Einwand bis Oktober -
Die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat am Montag einen neuen Plan der Windeignungsgebiete ausgelegt. Der Plan schreibt 2,2 Prozent der Fläche der Region als Windeignungsgebiete aus. Nun können Privatpersonen sowie Unternehmen, Organisationen und Vereine ihre Einwände einbringen.
Relevante Argumente werden von der Regionalen Planungsgemeinschaft nun bis zum 2. Oktober geprüft, wie Geschäftsstellenleiterin Claudia Henze dem rbb sagte. Demnach wird ein Abwägungsvorschlag erarbeitet, der in die Gremien der Regionalversammlung gehe. Dort werde er entweder bestätigt oder ein Änderungsbedarf angemeldet.
Inkrafttreten des Plans nicht absehbar
Wann der Plan in Kraft tritt, lasse sich derzeit noch nicht absehen, sagte Henze weiter. "Jedes Mal besteht die Möglichkeit, dass in so einer Stellungnahme irgendwas auf uns zukommt, was wir überhaupt nicht auf dem Schirm hatten." Sollte es zu einer Aufarbeitung oder Änderung des Plans kommen, müsste der Plan komplett neu ausgelegt werden.
Derzeit würden knapp zwölf Prozent der Fläche in der Planungsregion Uckermark-Barnim die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Windenergie erfüllen, so Henze. Ohne Festlegung der Eignungsgebiete könnten diese durch Investoren frei bebaut werden.
Bis 2032 müssen zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie genutzt werden. Hierzu hat der Bund den Ländern mit dem "Wind-an-Land-Gesetz" verpflichtende Vorgaben gemacht. In windreichen Bundesländern wie Brandenburg müssen es 2,2 Prozent sein.
Sendung: Antenne Brandenburg, 01.08.23, 14:12
Mit Material von Max Beuthner und Lucia Heisterkamp