Idee von Umweltminister Vogel - Brandenburger Nabu kritisiert Vorstoß zu schnellerem Wolfsabschuss

Mo 14.08.23 | 17:51 Uhr
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Wölfe in Brandenburg. (Foto: dpa)
Audio: rbb24 Inforadio | 14.08.2023 | Nachrichten | Bild: dpa

Der NABU Brandenburg widerspricht Umweltminister Axel Vogel (Grüne) und dessen Forderung nach einem schnelleren Wolfsabschuss. Vorstandvorsitzender Björn Ellner plädiert stattdessen dafür, bei der bisherigen Praxis zu bleiben und nur eindeutig identifizierte "Problemwölfe" zum Abschuss freizugeben. Eine Abweichung von diesem Vorgehen verstoße gegen EU- und Bundesrecht, so Ellner.

Vogel gegen bisherige Regelung

Umweltminister Vogel hatte der dpa gesagt, dass das bisherige Verfahren zum Wolfsabschluss zu bürokratisch sei. "Wenn ein Wolf in einer geschützten Schafherde ist, dann muss er geschossen werden können", so Vogel. Er plädierte dafür, innerhalb eines bestimmten Gebiets und für einen bestimmten Zeitraum einen Abschuss zu genehmigen. Dabei dürfe es nicht um die Frage gehen, ob ein und derselbe Wolf bereits zum zweiten Mal eine Herde angegriffen habe.

Björn Ellner vom NABU sieht das anders. Zum einen diene die bisherige Regelung dazu, "Problemwölfe" zu erkennen. Sie richte sich gegen die Wölfe, die gelernt hätten, Herdenschutzmaßnahmen, wie etwa Zäune, zu überwinden. Außerdem müsse eindeutig nachgewiesen werden, dass ein Herdentier von einem Wolf gerissen worden sei. "Wenn ein Herdentier verendet und Aasfresser anlockt, kann das zu falschen Rückschlüssen führen."

Bisher wird eindeutiger Nachweis verlangt

Laut aktueller Wolfsverordnung braucht es den eindeutigen Nachweis, dass ein Wolf zweimal in einer Herde Tiere gerissen hat. Erst dann wird der konkrete Wolf zum Abschuss frei gegeben. Der Nachweis erfolgt oft über DNA-Analysen, um ihn eindeutig zu identifizieren. Allerdings: Ist es nicht möglich, den identifizierten "Problemwolf" von anderen Wölfen zu unterscheiden, dürfen Tiere aus dem Rudel erlegt werden, bis von diesem Rudel keine Schadensgefahr mehr ausgeht.

Sendung: rbb24 Inforadio, 14.08.2023, 19:00 Uhr

68 Kommentare

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  1. 67.

    Nichts zu danken. Jetzt, wo Sie fragen: Kann vier Jahre her sein. Das Zitat stammt von der Webseite des ersten Links.
    https://www.bmuv.de/faq/ab-wann-ist-ein-bestand-ungefaehrdet-und-der-guenstige-erhaltungszustand-erreicht
    https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/artenvielfalt/wolf.html
    https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland

  2. 66.

    Nein, haarsträubenden Unsinn verbreitet die Wolfslobby, indem sie wahrheitswidrig behauptet, die Jägerschaft will nur „schiessen“ und den Wolf ausrotten. Tatsächlich geht es ja nur um die Vereinfachung der Entnahme von Problemwölfen.

  3. 64.

    Leider nicht. Die Wolfslobby in ihrer sentimentalen Verklärung des Wolfs hat nicht verstanden, dass Mittel, die zum Schutz von Weidetieren gegen den Wolf eingestellt werden müssen, zum Schutz wirklich bedrohter Arten nicht zur Verfügung stehen. Der anpassungsfähige Wolf kommt auch unter scharfer Bejagung gut zurecht, empfindlichere Arten benötigen aufwendiger Schutzmaßnahmen, die finanziert werden müssen.

  4. 63.

    Nichts zu danken. Jetzt, wo Sie fragen: Kann vier Jahre her sein. Das Zitat stammt von der Webseite des ersten Links.
    https://www.bmuv.de/faq/ab-wann-ist-ein-bestand-ungefaehrdet-und-der-guenstige-erhaltungszustand-erreicht
    https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/artenvielfalt/wolf.html
    https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland

  5. 62.

    Da verwechselt jetzt aber einer ganz gewaltig was.

    Die schreiben so viel, weil sie hier ständig haarsträubenden Unsinn erzählen und nachweislich keine Ahnung vom Thema haben.

  6. 61.

    Hey Leute nun kommt mal wieder runter.
    Es geht in dem Bericht nicht darum das der Wolf jetzt wieder zur Jagd freigegeben wird, sondern um die Problemwölfe die trotz aller Maßnahmen Zaun, Herdenschutzhund usw den Nutztierhaltern das Leben schwer machen.
    Letztens ein Beitrag beim NDR zu diesem Thema trotz Zaun und Herdenschutzhunden ist ein Rudel in die Herde Schafe eingedrungen, haben erst die Hunde angegriffen bis diese sich zurück gezogen haben und sind dann über die Herde hergefallen und haben über ein Dutzend im Blutrausch getötet. Das gleiche passiert auch bei einer Kuhherde wo ein Großteil der Kälber gerissen wurde. Also eurer Meinung nach soll der Schäfer und der Bauer den Wolf gefähren lassen ?
    Und zum Thema Scheu des Wolfes ,im Netz ist ein Video zu sehen, wo ein Wolf des nachts durch Spremberg spaziert,was bedeuten könnte, das er auch vor Dörfern und Städten ebend seine Scheu verliert.
    Der Wolf passt sich seiner Umgebung an, in allen Belangen.

  7. 60.

    Ich müsste weniger schreiben, wenn die Wolfslobby hier nicht so haarsträubenden Unsinn verbreiten würde.

  8. 57.

    gehts jetzt hier um Wölfe (Löwen?), Schafe oder nur um den Redeschwall vom Verwaltungsfreund?

  9. 56.

    Die Einschätzung des BMUV trifft keine Aussage, inwiefern der Wolf in seinem Bestand bedroht ist. Die in Mitteleuropa vorkommenden Wölfe entstammen dem nordosteuropäisch-baltischen Vorkommen. Dieses dehnt sich rasant nach Westen aus. Die rechtliche Kategorie des „ungünstigen Erhaltungszustands“ ist wenig geeignet, eine realistische Einschätzung zur Gefährdung dieses Vorkommens zu liefern. Insofern Nein, nicht peinlich da nicht falsch gelegen.

  10. 55.

    Wo habe ich etwas von „Abschiessen“ geschrieben? In dem von Ihnen zitierten Beitrag habe ich lediglich darauf hingewiesen, dass der Wolf keineswegs ernsthaft im Bestand bedroht ist.

  11. 54.

    „Eine Einschätzung meiner Sachkenntnisse steht Ihnen mangels Hintergrundwissen nicht zu.“ Das dürfen Sie gern mir überlassen und weniger Hintergrundwissen als Sie hat hier keine/r.
    „Im Übrigen erwarte ich eine sachliche Diskussion ohne haltlose Unterstellungen, Aggressivität und übermäßige Emotionen.“
    Genau diese Anmerkung kommt immer von denjenigen, die glauben, andere von ihrer rechthaberischen Ansicht überzeugen zu müssen.
    „Aus Art 20a GG als Staatszielbestimmung lässt sich zudem keine Pflicht des Staates, den Wolf unter Totalschutz zu stellen, ableiten.“
    Nee, aber es gibt die FFH-Richtlinie und die Berner Konvention. Zitat BMUV: „…Trotz der Vermehrung der Wölfe in Deutschland wurde bislang aufgrund der noch zu geringen Anzahl und Verbreitung der Wölfe deren Erhaltungszustand mit "ungünstig-schlecht" bewertet. …“!
    Peinlich, wenn man im Unrecht ist, gelle?

  12. 53.

    Der einzige, der sich hier aufregt, sind Sie mit Ihren unsachlichen Bemerkungen, die Sie ständig abgeben. Sind Sie überhaupt in der Lage, sachlich zu kommunizieren? Was ich so lesen muss, komme ich zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist.

  13. 52.

    Es steht Ihnen nicht zu, mein Wissen über Caniden zu negieren, da Sie meinen Wissensstand dazu nicht kennen. Ihre einzigen Argumente beziehen sich aufs Abschießen. Das zeugt von Unkenntnis und Unwissen und keinen Sach"verstand", mit der Materie wertneutral umzugehen.
    Ich beende damit entgültig den Diskurs mit Ihnen.

  14. 51.

    Eine Einschätzung meiner Sachkenntnisse steht Ihnen mangels Hintergrundwissen nicht zu. Im Übrigen erwarte ich eine sachliche Diskussion ohne haltlose Unterstellungen, Aggressivität und übermäßige Emotionen.
    Aus Art 20a GG als Staatszielbestimmung lässt sich zudem keine Pflicht des Staates, den Wolf unter Totalschutz zu stellen, ableiten.

  15. 50.

    „… Etwas weniger Aufgeregtheit täte der sachlichen Diskussion gut.“
    Genau diese Anmerkung kommt immer von denjenigen, die glauben, andere von ihrer rechthaberischen Ansicht überzeugen zu können.
    Und außerdem schon wieder - etwas weniger wäre sehr gut - eine Falschbehauptung: „…Weder Jägerschaft noch Landwirtschaft wollen den Wolf ausrotten, …“ Doch, die meisten von denen wollen das. Nur steht in den Vereins- und Verbandspapieren was anderes drin, weil sie es nicht dürfen!

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