Idee von Umweltminister Vogel -
Der NABU Brandenburg widerspricht Umweltminister Axel Vogel (Grüne) und dessen Forderung nach einem schnelleren Wolfsabschuss. Vorstandvorsitzender Björn Ellner plädiert stattdessen dafür, bei der bisherigen Praxis zu bleiben und nur eindeutig identifizierte "Problemwölfe" zum Abschuss freizugeben. Eine Abweichung von diesem Vorgehen verstoße gegen EU- und Bundesrecht, so Ellner.
Vogel gegen bisherige Regelung
Umweltminister Vogel hatte der dpa gesagt, dass das bisherige Verfahren zum Wolfsabschluss zu bürokratisch sei. "Wenn ein Wolf in einer geschützten Schafherde ist, dann muss er geschossen werden können", so Vogel. Er plädierte dafür, innerhalb eines bestimmten Gebiets und für einen bestimmten Zeitraum einen Abschuss zu genehmigen. Dabei dürfe es nicht um die Frage gehen, ob ein und derselbe Wolf bereits zum zweiten Mal eine Herde angegriffen habe.
Björn Ellner vom NABU sieht das anders. Zum einen diene die bisherige Regelung dazu, "Problemwölfe" zu erkennen. Sie richte sich gegen die Wölfe, die gelernt hätten, Herdenschutzmaßnahmen, wie etwa Zäune, zu überwinden. Außerdem müsse eindeutig nachgewiesen werden, dass ein Herdentier von einem Wolf gerissen worden sei. "Wenn ein Herdentier verendet und Aasfresser anlockt, kann das zu falschen Rückschlüssen führen."
Bisher wird eindeutiger Nachweis verlangt
Laut aktueller Wolfsverordnung braucht es den eindeutigen Nachweis, dass ein Wolf zweimal in einer Herde Tiere gerissen hat. Erst dann wird der konkrete Wolf zum Abschuss frei gegeben. Der Nachweis erfolgt oft über DNA-Analysen, um ihn eindeutig zu identifizieren. Allerdings: Ist es nicht möglich, den identifizierten "Problemwolf" von anderen Wölfen zu unterscheiden, dürfen Tiere aus dem Rudel erlegt werden, bis von diesem Rudel keine Schadensgefahr mehr ausgeht.
Sendung: rbb24 Inforadio, 14.08.2023, 19:00 Uhr