblem haben. Merken Sie was? Da ist schon ein Unterschied. Alkohol mag zwar die Droge Nummer eins sein aber Cannabis ist noch schlimmer weil es die ganze Psyche des Menschen zerstört. Außerdem ist der Entzug von Cannabis einmal Hölle und zurück.

  17. 78.

    Aber es geht um Auswirkungen eines vergleichbaren Konsums. Und den Zustand, den ein alkoholbedingter Vollrausch verursacht, ist mit Cannabis kaum zu erreichen. Und dass sich Menschen an der Cannabis-Legalisierung stören, solange die deutlich gefährlichere Droge Alkohol legal ist, ist einfach nicht schlüssig. Sie können doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass Alkohol vornehmlich verantwortungsbewusst konsumiert wird, aber Cannabis ausschließlich exzessiv konsumiert wird.

  18. 77.

    Da haben Sie mich missverstanden, vielleicht auch wegen ihrer Konzentration nur auf eine Argumentation. Alkohol kann sehrwohl auch nen Rausch machen. Das weiß ich natürlich auch aus zahlreichen beschwingten Partynächten und dem Tag danach ;-) Bei mir aber auch nicht so weit, dass ich nicht mehr selbstständig geh- und sprachfähig wäre. Und wenn Sie mir auch mal diese Erfahrung gestatten: ich habe auch schon wirklich zugekiffte Leute erlebt. Das unterschied sich nicht vom Alkohol-Betrunkenen. Und noch eine Beobachtung gerade bei der Jugend: Ein Rausch allein reicht heute nicht, es muss immer noch ein Kick oben drauf sein. Zum Alkohol kommt das Kiffen dazu. Das ist leider auch die Mehrheit unter den Cannabis-Konsumenten - meiner Beobachtung nach. Wenn alle vernünftig mit Genussmitteln umgehen würden, wäre das für die Gesellschaft kein Problem. Ist aber leider nicht so. Ich bin auch gegen Koma-Saufen und andere Exzesse.

  19. 76.

    Ihrem letzten Absatz stimme ich zu, ist aber nicht Gegenstand der Debatte. Ich lese in den Threads auch deutlich mehr Alkohol-Verharmlosungen als Cannabis-Verharmlosungen, vornehmlich von Ihnen, "Steffen" und "Biggi". Und Sie alle drei ignorieren konsequent das signifikante Argument der Verhältnismäßigkeit. Alleine schon die Behauptung, anders als beim Alkoholkonsum die Cannabiskonsum ausschließlich dem "Rausch", ist einfach falsch.

  20. 75.

    >"Naja, Sie fordern aber ein Cannabis-Verbot"
    Wer sagt denn das? Ich in meinen Kommentaren hier nicht. Ich gebe nur zu bedenken, dass Cannabis weniger harmlos ist, als die Fraktion derer es immer propagiert. Weil wir eben von anderen Genussmitteln, die potenziell auch Droge sein können, die Auswirkungen auf Geist und Körper kennen. Wie ich vorhin schon erwähnte: Es kommt immer auf die Menge und die Häufigkeit an!
    Im beschäftigten Alltag wie Arbeitsplatz, Straßenverkehr und Bewegung im öffentlichen Raum unter vielen Menschen haben Nerven- und Gehirn beeinflussende Substanzen grundsätzlich nichts zu suchen. Alle! (kontrolliert dosiert aus medizinischen Gründen hier mal ausgeschlossen.)

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