Gefängnis Hakenfelde in Spandau - Wieder flieht ein Straftäter aus offenem Vollzug in Berlin

Mi 26.10.22 | 17:21 Uhr
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Symbolbild: Blick in einen 2-Bett-Raum der Justizvollzugsanstalt (Quelle: dpa/Soeren Stache)
Audio: rbb24 Inforadio | 27.10.2022 | Michael Ernst | Bild: dpa/Soeren Stache

Erneut ist in Berlin ein Gefangener im offenen Vollzug nicht in sein Gefängnis zurückgekehrt. Der 31-jährige Mann wird schon seit dem 9. Oktober im Gefängnis Hakenfelde in Spandau vermisst, wie ein Sprecher der Senatsjustizverwaltung am Mittwoch sagte.

Demnach hatte er einen sogenannten Langzeitausgang, um seine Familie zu besuchen und dort auch zu übernachten. Er war wegen Diebstahls und Körperverletzung verurteilt worden und sollte 2023 entlassen werden.

Zwei weitere Fluchten in den letzten Monaten

Gefängnisse mit offenem Vollzug können Insassen tagsüber verlassen, um beispielsweise arbeiten zu gehen. Bei Alkoholkonsum oder einer verspäteten Rückkehr können sie aber schnell zurück in den geschlossenen Vollzug verlegt werden.

Zuletzt war im September ein Gefangener im offenen Vollzug nicht zurückgekehrt. Erst zehn Tage später tauchte er wieder auf. Ende August war ein Gewalttäter, der einen Taxifahrer getötet hatte, von seinem ersten unbegleiteten Ausgang nicht in das Gefängnis Tegel zurückgekehrt. Nach ihm wird gefahndet.

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.10.2022, 17:20 Uhr

8 Kommentare

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  1. 8.

    Jeder Strafgefangene hat ein Recht auf Resozialisierung. Dazu gehört auch der offene Vollzug.

    Wenn ein Straftäter seine Strafe verbüßt hat, hat er wieder eine weiße Weste wie jeder andere auch.

    Seit Jahren ist bekannt, dass eine Resozialisierung und ein gutes Entlassungsmanagement dazu beitragen, neue Straftaten zu verhindern.

  2. 7.

    Na, wenigstens muss der Fernsehkoch Schuhbeck jetzt wegen Steuerhinterziehung für über 3 Jahre hinter Gitter. Irgendetwas stimmt hier nicht mehr!

  3. 5.

    Auch für Mörder oder Totschläger ist (mit Ausnahmen) die Strafe irgendwann abgesessen und es gehört zum normalen Vorgehen der Resozialisierung, dass kurz vor einer endgültigen Freilassung diese Gefangenen in den offenen Vollzug überführt werden, um langsam und begleitet einen Übergang in die Freiheit zu ermöglichen. Es ist allerdings ziemlich dumm, diese Freiheit durch Nichtrückkehr auszunutzen. In den offenen Vollzug kommt man erst nach Verbüßen eines Großteils der Strafe. Die kurze Zeit noch hinter Gittern zu schlafen, wo man tagsüber ohnehin schon frei ist, sollte ja ein Leichtes sein. Stattdessen liefert man sich der Gefahr aus, das Privileg wieder zu verlieren und den Rest im Geschlossenen Vollzug zu verbringen. Wer das tut, muss Gründe dafür haben, die nicht dafür sprechen, dass er aus der Strafe gelernt hat.

  4. 4.

    Er hat keinen Taxifahrer ermordet sondern getötet. Also vermutlich Todschlag. So einfach kommt man nicht in den offenen Vollzug. Ausserdem kann ich mich erinnern hatte er nur noch wenige Wochen Haft vor sich.

    In der Regel kehren Straftäter nach Freigang oder im offenen Vollzug eher nicht zurück weil sie zu viel getrunken haben und dann verschlafen haben.

    Nicht alles immer skandalieren.

  5. 3.

    Dann ziehen Sie doch nach Russland, China, Tschetschenien oder Nordkorea. Diese Länder dürften Ihrer Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit eher entsprechen.

  6. 2.

    Wie kann man aus einem OFFENEN Vollzug FLIEHEN? Besser wäre die Überschrift ... kam nicht zurück ...

  7. 1.

    Jemand, der einen Taxifahrer ermordet hat, darf tagsüber spazieren gehen. Ich glaube, ich bin im falschen Film!.

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