Fall Maja T. - Generalstaatsanwaltschaft verteidigt Auslieferung von mutmaßlich linksextremistischer Person nach Ungarn

Mi 03.07.24 | 22:37 Uhr
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Archivbild: Der Eingang des Kammergerichts, des Oberlandesgerichts des Landes Berlin. (Quelle: dpa/Breloer)
Bild: dpa/Breloer

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat die Kritik an der Auslieferung einer mutmaßlichen straffällig gewordenen Person aus der linken Szene für einen Prozess in Ungarn zurückgewiesen. Die Person sei nicht trotz Kenntnis der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ausgeliefert worden, sagte die stellvertretende Behördenleiterin Simone Herbeth am Mittwoch im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. "Die Auslieferung war abgeschlossen, bevor die Entscheidung aus Karlsruhe bei uns eingegangen ist", so die Leitende Oberstaatsanwältin.

Die Behörde habe auch keine Informationen dazu gehabt, dass die Verteidigung eine einstweilige Verfügung gegen die Auslieferung anstrebe, so Herbeth. Zugleich betonte sie, dass das Berliner Kammergericht der Auslieferung erst zugestimmt hätte, nachdem Ungarn bestimmte Garantien gegeben habe. Demnach gibt es die Zusage, dass die Person bei einer Verurteilung ihre Haftstrafe verbüßen kann. Zudem dürften deutsche Diplomaten die Bedingungen der Untersuchungshaft jederzeit kontrollieren.

Abschiebung per Hubschrauber

Maja T., 23, in Jena geboren, sich selbst als non-binär identifizierend, ist in der Nacht zum 28. Juni nach Ungarn ausgeliefert worden. Die Behörden dort werfen Maja T. vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten anzugreifen. Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und saß in Sachsen in Haft. Die Bundesanwaltschaft ermittelt deswegen ebenfalls gegen Maja T.. Aufgrund des Auslieferungsersuchens aus Ungarn stellte sie ihr Verfahren zurück.

Nachdem Ungarn die geforderten Garantien gegeben hat, habe das Kammergericht Berlin am Donnerstagnachmittag der Auslieferung zugestimmt, die die Generalstaatsanwaltschaft beantragt hatte. Diese wurde in Windeseile mit einem Hubschrauber vollzogen. Ab 6:50 Uhr befand sich die Person laut Herbeth "nicht mehr auf deutschem Hoheitsgebiet", sondern in Österreich. Damit habe die Generalstaatsanwaltschaft nicht mehr reagieren können auf die Entscheidung der Karlsruher Richter.

Linke: "Bewusst Tempo gemacht, um Eilbeschluss zuvorzukommen"

Diese haben die Auslieferung untersagt - allerdings erst am Freitagvormittag. Kritiker reden von einer "Nacht und Nebel-Aktion". Laut Staatsanwältin Herbeth wählte die sächsische Polizei als Transportmittel einen Hubschrauber wegen möglicher Sicherheitsrisiken etwa durch Störungen aus der linken Szene.

Für die Fraktionen von Linke und Grünen blieb deren Angaben zufolge unverständlich, warum die Auslieferung mit einer derartigen Eile vollzogen wurde, ohne die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts im Eilverfahren abzuwarten. "Die Behörden haben hier bewusst Tempo gemacht, um einen erwartbaren Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichts zuvorzukommen", sagte der rechtspolitische Sprecher der Linken, Sebastian Schlüsselburg am Mittwoch. Die Grünen verwiesen vor allem auf die Gefahren für Maja T. angesichts dessen, dass Ungarn "ein offen queerfeindlicher Staat" sei.

Die Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) äußerte sich bislang nicht zu dem Vorgang. Schlüsselburg forderte sie auf, Stellung zu beziehen. Er kündigte an, den Fall am Donnerstag in der Sitzung des Abgeordnetenhauses erneut zu thematisieren.

 

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.07.2024, 19:20 Uhr

 

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47 Kommentare

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  1. 47.

    Mit Samthandschuhen werden merkwürdigerweise immer nur rechtsextreme Tatverdächtige angefasst, bei linksextremen Tatverdächtigen ist man da nicht so zimperlich.

    Aufgrund der Zeichenbegrenzung kann ich hier leider nur wenige Beispiele aufführen. Soll ich?

  2. 41.

    Ein demokratischer Rechtsstaat ist Ungarn schon lange nicht mehr.

  3. 40.

    "Erstaunlich eigentlich..." ist vielmehr dass eine bestimmte Klientel von dem staatlicherseits begangenen Rechtsbruch ablenken will.

    Bis zur einer Verurteilung in einem rechtsstaatlichen Verfahren gilt nämlich die Unschuldsvermutung. Klar ist hingegen der begangene Rechtsbruch Berliner Behörden.

    Mir macht es mehr Angst wenn staatliche Behörden, die mit einer unglaublichen Machtfülle ausgestattet sind, schwere Straftaten begehen. Möglicherweise absichtlich.

  4. 39.

    Es ist schon erstaunlich, in einem Zusammenhang wird mit dem Wort deportieren ein großes Szenario gezeichnet und im anderen Zusammenhang wird beschwichtigt.. Sollte ich in meinem ersten Kommentar, Ihrer Ansicht nach,gegen die Netiquette des RBB verstoßen haben, so wenden Sie sich an den RBB. Danke

  5. 38.

    Niemand spricht mehr über die begangenen Gewalttaten.
    Erstaunlich eigentlich...

  6. 37.

    "Die Auslieferung einer Straftäterin ist nach Recht und Gesetz abgelaufen."

    Das sieht das höchste deutsche Gericht eben nicht. Man wollte die Auslieferung nicht nur verhindern, es fordert auch die Rückholung von Maja T.

    "Allerdings forderte noch am Freitagvormittag das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren, die Auslieferung müsse wieder rückgängig gemacht werden. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft müsse erwirken, dass der deutsche Staatsangehörige zurück in die Bundesrepublik gebracht wird, entschied das Gericht am Freitagvormittag in Karlsruhe."

    Die Berliner Behörden haben demnach ganz klar Rechtsbeugung begangen und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

  7. 36.

    Genau das ist keine Demokratie wenn die Rechte eines Angeklagten mit einer "Nacht und Nebel Aktion" unterlaufen werden.

    Zu einer Demokratie gehören nämlich auch die Wahrung der Rechte, auch für Tatverdächtige. Sie und andere betreiben hier eine unzulässige Vorverurteilung.

  8. 35.

    Zur Güte, schauen Sie bitte erstmal was das lat./franz. Wort "deportieren" auf Deutsch bedeutet und ob Meinungen wie beispielsweise auch ihre vom "Medienstaatsvertrag" unberührt sind.

  9. 34.

    Genau das ist Demokratie! Wenn jemand Verbrechen begeht, muss er sich vor Gericht dafür verantworten, auch im Ausland. Heulen hilft nichts, nur weil die eigene politische Überzeugung angekratzt wird. Vor Gericht sind alle gleich.
    Unser Rechtssystem gehört zu den Errungenschaften der Demkratie.

  10. 33.

    Beim "büßen" ist es in diesem Fall leider zu erwarten, dass Maja T. keinen fairen Prozess bekommt, vielleicht nicht einmal faire Haftbedingungen. Daher auch das Unverständnis für diese "Nacht und Nebel-Aktion"...

  11. 32.

    Was soll diese Empörung. Die Auslieferung einer Straftäterin ist nach Recht und Gesetz abgelaufen. Es gibt zum Glück (noch) keine "Sonderrechte" für "Linke" und "Grüne".

  12. 31.

    Und mir machen Leute Angst, die andere Menschen einfach so verletzen, zusammenschlagen und auch deren Tod in Kauf nehmen. Und auch Leute die sowas relativieren.

  13. 30.

    Wäre die überstellte Person dem rechten Spektrum zuzuordnen, würden diejenigen, die sich jetzt beklagen jubeln.

  14. 29.

    "Aus der Gefängnisszelle mit einem Hubschrauber". Was heute alles technisch möglich ist? Und zu Ihrer Rechtsauffassung: Niemand wurde deportiert. Es wurde einem Auslieferungsantrag stattgegeben. Welche Inhalte der RBB so veröffentlicht? Wenn hier Kommentare veröffentlicht werden, deren Inhalte der deutschen Justiz indirekt Rechtsbeugung vorgeworfen wird, wird der Medienstaatsvertrag und das Neutralitätsgebot komplett ignoriert.

  15. 28.

    mir nicht, ist in einem Rechtsstaat so. Wer Straftaten begeht muss in dem Land dafür büßen.

  16. 27.

    Oder wie man früher zu sagen pflegte…..alles raus was keine Miete zahlt!

  17. 26.

    Solche Behörden braucht das Land!
    Lassen Sie uns mehr Demokratie wagen!

  18. 25.

    Der angekündigte Eilantrag vom Verteider gegen die Abschiebung, hat keine aufschiebende Wirkung!!
    Also wurde formell nichts falsch gemacht!

  19. 24.

    Bei der "Hammerbande"--soll es sich um eine kriminelle Vereinigung handeln. Mehrere Personen sind wohl noch auf der Flucht.Da muss einiges an Geld fließen, denn irgendwie müssen diese Personen auch etwas essen und wohnen.

    Und wenn mutmaßlich ein italienisches Bandenmitglied aus der Haft frei kommt, weil linke und grüne Parteien des Europaparlaments diese Person auf ihre Wahlliste stellt, um damit eine Freilassung zu erzwingen--dann scheint kein Vertrauen in Deutschland mehr vorhanden zu sein, dass es diesbezüglich zu einer "demokratischen" Überstellung nach Ungarn kommen könnte. Um Anschläge zu verhindern wurde wohl schnell gehandelt.

    Dass es einen Antrag auf Auslieferung geben würde war wohl schon lange bekannt, Warum die Anwälte dann nicht vorab eine Auslieferung verhinderten, das sollte auch einmal öffentlich thematisiert werden. Und wenn Maja erst im deutschen Gefängnis den weibl. Namen Maja annimmt---dann kann man doch auch hier eine bestimmte "Taktik" dahinter vermuten.--

  20. 23.

    Ja, die Corona-Zeit und jene, die nur 3 Zeilen vom Grundgesetz lasen. Jene verstehen auch nicht die Problematik eines im vorliegenden Fall mutmaßlich nicht gewährten Rechtsschutzes. Oder andersrum: Erst auf die Nichteinhaltung von Gesetzen schimpfen und dann die Nichteinhaltung gutheißen. Vielleicht hilft diese Darstellung bei der Selbsterkenntnis.

  21. 22.

    Solche Behörden machen mir Angst.

  22. 21.

    Fabulieren Sie von Grundrechte, die außer Kraft gesetzt wurden? Da erinnere ich Sie an die Corona-Zeit.
    Und Maja T. gehört merklich abgestraft und hinter Gitter. Egal, ob neumodisch "non-binär" bezeichnet oder nicht. Bei den brutalen Straftaten spielte es doch wohl auch keine Rolle.

  23. 20.

    Das Verhalten der Verwaltung wirkt wie eine vorsetzliche Tat um die Grundrechte und das Grundgesetz außer Kraft zu setzen, wenn Beschuldigte am Nachmittag einen Gerichtsbeschluss erhalten und schon in der anschließenden Nacht um 3:30 aus der Gefängniszelle mit einem Hubschrauber außer Landes deportiert werden dann ist zeitlich kein ordentlicher Rechtsweg mehr gegeben.

  24. 19.

    Es gehört überprüft warum eine an Recht und Gesetz gebundene Behörde die Entscheidung eines Gerichts nicht abwartet. Das Gericht hatte also noch Klärungsbedarf, im Eilverfahren.
    "Diese haben die Auslieferung untersagt"
    Am Ende hätte immernoch noch Übergabe an Ungarn stehen können. Nun aber ein weiterer Gerichtsprozess erzeugt.

  25. 18.

    .........jeder sollte dahin ausgeliefert werden, wo er/sie Straftaten begangen haben. Das ist das Mindeste, um dem Recht zu entsprechen. Sich nun als nonbinär darzustellen finde ich schon negativ clever.
    Ungarn ist EU-Mitglied. Straftäter nicht nach Ungarn zu überstellen ist mir unbegreiflich.

  26. 17.

    ROTFL...!
    DAS Ungarn und DIE EU, oder?
    Also, wenn ein Land Rausschmeiß-Potenzial hat, dann ja wohl Ungarn!
    Wenn es um EU-Moneten geht, gierig zugreifen, aber wenn es darum geht die Solidargemeinschaft zu unterstützen, die Schotten dicht machen! Pressefreiheit? Auch ganz toll, oder? Und die Unabhängigkeit der Gerichte? Man, man, man...

  27. 16.

    Es hinterlässt schon den Eindruck, bei linken gehe der Strafvollzug immer erstaunlich schnell. Man stelle sich vor, Sellner wäre mit einem Hubschrauber über die Landesgrenze gebracht worden. Hört sich alles sehr dubios an...

  28. 14.

    Teil der Abmachungen mit Ungarn ist die Verbüßung der Strafe in Deutschland.

  29. 13.

    So kann man davon Ausgehen,das bei Nachwies einer Schuld auch eine Strafe folgt.Ungarn ist ein Demokratischer Rechtsstaat.Der derzeitig die Eu Ratspräsidentschaft inne hat,

  30. 12.

    Die linkskriminelle Szene ruft zu weiteren Rechtsbrüchen auf. Auf dem linken Portal Indymedia wurde im Anschluss an die Auslieferung ein Aufruf veröffentlicht, wonach die „Gewaltfrage“ neu zu stellen sei. „Ist die Gewaltfrage womöglich so zu beantworten, dasz (sic!) in der politischen Auseinandersetzung Gewalt durchaus legitimes Mittel sein kann?“

  31. 11.

    Ganz einfach: Niemand ist gezwungen, Straftaten zu begehen.
    Das Land hat sie sich dabei selbst ausgesucht, also muss sie auch mit den Konsequenzen leben.
    Ich finde die Auslieferung richtig, zumal ja auch anscheinend Absprachen über eine besondere Kontrolle stattgefunden haben.

  32. 10.

    Es ist unabhängig von der Frage, welche Behörde denn nun wann den weiteren Fortgang der Rechtsverfolgung der mutmaßlich linksterroristische Person Maja T. übernehmen soll, der Umstand, dass nun die ungarische Strafverfolgung den Vorgang übernimmt, nicht zu beanstanden. Schließlich ist wegen terroristischer Aktivitäten in Ungarn bei den ungarischen Strafverfolgungsbehörden die Sache dort anhängig und ich habe volles Vertrauen, dass dort alles korrekt abgewickelt wird.

  33. 9.

    Ungarn ist EU, das was wir lieben und verteidigen, oder?

    Oder gibt es in der geliebten EU Schurkenstaaten?

    Dann gehört die EU reformiert, wie es die AfD fordert.

  34. 8.

    Ungarn hat ein noch größeres Rechtsextremismus Problem als Deutschland. Dahin liefert man keine Menschen aus.

  35. 7.

    Liebe LINKE und GRÜNE, nur mal eine Frage:
    Maja T., hatte, als anscheinend offen queer lebender Mensch, kein Problem damit, in einen offen queerfeindlichen Staat zu reisen um dort "mutmaßlich" Gewalttaten gegen politische Gegner auszuüben?
    Warum regt ihr Euch jetzt darüber auf, das jemand für seine Straftaten zur Rechenschaft gezogen wird, was hat das "queer" damit zu tun?
    Ein Gewalttäter muss vor Gericht, weil er/sie in einem Land gegen Gesetze verstoßen hat, völlig normal und richtig!
    Dieses ewige mit "Samthandschuhen" anfassen von bestimmten Gewalttätern, stößt inzwischen auch bei Teilen Eurer eigenen Wähler auf Unverständnis, mit den dementsprechenden Konsequenzen!
    Wer sich in Gefahr begibt............

  36. 6.

    Die zeitlichen Abläufe zeigen klar auf, dass die Berliner Genellstaatsanwaltschaft s sehr eilig hatte. Ihre Aussagen dazu sind sehr fragwürdig. Sollte nachgewiesen werden, dass sie vom Eil-Verfahren bereits gewusst hat, bevor die Auslieferung begann, steht hier Rechtsbeugung im Raum. Dieses sollte unbedingt geprüft werden, ggf durch eine Strafanzeige..

  37. 5.

    Man möge sich bei all den juristischen Fragen trotzdem immer wieder vergegenwärtigen, unter welchen Vorwürfen die Personen hier in Deutschland verhaftet und nun auch in ein oft undemokratisches Land ausgeliefert werden... Ihnen wird vorgeworfen gemeinschaftlich, was auch immer das heißen soll, Veranstaltungsteilnehmer angegriffen zu haben. Was für eine Veranstaltung? Tausende laufen jährlich in Wehrmachts- und SS-Uniformen durch Budapest. Nichts liest man bei rbb dazu, auch nichts zur Beteiligung etlicher Deutscher, die dort jährlich teilnehmen. Stattdessen wird eine Frau in Nürnberg verhaftet, ein nonbinärer Mensch nach Ungarn ausgeliefert usw... Meine Urgroßeltern waren während des Faschismus im Widerstand und haben Nazis bekämpft. Dafür kommt man heute auch wieder in den Knast, egal wie lächerlich gering die Vorwürfe zu sein scheinen...

  38. 4.

    Endlich mal eine schnelle Abschiebung. So stell ich mir dies auch bei überführten Straftätern vor, die ihr Gastrecht in Deutschland verwirkt haben. Sollte sich dann schnell abschreckend herumsprechen. Leider werden sich wieder „spezialisierte“ Winkeladvokaten finden, die dies verhindern bzw. hinauszögern.

  39. 3.

    Naja, ich finde schon, dass man sich der Frage, ob eine Behörde, wider des Wissens, dass ihre Handlungen vom höchsten deutschen Gericht gestoppt werden könnten, diese trotzdem ausgeführt haben könnte, annehmen kann.

    Wenn der Verdacht besteht, dass eine Behörde, die an Recht und Gesetz gebunden ist, in Erwartung, dass das höchste deutsche Gericht ihre Handlungen unterbinden könnte, diese Handlungen extra beschleunigt hat, um einer Unterbindung zuvorzukommen, dann gehört das gründlich untersucht.

    Was der Angeklagte denkt/meint spielt bei der Beantwortung der Rechtmäßigkeit der Handlung der Behörde keine Rolle.

  40. 2.

    "Die Auslieferung war abgeschlossen, bevor die Entscheidung aus Karlsruhe bei uns eingegangen ist"

    Das wird sich ja prüfen lassen. Immerhin gibt es dazu ein detailliertes Statement von der Verteidigung, die ein solches wahrscheinlich nicht, ohne Nachweise zu haben, in die Welt setzt.
    Also entweder agiert die Verteidigung oder die Generalstaatsanwaltschaft kopflos.

  41. 1.

    Warum jetzt diese Aufregung. Die Auslieferung an die Behörden wurde laut Berichterstattung der Medien umfangreich geprüft und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchgeführt.
    Im übrigen wusste doch die „mutmaßliche Straftäterin“ sicherlich vorab, wie das europäische Land Ungarn, zu bestimmen Personengruppen steht.

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