Berliner Gericht gab Go - Verfassungsgericht konnte Auslieferung von Maja T. nach Ungarn nicht stoppen

Mo 01.07.24 | 11:49 Uhr | Von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion
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Symbolbild: Das Kammergericht in Berlin. (Quelle: dpa/Wolfgang Kumm)
Bild: dpa/Wolfgang Kumm

Ein mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen Gruppe ist nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht wollte die Auslieferung stoppen, doch eine Eilentscheidung kam zu spät. Der Fall wirft Fragen auf. Von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion

Maja T. soll 2023 mit anderen Autonomen an Angriffen auf Rechtsextreme in Budapest beteiligt gewesen sein. Die ungarischen Behörden haben deshalb die Überstellung beantragt. Im vergangenen Dezember wurde Maja T. in Berlin festgenommen und saß seitdem in Dresden in Haft.

Die Bedenken des Anwalts von Maja T. gegen eine Auslieferung an Ungarn waren groß. Antifaschistinnen und Antifaschisten wie Maja T. könnten im Ungarn von Viktor Orban kein faires Verfahren erwarten, so die Einschätzung von Rechtsanwalt Sven Richwin. Außerdem hätten nonbinäre Personen wie Maja T. Haftbedingungen zu erwarten, unter denen ihre Menschenrechte nicht gewährleistet seien. Richwin hatte deshalb gegen die Auslieferung von T. nach Ungarn geklagt.

Doch Donnerstagnachmittag ging alles plötzlich ganz schnell: Das Kammergericht Berlin entschied, dass es zulässig sei, T. nach Ungarn auszuliefern. Das sächsische Landeskriminalamt ist dann offenbar sehr schnell in Aktion getreten. Gegen 3.30 Uhr soll Maja T. aus der Zelle geholt worden sein. Um 6.50 Uhr wurde T. zunächst den österreichischen Behörden übergeben, die T. weiter nach Ungarn bringen sollten.

Währenddessen versuchte T.s Anwalt Sven Richwin, die Auslieferung im letzten Moment zu stoppen. Um 7:38 Uhr stellte er einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Gegen 10:50 Uhr gab es dort eine Eilentscheidung. Das Gericht wies die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und das sächsische Landeskriminalamt an, die Auslieferung vorerst nicht durchzuführen.

Offenbar befand sich Maja T. aber zu diesem Zeitpunkt bereits in Ungarn. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde T. bereits um 10 Uhr den ungarischen Behörden übergeben. Die Karlsruher Entscheidung erging also zu spät, nämlich erst nachdem Maja T. schon in Ungarn angekommen war.

Warum wartete die Staatsanwaltschaft nicht?

Die Frage ist allerdings: Warum haben die Justizbehörden in Berlin die Eilentscheidung aus Karlsruhe nicht abgewartet? Denn nach Informationen der ARD-Rechtsredaktion hatte Karlsruhe um 8.30 Uhr telefonisch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin informiert, dass in Karlsruhe ein Eilantrag des Anwalts von Maja T. vorliegt und geprüft wird.

Laut "Legal Tribune Online" sagt der Anwalt von Maja T. außerdem, er hätte dem LKA Sachsen schon in der Nacht mitgeteilt, dass er beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag stellen werde. Hätte Berlin die Auslieferung deshalb nicht eigentlich stoppen müssen?

Generalstaatsanwaltschaft Berlin verteidigt sich

Die Generalstaatsanwaltschaft stellt sich auf den Standpunkt, dass Maja T. nicht mehr auf deutschem Staatsgebiet, sondern schon in Österreich gewesen war, als Berlin von dem Eilverfahren in Kenntnis gesetzt wurde. Sie hätte deshalb keine rechtliche Möglichkeit gehabt, die weitere Durchführung der Auslieferung zu stoppen. Der nächtliche Anruf des LKA Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft hätte keine Ankündigung enthalten, dass es einen Eilantrag in Karlsruhe geben werde. Das LKA hätte lediglich mitgeteilt, dass der Anwalt von Maja T. mit jemandem aus der Justiz sprechen wollte, um sich zu beschweren.

In einer Pressemitteilung hatte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin zudem geschrieben: Die Auslieferung von Maja T. entspreche ganz den Abläufen bei einem Europäischen Haftbefehl. Ungarn habe ausdrücklich zugesichert, dass Maja T. nach einem Strafverfahren in Ungarn nach Deutschland zurückgebracht werden soll, um hier eine Strafe abzusitzen. Außerdem hätten die ungarischen Behörden zugesichert, dass Maja T. während des Strafverfahrens menschenrechtskonforme Haftbedingungen bekomme.

Muss Maja T. jetzt zurückgeholt werden?

Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts enthält zwei Anordnungen: Zum einen wurde die Generalstaatsanwaltschaft Berlin angewiesen, die Übergabe von Maja T. an die ungarischen Behörden zu verhindern. Das war am Freitag um 11 Uhr zeitlich nicht mehr möglich.

Außerdem stand noch in der Anordnung, dass die Berliner Behörde eine "Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken" habe. Die Frage ist nun, ob die Berliner Generalstaatsanwaltschaft sich jetzt darum kümmern muss, dass Maja T. nach Deutschland zurückgebracht wird.

Berlin meint, dass das der Anordnung aus Karlsruhe aber nicht zu entnehmen sei. Die Generalstaatsanwaltschaft versteht die Eilentscheidung anscheinend so, dass sie nicht verpflichtet ist, eine Rückführung von Maja T. aus Ungarn zu erwirken. Die Durchlieferung durch Österreich sei nicht von den deutschen Behörden, sondern von Ungarn in Auftrag gegeben worden. Mit der Übergabe an Österreich sei die Auslieferung aus deutscher Sicht vollzogen gewesen. Die Generalstaatsanwaltschaft hätte dann nichts mehr machen können. Die Eilentscheidung aus Karlsruhe habe sich nun erledigt, weil Maja T. schon in Ungarn sei.

Berlin hatte am Freitag aber anscheinend noch beim Bundesverfassungsgericht nachgefragt, ob sich die Eilanordnung erledigt habe. Karlsruhe teilte daraufhin der Generalstaatsanwaltschaft mit, dass ein richterlicher Hinweis auf die Anfrage aus Berlin "nicht erforderlich erscheine".

Ob sich der Fall für Karlsruhe damit erledigt hat, ist allerdings fraglich. Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht die rasche Auslieferung von Maja T. offenbar für rechtswidrig erachtet. Das könnte bei einer Verfassungsbeschwerde von Maja T. eine Rolle spielen. Zum anderen stellt sich weiterhin die Frage, ob die Generalstaatsanwaltschaft Berlin oder andere deutsche Behörden verpflichtet sind, sich um eine Rückführung von Maja T. zu bemühen. In der Eilentscheidung vom Freitag steht eindeutig: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird angewiesen, die Rückführung von Maja T. in die Bundesrepublik Deutschland "durch geeignete Maßnahmen" zu erwirken.

Quelle: tagesschau.de

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Beitrag von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion

98 Kommentare

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  1. 98.

    Ein großer Junge wie sie bekommt jetzt das Weinen? Entschuldigen Sie bitte, aber Ihre Kommentare lassen einen Schluss zu. Sie wollenanderen Menschen die Welt erklären, aber bei einer Starken Widerrede von Horst bemühen sie gleich Paragrafen? Ich schüttelte nur den Kopf. Sie scheinen nicht in der Realität zu leben.

  2. 97.

    Natürlich muss man das auch von bestimmten, neonazistischen Gewaltverbrechen verlangen. In den Fällen, die mir bekannt sind, wurde auch ordentlich verdonnert und der Stecker gezogen. Allein schon das Verwenden oder Zeigen von verfassungswidrigen Kennzeichen oder Symbolen kostet richtig Geld. Der Staat kennt hier kein Pardon. Im Gegensatz zu Autobahn-Blockierern, die eine ganze Stadt stilllegen, und einen immensen Schaden bei vielen Menschen verursachen, für den sie nicht gerade stehen müssen, oder wenn, nur symbol- fragmentarisch.

  3. 96.

    Im Artikel ak-analyse und kritik (mein Kommentar 87) steht folgendes:
    Zitat: "...schließlich liegt der Fall inzwischen bei der Generalbundesanwaltschaft (GBA), die einen klaren Verfolgungswillen gezeigt hat. Die GBA räumt allerdings dem Verfahren in Ungarn Priorität gegenüber einem Prozess vor hiesigem Gericht ein..."

    Also hat die Generalbundesanwaltschaft--sollte der Bericht stimmen--keine Probleme mit einem Verfahren in Ungarn.

  4. 95.

    Ja, wenn Recht ignoriert wird um klare Kante zu zeigen, wenn Klartext eigentlich nur Unkenntnis oder Missachtung verfassungsrechtlicher Staatsprinzipien ausdrückt, mit einschlägigen diffamierenden Begriffen um sich wirft ... ja, nur dann sichern wir unsere Demokratie. Das genau sind Ansätze totalitären Denkens. Auch, dieses aus Kalkül oder Dummheit anderen zu unterstellen.

  5. 94.

    Nun, dass Verbüßen einer Strafe für den Fall einer Verurteilung (und nicht einer Vorverurteilung, wie Sie es tun), wird vsl. in D stattfinden. Steht im - vielleicht doch noch einmal zu lesenden - Artikel. Und ich frage mich bei Ihrer Wortwahl und der Ignoranz der in eben diesem Artikel beschriebenen Abläufe schon, inwieweit Sie sich gedanklich auf dem Boden der Verfassung bewegen. Und ob Meinungsfreiheit eigentlich Ihrerseits bedeutet, keinen Widerspruch zu bekommen. Vielleicht fragen Sie sich das auch mal?

  6. 93.

    Wie sind Sie so zynisch und Menschenverachtend geworden? Sie wünschen einer jungen Frau, die einen Fehler beging, daß sie in einem autokratischen Staat mit zweifelhafter Justiz, für 5 Jahre ins Gefängnis geschickt wird? Wie fühlen Sie sich jetzt? Besser? Würden Sie dies auch z.V. von bestimmten, neonazistischen Gewaltverbrecher verlangen? Das ist höchst unmenschlich und abwertend.

  7. 92.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Man kann auch zwischen den Zeilen seine Botschaften ventilieren. Das ist wie mit dem Gendern. Da zeigt man auch, wo man politisch hingehört und steht !

  8. 91.

    Endlich mal jemand, der noch Klartext beherrscht und sich entsprechend artikuliert! Das ist auch selten geworden. Die linken Sympathie-Kommentare sind teilweise wirklich schon mehr als fragwürdig, besonders dann, wenn man der naiven Überzeugung auferlegen ist, auf der einzig richtigen Seite zu stehen. Dann bleibt auch die Demokratie auf der Strecke, und wandelt sich ein ein totalitäres Gehabe und Gebaren mit religiösen Pseudo-Charakter.

  9. 88.

    Horst:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 01.07.2024 um 19:43
    Mit Sympatisanten des linksradikalen Terror bleibt auch jegliche Diskussion unnütz."

    Da Sie offenbar keine sachlichen Argumente haben, versuchen Sie jetzt, mich zu beleidigen und zu diffamieren! Damit begehen Sie eine Straftat nach § 185 StGB (Beleidigung) bzw. § 186 StGB (Üble Nachrede) bzw. § 187 StGB (Verleumdung)! Und auch Ihnen als Straftäter gestehe ich - wie allen anderen Straftätern - den Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren zu, auch dann, wenn Sie unseren Rechtsstaat verachten!

    Ich habe jedenfalls nirgens Sympathien mit Terror geäußert - auch keine Sympathien mit rechts- oder linksradikalem Terror!

  10. 87.

    Wie funktioniert der Rechtsstaat in der EU?

    Auf der Internetseite "ak-analyse und kritik" wird die Auslieferung ebenfalls thematisiert.
    Dort macht man auch auf den Fall Ilaria S. aufmerksam (Antifaschist*in Maja T. trotz Untersagung durch Bundesverfassungsgericht nach Ungarn ausgeliefert)

    Ilaria Solis wurde laut Wikipedia --Zitat:...."Anfang 2023 wegen eines mutmaßlichen Angriffs auf drei ungarische Neonazis in Budapest verhaftet.Bei der Europawahl 2024 zog sie als Kandidatin des links-grünen Wahlbündnisses Alleanza Verdi e Sinistra (AVS) ins europäische Parlament ein, wodurch ihr die Freilassung und parlamentarische Immunität zuteil wurde"

    Wenn mutmaßlich Straftaten gegen Neonazis verübt werden, wird man schnell durch links-grün-ins EU-Parlament "befördert" um einem Strafverfahren oder einer Strafe zu entgehen?

    Ist das der bessere Rechtsstaat?
    Bitte zwickt mich jemand, dass ich aus meinen Rechtsstaatsträumen erwache und alles Fake ist!

  11. 86.

    Wie sind Sie denn drauf? Ist doch gar nicht klar dass da von Ihr Straftaten begangen wurden! Es gilt die Unschuldsvermutung!

  12. 85.

    Die Worte "die Berliner Behörden" kommen in meinem Kommentar von 15:11 überhaupt nicht vor, die haben Sie in Ihrem Kommentar von 15:39 völlig frei erfunden. Sie outen sich allerdings in der Weise, daß Sie sich der menschenverachtenden Rhetorik von afd, heimat und bsw mit bedienen. Nur zu - noch herrschen Demokratie und feie Meinungsäußerung in Deutschland (zum Ärger derjenigen, die vom 4.Reich träumen).

  13. 84.

    Mit Sympatisanten des linksradikalen Terror bleibt auch jegliche Diskussion unnütz.
    Mit Ihren dümmlichen Belehrungen und Rechthabereien sind Sie es doch, der die Demokratie und Meinungsfreiheit ad absurdum führt.
    Ich hoffe, dass Maja T. für Ihre nachzuweisenden Taten büßt und für Jahre im ungarischen Strafvollzug verbleibt. Und nicht, wie die linksradikale Lina, die deutsche Kuscheljustiz genießt.

  14. 83.

    Sie sind also für die Abschaffung des Rechtsstaates !!!!!!!!!!

    Na dann ist damit wohl jede Diskussion mit Ihnen beendet!

  15. 82.

    Das kann Ihnen nur das BVerfG beantworten. Und die schriftlichen Gründe liegen offenbar noch nicht vor bzw. sind noch nicht veröffentlicht. Aber hier im Forum wird Ihnen das jetzt Niemand beantworten können.

  16. 81.

    Ausländerfreund2015:
    "Wenn Maja T. und Konsorten kriminelle und menschenverachtende Handlungen in Ungarn tätigen, ist es nur logisch, dass das mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen Gruppe in Ungarn verurteilt wird und nicht der hiesigen Kuscheljustiz anheim fällt."

    Nein, das ist nicht zwingend logisch! Das ist nur dann logisch, wenn in Ungarn ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet ist. Das BVerfG hat da aber zumindest so viele Zweifel, dass es das erstmal prüfen will.

    Die Verwendung des Wortes "Kuscheljustiz" zeigt eine Verachtung unseres Rechtsstaates!

  17. 80.

    In diesem Fall ja. Ich kann den Satz „ein polizeibekannter Straftäter nicht mehr hören.

  18. 79.

    Komisch, bei "linken" geht es in der deutschen Justiz immer ganz schnell. Liegt das an der Geschichte?

  19. 78.

    Ungarn hat exakt ab heute, 1.7.2024 den EU-Ratsvorsitz übernommen.

    Wie begründet das Bundesverfassungsgericht seine "Anordnungen"?
    Worauf beziehen sich die Anordnungen?
    Auf den noch nicht entschiedenen Eilantrag--oder eine Entscheidung in Folge dieses Eilantrags?


  20. 77.

    Wenn Maja T. und Konsorten kriminelle und menschenverachtende Handlungen in Ungarn tätigen, ist es nur logisch, dass das mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen Gruppe in Ungarn verurteilt wird und nicht der hiesigen Kuscheljustiz anheim fällt.
    Ich hoffe, dass, wenn nachgewiesen, Maja T. in Ungarn für Jahre im Gefängnis verbleibt.

  21. 76.

    Ich darf daran erinnern, dass Ungarn Subjekt mehrerer Vertragsverletzungsverfahren in der EU war. Hintergrund waren dabei nicht irgendwelche wirtschaftlichen Pflichtverletzungen aus Verträgen, sondern Pflichtverletzung aus Verträgen über Rechtsstaatlichkeit.

    Der ungarischen Regierung sollte man daher sicherlich nicht in dem Zusammenhang applaudieren, den Sie hier nennen.

  22. 75.

    Ich weiß nicht, was sie da so sicher macht, dass die ungarische Justiz schon ordentlich urteilen wird. Aktuell gibt es nach Orbans „Arbeit“ an der Verfassung und dem Gießen seiner Gesinnung gegenüber Allem, was nicht den traditionellen Vorstellungen entspricht, wohl eher Besorgungen, dass die ungarische Justiz nach rechtsstaatlichen Kriterien handelt.

    Allein der Fakt wie in Ungarn, initiiert durch die Orban-Regierung, mit LGBTQI-Rechten umgegangen wird, lässt Fragen über die Rechtmäßigkeit einer solchen Abschiebung aufkommen.

  23. 74.

    Bitte nicht auf andere schließen, es gibt auch welche denen ist es grundsätzlich nicht egal.

  24. 73.

    Eines vorweg: ich kann nicht verifizieren, wie substanziell, dass Ersuchen aus Ungarn ist. ich denke, man kann davon ausgehen, dass es sich um ein Ersuchen handelt, dass den Anforderungen zumindest soweit genügt, dass eine deutsche Behörde sich veranlasst sah, der Auslieferung eines deutschen Staatsbürgers zuzustimmen.
    Zwischen der Information, dass es einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht gibt und der Überstellung im Herrschaftsbereich der deutschen Behörden, verging genug Zeit um die Auslieferung zu stoppen.
    Ich wage zu bezweifeln, dass der Antrag beim Bundesverfassungsgericht keine aufschiebende Wirkung hat. Wie soll sonst ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet sein?
    Weiterhin ist die Handlung, eine Person mitten in der Nacht aus der Zelle zu holen, um sie auszuliefern, fragwürdig. Mit der Informationslage ist das schwer zu erkennen, was anderes bezweckt werden sollte, als die Ausschaltung effektiven Rechtsschutzes. Das dürfte auf jeden Fall eine Klage nach sich ziehen.

  25. 72.

    Sie machen sich mit solchen wohlfeilen Forderungen höchst lächerlich. Warum sollte ich Klage erheben? Zum einen wird das der zuständige Anwalt erledigen, zum anderen wird das ein juristisches Nachspiel haben wenn das höchste deutsche Gericht O-Ton "verhöhnt" wird.

    "Anwalt Richwin sagt: „Leider ist die Taktik der Behörden aufgegangen, durch eine Nacht-und-Nebel-Aktion einen effektiven Rechtsschutz auszuhebeln.“ Das Vorgehen sei darauf angelegt gewesen, „den Rechtsweg zu erschweren und zu verhindern. Das ist perfide“. Hinsichtlich der „höchstrichterlich auferlegten Rückholung“ seien „keinerlei Aktivitäten der deutschen Behörden ersichtlich“.

    „Welch eine Verhöhnung des Rechtsstaats und der Autorität des Bundesverfassungsgerichts durch die Generalstaatsanwaltschaft“, erklärt der „Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein“ (RAV). „Eine queere Person in ein offen queerfeindliches System wie Ungarn zu schicken, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention“.

  26. 71.

    Mit Worten wie "Kuscheljustiz" macht man sehr deutlich was man von unserer Rechtsstaatlichkeit hält. Ob "Unschuldslamm" oder nicht, das entscheiden unabhängige Richter und Gerichte die es in Ungarn nicht gibt.

  27. 70.

    Matzes:
    "Was für eine Aufregung. Wenn es um die Begehung von Straftaten geht, sind Leute dieser Gesinnung skrupellos und schrecken vor nichts zurück. Wer sich auf‘s Eis begibt, muss damit rechnen, dass er oder sie ausrutscht. Was soll‘s. Oder haben alle schon die brennenden Auto‘s vergessen, die auf das Konto linker Gruppen gehen????"

    Sie sind also gegen rechtsstaatliche Verfahren bei mutmaßlichen Straftätern, also für die Abschaffung des Rechtsstaats?!?

  28. 69.

    Die überstürzte Eile nach der bislang offenen Entscheidung, ob die Auslieferung rechtmäßig ist. Ist sie nicht. Aber wenn es um die "richtigen" geht, nimmt man das in diesem Fall nmit dem Recht nicht so genau. Aber ich glaube, dass ist Ihnen schon bewusst. Nur halt egal.

  29. 68.

    Was für eine Aufregung. Wenn es um die Begehung von Straftaten geht, sind Leute dieser Gesinnung skrupellos und schrecken vor nichts zurück. Wer sich auf‘s Eis begibt, muss damit rechnen, dass er oder sie ausrutscht. Was soll‘s. Oder haben alle schon die brennenden Auto‘s vergessen, die auf das Konto linker Gruppen gehen????

  30. 67.

    Auch in Ungarn gibt es ein faires rechtsstaatlichen Verfahren. Im übrigen ist diese mutmaßliche Tätern kein Unschuldslamm sondern aktives Mitglied der gewaltbereiten Linksextremistischen Szene. Sie stellen es so da als wenn die Tätern ein Justiz Opfer ist. Ungarn ist ein Rechtsstaat, nur herrscht eben dort keine Kuscheljustiz wie in Deutschland, davor hat die Person vermutlich Angst.

  31. 66.

    Ungarn liegt weltweit auf Platz 73 der Rechtsstaatlichkeit. Ist jetzt nicht so weit vorne.

  32. 65.

    Demarco:
    "Wo ist das Problem. Die Beschuldigte begeht schwerste Straftaten und denkt nun das Sie davon kommt. Dieses alberne Argument mit non binär ist lächerlich. Sie kommt in eine Frauen JVA und gut ist."

    Das 1. Problem ist schon mal, dass Sie etwas behaupten, was (noch) nicht bewiesen ist. Es geht hier nicht um nachgewiesene Straftaten, sondern um mutmaßliche Straftaten!

    Das 2. Problem ist, dass auch (mutmaßliche und verurteilte) Straftäter einen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren haben!

  33. 64.

    Schmidt:
    "Der unterschwellige Vorwurf dieses Artikels, der Straftäter in würde in Ungarn kein rechtsstaatlicher Prozeß gemacht, ist aus der Luft gegriffen und unbegründet."

    Offenbar nicht! Denn das BVerfG sieht es nicht so klar wie Sie. Und ich traue dem BVerfG mehr Rechtskenntnisse zu als Ihnen!

    Schmidt:
    "Scheinbar hat ihr Anwalt mächtig auf die Tränendrüse gedrückt."

    Nein, so etwas hätte das BVerfG nicht beeindruckt! Hier geht es um Fakten, nicht um Emotionen!

    Schmidt:
    "Das Auslieferungsverfahren lief korrekt ab"

    Das sieht das BVerfG offenbar anders! Und dem BVerfG traue ich mehr rechtliche Kompetenz zu als Ihnen!

    Schmidt:
    "wenn das BVerfG wieder ' mal zu langsam war, dann soll es sich an die eigene Nase fassen."

    Schauen Sie sich die Uhrzeiten an! Das BverfG war SEHR schnell!

  34. 63.

    gast:
    "Wozu die Aufregung? Das Strafverfahren in Ungarn wird die Aktivitäten des Linkstraftäter intensiv beleuchten und einer deutlichen Sicht zugänglich machen. Es besteht der leise Verdacht, dass darin die Besorgnisse hierzulande teilweise begründet sein könnten."

    Offenbar halten SIe nichts von einem rechtsstaatlichen Verfahren und akzeptieren nicht das BVerG mit seiner einstweiligen Entscheidung!

  35. 62.

    In welcher Welt leben Sie? Ungarn ist ein Rechtsstaat. Offensichtlich geht es bei Ihnen mal wieder um Täterschutz

  36. 61.

    Dagmar:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 01.07.2024 um 14:17
    (..)
    Ungarn ist ein EU - Mitglied, und auch der Herr Orban, der will den Rechtsstaat sicher nicht abschaffen."

    Aber es gibt doch bereits längst Einschränkungen der Rechtsstaatlichkeit, so dass Ungarn nicht mehr als 100%iger Rechtsstaat bezeichnet werden kann! Sicher nicht so schlimm wie Russland, Belarus, China, Nordkorea, aber eben auch kein eindeutiger Rechtsstaat mehr wie die westeuropäischen Staaten!

  37. 60.

    Erheben Sie doch Klage gegen die Berliner Behörden. Ich würde das Verfahren mit großem Interesse verfolgen. Es steht Ihnen doch vollkommen frei ein juristisches Verfahren einzuleiten. Wenn Sie schon der festen Meinung sind, dass in Deutschland offensichtlich Rechtsbeugung begangen wird. Bitte veröffentlichen Sie hier in den Foren dann das Aktenzeichen der Klage. Danke

  38. 59.

    Tom:
    "Antwort auf [TheVoice] vom 01.07.2024 um 15:04
    Der normale Rechtsweg war aber abgeschlossen und die Entscheidung des Kammergerichts auch rechtskräftig."

    Wenn die Entscheidung des KG rechtskräftig wäre, dann dürfte das BVerfG gar nicht mehr darüber entscheiden. Das BVerfG sieht das aber offenbar anders.

    Tom:
    "Eine Unschuldsvermutung gibt es vor dem Bundesverfassungsgericht nicht, da es nicht über Schuld und Unschuld entscheidet. Es konn nur Entscheiden ob mit einem Urteil oder bereits im Verfahren selbst gegen das Grundgesetz verstoßen wurde."

    Soweit das BVerfG auch über die Verfassungmäßigkeit von Strafurteilen entscheidet gilt dafür auch vor dem BVerfG die Unschuldsvermutung des Strafrechts.

    Hier geht es aber nicht darum! Sondern lediglich um die Rechtmäßigkeit der Auslieferung, also ob der Angeklagt in Ungarn ein rechtsstaatliches Verfahren erwartet. Und das sieht das BVerfG zumindest als prüfungswert an, ohne bislang letztendlich entschieden zu haben.

  39. 58.

    Paul der Erste:
    "Antwort auf [rechtsstaat] vom 01.07.2024 um 13:38
    "Andere Länder holen ihre Leute einfach raus". Und das setzen Sie dann mit Rechtsstaatlichkeit in Verbindung? In ein souveränes Land eindringen und mit Gewalt Menschen zu befreien?"

    Wenn das souveräne Land kein demokratischer Rechtsstaat ist, dann ist es rechtsstaatlich, Menschen (insbesondere eigene Staatsbürger) vor diesem Unrechtsstaat zu schützen! Und bei Ungarn gibt es diesbezüglich berechtigte Zweifel.

  40. 57.

    Paul der Erste:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 01.07.2024 um 14:17
    (...) Und unbegründet sitzt in D niemand 6 Monate in U Haft. Oder hat der Rechtsanwalt nicht probiert die U Haft außer Kraft zu setzen?

    FALSCH!

    Voraussetzung für eine U-Haft ist nicht der Nachweis einer Straftat, sondern nur der dringende Tatverdacht, der sich in der Hauptverhandlung allerdings als unbegründet erweisen kann! (§ 112 Absatz 1 Satz 1 StPO)

  41. 56.

    Neumann:
    "Es geht um einen Verbrecher der in Ungarn Straftaten begangen hat."

    NEIN! Es geht hier nicht um einen verurteilten Verbrecher. Es geht hier um einen MUTMASSLICHEN Straftäter!

    Neumann:
    "Wenn man das liest, fragt man sich, um was das BVG eigentlich kümmert."

    Das BVerfG ist das höchste Gericht und deshalb dafür zuständig, staatliche Maßnahmen auf Rechtmäßigkeit zu prüfen!

    Neumann:
    "Ungarn ist ein Rechtsstaat und die gehen mit Straftätern so um, wie sie es brauchen."

    Daran hat das BVerfG aber seine Zweifel. Und ich traue dem BVerfG eher zu, dies zu beurteilen als Ihnen - insbesondere angesichts Ihres Kommentares!

    Neumann:
    "Nicht wie in Deutschland, wo Straftäter noch mit Seiden-Handschuhen angefasst werden."

    Immer derselbe Unsinn von Menschen, die den Rechtsstaat ablehnen und glauben, die Rechtsfragen, ohne aber die Einzelheiten zu kennen, besser beantworten zu können als die Gerichte!

  42. 55.

    Auch die Justiz irrt und es gibt Justiz Opfer. Bei der ARD gab es dazu mal einen sehr spannenden Beitrag mit entsprechenden Opfern.

  43. 54.

    Die ungarische Justiz ist eben nicht unabhängig. Diverse EuGH Urteile bezeugen das.

    Die Berliner Behörden haben in einer Nacht und Nebel Aktion dafür gesorgt, dass die Anordnungen des BVerfG ins Leere liefen. Eine "Tränendrüse" interessiert das BVerfG nicht.

    Die Berliner Behörden haben offenen Rechtsbruch begangen.

  44. 53.

    Das ist ein Skandal, wenn man die Rechtsunsicherheit in Ungarn bedenkt! Höchst gefährlich für die Frau. Man sollte alles versuchen sie aus den Klauen von Orhan zurückzuholen!

  45. 52.

    Wo ist das Problem. Die Beschuldigte begeht schwerste Straftaten und denkt nun das Sie davon kommt. Dieses alberne Argument mit non binär ist lächerlich. Sie kommt in eine Frauen JVA und gut ist.

  46. 51.

    Fürchterlich, was wir für eine Gesinnungsjustiz haben!

  47. 50.

    Sie haben offensichtlich nicht verstanden um was es hier geht. Deutsche Behörden haben Rechtsbruch begangen.

  48. 49.

    Der unterschwellige Vorwurf dieses Artikels, der Straftäter in würde in Ungarn kein rechtsstaatlicher Prozeß gemacht, ist aus der Luft gegriffen und unbegründet. Scheinbar hat ihr Anwalt mächtig auf die Tränendrüse gedrückt. Das Auslieferungsverfahren lief korrekt ab; wenn das BVerfG wieder ' mal zu langsam war, dann soll es sich an die eigene Nase fassen.

  49. 47.

    Wozu die Aufregung? Das Strafverfahren in Ungarn wird die Aktivitäten des Linkstraftäter intensiv beleuchten und einer deutlichen Sicht zugänglich machen. Es besteht der leise Verdacht, dass darin die Besorgnisse hierzulande teilweise begründet sein könnten.

  50. 46.

    Nein, der "Herr" Orban hat den Rechtsstaat bereits abgeschafft oder woher kommen die Strafzahlungen der EU?

    Weil Ungarn ein Urteil des EuGH weitgehend ignoriert hat, hat der EuGH nun eine drastische finanzielle Sanktion verhängt.

  51. 45.

    Hier im Forum lese ich regelmäßig, dass die hiesige Gerichte nicht politisch unabhängig sind.

  52. 44.

    "...wie sie es brauchen." Sie haben damit bewiesen, was sie von Rechtsstaatlichkeit halten.

  53. 43.

    Tja, die Entscheidung der Gerichte hat in diesem Fall, eine nonbinäre Person, Antifaschist, ewig auf sich warten lassen, und auch der Anwalt war wohl nicht Einer der kleveren.
    Die deutsche Justiz hätte in diesem Fall viel schneller entscheiden sollen, und Ungarn nicht "zappeln" lassen.
    Ungarn ist ein EU - Mitglied, und auch der Herr Orban, der will den Rechtsstaat sicher nicht abschaffen.

  54. 42.

    Das ist völlig übertrieben die Berliner Behörden in die Nähe von AfD und "Heimat" zu bringen.

  55. 41.

    Der Rechtsweg war eben nicht abgeschlossen. Sonst hätte das BVerfG die GStA Berlin nicht angewiesen, die Übergabe von Maja T. an die ungarischen Behörden zu verhindern.

    Mich erinnert diese "Nacht und Nebel Aktion" an dunkelste Zeiten der deutschen Justiz.

  56. 40.

    Der normale Rechtsweg war aber abgeschlossen und die Entscheidung des Kammergerichts auch rechtskräftig.

    Eine Unschuldsvermutung gibt es vor dem Bundesverfassungsgericht nicht, da es nicht über Schuld und Unschuld entscheidet. Es konn nur Entscheiden ob mit einem Urteil oder bereits im Verfahren selbst gegen das Grundgesetz verstoßen wurde.

  57. 39.

    Sie bringen da einiges durcheinander. Ich zitiere LTO, wurde ja auch von der ARD-Rechtsredaktion erwähnt.

    "Um drei Uhr nachts allerdings hatte Maja T., selbst Anfang 20 Jahre alt, den Anwalt Maik Elster erreicht, der den Fall gemeinsam mit Sven Richwin betreut. Der teilte mit, dass das BVerfG in der Sache angerufen wird. Das LKA Sachsen hat sich nach Angaben von Richwin daraufhin noch einmal bei der Generalstaatsanwaltschaft rückversichert. Die Behörde teilte jedoch mit, dass eine Entscheidung des BVerfG in der Sache keine aufschiebende Wirkung hätte. Daraufhin setzte das LKA die Auslieferung fort."

    Hier hat die GStA Berlin einen klaren Rechtsbruch begangen! Weiter fragt sich die ARD-Rechtsredaktion:

    "Laut "Legal Tribune Online" sagt der Anwalt von Maja T. außerdem, er hätte dem LKA Sachsen schon in der Nacht mitgeteilt, dass er beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag stellen werde. Hätte Berlin die Auslieferung deshalb nicht eigentlich stoppen müssen?"

  58. 38.

    Beispiel für den inzwischen etablierten Menschenhass nach Art von afd, bsw und heimat.

  59. 37.

    "Es geht um einen Verbrecher der in Ungarn Straftaten begangen hat." Bis Abschluß eines rechtstaatlichen Verfahrens gilt immer noch die Unschuldsvermutung, auch wenn hier so einige Probleme damit haben.

    Ein rechtsstaatliches Urteil ist jetzt schon nicht mehr möglich.

  60. 36.

    Alle bisherigen Poster gehen davon aus, dass diese Person nicht ausgeliefert werden darf. Die Eilentscheidung ist keine Entscheidung in der Sache. Das BVG kann im normalen Verfahren immer noch entscheiden, dass sie ausgeliefert werden darf. Sie brauchen halt mehr Zeit um die gegensätzlichen Argumente rechtlich abzuwägen. Mehr nicht und das ist Rechtsstaat. Und es ist egal ob es gegen Links- oder Rechtsextremismus geht, beides geht gar nicht!

  61. 35.

    "Andere Länder holen ihre Leute einfach raus". Und das setzen Sie dann mit Rechtsstaatlichkeit in Verbindung? In ein souveränes Land eindringen und mit Gewalt Menschen zu befreien?

  62. 34.

    Es hat nicht das LKA entschieden, sondern das Kammergericht Berlin. Sie fordern Rechtsstaatlichkeit und übersehen dabei, dass ein Gericht der Auslieferung stattgegeben hat. Da Sie selbst hier den Gerichtsprozess ansprechen um die Dchuld oder Unschuld zu beweisen, frage ich mich, wieso regen Sie sich so auf? Und unbegründet sitzt in D niemand 6 Monate in U Haft. Oder hat der Rechtsanwalt nicht probiert die U Haft außer Kraft zu setzen?

  63. 33.

    Es geht um einen Verbrecher der in Ungarn Straftaten begangen hat. Wenn man das liest, fragt man sich, um was das BVG eigentlich kümmert. Ungarn ist ein Rechtsstaat und die gehen mit Straftätern so um, wie sie es brauchen. Nicht wie in Deutschland, wo Straftäter noch mit Seiden-Handschuhen angefasst werden.

  64. 32.

    Ist ihnen überhaupt klar was sie hier von sich geben? Hier äußern sich einige äußerst bedenklich über Rechtsstaatlickeit, bei ihnen kommt noch unangebrachte Häme hinzu.

  65. 31.

    Wolfram Schulz:
    "Reisende soll man nicht aufhalten, schon gar nicht wenn strafrechtlich relevante Taten als Grundlage dafür anzusehen sind."

    Mit Ihrer Wortwahl ("Reisende") zeigen Sie, dass Sie entweder nicht verstanden haben, worum es geht, oder den Rechtsstaat verachten!

  66. 30.

    Name:
    "Antwort auf [Finia] vom 01.07.2024 um 13:10
    Danke für den Beitrag. Habe mich auch stark gewundert, warum nicht einmal ansatzweise auf die Gewaltexzesse eingegangen wird."

    Aber wir dürfen die Gewährung des Rechtsstaates nicht davon abhängig machen, welche Straftaten ("Gewaltexzesse") vorgeworfen werden! Denn das wäre das Ende des Rechtsstaates!

    Deshalb ist es hier unerheblich ob und welche Straften ("Gewaltesxzesse") vorgeworfen werden! Der Rechtsstaat gilt für alle, auch für die schlimmsten Straftäter und erst recht für mutmaßliche Straftäter!

  67. 29.

    April:
    "Nun ja, damit muss die Person klarkommen und für die Taten geradestehen. Vielleicht beim nächsten Mal erst nachdenken bevor man Straftaten begeht."

    Sie meinen also, mutmaßliche Straftäter haben keinen Anspruch auf eine gerichtliche Überprüfung des Auslieferungsbegehrens und damit keinen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren?!?

    Im übrigen, sind die von Ihnen unterstellten Straftaten noch nicht nachgewiesen, sondern werden erst im Prozess gegebenefalls nachgewiesen. Bis dahin sind es nur MUTMASSLICHE Straftaten!

  68. 28.

    Dagmar:
    "Antwort auf [Poster] vom 01.07.2024 um 12:35
    Seit Dezember 23 saß Maja T in Haft, weil die ungarischen Behörden eine Überstellung nach Ungarn beantragt haben, diese fand erst am 28.06.24 statt.
    Also, was für überstürzte Eile?
    Die Überstellung hätte schon längst stattfinden sollen,"

    NEIN!
    In einem Rechtsstaat muss die letztendliche Entscheidung der Gerichte abgewartet werden, weil nur diese (und kein LKA!) über die Rechtmäßigkeit der Auslieferung entscheiden!

  69. 27.

    Wer Behörden oder Behördenvertreter verächtlich als "Handlanger" diffamiert macht deutlich was er von unserem Rechtsstaat hält.

  70. 26.

    Murm:
    "Wer in ein Land reist um dort Straftaten - egal welcher Art - zu begehen, sollte auch mit den entsprechenden Konsequenzen leben. Besonders wenn es sich um ein Europäisches Land handelt."

    Soll das nun ein Argument von Ihnen sein gegen ein rechtsstaatliches Verfahren der gerichtlichen Prüfung der Auslieferung???

  71. 25.

    Finia:
    "Die Gewalttaten spielen keine Rolle mehr in der Berichterstattung?"

    Hier geht es um ein rechtstaatliches Verfahren! Und auch (mutmaßliche) Straftäter haben einen ANspruch auf ein rechtliches Verfahren - unabhängig davon, welche Gewalttaten vorgeworfen werden! Deshalb spielen hier die vorgeworfenen Gewalttaten keine Rolle. Wir können doch nicht einfach die Frage, ob wir rechtsstaatlich handeln, davon abhängig machen, welche Straftaten vorgeworfen werden! Der Rechtsstaatsanspruch gilt auch für schwerste Straftaten!

  72. 24.

    Reisende soll man nicht aufhalten, schon gar nicht wenn strafrechtlich relevante Taten als Grundlage dafür anzusehen sind.

  73. 23.

    Pole:
    "Antwort auf [Theo, Berlin] vom 01.07.2024 um 12:27
    Ich stimme Ihnen zu. Finde es gut, dass Berlin hier schnell reagiert hat. Wir Europäer müssen zusammenhalten und klare Kante gegen Rechtsverstösse zeigen."

    "Klare Kante gegen Rechtsverstöße" mit rechtsstaatswidrigen Verfahren? Wohl kaum!

    Es ist ein Rechtsverstoß einem Beschuldigten die Inanspruchnahme seiner rechtsstaatlichen Rechte zu verwehren! Das ist das Gegenteil von "klare Kante gegen Rechtsverstöße"!

  74. 22.

    Ludger:
    "Es ist gut, dass hier in Europa kooperiert wird! Weiter so."

    Rechtsstaatswidrige Kooperation ist nicht gut für Deutschland, Ungarn und Europa!

  75. 21.

    Noch leben wir in einem Rechtsstaat, wo Rechtsmittel eingelegt werden dürfen, die hier von den GStA Berlin unterlaufen wurden.

    Ungarn hat bekanntlich keine unabhängige Justiz, hier hätte nochmals mehr geprüft werden müssen ob eine Auslieferung rechtens ist.

  76. 20.

    Theo:
    "Das Auslieferungsersuchen ist ja wohl nicht ohne Grund gestellt worden. Die Konsequenzen ihres Handelns hätten der guten Frau schon mal vorher durch den Kopf gehen sollen. Die ungarische Justiz wird schon ordentlich urteilen. Ungarn ist ja keine Bananenrepublik."

    In einem Rechtsstaat gilt Rechtsstaatlichkeit auch für verurteilte und erst recht für mutmaßliche Straftäter! Und das BVerfG hat sicherlich nicht ohne Grund so entschieden.

  77. 19.

    Ausländerfreund2015:
    "Es kann auch mal etwas sehr schnell gehen, was ich äußerst begrüßenswert finde."

    Wer Schnelligkeit vor Rechtsstaatlichkeit setzt, will offenbar keinen Rechtsstaat!

  78. 18.

    Gewaltexesse von linksextremistischen Gruppen fallen im Kampf gegen Rechts hier unter den Tisch. Da zeigt unsere Innenministerin und ihr Handlanger klare Kante.

  79. 17.

    Und das rechtfertigt Straftaten der GStA Berlin? Ein merkwürdiges Rechtsverständnis. Maja T. hätte nie ausgeliefert werden dürfen, stattdessen hat man die Auslieferung in aller Eile durchgezogen, im wahrsten Sinn des Wortes in einer Nacht und Nebel Aktion, das ist einem Rechtsstaat unwürdig.

  80. 16.

    Danke für den Beitrag. Habe mich auch stark gewundert, warum nicht einmal ansatzweise auf die Gewaltexzesse eingegangen wird.

  81. 15.

    Zum Randalieren und Prügeln ist dieses Land gut genug...nun mit der Justiz konfrontiert, sieht die Welt auf einmal ganz anders aus.
    Die Überstellung war ja länger geplant, daher gut, dass mit der Umsetzung schnell und konsequent gehandelt wurde.

  82. 14.

    Ihr verstehen viele Kommentatoren nicht, dass es um unseren Rechtsstaat geht.
    Hier geht es nicht darum, die Tat zu bewerten, sondern, dass man als Bürger in diesem Land geschützt sein sollte durch Gesetze.
    Für mich ist das ein grundsätzliches Problem in Deutschland, denn unser Staat hilft unseren Bürgern auch nicht genug, wenn sie in Not geraten in anderen Ländern.

    Andere Länder holen ihre Leute einfach raus.
    Siehe, USA, Israel z.b.


  83. 13.

    Nun ja, damit muss die Person klarkommen und für die Taten geradestehen. Vielleicht beim nächsten Mal erst nachdenken bevor man Straftaten begeht.

  84. 12.

    Seit Dezember 23 saß Maja T in Haft, weil die ungarischen Behörden eine Überstellung nach Ungarn beantragt haben, diese fand erst am 28.06.24 statt.
    Also, was für überstürzte Eile?
    Die Überstellung hätte schon längst stattfinden sollen,

  85. 11.

    Wer in ein Land reist um dort Straftaten - egal welcher Art - zu begehen, sollte auch mit den entsprechenden Konsequenzen leben. Besonders wenn es sich um ein Europäisches Land handelt.

  86. 10.

    Die Gewalttaten spielen keine Rolle mehr in der Berichterstattung?

  87. 8.

    Ist Ihnen klar, das bei diesem Auslieferungsverfahren dem Artikel nach nicht einwandfrei klar ist, ob dieses rechtlich einwandfrei war? Mithin u . U. eben ein Rechtsverstoss vorliegt? Im Übrigen hat hier nicht Berlin schnell reagiert, sondern das LKA Sachsen. Ob dessen Agieren unter falscher Tatsachenbehauptung erfolgt ist, steht zumindest als Verdacht im Raum.

    Machen wir dann auch klare Kante?

  88. 7.

    Die Sachlage im Artikel lässt hier als relevantes Detail die Aussage des Anwalts gegen die Aussage des LKA Sachsen stehen, welche Information ebendiesem LKA zum weiteren Rechtsweg vorlag. Ich hoffe wirklich, dass lässt sich klären.

  89. 6.

    Ich stimme Ihnen zu. Finde es gut, dass Berlin hier schnell reagiert hat. Wir Europäer müssen zusammenhalten und klare Kante gegen Rechtsverstösse zeigen.

  90. 5.

    Es ist gut, dass hier in Europa kooperiert wird! Weiter so.

  91. 4.

    Ich sehe in Ihrer Meinung keinerlei Umstand, der ein derart ... letztendlich überstürztes ... Handeln gerechtfertigt erscheinen lässt. Die betroffene Person war im Gewahrsam .. also wozu dieser nächtliche Eifer?

  92. 3.

    Das Auslieferungsersuchen ist ja wohl nicht ohne Grund gestellt worden. Die Konsequenzen ihres Handelns hätten der guten Frau schon mal vorher durch den Kopf gehen sollen. Die ungarische Justiz wird schon ordentlich urteilen. Ungarn ist ja keine Bananenrepublik.

  93. 2.

    Ich bin voll dafür, alles dran zu setzen, Maja T. nach der übereilten Aktion wieder zurückzuholen.

  94. 1.

    Es kann auch mal etwas sehr schnell gehen, was ich äußerst begrüßenswert finde.

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