Großveranstaltung in Erkner -
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat den Antrag der Gemeinde Gosen-Neu Zittau auf einstweilige Verfügung gegen den "Ironman 70.3 Erkner" abgelehnt. Die Gemeinde im westlichen Oder-Spree war gegen die Streckenführung und die damit verbundenen Straßensperrungen juristisch vorgegangen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung am Dienstag damit, dass die Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast kein "Veto-Recht" gegen die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis durch den Landkreis habe. Einer Zustimmung Gosen-Neu Zittaus habe es nicht bedurft. Die Gemeinde habe es zudem versäumt, im Anhörungsverfahren vor Erlass der Erlaubnis zu berücksichtigende Auflagen zu fordern.
Im gerichtlichen Verfahren hat Gosen-Neu Zittau geltend gemacht, dass der Anliegerverkehr durch Anwohner während der Veranstaltung gewährleistet sein müsse.
Die Gemeinde könnte gegen den Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 05.09.2023, 16:30 Uhr