Arbeitnehmerseite unzufrieden - Mindestlohn soll auf 12,82 Euro steigen
Der gesetzliche Mindestlohn soll ab Januar steigen - in zwei Stufen auf bis zu 12,82 Euro. Die Arbeitnehmerseite ist damit unzufrieden - und zeigt das auch.
- Kommission schlägt Anhebung des Mindestlohns vor
- 82 Cent mehr in zwei Stufen bis 2025
- Arbeitnehmerseite kritisiert dies als zu gering, wurde aber überstimmt
- Bundesregierung muss Vorschlag noch verbindlich machen
Der Mindestlohn in Deutschland soll von derzeit 12,00 Euro in zwei Stufen auf 12,82 Euro pro Stunde steigen. Darauf verständigte sich die Mindestlohnkommission mehrheitlich am Montag in Berlin.
Die erste Anhebung auf 12,41 Euro soll zum 1. Januar 2024 erfolgen, die zweite Anhebung auf 12,82 dann zum 1. Januar 2025.
Der Vorschlag der Mindestlohnkommission muss von der Bundesregierung noch per Verordnung verbindlich gemacht werden. Normalerweise ist das Formsache.
Positionen lagen "sehr weit" auseinander
Die Empfehlung wurde dieses Mal allerdings nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.
Die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, sagte, der Beschluss sei auf ihren Vermittlungsvorschlag, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite zustande gekommen. Die Positionen hätten "sehr weit auseinander" gelegen. Nach Ansicht der Gewerkschaften hätte die Lohnuntergrenze mindestens auf 13,50 Euro angehoben werden müssen.
Lob und Kritik
Der Wirtschaftsflügel der Union hat den Vorschlag zur Erhöhung begrüßt. "Der Vorschlag der Kommission hält die Waage zwischen staatspolitischer Verantwortung und tarifpolitischer Vernunft", sagte die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann (CDU), am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Die Mindestlohnkommission nehme Rücksicht auf die miserable wirtschaftliche Lage. Deutschland sei in der Rezession. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sei gut beraten, den Vorschlag anzunehmen und damit für Planungssicherheit für die Betriebe zu sorgen.
Anders sieht es der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB): "Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen." Mit dem Beschluss würden die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust erleiden, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell.
Die Arbeitnehmer stellen trotz des offenen Streits über die Erhöhung die zuständige Kommission zur Festlegung der Höhe aber nicht infrage: Es sei nicht geplant, die Kommission jetzt zu verlassen, sagte Körzell.
Mindestlohn startete 2015 mit 8,50 Euro
Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung einmalig den Mindestlohn politisch festgelegt und damit ein Wahlversprechen umgesetzt. Seit dem 1. Oktober beträgt die Lohnuntergrenze in Deutschland zwölf Euro.
Die ständige Mindestlohnkommission war zuletzt 2020 am Zuge. Sie orientiert sich bei der Anpassung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage. Ziel ist ein Mindestschutz der Arbeitnehmer, ohne Jobs zu gefährden.
Eine gesetzliche Lohnuntergrenze gibt es seit 2015, damals betrug sie 8,50 Euro.
Sendung: rbb24 Inforadio, 26.06.23, 11:40 Uhr