Wiederholungswahl am 11. Februar - Wahlbenachrichtigungen werden ab 2. Januar verschickt

Mi 20.12.23 | 09:02 Uhr
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Briefumschläge mit der Aufschrift "Wahlbenachrichtigung" stehen am 16.08.2021 beim Druckstart für die Wahlbenachrichtigungen zu den Wahlen 2021 im IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) in Wilmersdorf an einer Kuvertierungsmaschine. (Quelle: Picture Alliance/Bernd von Jutrczenka)
Video: rbb24 spezial | 19.12.2023 | Bild: Picture Alliance/Bernd von Jutrczenka

Nach dem Karlsruher Urteil ist nun klar, in welchem Umfang Berlin den Bundestag noch einmal wählen muss. Bei der Vorbereitung auf die Wiederholungswahl im Februar 2024 ist jetzt Tempo gefragt. Durch die Weihnachtsferien ist wenig Zeit.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin starten nun die konkreten Vorbereitungen für den Wahlgang am 11. Februar.

Bereits ab 2. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten verschickt, wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Unterlagen enthalten Informationen zum Wahllokal und zur Möglichkeit einer Briefwahl.

Bröchler geht davon aus, dass bei der teilweisen Wiederholungswahl rund 550.000 Berlinerinnen und Berliner abstimmen können. Das wäre etwas mehr als ein Fünftel der Zahl der Wahlberechtigten bei der von Pannen und Fehlern geprägten Wahl am 26. September 2021.

Änderungen durch neuen Parteinamen und einen Todesfall

Bröchler und seine Kollegen in den Berliner Bezirken sind schon seit geraumer Zeit damit beschäftigt, den neuerlichen Wahlgang vorzubereiten. Das Urteil der Verfassungsrichter vom Dienstag gibt ihnen nun Klarheit, etwa im Hinblick auf die erforderliche Zahl der Stimmzettel, Wahllokale und Wahlhelfer: Demnach muss die Bundestagswahl in 455 der 2.256 Berliner Wahlbezirke sowie den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden.

Wie Bröchler erläuterte, beraten am Mittwoch in Berlin die zwölf Kreiswahlausschüsse und der Landeswahlausschuss über praktische Fragen. Eine betrifft die Stimmzettel. Prinzipiell ist es so, dass bei der teilweisen Wiederholungswahl dieselben Parteien und Kandidaten antreten wie 2021. Allerdings muss auf den Stimmzetteln etwa eine Namensänderung der früheren Partei NPD berücksichtigt werden, die nun "Die Heimat" heißt. Zudem ist mindestens ein Bewerber von 2021 inzwischen gestorben. Er wird vom Wahlzettel gestrichen.

Nur rund 3.000 Wahlhelfende werden gebraucht

Nach bisherigen Rückmeldungen aus den Bezirken geht Bröchler davon aus, dass es bei der Rekrutierung freiwilliger Wahlhelfer keine Probleme gibt. Darüber wolle er am Donnerstag in einer Runde mit Vertretern der Bezirke sprechen.

Angesichts der Zahl der nun in Rede stehenden Wahlbezirke ist davon auszugehen, dass um die 3.000 oder etwas mehr Wahlhelferinnen und -helfer gebraucht werden. Zum Vergleich: Bei der kompletten Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen am 12. Februar dieses Jahres waren rund 42.000 Wahlhelfer im Einsatz.

Sendung: rbb24 Abendschau, 20.12.2023, 19:30 Uhr

15 Kommentare

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  1. 15.

    "Dieses Bundesverfassungsgericht taugt nichts mehr. "

    Das BVerfG "taugt" also nur wenn es Entscheidungen nach ihren Geschmack fällt?

    "Wann sind nochmal die nächsten Bundestagswahlen? "

    Was ändert das an den Entscheidungen des BVerfG?

    Mir gefallen so einige Entscheidungen des BVerfG nicht aber deswegen halte ich es nicht für untauglich.

  2. 14.

    Die Durchsetzung der Corona-Regeln im Wahllokal war damals wichtiger als ein flüssiger Ablauf, so mein Eindruck.

  3. 13.

    Und wer bezahlt diese nichts bringende Wahlwiederholung?
    Der Steuerzahler!!! Also WIR
    Dieses Bundesverfassungsgericht taugt nichts mehr.
    Wann sind nochmal die nächsten Bundestagswahlen?
    Hier werden Steuergelder verprasst.

  4. 12.

    Das ist mir bekannt, allerdings kann man hier nicht einfach was absagen wie im Frühjahr mein lange gebuchter Termin beim Bürgeramt.

  5. 11.

    Es dürfte ja mittlerweile bekannt sein, dass die Berliner Verwaltung/der öffentliche Dienst seinerzeit personell mal kaputtgespart wurde (mit Auswirkungen bis jetzt) und auch hier ein großer Nachwuchsmangel zu verzeichnen ist. Also, von wegen "endlich mal schnell arbeiten...". Trotzdem wird die Nachwahl diesmal reibungslos funktionieren.

  6. 10.

    Alles ok . Ich warte mal ob mein Wahlbüro betroffen ist Wenn ja , wähle ich halt nochnal das selbe.

  7. 9.

    Da mache ich nicht nochmal mit!
    Es hätte schon beim ersten mal darauf geachtet werden müssen,
    dass alles problemlos über die Bühne geht.

  8. 8.

    Jetzt ist die Verwaltung endlich mal gezwungen schnell zu arbeiten.

  9. 7.

    War das in den 50er Jahren so?
    Urlaubssperre aus dem Grund einer persönlichen Meinung ist bestimmt nicht möglich. Und Arbeitnehmer mit Kindern können diese nicht einfach in die geschlossene Schule oder Kita schicken.

  10. 6.

    a) "rund 3.000 Wahlhelfende werden gebraucht" vs "... dass es bei der Rekrutierung freiwilliger Wahlhelfer keine Probleme gibt." Zweites ist richtig, da die Wahlhelfer ja bei der Organisation und Durchführung der Wahlen helfen und nicht im eigentlichen Wahlvorgang des Einzelnen Wählers, was die Partizipialkonstruktion bedeuten würde.
    b) "Durch die Weihnachtsferien ist wenig Zeit." Darauf wird im Artikel nicht weiter eingegeangen. Da das Urteil im Grundsatz absehbar war, hätte eine entsprechende Urlaubssperre verhängt werden können. Außerdem sind die genannten Weihnachtsferien nur als Schulferien für die Schüler verpflichtent zu nehmen und nicht für Angestellte und Beamte.

  11. 5.

    Wir leben in einer Demokratie, hier sind Medien generell frei.

  12. 4.

    Nur wenn sie in einem der betroffenen Wahlkreise wohnhaft sind, können sie neu wählen. Ansonsten sind sie ausgeschlossen.

  13. 3.

    Die Wiederholung Berlinwahl ist ein Sieg der freien Medien. Denn sie haben den Prozess der Wiederholung in gang gesetzt.

  14. 2.

    Guten Tag. Was passiert wenn ich im letzten aus einem betroffenen Wahlbezirk in einen anderen nichtbetroffenen Bezirk gezogen bin? Bekomme ich trotzdem eine Benachrichtigung?

  15. 1.

    Danke, Wahlhelfende. Ein betroffenseiender entsprechend wohnender Wählender.

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