Amtsgericht Hannover - Ex-Hertha-Investor Lars Windhorst drohen drei Wochen Haft

Di 04.06.24 | 12:45 Uhr
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Archivbild: Lars Windhorst trifft am 21.03.2024 im Kieler Landtag ein. (Quelle: dpa-Bildfunk/Frank Molter)
Audio: rbb24 Inforadio | 04.06.2024 | Dorothea Echte | Bild: dpa-Bildfunk/Frank Molter

Weil er in einem Insolvenzverfahren seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sein soll, hat das zuständige Gericht in Hannover einen Haftbefehl gegen Lars Windhorst angeordnet. Er hat inzwischen Beschwerde dagegen eingelegt.

Gegen den ehemaligen Finanzinvestor des Berliner Fußballvereins Hertha BSC, Lars Windhorst, liegt ein Haftbefehl vor. Das hat ein Sprecher des Amtsgerichts Hannover am Dienstag dem rbb bestätigt. Zuvor hatte darüber u.a. die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet.

Dem Gerichtssprecher zufolge wurde der Haftbefehl durch die Insolvenzabteilung des Amtsgerichts angeordnet. Windhorst habe nach Auffassung des Gerichts seine Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren um die Projekt IZ (Ihme-Zentrum) Hannover GmbH verletzt, begründete der Gerichtssprecher den Schritt. Er habe diverse Unterlagen und auch Schlüssel des Unternehmens nicht ausgehändigt.

Windhorst hatte Teile des Unternehmens 2019 übernommen und wollte es sanieren. Er hielt von 2019 bis 2023 auch Anteile an Hertha BSC.

Streit dreht sich um Geschäftsführer-Titulierung

Windhorst sei zwar nicht formal Geschäftsführer der Projekt IZ Hannover GmbH, sehr wohl aber faktischer Geschäftsführer dieser Gesellschaft, betonte der Gerichtssprecher. Als solcher habe er seine Mitwirkungspflichten verletzt. Einen Gerichtstermin im April habe er nicht wahrgenommen mit dem Hinweis, er sei nicht Geschäftsführer des Unternehmens und sei deshalb auch nicht zur Mitwirkung bei dem Insolvenzverfahren verpflichtet.

Das Gericht habe das anders gesehen und am 23. Mai einen Haftbefehl gegen ihn erlassen. Gegen diesen habe Windhorst Beschwerde eingelegt. Noch in dieser Woche werde darüber im Amtsgericht entschieden. Halte das Gericht am Haftbefehl fest, müsse letztlich das Landgericht Hannover über die Beschwerde entscheiden. Mit einer endgültigen Entscheidung sei spätestens in zwei Wochen zu rechnen.

Gerichtsvollzieher muss Haftbefehl vollstrecken

Unabhängig von der noch ausstehenden Entscheidung über die Beschwerde könne der Haftbefehl vollstreckt werden, die Beschwerde habe keine aufschiebende Wirkung, erklärte der Gerichtssprecher dem rbb. Den Haftbefehl vollstrecken müsse letztlich ein Gerichtsvollzieher, der sich nur per Amtshilfe polizeiliche Unterstützung dabei einholen könnte. Grundsätzlich werde nach Windhorst aber nicht polizeilich gefahndet, so der Sprecher weiter.

Windhorst könne die Verhaftung abwenden, indem er seiner Mitwirkungspflicht nachkomme. Verweigere er sich weiter und werde verhaftet, drohten ihm bis zu drei Wochen Haft in einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen, erklärte der Gerichtssprecher.

Pressekonferenz am Mittwoch

Ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe bestätigte, dass gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt worden sei. Der Haftbefehl sei ein "vom Gericht verhängtes Druckmittel", das Windhorst zu einer Aussage bewegen solle. Windhorst halte den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch. Darüber werde mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter zu sprechen sein.

Am Mittwoch ist eine Pressekonferenz Windhorsts in Flensburg angekündigt, bei der allerdings über die Situation der Werft Flensburger Schiffbau-Gesellschaft gesprochen werden soll.

Sendung: rbb 88.8, 04.06.2024, 12:30 Uhr

17 Kommentare

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  1. 17.

    Kommt aber im Artikel nicht klar zum Ausdruck. Hätte man präziser formulieren können.

  2. 14.

    Stimmt. Lieber RBB, ein kleiner Infokasten zum Thema Erzwingungs- und Beugehaft wäre toll. Habt Ihr nicht auch einer Art Bildungsauftrag? Und es macht kaum Arbeit, eine kleine Erklärung zu liefern. Hier geht alles durcheinander …

  3. 12.

    "faktischer Geschäftsführer"

    Im Handelsregister steht der GF. "Faktische Geschäftsführung" muss bewiesen und nicht nur behauptet werden. Und die Betonung liegt auf "bis zu". Der Windhorst wandert keinen einzigen Tag ein.

  4. 11.

    Es hat schon ein Geschmäckle, dass es dem Herrn Windhorst immer wieder gelingt, mit seinen Machenschaften unterm Radar durchzufliegen. 3 Wochen Strafe - ist mir noch nie untergenommen . Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.

  5. 10.

    Wo Windhorst einsteigt gibt es immer massiv Probleme Schleppende Zahlungen, Zusagen werden nur teilweise eingehalten,Mitarbeiter werden belogen,warten oft Wochen auf ihr Geld, keine seriöse Geschäftsführung.Tricksen,kassieren,lügen.Und immer geht es auch um abschöpfen von Steuergeldern zwecks Arbeitsplatzgarantien die dann meist nach Weiterkauf trotzdem hinfällig sind.Ein eiskalter,notorischer Trickser und Lügner.

  6. 9.

    Mal zum Verständnis: ein Haftbefehl in einem zivilrechtlichen Insolvenzverfahren ist eine ganz andere Nummer als ein Haftbefehl in einem Strafverfahren.

    Hier geht es darum, dass das Gericht Druck ausübt, damit Lars Windhorst die Angaben macht, die das Gericht haben möchte. Daher nur drei Wochen Haft, der Gerichtsvollzieher möchte seiner habhaft werden, nicht die Polizei. Die hilft auf Anfrage des Gerichtsvollziehers nur bei der Vollstreckung des Haftbefehls.

  7. 8.

    Nur so als Laie:
    Wenn er nicht der Geschäftsführer, dann ist er es nicht - rein rechtlich.
    Ob dieses Verfahren vor Gericht bestand hat? Ich zweifle.

  8. 7.

    Wenn ich die hiesigen Reaktionen lese, kommt mir der Begriff des Fremdschämen in den Sinn.
    Soviel Rechtskundige, soviel Wissende, soviel Moralisten.
    Das wird bestimmt noch Fahrt aufnehmen, wenn rbb24 das nicht Stoppt und die Kommentarfunktion abschaltet.

  9. 6.

    Es ist schon erstaunlich, wo Windhorst (und das seit früher Jugend) überall seine dreckigen Finger drin hat. Wäre es. icht mal an der Zeit, ihn kräftiger auf selbige zu klopfen. Die ausgesprochene " Strafe" ist doch ein Witz, und man kann davon ausgehen, dass er auch zukünftig weiter an Rande der Legalität - und darüber- agieren wird.

  10. 5.

    Gehören Sie auch zu denjenigen, die damals gesagt haben 'toll - der richtige Mann'? ;-) Und nun versäumt er einen Termin, weil er eben 1 EUR und noch paar mehr gerade sucht, von 300 Mio auf 65 Mio geschrumpft verpulvert ob Hitzeschlag (klimawandel schuld!) in einen Verein, der ja direkter Konkurrent von Real Madrid und buxtehude 4711 als Hauptstadtclub der Provinz, ist ....

  11. 4.

    Drei Wochen sind ja wohl ein Witz. Wenn er die Strafe überhaupt antreten muss, dann sitzt der eine Woche in einer VIP-Luxuszelle mit Breitbandanschluss (wichtig für Shortselling und Hochfrequenzhandeln), dann kriegt er eine Woche offenen Vollzug (Kampen, Kapverden, Katar...), und nach zwei Dritteln wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, weil ja die "Resozialisierung" an erster Stelle steht, usw. ...tut mir leid, aber man versteht so langsam, warum Kriminelle kaum noch Respekt haben vor einem Staat, der die Missachtung unserer Werte und Normen dermaßen belohnt! Man fragt sich, wann wir wieder eine Regierung bekommen, die wirklich durchgreift gegen solche Integrationsverweigerer und die Parallelgesellschaften, in denen sie sich eingenistet haben!1

  12. 3.

    Ein echtes Windei, dieses Kerlchen.

  13. 2.

    Diesem Mann würde ich nicht einmal 1 EUR anvertrauen!

  14. 1.

    Drei Wöchelchen? Mimimimi......

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