Landgericht Cottbus - Kohlegegner müssen nach Kraftwerksblockade in Jänschwalde in Haft

Do 13.07.23 | 10:10 Uhr
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Polizei und Protestierende auf den Gleisen der Kohlebahn (Foto: rbb/Wussmann)
Audio: Antenne Brandenburg | 12.07.2023 | Iris Wussmann | Bild: rbb/Wussmann

Nach einer Blockade am Kohlekraftwerk Jänschwalde sind im vergangenen November zwei Klima-Aktivisten zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Am Mittwoch bestätigte das Landgericht Cottbus dieses Strafmaß.

Zwei Aktivisten, die an einer Blockadeaktion des Kraftwerks Jänschwalde (Spree-Neiße) teilgenommen haben, müssen in Haft. Das Landgericht Cottbus hat am Mittwoch die Berufungen der Staatsanwaltschaft und der beiden Angeklagten verworfen, wie ein Gerichtssprecher rbb|24 sagte.

In einem ersten Urteil waren der Mann und die Frau zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe wegen Störung öffentlicher Betriebe, Hausfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sechs Monate ohne Bewährung beantragt, die Angeklagten einen Freispruch.

Die bisherige Haftzeit werde den beiden angerechnet, so der Gerichtssprecher. Damit bleibe jetzt noch eine Reststrafe von einem Monat und einer Woche. Wann die Kohlegegner die Strafe antreten müssen, stehe noch nicht fest.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können noch Revision einlegen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch auch Haftbefehl beantragt. Das Gericht lehnte das laut Sprecher aber ab, weil keine Fluchtgefahr bestehe.

Störaktionen beim Prozess

Beim Prozesstag am Mittwoch kam es im Landgericht Cottbus zu Störaktionen. Eine Unterstützerin der Angeklagten war auf einen Stuhl gestiegen und wurde daraufhin aus dem Gerichtssaal gebracht. Es gab auch Zwischenrufe von weiteren Unterstützern.

Die Angeklagten, die ihre Identität nicht verraten wollen, kamen zu Prozessbeginn mit bunten Perücken, Sonnenbrille und Maske vor Mund und Nase. Zum Auftakt verstreuten sie an ihrem Platz eine schwarze Substanz auf dem Tisch, die sie selbst als Kohle bezeichneten.

Die beiden Angeklagten sitzen maskiert im Gerichtssaal (Foto: rbb/Screenshot)
Die Angeklagten im Gericht | Bild: rbb/Screenshot

Weil sie sich zu Verhandlungsbeginn nicht von ihren Plätzen erheben wollten, sprach der Richter ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro oder zwei Tage Ordnungshaft aus.

Innenminister Stübgen sprach von "Sabotageakt"

Am 19. September 2022 waren 20 Klimaaktivisten der Aktionsgruppe "Unfreiwillige Feuerwehr" auf das Gelände des Kraftwerks Jänschwalde eingedrungen und haben Gleise und Förderanlagen besetzt. Der Betreiber Leag nahm daraufhin aus Sicherheitsgründen vorübergehend zwei der vier aktiven Blöcke vom Netz. Das Unternehmen gab laut Gericht einen Schaden in Höhe von etwa drei Millionen Euro an.

Der Energiekonzern bezeichnet den Vorfall als "Angriff auf die Versorgungssicherheit". Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU) verurteilt den "Sabotageakt in Jänschwalde".

Die Aktivisten hatten sich nach eigenen Angaben vor Gericht auf den Notstand berufen, der angesichts der rasanten Erhitzung der Atmosphäre bestehe. In einer Mitteilung schrieb die Aktionsgruppe damals außerdem, dass man sich nicht einschüchtern lasse. Man bringe den Protest weiter an Orte, an denen Konzerne wie die Leag "auf Kosten der Umwelt dicke Profite einstreichen" würden.

Namen immer noch unbekannt

Die beiden Verurteilten hatten sich nach ihrer Festnahme geweigert, ihre bürgerlichen Namen zu nennen. Hätten sie es getan, hätten sie nicht in Untersuchungshaft gemusst.

Weil die anderen 18 Blockierer aus der Gruppe der Kohlekraftgegner Angaben zu ihrer Identität gemacht hatten, wurden sie nicht inhaftiert beziehungsweise zwischenzeitlich entlassen. Ursprünglich hieß es, dass auch für sie Prozesse geplant sind. Wie der aktuelle Stand ist, könne die Staatsanwaltschaft Cottbus erst am Donnerstag sagen, wenn die Bearbeiterin wieder im Haus sei, teilte eine Sprecherin mit.

Sendung: Antenne Brandenburg, 12.07.2023, 17:30 Uhr

39 Kommentare

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  1. 39.

    Weder Steffen, noch Sie, noch ich wissen über die Werdegänge der Abgeordeten genaueres, es gibt einfach zu viele, wir haben 16 Landesparlamente und den Bundestag.
    Ergo, Ihr Einzelbeispiel ist noch ungenauer als die Ausführungen von Steffen, .
    Dem Steffen eine rechtsextreme Propaganda zu unterstellen ist eine Frechheit.

  2. 38.

    Ach Steffen Sie sind ja recht bekannt, deswegen wundert dass nicht weiter.

    Wollen wir mal schauen in welcher Partei die meisten im Staatsdienst waren?

    Und wie es wirklich um den höchsten Bildungsabschluss der Abgeordneten steht? Komischerweise wird zb den Grünen aus der rechtsextremen Filterblase gleichzeitig vorgeworfen keine Abschlüsse zu haben und trotzdem alles weltfremde Uni-Absolventen.

    Da müsste sich die rechtsextreme Propaganda schonmal entscheiden.

    PS: "meine" Abgeordnete ist im übrigen Bibliothekarin im Staatsdienst gewesen...

  3. 37.

    Was soll der Schwachsinn, Ausweisen muss man sich zu jeder Zeit. Es gab Zeiten wo sich nicht ausweisen zu können eie schwere Strafttat war. Als Gericht würde ich erst verhandeln wenn korrekte Personaldaten vorliegen.....

  4. 36.

    Zumal der Vergleich mit Systemen wie Orban, Erdogan oder auch Netanjahu zeigt, dass in diesen "rechten" Systemen die Korruption nur noch mehr grassiert. Aber hauptsache das völkische Narrativ kann das mit Feindbildern überlagern. Leider funktioniert das im 21 Jahrhundert immernoch....

  5. 35.

    Nanu. Es geht doch in diesem Beitrag um ein Urteil des Landgericht Cottbus. Was hat denn das mit rechten Bullshit zu tun bitte ?! Nur weil man keine Argumente hat die rechte Keule raus zu holen ist hier beliebt aber durchschaubar. Also spart euch diesen Quatsch. Das Landgericht Cottbus hat ein Urteil gesprochen, nicht mehr und nicht weniger. Entspannt euch mal ...

  6. 34.

    Sie scheinen selbst in einer Phantasiewelt zu leben. Bei Lichte betrachtet hat Ogorek nämlich leider vollkommen Recht. Wir haben heute eine Kaste von Berufspolitikern, die in großen Teilen noch nie einen Tag in der freien Wirtschaft gearbeitet haben, ja teilweise noch nicht mal über Berufsabschlüsse verfügen. Die schieben sich fleißig gegenseitig die Posten in den diversen Staatsunternehmen zu, während sie gleichzeitig die freie Wirtschaft mit immer mehr Bürokratie, Gesetzen und Verordnungen abwürgen. Die Staatsquote steigt immer mehr an, die Anzahl der Beamten und damit lukrativer Stellen für diverse Parteifreunde wächst kontinuierlich. Gleichzeitig oder gerade deswegen ruft man stetig nach noch mehr Steuern, während man Krokodilstränen vergießt, dass immer weniger Menschen von ihrem Lohn (nach Steuerabzug) leben können.
    Dass Sie als Gegenargument direkt die AfD in Spiel bringen müssen, zeigt doch nur, dass Sie nichts Substanzielles in der Diskussion entgegen zu setzen haben.

  7. 33.

    Was soll der Schwachsinn, vorher und nachher gibt es immer Personalien.
    Dann könnte man auch Argumentieren das zu Besatzerzeiten sogar die Ausweispflicht bestand und hier harten Strafen drohten.....

  8. 32.

    Das Gefühl mögen Sie ja haben, falsch ist es trotzdem.
    Nur, wer glaubt mit einem Führer Adolf Höcke wird irgendwas besser ist auf dem Holzweg.
    Da sind die Posten schon aufgeteilt ohne jeglicher Möglichkeit der Abwahl.

  9. 31.

    Ja, Sie haben völlig Recht. Die Verachtung für den Rechtsstaat wird auch noch weiter zunehmen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Parteien sich den Staat jahrzehntelang zur Beute gemacht haben und permanent den Wähler täuschen.
    Fressfeinde werden intensiv und gnadenlos bekämpft. Dabei sind alle Mittel recht. An allen wichtigen Schaltstationen sitzen Parteifreunde. Willfährige Helfer sind dabei auch ein Teil der Medien. Natürlich spielt dabei das Geld eine nicht zu unterschätzende Rolle.

  10. 30.

    Und die Verachtung für den Rechtsstaat nimmt seinen lauf....

    "Die da oben" urteilen ja gar nicht im Sinne des,"Volkes usw....

  11. 29.

    Zwischen denen die berechtigte Angst um unsere Lebensgrundlagen haben und den blau braunen Gesellen die die Demokratie abschaffen wollen sehe ich noch einen Unterschied, Sie offensichtlich nicht.

  12. 28.

    PinguinfahrradTurnowDonnerstag, 13.07.2023 | 07:14 Uhr
    "Diese Spinner von Klimaaktivisten 4 Monate ohne Bewährung es müssten 4 Jahre sein das wäre richtig.
    Diese sogenannten Klimaaktivisten tanzen dem Staat auf der Nase herum die Strafen müssen eindeutig härter werden."

    Und wieso fordern Sie, das der Staat Sie härter verurteilen sollte. Weshalb wollen Sie länger in den Knast?
    Sie wollen sich hier doch nicht mit dem Irrtum blamieren, die härteren, längeren und schnelleren Strafen träfen nicht auch Sie. Das ist ja immer das Lustigste im autoritären Milieu. Sie stellen sich gar nicht vor, dass sie gar nicht die Obrigkeit sind, der sie mehr Macht über sich selbst einräumen wollen.
    Das sind schon Gesellen, ich sags Dir...

  13. 27.

    Viele Bürger, und nicht gerade die Dümmsten, fassen sich bei vielen Urteilen. an den Kopf ! Mit Gerechtigkeit hat das oft nichts mehr zu tun. Recht bekommt nicht der, der Recht hat, sondern der, der den Richter auf seine Seite ziehen kann. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Wenn man in einer entsprechenden Position ist, kann schon mal zum Kaffekränzchen ins Bundeskanzleramt laden.

  14. 26.

    Es geht um die politischen Ansichten in der Justiz und deren Amtsträger. Das hier Interessenkonflikte bestehen ist schon lange kein Geheimnis mehr. GG Artikel 3 liest sich sehr schön, wird aber nie zu 100 % erfüllbar sein. Umsonst gibt es nicht Theorie und Praxis.

  15. 25.

    Auf jeden Fall deutlich weniger, als wenn jemand für 235 € Strafe eine ganze Autobahn blockiert, tausende von fremden Leuten ihrer gesetzlich zustehenden Freiheiten beraubt und jede Menge finanziellen Schaden verursacht, den dann diese Leute zum Dank auch noch tragen müssen. Dagegen ein Betrunkener, der im Suff an einem Kiosk den Arm hochreißt. Wird dabei jemand geschädigt oder verletzt? Das muss ins Verhältnis und in Relation gesetzt werden.

  16. 24.

    Sie erwarten doch von einem stramm Rechtsnationalen nicht wirklich eine Antwort.

  17. 23.

    Das dauert zu lange.

  18. 22.

    Sie schreiben: „ Wer seinen Namen nicht nennen will gehört wenn eine Straftat vorliegt dauerhaft in Haft“. Sofern keine entsprechend schwere Straftat vorliegt, wäre dauerhafte, also quasi lebenslange Haft eine unverhältnismäßige Maßnahme. Und im vorliegenden Fall scheint es ja dennoch gelungen zu sein, die Identität der beiden Personen festzustellen.

  19. 20.

    Da hat wohl jemand das Grundgesetz nicht verstanden oder will den Artikel 3 außer Kraft gesetzt gesehen. Politische Ansichten mutmaßlicher Straftäter dürfen vor Gericht nicht berücksichtigt werden, weder zu deren Gunsten noch deren Lasten.

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