Ab Donnerstag - Eingänge zu drei weiteren Berliner Freibädern werden videoüberwacht

Mi 09.08.23 | 18:51 Uhr
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Eine Überwachungskamera ist am Eingang zum Columbiabad zu sehen (Quelle: DPA/Paul Zinken)
Audio: rbb 88.8 | 10.08.2023 | Matthias Bartsch | Bild: DPA/Paul Zinken

Die Videoüberwachung an Ein- und Ausgängen Berliner Freibäder wird ausgeweitet. Nach dem Columbiabad in Neukölln, wo die Kameras seit vergangenem Freitag in Betrieb sind, folgen nun ab Donnerstag (10.8.) die Bäder Pankow, Am Insulaner und Kreuzberg. Das teilten die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) am Mittwoch mit.

"Wir wollen mit der Ausweitung der Videoüberwachung dazu beitragen, dass sich die Sicherheitslage in diesen großen Sommerbädern weiter verbessert", erklärte BBB-Vorständin Marie Rupprecht.

Videos sollen nach drei Tagen automatisch gelöscht werden, außer...

Wie in Neukölln gilt laut BBB auch in den drei anderen Freibädern: Die Kameras filmen nicht Umkleideräume oder Liegewiesen, sondern ausschließlich Ein- und Ausgänge. Die Aufnahmen werden nach einer Frist von 72 Stunden automatisch gelöscht, sofern Ermittlungsbehörden sie nicht zuvor anfordern.

Wegen Gewalt, Rangeleien und renitenten Badegästen war es Anfang Juli zu Polizeieinsätzen in mehreren Berliner Freibädern gekommen. Die Videoüberwachung an einigen Bädern ist eine Konsequenz aus den Vorkommnissen. Eine andere Konsequenz ist eine seit 15. Juli geltende Ausweispflicht für alle Frei- und Strandbäder. Aus Sicht der Bäderbetriebe soll sie helfen, Hausverbote auszusprechen und zu kontrollieren. Die Polizei reagierte unter anderem mit mobilen Wachen an den Bädern.

Sendung: rbb24 Abendschau, 09.08.2023, 19.30 Uhr

17 Kommentare

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  1. 17.

    @RBB waren sie sich die Technik einmal anschauen!

    Es sind mobile Lösungen zur Bauüberwachung und auf dem Turm sitzen zwei Kameras die einem 360 grad Sicht ermöglichen. Schön von der Liegewiese aus sichtbar und alle fühlen sich nun beobachtet! Keines Falles kann hier von den Eingängen gesprochen werden. Wo die Daten landen ist auch unklar. Schauen sie sich dass an gerne sende ich ihnen ein Bild!

  2. 16.

    Kameraäberwachung und die damit verbundenen Aufzeichnungen führen zu weniger als 1% Aufklärung von Straftaten. Ob da eine Kamera hängt oder ein Plüschkanguru ist ziemlich egal, was die Strafverfolgung angeht. Es geht um das Sicherheitsgefühl, mit dem von unterschiedlichen Seiten aus unverantwortlich gespielt wird - auf Kosten von Ausweitung des Rassismus in der Gesellschaft. Wenn sich auf der Warschauer Brücke etwa Menschen kriminell aufführen, schreit niemand konkret gegen eine vermeintliche soziale Gruppe auf und fordert willkürlich Kameraüberwachung ein. Die Straftaten oder Pöbeleien, die noch nicht strafrelevant sind, welche es gab, kommen überall vor. Man reitet ziemlich breit die dauerhafte rassistische Welle der cDU, wenn man sich auf solche Maßnahmen einlässt.

    Hinzu kommt ein rechtliches Problem: Die Kameras dürfen keinen Teil der Öffentlichkeit abfilmen. Nur das eigene Gelände aufzeichnen zu dürfen, macht diese Aufnahmen fast unmöglich.

  3. 15.

    Noch was: Wer sagt dann das die Täter durch den Eingang gehen? Nachgewiesen ist das jene über den Zaun steigen, so kommen auch Dinge ins Bad die da nicht hingehören. Letztlich ganz verhindern lässt sich das nicht und das wissen auch alle beteiligten. In ihrem skizzierten Fall könnte man Täter unmittelbar festhalten bis die Personalien bekannt sind. Zielführender als alle Gäste zu überwachen. Ohnehin dürfen die Daten nur mit Beschluss heraus gegeben werden und ob ein Ermittlungsrichter dies für Zielführend hält ist fraglich.

    Vielleicht ist ja noch etwas Stacheldraht von den EU Außengrenzen übrig, damit auch alle durch die Kameras laufen.

  4. 14.

    Das dumme das die Aufnahmen gar nicht zur Verhinderung von Straften dienen, sondern die Bäderbetriebe geben als Zweck die Durchsetzung des Hausrechts an. Auf den von ihnen Fall würden die Ermittlungsbehörden auf Daten zugreifen dessen Zweck aber eigentlich ein anderer war.

    Zur Durchsetzung des Hausrechts ist diese Videoüberwachung nicht geeignet, weil man sich ja die Aufnahmen anschauen müsste. Um dann Personen festzustellen die sich im Bad aufhalten die Hausverbot haben. Das könnte man aber auch mit einer Kontrolle am Einlass zweifelsfrei feststellen und unmittelbar abwenden. Fazit: Die Maßnahme ist Rechtswidrig

  5. 13.

    Ok, also noch einmal: Täter geht ins Bad, Täter begeht Straftat, Täter verlässt das Bad.
    Bei der Straftat wird er von Bürgern beobachtet und kann anhand der Aufz. am Ein/Ausgang event. von Zeugen wiedererkannt werden. Ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen, ist wie bei einer polizeilichen Gegenüberstellung.

  6. 12.

    Innerhalb des Bades.
    Die Aufzeichnungen finden jedoch nicht innerhalb des Bades statt sondern davor. Das ist ein Unterschied.

  7. 11.

    Erinnern sie sich…. Videoüberwachung am Eingang Südkreuz…. Sogar mit Gesichtserkennung …. Das große Erfolgsmodell… seit dem wurden dort reihenweise Straftäter hochgenommen…
    https://www.ccc.de/de/updates/2018/debakel-am-suedkreuz
    Wenn dann mal was passiert …. Oh der Täter war 1,80, dunkle Haare, hatte eine grüne Badehose an und ein Tattoo auf dem Rücken :-D
    Das Ganze wird man dann für 2023 als Erfolg verkaufen denn im Juli gab es seit Einführung der Maßnahmen keine Rangeleien mehr… was nicht am Wetter lag.
    Aber gewöhnen sie sich dran…. Als Mann im Alter zwischen 15 und 65 sind sie grundsätzlich eine Gefahr für andere und müssen überwacht werden.
    Wie wichtig die Maßnamehn sind zeigt dann das hier…
    In Berlin ist die Zahl der registrierten Straftaten in Schwimmbädern im Jahr 2022 im Vergleich zu den Jahren vor der Pandemie auf 285 gesunken. Im Jahr 2019 waren es noch 358, 2013 sogar 512. Auch die Zahl der registrierten Gewalttaten lag 2022 unter den Werten von 2019.

  8. 10.

    Die Videoaufz. kann bei verübten Straftaten innerhalb des Bades zur Aufklärung beitragen wenn z.B. Zeugen die Personen auf dem Video erkennen und somit die Polizei bei ihren Ermittlungen unterstützen.

  9. 9.

    Antwort auf "Schüler" vom Mittwoch, 09.08.2023 | 21:54 Uhr
    "Verhinderungen der Straftaten durch Videoüberwachung
    Welche Straftaten sollen im Eingangsbereich passieren ?!" Es geht wohl mehr um Abschreckung: Anhand der Videos können die Krawallos identifiziert werden (von Betroffenen oder Zeugen).

  10. 8.

    Antwort auf "Schüler" vom Mittwoch, 09.08.2023 | 21:54 Uhr
    "Verhinderungen der Straftaten durch Videoüberwachung
    Welche Straftaten sollen im Eingangsbereich passieren ?!" Es geht wohl mehr um Abschreckung: Anhand der Videos können die Krawallos identifiziert werden (von Betroffenen oder Zeugen).

  11. 7.

    Blödsinn.
    Es gibt Ausweiskontrollen am Eingangsbereich!
    Verhinderungen der Straftaten durch Videoüberwachung
    Welche Straftaten sollen im Eingangsbereich passieren ?!
    Richtig - keine-
    Wie schon erwähnt es gibt Anlassbezogene Ausweiskontrollen sowie generelle Taschenkontrollen.

  12. 6.

    "Datenschutz wieder in Frage gestellt, da wo es darauf ankommt."

    Videoüberwachung kann dazu beitragen, Straftaten zu verhindern oder zumindest aufzuklären.
    Leider wird in Deutschland das Argument "Datenschutz" immer wieder dazumißbraucht, sinnvolle Videoüberwachung zu verhindern.

  13. 5.

    Es werden nur die Ein- und Ausgänge videoüberwacht.
    Warum Sie damit ein Problem haben, lässt sich Ihrem Kommentar nicht entnehmen.

  14. 4.
    Antwort auf [Marion] vom 09.08.2023 um 19:47

    Blödsinn!
    Als nächstes kommt wohl eine Überwachungskamera in den Schulen.
    Wer nichts macht………….
    Es gibt Ausweiskontrollen, das reicht doch wohl.

  15. 3.

    Ich gehe regelmäßig seit Jahren in den Freibädern schwimmen und erholen. Es gibt eine allg. Hausordnung wo auch hervorgeht das dass Personal auch Gästen gegenüber ein allg. Hausverbot aussprechen dürfen.
    Im Zuge von Sicherheitspersonal und der Einführung vom Personalausweiskontrolle sind weniger Badegäste zu verzeichnen (meine Wahrnehmung), es ist auch letztlich das mildeste Mittel als eine Videoüberwachung.
    Als Inhaber der BäderCard kann man zusätzlich noch Rückschlüsse ziehen, wo ich mich, in welchem, Bad wann aufgehalten habe, oder wann ich zum Vereinsschwimmen gewesen bin.
    Eine Anfrage zu den BBB läuft bereits.

    Was sagt da eigentlich die Datenschutzbeauftragte Frau Meike Kamp dazu?

  16. 2.

    Nacktzugänge? Was isn das? Im Übrigen lässt das 21. Jahrhundert grüßen. Jeder kann (unauffällig) von Dritten gefilmt werden, egal wo und in welcher Lebenssituation. Geh in die Umkleidekabine und gut ist oder komm schon mit Badehose am Körper ins Freibad und geh so wieder nach Hause, schon haste keine Nackidei Probleme ;)

  17. 1.

    "Videos sollen nach drei Tagen automatisch gelöscht werden" - wie wird zugesichert das meine Nacktzugänge dann nicht irgendwie/-wo im Net auftauchen?
    Datenschutz wieder in Frage gestellt, da wo es darauf ankommt.

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