Interview | Arbeitsrechtler zu Hausbesuchen im Krankheitsfall - Darf der Chef krank geschriebene Mitarbeiter kontrollieren?

Do 26.09.24 | 15:57 Uhr
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Symbolbild: Ein Mann schaut zu Hause durch den Tür-Spion. (Quelle: dpa/Klose)
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Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 26.09.2024 | Nachrichten | Bild: dpa/Klose

Vorgesetzte bei Tesla haben krankgeschriebenen Mitarbeitern Kontrollbesuche abgestattet. Arbeitsrechtler Enrico Pätzel erklärt, in welchen Fällen solche Hausbesuche zulässig sind und welche Konsequenzen eine falsche Krankmeldung haben kann.

rbb|24: Am Mittwoch wurde bekannt, dass Vorgesetzte von Tesla Hausbesuche bei krankgeschriebenen Mitarbeitern machen und das auch für ein "übliches Vorgehen" halten. Dürfen die das?

Enrico Pätzel: Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Arbeitgeber kranke Mitarbeiter zu Hause besuchen. Das ist möglich, aber es geht nicht ansatzlos. Es muss grundsätzlich ein Verdacht bestehen, dass sich jemand als arbeitsunfähig krank gemeldet hat und es in Wirklichkeit gar nicht ist.

Der Tesla-Werksleiter sagte, so ein Vorgehen sei nichts Ungewöhnliches - viele Unternehmen würden das so machen. Können Sie das bestätigen?

Es ist nicht unüblich. Ich glaube nicht, dass jeder zweite Arbeitgeber anfängt, kranke Beschäftigte zu Hause aufzusuchen. Das ist mir so nicht bekannt. Aber es gibt eben Extremfälle. Wenn also wirklich ein starker Verdacht besteht und der Arbeitgeber das nicht aufklären kann, dann ist es eher üblich, ein Detektivbüro zu beauftragen und zu überprüfen, ob die Angestellten arbeitsunfähig krank sind oder ob sie zum Beispiel eine andere Beschäftigung ausüben während der Krankheit. Das gibt es schon. Weil man so ein Detektivbüro auf Beschäftigte ansetzen dürfte, gibt es eben auch die Möglichkeit, selber hinzugehen.

Zur Person

Enrico Pätzel, Portrait. (Quelle: Kanzlei Pätzel und Witt)
Kanzlei Pätzel und Witt

Fachanwalt für Arbeitsrecht - Enrico Pätzel

Enrico Pätzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und arbeitet in einer Kanzlei, die ausschlielich die Beschäftigten und Interessenvertretungen vertritt.

Ab wann ist so ein Schritt gerechtfertigt? Tesla sagt, sie hätten sich besonders auffällige Fälle angesehen. Also Fälle, in denen Mitarbeiter in diesem Jahr noch gar nicht gearbeitet haben oder immer zu Randzeiten krank waren. Ist das also ein guter Grund für so eine Maßnahme?

Nach dem Gesetz hat man ja Zeit, sich zunächst drei Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankzumelden. Ab dem vierten Tag muss man dann spätestens eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Wenn Tesla argumentiert, viele Beschäftigte nutzten immer diese drei Tage aus und kämen eigentlich nie an den Punkt, wo sie eine Bescheinigung vorlegen müssen, dann könnte das schon ein Ansatzpunkt sein, wo der Arbeitgeber sagen darf: Dann gehe ich da mal hin und gucke, ob die Person wirklich krank ist.

Wobei man sagen muss: So wahnsinnig aufschlussreich ist so ein Hausbesuch für den Arbeitgeber ja auch nicht. Denn: Man müsste zwar die Tür öffnen, aber reinlassen muss ich den Arbeitgeber nicht. Er hat auch kein Recht von mir zu erfahren, warum ich eigentlich krank bin und was meine Diagnose ist. Die kriegt er ja auch über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht. Das ist alles vom Persönlichkeitsrecht geschützt. Er könnte also nur gucken, ob wirklich jemand zu Hause ist. Selbst wenn er niemanden antrifft, heißt das ja nicht, dass jemand nicht krank ist. Er kann ja genauso beim Arzt sein oder zu Hause schlafen.

Sie sagten, es kommt durchaus mal vor, dass Arbeitgeber Detektive auf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ansetzen?

Das passiert schon. Allerdings ist das in der Regel das letzte Glied in der Kette, wenn man so möchte. Typischerweise versuchen die Arbeitgeber jedenfalls, vorher den Kontakt aufzunehmen. So eine Detektivkanzlei oder ein Detektivbüro kostet ja auch Geld. Das bekomme ich als Arbeitgeber nur dann wieder, wenn mein Verdacht, dass jemand gar nicht arbeitsunfähig krank ist, sich erstens als zutreffend herausstellt und, wenn dann die Kosten im Verhältnis zu dem stehen, was mein Beschäftigter bei mir verdient.

Sprich: ich muss natürlich erstmal gucken, dass ich günstigere Möglichkeiten ausschöpfe: Das wäre der medizinische Dienst der Krankenkasse. Der Personalchef von Tesla hätte jetzt nicht zu allen Beschäftigten fahren müssen, sondern er hätte versuchen können, die anzurufen.

Ich muss als Arbeitgeber erst einmal alles durchlaufen, bevor ich dann eine Detektei beauftrage. Es sei denn, ich habe jetzt ganz handfeste Anhaltspunkte dafür, dass jemand eigentlich nur die Krankheit vorschiebt und dann entweder vielleicht selbstständig oder freiberuflich tätig ist oder - noch schlimmer - möglicherweise für ein Konkurrenzunternehmen arbeitet. Dazu gibt es auch Entscheidungen vom Bundesarbeitsgericht. Wenn jemand eine Krankschreibung einreicht und dann für ein Konkurrenzunternehmen tätig ist, riskiert er in hohem Maße sein Arbeitsverhältnis und müsste dann im Zweifel auch Detektivkosten bezahlen.

Mal angenommen, der Chef steht vor der Tür und ich komme gerade vom Joggen zurück oder poste während der Krankheit Urlaubsfotos aus dem Süden. Was wären die Konsequenzen, die mir als Arbeitnehmer drohen?

Wenn ich arbeitsunfähig erkrankt bin, habe ich grundsätzlich die Nebenpflicht, als Beschäftigter alles zu tun, um so schnell wie möglich wieder gesund zu werden. Es kommt ganz entscheidend darauf an, was die tatsächliche Ursache meiner Erkrankung ist. Angenommen, die Ursache liegt im psychischen Bereich, dann wäre es völlig unproblematisch, dass ich etwa joggen gehe. Etwa, wenn der Arzt sagt, es dient dem Umstand, dass ich schnell wieder arbeitsfähig werde. In den seltensten Fällen bin ich ja bettlägerig. Dann müsste ich zu Hause sein, damit das der Gesundung dient. Angenommen, ich habe eine Atemwegserkrankung und der Arzt rät mir, wegen des maritimen Klimas an die Nordsee zu fahren, dann darf ich sogar meinen Wohnort verlassen. Um keine Verdachtsmomente aufkommen zu lassen, wäre es in solchen Fällen schon sinnvoll, den Arbeitgeber darüber zu informieren.

Die sozialen Medien sind in der Tat ein Problem - das kommt häufiger vor. Zum Beispiel Fälle, in denen ein Beschäftigter eine Nebentätigkeit als DJ hat und Auftrittsfotos während der Erkrankung postet. Da sind dann auch Fälle aufgetreten, wo die Leute tatsächlich gekündigt worden sind. Grundsätzlich braucht man bei verhaltensbedingten Gründen für eine Kündigung vorher eine Abmahnung. Es kann aber auch Ausnahmefälle geben, wo das Gericht sagt, da hätte einfaches Nachdenken gereicht, um zu wissen, dass man das nicht machen darf und dass der Arbeitgeber das nicht hinnehmen wird. Dann ist unter Umständen auch keine entsprechende Abmahnung erforderlich und dann erhalte ich eben eine fristlose Kündigung.

Es gibt ja durchaus Fälle, die zulasten der arbeitsfähigen Kollegen und Kollegen gehen. Die können Mehrarbeit haben, wenn jemand ständig krank ist und sich etwa immer den Freitag ausspart. Sehen Sie Möglichkeiten damit umzugehen, ohne dass man gleich einen Kollegen verpetzt?

Die beste Möglichkeit ist natürlich immer die direkte Kommunikation. Wenn ich das Gefühl habe, da macht jemand auf meine Kosten blau, dann würde ich den Leuten schon raten, nicht gleich zum Arbeitgeber zu gehen, sondern das unmittelbare Gespräch zu suchen. Wenn das nichts hilft, habe ich auch die Möglichkeit, mich als Beschäftigter an meinen Betriebsrat zu wenden und mich darüber zu beschweren. Der kann an die Solidarität des Kollegen appellieren aber eben auch auf die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses hinweisen. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, war bei Tesla auch der Betriebsrat miteingeschaltet. Das ist dann schon immer ein deutliches Warnsignal für die Beschäftigten.

Wie oft haben Sie mit solchen Fällen zu tun und wie gehen die in der Regel aus?

Gott sei Dank, muss man sagen, kommt das nicht so oft vor. Diese Besorgnis, dass hinter einer Krankmeldung keine wirkliche Arbeitsunfähigkeit steht, die ist in vielen Fällen eben nicht begründet. Aber diese Fälle gibt gibt es schon. Wenn der Arbeitgeber tatsächlich eine wirksame Abmahnung erteilt hat - wofür die Rechtssprechung hohe Hürden aufstellt - und ich als Arbeitnehmer tatsächlich blau mache, dann verliere ich meinen Arbeitsplatz. Es ist für den Arbeitgeber deswegen schwierig, weil er tatsächlich beweisen muss, dass keine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat. Und es ist schwierig, wenn die Leute wirklich ein Attest haben.

In anderen Fällen, in denen es etwa zu oft zu Kurzerkrankungen kommt, bin ich nach der Rechtsprechung als Arbeitgeber auch berechtigt, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, weil die Belastung zu hoch ist. Und wenn man sich auf Kurzerkrankungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses stützen will, braucht man als Arbeitgeber braucht einen längeren Zeitraum. Dann sprechen wir in der Regel eben von ganz normalen fristgemäßen Kündigungen, bei denen ich als Beschäftigter hinterher auch mit der Arbeitsagentur kein Problem habe.

Vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Carl Winterhagen, rbb|24 Inforadio

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.09.2024, 12:40

Kommentar

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26 Kommentare

  1. 26.

    Fazit: zum Urlaub darf man fahren, wenn es dem Genesungsprozess dient. Fotos aus den sozialen Netzwerken sind also nicht per se schädlich.

    Der Beweis, dass man nicht arbeitsunfähig ist, ist unter Umständen, wenn man anderweitig arbeitet, sprich Geld verdient während der Zeit, wenn man krankgeschrieben wird und gleichzeitig der Zweitjob nicht von der Art unterschiedlich.

    Während der Krankschreibung ist es weder verpflichtend, sich an der Meldeadresse aufzuhalten noch in der Wohnung zu bleiben. Ich verstehe Tesla, aber deutsche Gesetze sind deutsche Gesetze.

  2. 25.

    Das ist Unsinn, dass es die so genannten k.o. – Tage nur im öffentlichen Dienst gibt. Das Gesetz verlangt erst ab dem dritten Tag eine AU Bescheinigung. Solange der Arbeitgeber nichts anderes anweist, gilt das. In Betrieben.ohne Betriebsrat kann er das für alle Mitarbeiter anweisen, in Betrieben mit Betriebsrat in Einzelfällen allein ohne Betriebsrat. Wenn er es für alle anweisen will, oder für bestimmte Gruppen, braucht ihr eine Betriebsvereinbarung (kollektiver Bezug)
    Arbeitgeber, sollten sich jedoch gut überlegen, ob sie für alle Arbeitnehmer eine AU Bescheinigung verlangen wollen. Die Mehrheit der Beschäftigten zählt nicht zu den Drückebergern. Oft ist es so, dass man bei einer leichten Erkrankung einfach ein oder zwei Tage zu Hause bleibt. Wenn ich zum Arzt gehe, bekomme ich üblicherweise eine Krankschreibung für mindestens eine Woche. daher kann der Schuss für den Arbeitgeber mächtig nach hinten losgehen. i

  3. 24.

    Ich war auch schon zweimal sehr lange krank und habe mich immer über die Anteilnahme meiner Vorgesetzten und Kollegen gefreut. Ich bin auch nicht auf die Idee gekommen , da etwas anderes als Genesungswünsche einerseits und den Wunsch nach Planungssicherheit andererseits zu sehen.
    Das ist doch legitim.

  4. 23.

    Einfach mal so gibt es nicht,sondern jemand wird von einem Arzt arbeitsunfähig geschrieben. An der Ärztlichen Meinung ist zunächst schwer zu rütteln. Ärzte kennen ihre Pappenheimer und gehen damit nicht zu leichtfertig um. Ja man könnte zu mehreren Ärzten gehen, wäre ein Argument. Aber das scheitert an unserem Gesundheitssystem, viele Praxen sind dicht und nehmen keine Patienten mehr auf. Wie schon erwähnt ohne Attest sich Krank zu melden ist meist nur noch im Öffentlichen Dienst möglich. Die meisten Arbeitgeber haben das über Betriebsvereinbarungen geregelt und dort ist ab den ersten Tag ein Attest vorzulegen. Die Öffentliche Schau des Gebaren ist eine weitere Einschüchterung von Mitbarteitern, bei dem die Medien kräftig mitwirken. In den Artikel steht über die Möglichkeit das per Betriebsvereinbarungen zu regeln kein Wort, vor allen ist das schlecht weil die Verfahrensweise für die meisten Arbeitnehmer nicht zutrifft.

  5. 22.

    Da man den Arbeitgeber nicht über die Art der Erkrankung informieren muss, bringen solche Hausbesuche nichts. Selbst wenn man die Tür öffnet, sagt man, man sei krank und gut ist. Sollte der Arbeitgeber Zweifel ander Arbeitsunfähigkeit haben, bleibt ihm der medizinische Dienst.

  6. 21.

    Hier Stimme ich Ihnen zu. Kontrollen kann der Arbeitgeber durchführen, wenn es begründete Anhaltspunkte gibt, wie krank rund ums Wochenende oder anderen auffälligen Zyklen. Und das scheint bei Tesla auch der Fall zu sein. Wie auch generell in unserer Arbeitswelt. Wird hier faulkrank gemacht oder sind die Arbeitsbedingungen tatsächlich mies. Zu ersterem neige ich zu tendieren mit der Vermutung.

  7. 20.

    Es lotet aus was in Deutschland machbar ist und das auf allen Ebene. Genau das ist ja das Thema was die Politik nicht versteht, sobald man Tesla einen kleinen Finger reicht verschwindet die ganze Hand. Hätte ein anderes Unternehmen seine Mitarbeiter besucht wäre dies nicht einmal eine Meldung in der lokalen Presse wert. Aber Themen mit "Tesla" lassen sich immer gut verkaufen und auf X hat Musk die Meinungsmaschine selbst in der Hand. Ich verstehe auch das Problem nicht wenn am ersten Tag ein Attest vorzulegen ist? Wenn ein Arzt jemanden arbeitsunfähig geschrieben hat dann gibt es an dieser Beurteilung zunächst nichts zu beanstanden. Wenn Musk nicht in der Lage ist seinen ihm zugeneigten Betriebsrat zu einer Betriebsvereinbarung zu bringen dann ist er selbst schuld. KO-Tage gibt es nur im Öffentlichen Dienst.

  8. 19.

    Solange der Arbeitgeber die im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung erbringen muss, sollte er auch die MÖglichkeit der Kontrolle haben. Es sind einfach zu viele die sich einfach mal "krankschreiben" lassen. Das würden Sie, als Arbeitgeber doch auch so machen.

  9. 18.

    Wie die Praxis in diesem Land immer deutlicher zeigt, übrigens auch in anderen Bereichen, entgleist diese Gesellschaft immer mehr. Nicht ohne Grund fordert man mehr Kontrollen und Überwachung. Wenn diese dann mal angewendet werden, ist das Geschreie auch wieder groß. Im Endeffekt liegt es an den Menschen selbst, ob ihr Verhalten kontrolliert werden muss.
    Wenn sich alle halbwegs korrekt verhalten würden, bräuchte es auch keine Kontrollen.

  10. 17.

    Warum nicht gleich 24h Videoüberwachung und elektronische Fußfessel? Aber das ist ja nicht der erste US-amerikanische Konzern, der deutsches und europäisches Recht mit Füßen tritt.

  11. 15.

    In einigen Kommentaren spiegelt sich wieder warum AG heute Probleme mit ihren Angestellten (Arbeit nehmen ja manche ebn nicht gerne aber das Geld) haben. Bevor ich anfange zu arbeiten, dosiert von wegen work-life-balance muss das Angebot bis zur Fahradtheke am Arbeistplatz wenn's denn schon nicht das eigenen Home-Office sein dar sein. Ja, ich habe für mein Geld Leistung zu erbringen, ja der AG hat das Recht dies zu verlangen, ja ich soll mich privat nicht mehr verausgaben als bei der Arbeit (stressig diese ganzen Paraden festivals etc. etc.), ja der AG hat für einen gesunden Arbeitsplatz zu soregn soweit dies in Abhängigkeit vom Job möglich ist. Ja Kollegen sind stinksauer über unsolidarische Kollegen, besonders wenn's evtl. ein sehnlichst erwünschte Verstärkung sein sollte etc. etc. - mal als old-school-AN in ÖD und PV tätig und nicht nur mit 1 Ü.Std. pro Woche wie heute üblich. U. heute ist ja fast alles ein Krankschreibungsgrund

  12. 14.

    Schlimmer, dieser psysische Terror durch ein Spitzelsystem von Musk bis zur unteren Leitungsebene herunter macht krank.

  13. 13.

    Zeigt aber vielleicht die erhoffte Wirkung wenn Teebeutel Gespräche nichts bringen. Alleine schon die Angst das der Arbeitgeber kontrolliert reicht aus das einige plötzlich Gesund sind. Das war doch der Sinn der Aktion und die Medien haben super mitgespielt. Ein weiterer Teil wie Mitarbeiter eingeschüchtert werden sollen, sich doch nicht Krank zu melden.

    Im übrigen kann der Arbeitgeber ganz einfach per Betriebsvereinbarung festlegen das am ersten Tag ein Nachweis erforderlich ist. Das man sich einfach mal ein paar Tage krank meldet ohne Attest gibt es nur im Öffentlichen Dienst wo auch sonst.

  14. 12.

    Na ja, sehr fragwürdig diese Vorgehensweise, obwohl man dies teilweise nachvollziehen kann.

    Ich persönlich, würde das als Eingriff in meine Privatsphäre aufnehmen. Also NO GO.

    Was würde denn der BOSS sagen, wenn die Arbeitnehmer beim BOSS vor der Tür stehen würden.

  15. 11.

    Na ja, sehr fragwürdig diese Vorgehensweise, obwohl man dies teilweise nachvollziehen kann.

    Ich persönlich, würde das als Eingriff in meine Privatsphäre aufnehmen. Also NO GO.

    Was würde denn der BOSS sagen, wenn die Arbeitnehmer beim BOSS vor der Tür stehen würden.

  16. 10.

    Meine Lieblingsfantasie, Elon Musk kommt persönlich vorbei.

  17. 9.

    "Man müsste zwar die Tür öffnen, aber reinlassen muss ich den Arbeitgeber nicht. Er hat auch kein Recht von mir zu erfahren, warum ich eigentlich krank bin und was meine Diagnose ist. Die kriegt er ja auch über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht. Das ist alles vom Persönlichkeitsrecht geschützt. Er könnte also nur gucken, ob wirklich jemand zu Hause ist. Selbst wenn er niemanden antrifft, heißt das ja nicht, dass jemand nicht krank ist."

    Verstehe ich nicht, warum muss ich meine Tür öffnen? Muß ich nicht.

  18. 7.

    Es steht mir nicht zu darüber zu urteilen, ob etwas in Ordnung ist oder nicht, aber wenn ein Verdacht auf Missbrauch, Betrug o.ä. besteht, warum soll man da nicht kontrollieren ? Für jeden Kranken muss ein anderer dessen Arbeit mit übernehmen. Leider ist vielen die nötige Selbstdisziplin abhanden gekommen. Vom Ethos ganz zu schweigen.

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