Gerichtsentscheidung in Berlin - Ausbürgerung eines Ex-Mitarbeiters der AfD ist rechtens

Fr 28.06.24 | 18:52 Uhr
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Eine Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland und ein deutscher Reisepass liegen auf einem Tisch. (Quelle: dpa/Fernando Gutierrez-Juarez)
Bild: dpa/Fernando Gutierrez-Juarez

Ein früherer Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten soll sich den deutschen Pass durch Täuschung erschlichen haben. Die Behörden haben seine Einbürgerung zurückgenommen - zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Berlin jetzt entschied.

  • Früherer AfD-Mitarbeiter soll im Einbürgerungsverfahren russischen Pass verschwiegen haben
  • Berliner Behörden nahmen Einbürgerung zurück, dagegen klagte der Ex-Mitarbeiter
  • Berliner Verwaltungsgericht bestätigt im Eilverfahren Vorgehen der Innenverwaltung
  • Verfassungsschutz vermutet, dass der Mann im Auftrag Russlands handelte

Der Ex-Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten hat sich zunächst erfolglos gegen seine Ausbürgerung gewehrt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren die Rücknahme der Einbürgerung für rechtens erklärt und damit das Vorgehen der Berliner Senatsinnenverwaltung bestätigt.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az.: VG 25 L 329/24). Der Mann habe bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. Zuvor hatte der "Spiegel" [Bezahlinhalt] berichtet.

Gericht: Arglistige Täuschung

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Ex-Mitarbeiter seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschlichen habe. Er habe im Einbürgerungsverfahren seinen russischen Pass verschwiegen, hieß es.

Demnach hatte der Mann im September 2019 bei einem Berliner Bezirksamt angegeben, nur die ukrainische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Im November 2022 wurde er Deutscher. Im April 2023 stießen Bundespolizisten am Flughafen Hamburg jedoch bei ihm auf einen russischen Reisepass. Daraufhin nahm der Innensenat die Einbürgerung wieder zurück.

Dagegen klagt der Ex-AfD-Mitarbeiter. Weil das Innenressort die sofortige Vollziehung der Rücknahme angeordnet hat, versuchte er im Eilverfahren eine aufschiebende Wirkung zu erzielen - vergeblich. Es sei nach derzeitiger Lage davon auszugehen, dass die Entscheidung der Innenverwaltung rechtmäßig sei, so das Verwaltungsgericht.

Im Visier des Verfassungsschutzes

Der Mann war bis Anfang des Jahres Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt und besaß längere Zeit einen Hausausweis des Parlaments. Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts verdächtigt ihn der Verfassungsschutz, dass er im Auftrag staatlicher russischer Stellen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland handele.

Der Kläger bestreitet dies. Das bloße Bestreiten reicht aus Sicht der Richter aber nicht. Vielmehr ergäben sich "aus den auffälligen Einträgen in seinen Reisepässen, der ungewöhnlichen Einfuhr hoher Geldbeträge aus dem Ausland sowie seinen völlig substanzlosen Angaben" zum Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zutreffen könnte, heißt es in dem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag.

Vorfälle wie dieser gaben Anlass für strengere Sicherheitsvorkehrungen im Bundestag. So wird inzwischen beispielsweise überlegt, ob vor der Ausstellung eines Hausausweises für Mitarbeiter künftig der Verfassungsschutz regelmäßig um Erkenntnisse angefragt werden soll. Entschieden werden soll über die neuen Maßnahmen voraussichtlich in diesem Herbst.

Sendung: rbb24 Inforadio, 29.06.2024, 01:00 Uhr

24 Kommentare

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  1. 23.

    Zitat: "So viele Zeitbomben rennen rum und den weist man aus."

    Wie kommen Sie darauf, dass der Mann ausgewiesen wurde? Selbst singulär Russische Staatsbürger dürfen mit einem Visum nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten.

    Fakt ist: Er hat bei seinem Einbürgerungsantrag die doppelte Staatsbürgerschaft (UKR/RUS) verheimlicht; auffällige Einträge in seinen Reisepässen; mehrfach hohe Geldbeträge nach DE eingeführt und die Nähe zur AfD gesucht, wodurch er dann an einen Hausausweis des Parlaments gelangt ist. Dass der Staatsschutz hierbei hellhörig wird, sollte eigentlich einleuchten - und das mal ganz unabhängig von der hier verhandelten Aberkennung der Deutschen Staatsbürgerschaft für diese Person.

  2. 22.

    Ja, sicher, das ist mir bewußt, das ist aber nicht das Selbstverständnis der Partei und davon müssen Sie ja ausgehen.
    Das: "zum Vorteil der demokratischen Gesellschaft und Ordnung Deutschlands" habe ich nicht gesagt, ich habe bewußt kürzer formuliert "zum Vorteil von Deutschland" - richtigerweise zum aus Sicht der Partei angenommen Vorteil für Deutschland, was aber für alle Parteiprogramme gilt.

  3. 21.

    Nein Björn - um auf Ihre rethorische Suggestivfrage ganz unrethorisch konkret zu antworten: Die AfD, die Agenda der AfD, die Praxis der AfD, das Personal der AfD ist keineswegs und zu keinem Zeitpunkt darauf bedacht zum Wohle des Landes, sogenannter nationaler Interessen zum Vorteil der demokratischen Gesellschaft und Ordnung Deutschlands zu handeln.

    Richtig überhaupt rein gar nicht.

    Sicher. Sie behauptet das. Aber das tut sie eben wie der Konzern, der seit Jahrzehnten behauptet, sein Produkt namens "Kinderschokolade" sei eine vollwertige Milchmahlzeit für Kinder.
    Ich schätze Sie kennen das. Ist halt Marketing. Niemand hat behauptet, die AfD könne kein niederträchtiges Marketing. Das ist ja auch nicht besonders kompliziert. Erfordert keine ausserordentlichen Fähigkeiten. Schlangentränentinktur konnte man schon immer auf dem Rummelplatz kaufen. Von rein gar nicht besonders intelligenten, redlichen oder studierten Leuten.

  4. 20.

    Was erwarten man ? Seriöse Überprüfungen ? Bei dem seit veilen Jahren eklatanten Mangel an "Fachpersonal"......ergo lässt man "durchrutschen".. spart Zeit und Geld.

  5. 19.

    "Für russische Interessen zu arbeiten, gehört ja geradezu zur DNA dieser Partei." Ist es nicht eher so, daß diese Partei nahezu ausschließlich auf die nationalen Interessen konzentriert ist und deshalb mit jedem Staat kooperieren würde, wenn es für Deutschland Vorteile bringt bzw. auch jeden bisherigen Verbündeten verstoßen würde, wenn sie einen nationalen Vorteil daraus sieht? Eine nationale Partei interessiert doch eigentlich nicht wirklich Rußland oder ein anderes Land, außer man siehr einen nationalen Vorteil für Deutschland, sie handel nach der Devise "Germany First".

  6. 18.

    "... welche Leute in 2ter, 3ter und 4ter Reihe Verbindungen Richtung Putin und Co. haben" Wo im Artikel lesen Sie diese Aussage?

  7. 17.

    So viele Zeitbomben rennen rum und den weist man aus. Wenn man mal bedenkt wieviele Opfer von schweren Straftaten es wegen nicht erfolgter Ausweisung schon gegeben hat. Und dann gibt es ernsthaft Leute, die Fragen, wann Leute beim Thema AfD aufwachen. LOL ihr Langschläfer.

  8. 16.

    "es geht hier nicht um die Frage der Partei"

    da haben Sie Recht, aber so funktioniert nun mal Framing, es wird erwähnt das es um ein Ex Partei Mitarbeiter handelt und schwups das Augenmerk des Lesers ist auf die Partei gerichtet, obwohl es einen Unterschied macht ob Mitarbeiter oder Mitglied

  9. 15.

    Wie fein das klappt wenn es doch nur die "Richtigen" trifft.
    Problem: Es gibt sicherlich einige hunderttausender Beispiele bei denen dieses dringend notwendige Verfahren nicht durchgeführt wird. Ich finde das schon sehr bemerkenswert.

  10. 14.

    es geht hier nicht um die Frage der Partei,""" sondern um die Möglichkeit der Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen (lügen) einen Verwaltungsakt zu revidieren/ aufzuheben.// unter anderen siehe Haus in Rangsdorf
    Ich empfehle dies mal auf andere Verwaltungen an zu wenden / um zu deuten; Siehe Rechtsvorschriften Bürgergeld/ Wohngeld/ Grundsicherung/ Rente / Soziales, Falsche Tatsachen Behauptungen unterschlagenes Vermögen , nachträgliche Änderungen des Mietvertrages ohne Beachtung der Meldevorschriften Streichung der KdU / Rente / Rückerstattungen bei Überzahlungen falsche Angaben um bei der Rentenberechnung usw. ( Erfüllungsgehilfe)Fehler bei der Rechtsberatung

  11. 13.

    Das der Staat, bzw. Parteien, die diesen beherrschen, fast hilflos, gegen Rechts agieren, kann so nicht richtig sein. Man ist zwar bei Argumenten für die ideen- und erfolglose Politik hilflos, aber mit geplanten Verboten und Tricksereien aller Art dafür umso kreativer. Hätte man schon vor Jahren eine andere Migrations-Politik gemacht, wie sich jetzt zwangsläufig abzeichnet, gäbe es die ganze Diskussion überhaupt nicht.

  12. 12.

    Es geht nicht um einen Strafprozeß, wo tatsächlich dem Täter die Schuld bewiesen werden muss. Sondern um einen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit, der Kläger will den deutschen Pass wiederhaben. Und da muss er auch mehr beitragen als nur Behauptungen.

  13. 11.

    Die Afd schimpft gegen die doppelte Staatsbürgerschaft und hat solche Leute in Ihren Reihen? Für russische Interessen zu arbeiten, gehört ja geradezu zur DNA dieser Partei. Krah und Bistron sind ja keine Einzelfälle.

  14. 10.

    Schönes Deutschland ist ganz schön übertrieben. Vielleicht noch bei der Landschaft, aber nicht mehr im alltäglichen Leben. Was an den vielen negativen Entwicklungen, und zwar in allen Bereichen, noch schön sein soll, muss erstmal einer verständlich und nachvollziehbar erklären.

  15. 9.

    Mit der neuen Einbürgerung und der viel gepriesenen doppelten Staatsbürgerschaft werden wir ganz sicher noch viel „ Freude“ haben. Ich halte diese Regelungen für falsch.

  16. 8.

    Ein Ukrainer mit einem merkwürdig aussehenden russischen Pass, welchen er verschweigt, erschleicht sich die deutsche Staatsbürgerschaft und wird trotz Migrationshintergrund bei der AFD angestellt.
    Auf Grund von Indizien erfolgt eine Beweisumkehrlast(Die Unschuldsvermutng wird ausgesetzt) und man wirft diesem Menschen Spionage vor.
    Also ich Krieg hier Kopfschmerzen: Die AFD unterstützt Migranten, Ukrainer spionieren für Russland und unser Rechtssystem erwartet, das der Beschuldigte seine Unschuld beweist und führt politische Verfolgung durch.

  17. 7.

    Die AfD verachtet Deutschland, anders lässt sich das nicht erklären.

  18. 6.

    Bestreiten reicht den Richtern nicht. Warum? Bisher muss Beklagten die Schuld nachgewiesen werden. Nicht der Beklagte seine Unschuld. Aktuell scheint aber offensichtlich vieles möglich. Wer viel unterwegs ist, gilt schon als Strafbar? Wohin soll das führen?

  19. 5.

    Sie haben aber schon mitbekommen das den Pass die deutschen Behörden ausgestellt haben und nicht die AfD oder?

    Bemerkenswert 2022 bekam der Herr die Deutsche Staatsbürgschaft war bis 2021 geringfügig bei der AfD beschäftigt



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