Dahme-Spreewald -
Die stellvertretende Landrätin im Dahme-Spreewald-Kreis, Susanne Rieckhof (SPD), ist mit ihrem Eilantrag gegen ihr Verbot der Führung der Amtsgeschäfte gescheitert. Das teilte das Verwaltungsgericht in Cottbus am Mittwoch mit.
Ein solches Verbot erfordere "zwingende dienstliche Gründe und damit eine erhebliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebs". Diese Umstände sieht das Gericht als gegeben an.
Schwerwiegende Vorwürfe, gestörtes Vertrauen und Wiederholungsgefahr
Begründet hat die Kammer ihre Entscheidung mit zwei Aspekten: Zum einen soll Rieckhof dem Landrat, ihrem Dienstherren, bewusst Informationen vorenthalten haben. Dieser "Anfangsverdacht" könne möglicherweise sogar strafrechtlch relevant sein, so das Gericht. Zum anderen habe die Vize-Landrätin "möglicherweise schwerwiegend gegen ihre beamtlichen Treuepflichten verstoßen".
In Summe würden nach Anschauung des Gerichts die schwerwiegenden Vorwürfe, die Störung des Vertrauensverhälnisses zum Landrat sowie eine Wiederholungsgefahr das Verbot der Führung der Amtsgeschäfte rechtfertigen.
Susanne Rieckhof kann den Beschluss nun mit einer Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anfechten. Sie hatte bereits innerhalb des Eilverfahrens versucht, eine kurzfristigere "Zwischenentscheidung" zu erwirken. Dies lehnte das Gericht jedoch ab.
Der amtierende Landrat Sven Herzberger (parteilos) hatte seine Stellvertreterin im September beurlaubt und die Enscheidung damit begründet, dass Rieckhof sein Vertrauen missbraucht und zerstört habe. Die Märkische Allgemeine Zeitung berichtete, dass es sich dabei um die Löschung einer E-Mail aus dem Postfach Herzbergers gehandelt haben soll. Laut der Zeitung soll zudem ein Abwahlantrag gegen Rieckhof in der Verwaltung kursieren.
Sendung: Antenne Brandenburg, 9.10.2024, 16:30 Uhr