Regierender Bürgermeister und Bildungssenatorin - Senatskanzlei muss nach Gerichtsbeschluss Info zu Beziehung offen legen
Die Berliner Senatskanzlei muss mehr Auskünfte über die private Beziehung des Regierenden Bürgermeister Wegner mit Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch geben. Dazu hat das Berliner Verwaltungsgericht die Behörde in einem Eilverfahren verpflichtet.
Nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes hat die Berliner Senatskanzlei eine Information im Kontext der Beziehung des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner mit Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (beide CDU) offengelegt. Senatssprecherin Christine Richter sagte am Mittwoch auf Anfrage, dass Wegner sie im November 2023 über die "private Paarbeziehung" informiert habe. An das genaue Datum könne sie sich nicht mehr erinnern.
Am 5. Januar hatten Wegner und Günther-Wünsch über ihren Anwalt mitteilen lassen, sie hätten sich im Herbst 2023 entschieden, eine Beziehung einzugehen. Kurz vor dieser Mitteilung, am 29. Dezember 2023, gab Wegner die Trennung von seiner bisherigen Partnerin bekannt.
Klagegrund: mögliche Einflüsse der Beziehung auf dienstliches Handeln
Mit den Angaben vom Mittwoch ist nun klar, dass Richter, die auch Chefin des Presse- und Informationsamtes ist, schon weit vor der offiziellen Bekanntgabe von der Beziehung wusste. Ihre Angaben stehen nicht im Gegensatz zu denen Wegners und Günther-Wünschs.
Die Frage, wann Wegner seine Senatssprecherin erstmals über seine Beziehung mit der Senatorin informierte, hatte der Berliner "Tagesspiegel" [Bezahlschranke] an die Senatskanzlei gestellt, die jedoch dazu keine Informationen herausgab. Nach einer daraufhin eingereichten Klage der Zeitung verpflichtete das Verwaltungsgericht die Behörde nun in einem Eilverfahren, Angaben dazu zu machen (VG 27 L 9/24).
Die Recherche für eine beabsichtigte Berichterstattung über mögliche Einflüsse der Beziehung auf dienstliches Handeln beider Senatsmitglieder könne ein gesteigertes öffentliches Interesse beanspruchen, begründete das Gericht seinen Beschluss vom 8. Mai. "Das Informationsinteresse überwiegt die Betroffenheit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts."
Klage wurde nur teilweise stattgegeben
Mit dem Beschluss, der am Mittwoch durch einen Beitrag im Tagesspiegel bekannt wurde, gab das Gericht der Klage auf Grundlage des Presserechts allerdings nur teilweise statt. Die Zeitung hatte weitere Informationen angefragt, die sich vor allem auf die Trennung Wegners und seiner früheren Partnerin bezogen. Auskunft darüber lehnten die Richter unter Verweis auf die Privatsphäre der beiden ab.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Möglich ist eine Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die Senatskanzlei macht davon nach Angaben Richters keinen Gebrauch. Der "Tagesspiegel" prüft eine Beschwerde nach eigenen Angaben.
Sendung: rbb24 Inforadio, 15.05.2024, 13:00 Uhr