Verstoß gegen Grundgesetz - Gericht: Bafög-Satz darf nicht unter Bürgergeld liegen

Di 09.07.24 | 19:31 Uhr
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Studierende im großen Hörsaal (Quelle: dpa/Christoph Hardt)
Audio: rbb24 Fritzradio | 10.07.2024 | Anja Braun | Bild: dpa/Christoph Hardt

Leistungsberechtigte Studierende haben im Jahr 2021 deutlich zu wenig staatliche Unterstützung bekommen. So sieht es das Berliner Verwaltungsgericht. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

  • Studierenden ist im Jahr 2021 "verfassungswidrig wenig" Bafög ausgezahlt worden
  • Klage einer Berliner Medizinstudentin
  • Berliner Verwaltungsgericht: Bafög-Festlegung hat falsche Maßstäbe gesetzt und eine fehlerhafte Methodik angewandt
  • Entscheiden muss nun das Bundesverfassungsgericht

Die Höhe des Bafögs für Studierende im Jahr 2021 hat nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichts gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Höhe des angesetzten Grundbedarfs im Jahr 2021 von 427 Euro sei zu niedrig gewesen, weil sie signifikant niedriger gewesen sei als die Regelbedarfsstufe Hartz IV in Höhe von 446 Euro, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Das Verwaltungsgericht entschied, dass die für Studierende geltenden Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen sind. Neben der Höhe des Grundbedarfs sei auch die Höhe des Unterkunftsbedarfs von 325 Euro zu niedrig gewesen, weil im Sommersemester 2021 bereits mehr als die Hälfte der Studierenden monatliche Mietausgaben von 351 Euro, knapp 20 Prozent von 400 bis 500 Euro und weitere 20 Prozent von mehr als 500 Euro gehabt hätten. Zudem könne als Vergleichsmaßstab nicht ein Gesamtschnitt der Unterkunftskosten im gesamten Bundesgebiet genommen werden.

Unterkunftskosten dürfen nicht bundesweit gleich berechnet werden

Dass die Unterkunftskosten so pauschal berechnet wurden, berücksichtige nicht die erheblichen regionalen Unterschiede, betont das Gericht. Vielmehr müsse ein Durchschnittswert der Unterkunftskosten am Studienort der jeweiligen Person herangezogen werden.

Schließlich hätten sich 2021 die Kosten in den verschiedenen Hochschulorten um bis zu 230 Euro unterschieden. So lagen sie etwa in München bei 595 und im sächsischen Freiberg bei 266 Euro durchschnittlich. Außerdem weise die Methodik zur Festlegung der Bedarfssätze schwerwiegende Fehler auf, wie die Einbeziehung ungeeigneter Referenzgruppen und die mangelnde Differenzierung zwischen verschiedenen Kostenarten, so das Gericht. Geklagt hatte eine inzwischen 29 Jahre alte Studentin, die ab 2016 an der Charité Medizin studierte.

Weil das Berliner Verwaltungsgericht nicht selbst die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes feststellen kann, wurde das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Der Bafög-Satz wurde zum 1. August erhöht, diese Erhöhung wurde allerdings bei vielen Studierenden direkt wieder durch die Inflation aufgefressen.

Sendung: rbb24 Fritzradio, 10.07.2024, 11:00 Uhr

86 Kommentare

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  1. 86.


    Von ihrer "Logik" wollen wir lieber nicht reden, sie haben ja nicht mal Argumente.

    "Ach deshalb sind die jungen Leute so für die Erhöhung des Bürgergeldes …" ist keine Meinung, sondern eine unbelegte und falsche Behauptung.

  2. 85.

    Ich sag doch: viel Gerede bei null Substanz! Sie haben keine faktenbasierten wissenschaftlich fundierte Argumente gegen das kommende BGE. Nur sehr, sehr viele Worthülsen um den ,,Gegner'' einzulullen.

  3. 84.

    Ach, bitte tun Sie nicht so, als würden diese Studien auch nur annähernd wissenschaftliche Standards erfüllen, das tun sie nämlich nicht mal ansatzweise. Das BGE ist schädlich, weil es inflationstreibend ist und leistungsschädigend, weil es Anreize für Anstrengungen minimiert. Die angebliche Finanzierbarkeit ist ein sozialistischer Traum und berücksichtigt leider nicht die Flüchtigkeit von Kapital. Das BGE ist ein rein theoretisches Konstrukt unter idealen Bedingungen und idealem, selbstlosem Verhalten der Menschen, welches es schlicht nicht gibt. Das sind genau die Fakten, an denen jeglicher Versuch des Sozialismus scheitert.

  4. 83.

    Nickklau ist unanständig und verwirrt andere Leser. Bitte unterlassen Sie das. Danke!

  5. 82.

    Nach ihrer Logik sind alle Meinungen, die ihnen persönlich nicht zusagen, immer unbelegte und falsche Behauptungen.

  6. 80.

    "Falsch, schon in der Schule lernt man, dass man seine Meinung begründen muss."

    Dann haben sie in der Schule nicht aufgepasst. Das ist ja das Schöne an einer Meinung: sie ist subjektiv und wenn sie jemandem nicht passt, so hat derjenige Pech gehabt.

  7. 79.

    Was ist pervers, wenn arbeitende Erziehende nichtarbeitenden Erziehenden, die Bürgergeld erhalten, gleichgestellt werden? Gibt es für arbeitende Erziehende kein Grundgesetz?

    Bafög soll doch auch nicht unter dem Bürgergeld liegen.Laut diesem ersten Gerichtsverfahren.
    Vielleicht sollten Sie sich meine Kommentare zum Artikel RBB--"Die Kita streikt-muss ich trotzdem zur Arbeit" durchlesen.

    Ich habe Gänsehaut, wie sich jemand derart über andere Erhöhen kann, ohne erst einma nachzufragen, was ich meine.
    Gleich mit pervers zu kommen--ob gegen mich oder die AfD--so wird das mit der Demokratie nichts.

  8. 78.

    Ich bin genau Ihrer fundierten Meinung! Danke - das BGE ist alternativlos.

  9. 77.

    Gabs diese GV-Prämie in ähnlicher Form nicht schonmal? Es ist pervers! Und zeugt von einem dunklen Menschenbild!

  10. 76.

    Die Wahrheit sieht diametral anders aus, als Ihre Behauptung. Ist schlicht gelogen. Recherchieren Sie mal die vielen ökonomisch-wissenschaftlichen Untersuchungen über die Finanzierbarkeit des BGE! Alles schon belegt, steht im Netz bereit Herr ,,Steffen“!

  11. 75.

    Wer sind Sie schon, daß Sie Studenten zu gemeinützige Arbeit zwingen wollen? Die Zeit wird dafür schlicht fehlen, bei Studium und Job!
    Ihre Forderung klingt sehr nach AfD.

  12. 74.

    Die AfD soll heute im hessischen Landtag ein "Babygeld" in Höhe von 10.000 Euro für alle arbeitenden Eltern/Mütter gefordert haben.
    Das Geld soll rückwirkend von der bereits bezahlten Einkommensteuer bezahlt werden.

    Damit hätten Elterngeldbezieher kaum weniger Geld als Bürgergeldempfänger--die 3 Jahre nach der Geburt nicht arbeiten müssen--und trotzdem Bürgergeld weiter bekommen.
    Während Elterngeldbezieher nach 1 Jahr kein Geld mehr bekommen, sollten sie nicht arbeiten gehen.

    Schön, wenn Themen, die hier besprochen werden von der Großen Politik übernommen werden.

  13. 73.

    BGE--Bundesgesellschaft für Endlagerung?

    Ich verstehe Sie immer noch nicht--

  14. 72.

    Nö, das war O2... die werben damit, dass der Mensch durch den Arsch atmet und das Werbebudget lohnt sich für die anscheinend ! Bildung ist hierzulande also echt nen Thema... wenn man sich die Lemminge der Werbeindustrie so anschaut, die sind nicht allein lebensfähig.

    Studenten dürfen mM gern mehr als Bürgergeld verdienen, da muss in so nem Studium aber auch mal endlich zumindest 10 Stunden gemeinnützige Wochenarbeitszeit drin sein ! (und damit ist nicht die Fraternisierung mit der Hamas gemeint) sozusagen als auskömmliche Grundlage für ein ergänzendes Bafög.

  15. 71.

    Sie haben es erkannt! - Weniger Ökonomie und mehr Ökologie funktioniert nicht im Kapitalimus, also sollten wir weitermachen wie bisher, und hoffen, das wir weder andere Arten noch Gesunde Wälder benötigen, und falls das nicht klappt, gibts immernoch "Perry Air"!

  16. 70.

    Das war keine Meinung, das war eine unbelegte und falsche Behauptung.

  17. 69.

    Das BGE ist eine Utopie, die nicht funktioniert. Die Befürworter blenden dafür aus, dass die menschliche Natur nicht so tickt, wie es in einer utopischen Welt der Fall wäre. Tätigkeiten, die anstrengend, unangenehm oder sonstwie belastend wären, würde niemand mehr annehmen, wenn diese unterhalb oder nur wenig oberhalb des BGE entlohnt würden. Daher müssten dort die Entlohnungen massiv steigen, was aber wiederum die Preise für die Dienstleistungen oder Produkte in die Höhe schießen lässt. Warum soll jemand mitten in der Nacht aufstehen und Brot und Brötchen backen, wenn man ähnliches Geld für das Malen von Bildern erhalten würde? Warum soll jemand den stinkenden Müll einsammeln, wenn er auch für Singen im Wald auskömmlich leben kann? Zudem müsste die Lohnsteuer massiv steigen, um das Ganze zu finanzieren. Das ist linke Tasche, rechte Tasche. Der Staat zahlt einen Teil des Lohns als BGE. Wo ist der Sinn? Das jetzige soziale System ist wesentlich effizienter.

  18. 68.

    Falsch, schon in der Schule lernt man, dass man seine Meinung begründen muss. Nur leider machen davon mittlerweile zu wenige Gebrauch, nach dem Motto: "Ich hab doch eine Meinung, das muss doch reichen!" Nein! Das reicht nicht! Wenn manche vor ihrer Meinungskundgabe darüber nachdenken, was sie gleich von sich geben möchten, würden sich manche Diskussionen oder Gespräche erübrigen.

  19. 67.

    Mein Vorschlag wäre, die die Abermilliarden Bürokratie-Selbstverwalterkosten in ein BGE zu stecken und das auszuzahlen, anstatt den immensen Bürokratieapparat zu finanzieren.

    Mal abgesehen vom Geld allein, wären alle erleichtert, denn enorm viele Anträge, Überprüfungen, Belegkopien, Ablehnungen, Widersprüche, Anwälte, Gerichte – und die MA von all jenen würden entfallen und müssten nicht mehr (selbst oder aus allg. Mitteln) finanziert werden, nur, damit am Ende mal so und so viel € (z. B. Rente) ausbezahlt werden.

    Würden wir ein BGE übers FA von (vor) Geburt an jede:n auf ein Zentralkonto geben, würde Verwaltung nur noch für darüber hinausgehende Beträge verbleiben. Der Riesen Sozial-Apparat mit den meisten Kosten im System (von denen wiederum die meisten Kosten/€ nicht ausbezahlt werden, sondern in die Verwaltungskosten selbst) würde sich nur noch auf Härtefälle beschränken. Das Rentensystem kippt so oder so -> BGE!

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