Härtefallfonds -
Beim Härtefallfonds für bedürftige Rentner aus der ehemaligen DDR und der Ex-Sowjetunion haben mehr als 163.000 Menschen Anträge gestellt. Bisher Geld bekommen haben aber nur rund 13.500 Bedürftige. Die Zahlen nannte das Bundessozialministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur kurz vor Ablauf der Antragsfrist am 31. Januar. Es geht um Einmalzahlungen von mindestens 2.500 Euro.
Der Fonds ist gedacht für Bedürftige mit bestimmten Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Gemeint sind Zusatzrenten zum Beispiel für ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen. Anträge stellen können auch Spätaussiedler und sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge aus der früheren Sowjetunion. Voraussetzung für die Einmalzahlung ist Bedürftigkeit, also eine Rente in der Nähe der Grundsicherung.
Nur 13.483 Anträge bewilligt
Die Bundesregierung hatte Mitte November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung des Härtefallfonds geschaffen und ihn mit 500 Millionen Euro ausgestattet. Die Bundesländer wurden aufgefordert, ihrerseits 500 Millionen Euro beizusteuern. Das lehnten die meisten Bundesländer ab. Nur die Länder Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Berlin und Hamburg sind dem Fonds beigetreten. Das hat zur Folge, dass die Einmalzahlungen in diesen Ländern 5.000 Euro betragen, während Betroffene im restlichen Deutschland 2.500 Euro bekommen. Erste Auszahlungen folgten im Juli 2023.
Eingegangen sind laut Bundessozialministerium bis zum 26. Januar 2024 sind 163.441 Anträge, teilte das Ministerium mit. Bis dahin seien 48.543 Anträge abschließend bearbeitet worden, aber nur 13.483 Anträge bewilligt.
Ausgezahlt wurden laut Bundesministerium bisher rund 35,7 Millionen Euro. Das Ministerium erwartet, dass Geld übrig bleibt, das dann zurück an die Staatskasse geht: "Ausgehend von den bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds zum gegenwärtigen Zeitpunkt eingegangenen und noch nicht abschließend bearbeiteten Anträgen wird das Stiftungsvermögen voraussichtlich nicht ausgeschöpft", hieß es. Eine Verlängerung der Antragsfrist sei nicht geplant.
Sendung: rbb24 Inforadio, 29.01.2024, 08:35 Uhr