Strafzahlungen drohen - Hunderttausende Grundsteuererklärungen fehlen noch

Do 06.07.23 | 16:58 Uhr
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Symbolbild:Ein Einfamilienhaus wird in Sichtweite von sanierten Hochhäusern aus DDR-Zeiten gebaut.(Quelle:dpa/P.Pleul)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 06.07.2023 | Diana Azzam | Bild: dpa/P.Pleul

Hunderttausende Immobilienbesitzer in Berlin und Brandenburg haben immer noch keine Grundsteuererklärung abgeben.

Nach Informationen der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen fehlen nach Ablauf aller Fristverlängerungen noch immer etwa 80.000 bis 100.000 Erklärungen. Laut Finanzministerium in Potsdam haben in Brandenburg knapp 200.000 Immobilienbesitzer noch keine Grundsteuererklärung abgegeben.

Ende Januar war die verlängerte Abgabefrist abgelaufen.

Brandenburg erhebt pro Monat 25 Euro Strafzuschlag

Den säumigen Immobilienbesitzern in Brandenburg drohen nun Verspätungszuschläge. Ein Ministeriumssprecher sagte, pro Monat fielen 25 Euro an. In Berlin sei bisher kein Verspätungszuschlag festgesetzt worden. In Brandenburg müsse zudem jeder Immobilienbesitzer ohne Fristverlängerung im Einzelfall mit einer Schätzung rechen.

Bis Ende Juni wurden laut Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin rund 775.000 Grundsteuerwerterklärungen abgegeben. In Brandenburg seien es zum selben Zeitpunkt rund 1.052.000 Erklärungen gewesen, so das Justizministerium.

Die Brandenburger Finanzministerin Katrin Lange (SPD) appellierte derweil an die säumigen Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Grundsteuererklärung umgehend abzugeben.

"Man sollte es nicht aufschieben, besser heute als morgen", sagte Lange am Donnerstag dem rbb. Kritik, wonach es zu wenig Hilfen gebe, wies die SPD-Politikerin zurück: "Die Finanzämter und Kommunen sind bereit zu helfen. Es ist auch relativ einfach, auszufüllen."

Aufschub der Abgabe und Reaktionsfrist nach Erinnungsbrief abgelaufen

Aufgrund einer Gesetzesreform soll der Grundbesitz von Eigentümerinnen und Eigentümern in Deutschland neu bewertet werden.

Bis Ende Januar hatten sie bundesweit - nur in Bayern gab es einen weiteren Aufschub - deshalb Zeit, dafür eine Grundsteuererklärung abzugeben. Im ersten Quartal sollten alle Säumigen ein Erinnerungsschreiben erhalten mit Frist von einem weiteren Monat. Auch diese Frist ist inzwischen abgelaufen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 06.07.2023, 08:40 Uhr

19 Kommentare

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  1. 19.

    Unsinn? Ja, so ist es. In Werder kann man das erleben. In der Praxis!

    P.S. Das Forum ist für den Gedankenaustausch da. Hören Sie zu...

  2. 17.

    Ist denn für Sie eine verfassungswidrige Einnahmequelle, nach Manier einer Krake, unangreifbar? Die kommunale Einnahmen können doch gerechter gestaltet werden. Da lohnt sich eine Änderung. Z.B. nach Lohnsteueraufkommen.

  3. 16.

    Draußen auf dem Land vielleicht.
    In der Stadt dauerts schonmal.
    Und gejammert hat niemand.
    Nural eben angemerkt.

  4. 15.

    Das kann man nicht, weil es sich um eine der Haupteinnahmequellen der Kommunen handelt. Vielleicht beschäftigen Sie sich mal mit öffentlichen Finanzen. Dann wäre der Vorschlag gar nicht gekommen. Garantiert"

  5. 13.

    Antwort auf Blüte
    Sehr interessant Sie scheinen sich da auszukennen, aber genau das ist auch meine Meinung zu diesem Thema.
    Ich würde sofort Gegenklage einreichen mit welchem Recht ich nun Steuern für etwas zahle was ich käuflich erworben habe.
    Das man einmalig Steuern zahlt für die Erhebung und Eintragung des Grundstück ist ok aber nicht ein Leben lang.
    Hoffe das die Eigentümer sich wehren dagegen.

  6. 12.

    Einfach machen!!! Und nicht immer jammern:
    Ich habe meine in 7.22 abgeschickt & in 11.22 den Bescheid erhalten.

  7. 11.

    Antwort auf Sebastian T.
    Warum wehren Sie sich als Grundstückseigentümer nicht mit einer Gegenklage?
    Ich meine Sie haben doch das Grundstück gekauft und dafür Steuern bezahlt.
    Mit welchem Recht hat der Staat ein Leben lang von Ihnen weitere Steuern dafür zu erheben, Sie als Eigentümer pflegen doch das,Grundstück.
    Ich würde mir das nicht gefallen lassen.

  8. 10.

    Na endlich hat Wossi das Urteil gesprochen, nachdem sich die Finanzverwaltung künftig zu richten hat.

  9. 9.

    Im Außenbereich (§ 35 BauGB) wird gar nichts erlaubt. Meinen Sie den unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB)? Selbst bei Grundstücken, die zum Teil im Außenbereich liegen, wird für diese Quadratmeter der volle Bodenrichtwert angesetzt. Das kann je nach Grundstücksgröße mal ganz schnell den Wert um mehrere 100.000 EUR in die Höhe treiben, und entsprechend höher wird dann auch die künftige Grundsteuer ausfallen.

  10. 8.

    Interessant sind doch eher Details, wieviele öffentliche Liegenschaften säumig sind.

  11. 7.

    So ist es. Die Grundsteuer ist dann verfassungswidrig wenn sie für eine Enteignung sorgt. Und das ist sie, wenn man keine Einnahmen aus dem selbstgenutzten Eigentum hat. Selbst die Erhebung ist verfassungswidrig: Bodenrichtwert. Da kommt das Wörtchen „richt“ drinnen vor. Also unverbindlich.

    Beipiel: Ein EFH wird im Außenbereich auf ca. 20% des Grundstücks erlaubt. Gegen Ausgleichszahlung an die Flächenagentur. Danach erklärt die Gemeinde das gesamte (!) Grundstück zum Wohnbereich. Genehmigt wird aber nichts mehr. Der Bodenrichtwert gilt nun für die Gemeinde über alles :-(

  12. 6.

    Das Finanzamt soll bitte Steuern eintreiben und im Zweifel Pfändungen durchführen. Das ist Standard und nichts besonderes. Es geht um Gerechtigkeit von Vermögensbesitz Besteuerung im Vergleich mit anderen, transparenteren Vermögen (an der Börse gehandelt zB).

  13. 4.

    Ja, grausam. Ich warte (nein ich warte nicht wirklich) auch schon 8 Monate auf irgendeine Form von Rückmeldung vom hoch geschätzten, ehrwürdigen Amt. Aber ich hab ja auch keine Erwartungen, außer Mehreinnahmen durch höhere Steuern effektiv.

  14. 3.

    Ja, grausam. Ich warte (nein ich warte nicht wirklich) auch schon 8 Monate auf irgendeine Form von Rückmeldung vom hoch geschätzten, ehrwürdigen Amt. Aber ich hab ja auch keine Erwartungen, außer Mehreinnahmen durch höhere Steuern effektiv.

  15. 2.

    Diese ganze neue Grundsteuer ist wirklich ein riesengroßes Problem. Nötig wurde das ja, weil die alte Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht als ungerecht kassiert wurde. Die neue Grundsteuer ist noch viel ungerechter, weil sie kaum Möglichkeiten bietet, auf individuelle Gegebenheiten einzugehen. So wird selbst für die Quadratmeter eines Grundstückes, die außerhalb des bebaubaren Innenbereiches liegen, der volle Bodenrichtwert angesetzt. Und der steigt sowieso nur deshalb, weil irgendwelche Leute Wahnsinnspreise für Grundstücke zahlen. In meiner Familie hat das Thema Grundsteuer bisher weit über 100 Stunden Zeitaufwand verursacht. Besser wäre es gewesen, die Grundsteuer komplett abzuschaffen.

  16. 1.

    Im umgekehrten Fall, brauchen die FA 6 Monate zur Bearbeitung.
    Wenn man sich dann nach einem halben Jahr mal beschwert, geht's plötzlich ratzfatz.
    Aber wehe, ich muss was zahlen.
    Da ist im ersten Brief gleich eine Drohung mit Strafzins enthalten, fall nicht sofort überweisen wird.
    Wenn alle pünktlich abgeben, schaffen die's ja noch weniger.

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