Christliche Feiertage - Woran die Kar- und Ostertage erinnern

Do 06.04.23 | 11:54 Uhr | Von Vera Kröning-Menzel
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Archivbild:Besucher:innen einer Messe beten im Berliner Dom.(Quelle:dpa/C.Gateau)
Bild: dpa/C.Gateau

Als eine der ältesten christlichen Traditionen erinnern die Kar- und Ostertage die Gläubigen an die Grundlage ihres Glaubens: den Tod und die Auferstehung von Jesus von Nazareth. Am Gründonnerstag denken Christinnen und Christen daran, wie Jesus ein letztes Abendmahl im Kreis seiner Jünger feierte. Das althochdeutsche Wort "grune"“ oder "greinen" bedeutet weinen und gab diesem Tag seinen Namen: Der Gründonnerstag ist der Tag der Weinenden.

Am Karfreitag gedenken die Gläubigen des Todes Jesu, wie er in der Bibel erzählt wird: Nachdem einer seiner Jünger ihn an seine Widersacher verriet, wurde Jesus in Jerusalem zum Tod durch das Kreuz verurteilt. Die Kreuzigung war damals die grausamste Art der Hinrichtung - und Jesus musste sein Kreuz selbst zur Todesstätte außerhalb der Stadtmauern tragen. Daran erinnern katholische Gläubige mit dem so genannten Kreuzweg, wenn sie in einer Prozession durch die Kirche oder durch die Stadt ziehen.

Ostern am ersten Sonntag nach dem Frühlingsvollmond

Wegen der Trauer um den Tod Jesu am Kreuz verzichten viele Christinnen und Christen an Karfreitag und Karsamstag auf Süßigkeiten, Alkohol und Fleisch, eine Tradition, von der seit dem 2. Jahrhundert berichtet wird. In der katholischen Kirche ist Karfreitag sogar ein gebotener Fastentag, an dem die Gläubigen eigentlich nur eine sättigende Mahlzeit zu sich nehmen dürfen.

In diesen Tagen finden viele Gläubige Trost in der Auffassung, dass Gott das menschliche Leid kennt und sich ihm selbst aussetzte. Am Ostersonntag feiern sie dann Jesu Auferstehung. Sie erinnern daran, wie Frauen nach biblischer Schilderung an das Grab Jesu kamen und es leer vorfanden - und wie sich der Auferstandene später zu erkennen gegeben hat: beim Mahl mit seinen Freunden.

Christinnen und Christen glauben, dass Jesus ein für alle Mal Gewalt, Schmerzen und Tod überwand - und somit das Leben über den Tod gesiegt hat, was schon Jesus' erste Anhänger vor rund 2.000 Jahren feierten. Im 4. Jahrhundert wurde Ostern dann offiziell auf den ersten Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond gelegt, weil Jesus laut biblischer Erzählung während des jüdischen Pessach-Festes gestorben und auferstanden ist und Pessach in den Beginn des Frühlings fällt.

Ostern wie Osten?

Der Name "Ostern" verweist jedoch noch auf einen anderen Ursprung dieses Festes. Der Duden nimmt eine Verwandtschaft mit dem Wort "Osten" an, und zwar in seiner ursprünglichen Bedeutung "Morgenröte". Möglicherweise geht dieser Begriff zurück auf einen germanischen Kult, der - so eine Theorie - zu Ehren der Göttin der Morgenröte gefeiert wurde oder für eine Göttin des Frühlings und der Fruchtbarkeit.

Aus diesem Frühjahrs-Fest könnte sich dann im Laufe der Jahrhunderte die Bezeichnung "Ostern" für die christliche Feier des Glaubens an die Auferstehung Jesu entwickelt haben. Auf einen heidnischen Brauch geht auch die Tradition der Osterfeuer zurück, die den Übergang vom Winter zum Frühjahr markierten. Die christliche Osterzeit dauert 50 Tage, dann folgt das nächste christliche Fest: Pfingsten.

Sendung: rbb24 Inforadio, 07.04.2023, 12 Uhr

9 Kommentare

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  1. 8.

    Antwort auf rbb24-nutzer: Ihre Wutrede spricht für sich. Eine sachliche Diskussion scheint mir bei der von Ihnen vorgebrachten "Gewissheit" unmöglich. Warum haben Sie keine Achtung vor den Menschen, die Kirche und Glauben für sich als eine Lebenswirklichkeit ansehen? Insoweit ist ihr Freiheitsbegriff äußerst beschränkt und damit für die Gemeinschaft der Menschen in unserem Land gefährlich!!

  2. 7.

    "Von einem grundsätzlichen Verbot ist nirgends die Rede - nur davon, nicht alles an allen Tagen machen zu können."
    Wie nennt man diese Situation dann? Ausführungshemmnis?

  3. 6.

    Bravo! Der erste vernünftige Kommentar hier. Religion ist Privatsache. Jeder darf zu Hause, oder im entsprechenden Tempel, seiner Religion frönen, aber anderen Menschen vorzuschreiben was sie zu tun haben geht gar nicht!

  4. 5.

    Einspruch Euer Ehren!! Verbote sind klar geregelt im "Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage" - das Tanzverbot ist in Bayern und Hessen sogar zeitlich genau fixiert!
    Mir geht es keinesfalls darum, auch an religiösen Feiertagen alles, was erlaubt ist, auszureizen, sondern einfach um's Prinzip! Religion ist Privatsache - ergo hat mir der Staat gefälligst nicht meine Rechte einzuschränken (ob ich die dann auch wahrnehme, ist eine ganz andere Geschichte).

  5. 4.

    Grundfalsch und reaktionär, nicht zuletzt anschlussfähig an den Klerikalfaschismus, der von der Kirche bis heute ausgeht. Aufführungsverbote gibt es, Tanzverbot gibt es. Neben den bedeutenderen Eingriffen in die fdGO - wie Einschränkung der freien Berufswahl, Einschränkung des Versammlungsrechts, Einschränkung des Streikrechts, eigenes Datenschutzrecht, weitestgehend keine Strafverfolgung trotz belegter, systematischer Kriminalität - sind das willkürliche, verfassungswidrige Handlungen. Die Kirche meint organisiertes Verbrechen, das vom Staat alimentiert und mit Sonderrechten geschützt wird. In einem religions- und bekenntnisfreien Staat ist das schlicht verfassungswidrig. An die fdGO haben sich alle hier Lebenden zu halten, das heißt Anpassung an rechtsstaatliche Rahmenbedingungen für alle!

    Religiös motivierte Feiertage haben abgeschafft zu werden, da sie einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bedeuten. Laizismus ist das Gebot: gerechte Feiertagsanzahl bundesweit.

  6. 3.

    Von einem grundsätzlichen Verbot ist nirgends die Rede - nur davon, nicht alles an allen Tagen machen zu können.

    Autofahrende dürfen nicht in Fußgängerzonen hineinfahren, erlauben sich aber ansonsten Übergriffe, die die Rechte von zu Fuß Gehenden andernorts einschränken. Das scheint ein Grundtenor der Gesellschaft zu sein.

    An spezifischen Tagen nicht das maximal Mögliche zu tun, scheint einigen Menschen ggf. nicht in den Kopf zu kommen. - Holt jemand nachts um halb 3 seine Bohrmaschine raus, andernfalls, weil Nachruhe herrscht, von einer Verbotskultur hierzulande gesprochen wird?

  7. 2.

    Interessant, welche staatlichen! Verbote am "stillen" Karfreitag so anstehen, damit die Mehrheit der toleranten Ungläubigen nicht in Versuchung geraten, religiöse Gefühle zu verletzen:
    Tanzverbot, Verbot von Sportveranstaltungen, Verbot von Musicals, Theater... Marktveranstaltungen, ....
    Und ich dachte dummerweise immer, Religion sei Privatsache!

  8. 1.

    Danke. Das haben Sie sehr gut erklärt. Auch für Menschen, die bspw. nicht dem Christentum oder einer anderen Religion oder gar keiner Religion zuneigen, sind und wären im Schrifttum überlieferte Sinnbilder aufschlussreich. Einfach nur die Phantasie walten lassen und sich von einer ggf. vorhandenen Gegnerschaft (dabei) trennen.

    Der Islam bspw. kennt Jesus nicht als DEN Gottessohn, sondern als einen, auch der ihrigen, Propheten.

    Tage der Ruhe, der Sammlung, der gebremsten Aktivität in einer fast schon hysterisch überaktiven Gesellschaft kann m. E. jedenfalls nichts Schlechtes sein.

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