Verdacht der Beihilfe gegen Krankenpflegerin - Kardiologe der Berliner Charité wegen zweifachen Mordes angeklagt

Mo 04.09.23 | 11:48 Uhr
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Symbolbild: Offizielle Inbetriebnahme des Trainings- und Simulations-Operationssaals der Charite am 22.11.2011. (Quelle: dpa/Caro/Teich)
Audio: rbb24 Inforadio | 04.09.2023 | Thomas Weber | Bild: dpa/Caro/Teich

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen 56-jährigen Facharzt der Charité Anklage wegen zweifachen Mordes erhoben. Mitangeklagt ist eine 39 Jahre alte Krankenpflegerin wegen des Verdachts der Beihilfe.

  • Charité-Kardiologe soll Patienten überdosierte Beruhigungsmittel verabreicht haben
  • Fälle ereigneten sich 2021 und 2022
  • Mediziner seit Mai in U-Haft
  • Krankenschwester ist mitangeklagt

Gegen einen an der Charité angestellten 56-jährigen Facharzt für Kardiologie hat die Staatsanwaltschaft Berlin wegen "zweifachen Heimtückemordes aus niedrigen Beweggründen" Anklage erhoben.

Mitangeklagt wurde eine 39-jährige Krankenpflegerin wegen des Verdachts der Beihilfe zum Totschlag bei einer dieser Taten, wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte.

Dem Kardiologen wird vorgeworfen, am 22. November 2021 gegen sein "besseres Wissen" vier Krankenschwestern angewiesen zu haben, die eigentlich erfolgreiche Reanimation eines 73-jährigen Patienten abzubrechen. Anschließend soll er einer der Krankenschwestern angeordnet haben, dem Patienten eine tödliche Dosis eines Beruhigungsmittels zu verabreichen. Als der Patient nicht verstarb, soll der Kardiologe ihm eine weitere Dosis des Mittels gegeben haben, was letztendlich zum Tod des Patienten führte.

Zudem wird ihm vorgeworfen, am 23. Juli 2022 ohne medizinische Gründe einer 73-jährigen Frau mehrere Dosen desselben Beruhigungsmittels verabreicht zu haben, was zu deren Tod führte. Der Kardiologe soll die Hilflosigkeit seiner Opfer ausgenutzt und "aus egoistischen Motiven über den Zeitpunkt des Todes seiner Patienten entschieden haben", erklärte die Staatsanwaltschaft.

Der Mediziner befindet sich seit dem 8. Mai in Untersuchungshaft. Derzeit werden weitere Patientenakten untersucht, um herauszufinden, ob möglicherweise noch weitere Tode von dem Beschuldigten zu verantworten sein könnten.

Sendung: rbb24 Abendschau, 04.09.2023, 19:30 Uhr

55 Kommentare

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  1. 55.

    Es heißt im Artikel, dass die Patientin erfolgreich reanimiert worden war, also war sie nicht tot.
    Überhaupt deuten und beurteilen Sie in Ihrem Kommentar recht viel, ohne wirklich fundiert zu wissen, was im Einzelnen geschehen ist.

  2. 54.

    Antwort auf "Leni" vom Montag, 04.09.2023 | 23:40 Uhr
    "Es wird nicht mehr ermittelt. Sie hätten den Beitrag vielleicht lesen sollen." Habe ich! Mich nur mit "ermittelt" falsch ausgedrückt; es ist noch nichts bewiesen, der Prozess wird es klären. Das ändert aber nichts an meiner Meinung, dass die Medien zurückhaltender berichten sollten.

  3. 53.

    Gruselig.

  4. 52.

    @Claudia: Es wird nicht mehr ermittelt. Sie hätten den Beitrag vielleicht lesen sollen.

  5. 51.

    @Hallo: Sie "finden nicht, dass es Motd war"? Und das finden Sie, weil Sie genau was von Beruf sind? Und weil Sie genau wann an der Aufklärung beteiligt waren?

  6. 50.

    Steht doch nigends, dass die Leute bereits als schuldig gelten?!?
    Die Nennung des Alters der involvierten Personen ist übrigens behördlicher Standard. Ist in Polizeiberichtsmeldungen nicht anders.
    Kann auch der Anklage nichts Fehlerhaftes entnehmen, es wird genannt, was den Personen zur Last gelegt wird und alles weitere bringt der Prozessverlauf zutage.
    Dieses Schema kennt doch sogar ein Barbara-Salesch-Zuschauer :))

  7. 49.

    Heißt es nicht bei Freud – sadistische Persönlichkeiten landen geächtet im Gefängnis oder mit Ehren am OP-Tisch, Richtertisch, Verwalterpult?

  8. 48.

    ... Kein Unsinn! Entschuldigung für die Tippfehler.
    Der Fall dürfte einen riesigen Image-Schaden bei der Charité hinterlassen. Soviel steht fest.
    Viel Vertrauen wird "verbrannt".
    Aber so ist es überall. Einer macht Mist und alle anderen Ärzte tragen die Konsequenzen.
    Wer hier kritisiert bei den Kommentaren, sollte erstmal denken. Vor dem Posten. Aber das scheint nicht immer zu gelingen.

  9. 47.

    Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und die Medien darüber informiert, sind in der Regel die Ermittlungen abgeschlossen! Das sollten Sie doch wissen.
    Und in solchen Fällen handelt es sich nicht einmal um Verdachtsberichterstattung, die unter bestimmten Bedingungen zulässig ist, wenn ein öffentliches Interesse besteht.
    Oder sollen nach Ihrer Meinung solchen schweren Verbrechen untern Teppich gekehrt werden?

  10. 46.

    Sie sollten wissen, dass der Eid des Hippokrates in seiner klassischen Form nicht von Ärzten geleistet wird und keine Rechtswirkung hat

  11. 45.

    "Überhaupt nicht, so lange noch ermittelt wird!"

    Genau so!
    Wie bei so vielem in letzter Zeit!

  12. 44.

    Das gab's schon immer und wird auch künftig so sein. Nur weil es diesmal die Charité traf, ist das Geschrei besonders groß. Dort gehen jeden Tag Patienten ein und aus und ein paar werden auch nicht lebend rauskommen.
    Mit egoistischen Motiven kann alles gemeint sein. Wir haben Ärztemangel und die Halbgötter in Weiß sind auch nur Menschen, schieben endlose Dienste und sollen permanent zur Stelle sein. Auch Ärzte haben ein Privatleben, sind keine Roboter, dürfen auch mal überfordert sein. Es heißt ja nicht umsonst: Im Krankenhaus sind alle krank, besonders die Ärzte. Es gibt auch Arbeitsbedingungen, die krank machen.

  13. 43.

    "aus egoistischen Motiven über den Zeitpunkt des Todes seiner Patienten entschieden haben",

    wenn das zuträfe , ware der Mediziner ein Fall für die Psychiatrie

  14. 42.

    " die eigentlich erfolgreiche Reanimation eines 73-jährige "

    was bedeutet das " eigentlich " ? entweder war die Reanimation erfolgreich oder nicht , welche Beweggründe werden dem
    Facharzt für Kardiologie unterstellt ?

  15. 41.

    Antwort auf "DK" vom Montag, 04.09.2023 | 13:34 Uhr
    "Wie soll man denn Ihrer Meinung nach über solch einen Fall berichten, wie hätten Sie's denn gern?" Überhaupt nicht, so lange noch ermittelt wird!

  16. 40.

    Ich finde nicht das dies Mord war...unter Mord stelle ich mir was anderes vor?die Patientin wurde reanimiert,also war bereits tot ,ohne den Doc wäre die Patientin auch gestorben,weshalb ist die Patientin nun gestorben.Eine Reanimation kann abgebrochen werden,wenn das falsch war wäre das ein ärztlicher Kunstfehler oder unterlassene Hilfeleistung.Wenn das Beruhigungsmittel die Patientin tötete anstatt zu beruhigen,war die Reanimation doch erfolgreich??ich glaube die StA geht da zu weit mit dieser Anschuldigung und verunsichert damit den Berufstand der ohnehin nicht einfach ist

  17. 39.

    Das frage ich mich auch. Das Wort "heimtücke" stand auch. Schockierend. Hoffentlich ist die Dokumentation aussagekräftig.

  18. 38.


    Lassen wir das Gericht seine Arbeit machen.
    Nicht jede Anklage hält das was sie verspricht und wenn doch, in jeder Branche gibt es schwarze Schafe.
    Gleichzeitig möchte ich anmerken, das Kliniken bei älteren Patienten obwohl sie kurz vor dem Ableben sind noch genügend unnötige Untersuchungen durchführen damit die Kasse klingelt.
    Vielleicht ist dadurch auch etwas schief gegangen.

  19. 37.

    Die von Ihnen angeführte Beweislastumkehr gilt nur im Zivilrecht, maximal noch für die Einziehung von Vermögen als Nebenfolge von (vermuteten) Straftaten nach StPO/StGB. Dies gilt aber nicht für den Kern des Strafrechts, also die Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe! Da wäre eine Beweislastumkehr fatal. Jemanden, dem eine Straftat nicht nachgewiesen werden kann, nur deshalb zu verurteilen, weil die Straftat bei ihm lediglich vermutet wird bzw. nur möglich ist, er aber kein Alibi hat (z.B. weil er ganz alleine zuhause im Bett geschlafen hat) oder auch sonst nicht seine Unschuld beweisen kann, das wäre mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Bei einem Mord in einem Mehrfamilienhaus könnte man dann alle Singles verurteilen, weil sie alle kein Alibi haben (alle sagen, sie haben allein in ihrem Bett geschlafen) und alle - gleichermaßen einzeln oder zusammen - hätten den Nachbarn töten können.

  20. 36.

    Ich kann Ihre Meinung nicht teilen.
    Seit geraumer Zeit versucht das "Öffenliche" bei dem "Privaten" mitzuhalten. Und dann ist solche Anprangerung, wo schon fast haargenau der Tathergang beschrieben wird unsachlich. Dieser wird bestimmt nicht so von der Staatsanwaltschaft in der Pressemitteilung preisgegeben.

  21. 35.

    Antwort auf "Dr.med.Renate Fischer" vom Montag, 04.09.2023 | 13:41 Uhr
    "Er bringt einen ganzen
    redlich mit Herzblut arbeitende Berufsstand in Verruf." Und Sie, Frau "Dr. med." Renate Fischer, stehen über dem Gesetz, indem Sie schon urteilen während noch ermittelt wird? Oder sind Sie diejenige, die beweisen will, dass eine Krähe DOCH einer anderen ein Auge....?

  22. 34.
    Antwort auf [Wolfram Schulz] vom 04.09.2023 um 18:42

    Wolfram Schulz:
    "Antwort auf [Markus] vom 04.09.2023 um 16:09
    Keiner der Götter in Weiß mit Doktortitel stehen über dem Gesetz.
    Der Herr ist immerhin des zweifachen Mordes angeklagt und bestimmt nicht aus heiterm Himmel.
    Da werden hoffentlich sich keine Elitejuristen auszeichnen wollen."

    Warum nicht?
    Gute ("Elite", was immer das auch sein soll!) Juristen auf allen Seiten (Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht) ist das Beste, was der Strafrechtspflege in einem Rechtsstaat passieren kann. Wir wollen doch nicht Strafe um jeden Preis, sondern strafrechtliche Aufklärung und dann Strafe nur, wenn die Schuld zur Überzeugung des Gerichts erwiesen ist.

    Es gilt die Unschuldsvermutung - auch für Mörder -, aber nur bis zum Urteilsspruch.

  23. 33.

    Antwort auf "Marga Richter" vom Montag, 04.09.2023 | 18:11 Uhr
    "Wenn ich sowas lese, frage ich mich ob mein Sohn das selbe Schicksal erleiden musste..." Bei allem Mitleid und Verständnis....bevor Sie die Klinik oder das Personal in Verruf bringen, bitten Sie um Überprüfung der Krankenakte, ob es einen Zusammenhang geben könnte. Hier geht es allerdings um die Kardiologie...

  24. 32.

    Antwort auf "Marga Richter" vom Montag, 04.09.2023 | 18:11 Uhr
    "Wenn ich sowas lese, frage ich mich ob mein Sohn das selbe Schicksal erleiden musste..." Bei allem Mitleid und Verständnis....bevor Sie die Klinik oder das Personal in Verruf bringen, bitten Sie um Überprüfung der Krankenakte, ob es einen Zusammenhang geben könnte. Hier geht es allerdings um die Kardiologie...

  25. 31.

    Antwort auf "Anno Nüm" vom Montag, 04.09.2023 | 13:54 Uhr
    "Fragen Sie mal die Angehörigen der Toten." Was genau sollen die gefragt werden? Ob sie an einen Rechtsstaat glauben, in dem die Unschuld Vermutung gilt, bis die Schuld bewiesen wurde? Oder ob sie den Arzt schon im Vorfeld an den Pranger stellen und sein Leben auch zerstören möchten??

  26. 30.

    Frank, da muss ich Ihnen Recht geben. Warten wir mal ab was das Gericht sagt. Über Eisenhüttenstadt hat rbb auch vor kurzem so wie "Bild" berichtet. Und die Zeugen waren dann welche die seit mehreren Jahren nicht mehr vor Ort arbeiten.

  27. 29.

    In einem Strafprozess hierzulande ist eine Beweisumkehr immer noch unzulässig!
    In einem Strafprozess hierzulande muss die Schuld des Angeklagten bewiesen werden!
    Andersrum wäre nicht mit einen Rechtssaat vereinbar.

    Das Zivilrecht ist ein anderer Bereich, und dort gilt mitunter der Beweis und Nachweis je nach Partei und Interessenlage..

  28. 28.

    Wenn ich sowas lese, frage ich mich ob mein Sohn das selbe Schicksal erleiden musste der am 02.02.2023 auch in dieser Klinik PS2 verstarb. Die Freundin und ich (Mutter) wurden am 02.02. früh angerufen um das wir ins Krankenhaus kommen unter dem Vorwand es ginge im schlechter. An dem Montag bevor Maik Donnerstag verstarb hatte sich ein Pfleger lautstark über die Belastung beschwert und ohne Rücksicht auf die Patienten geschimpft.

  29. 27.

    Es gibt mittlerweile - zu Recht - zwei Ausnahmen:

    1. Im medizinischen Bereich, innerhalb dessen sowieso alles dokumentiert werden muss und innerhalb dessen kein Laie einem Mediziner etwas beweisen kann. Hier haben die in der Medizin Tätigen ihre Sorgfalt nachzuweisen, wenn es zur Beschuldigung kommt. Können sie dies nicht, wird von schuldhaftem Verhalten ausgegangen.

    2. Im Bereich des so bezeichneten Clan-Wesens, wenn es um den Nachweis des Gelderwerbs geht. Da beißen sich sämtliche Finanzbehörden die Zähne aus. Deshalb muss der Fluss des Geldes komplett nachgewiesen werden, ansonsten sind m. W. auch Beschlagnahmungen möglich.

    Insgesamt teile ich Ihre Sorge; dennoch bin ich der Auffassung, dass im Falle eines unmöglich zu führenden Schuldnachweises in ganz wenigen und gut zu begründenden Fällen eine Beweislastumkehr sinnvoll ist.

  30. 26.

    Ich finde Annes Fragen durchaus berechtigt. Schließlich kennen wir all die genannten Hintergründe nicht. Im Kommentar von Anne war keine Rede davon, dass sie die Tat uneingeschränkt gutheißt. Ich habe es einfach als Hinweis darauf verstanden, dass sich ohne entsprechende Informationen der Fall nicht wirklich einschätzen lässt.

  31. 24.

    Die Anklage wird sicherlich die Heimtücke sehen.
    Warum schockiert sie das nennen des Alters so?

  32. 23.

    Es reicht da auch die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers. Und ich denke eher nicht das „humanitäre“ Gründe zählen. Insbesondere bei Ärzten nicht.

  33. 22.

    Die Ausführungen über die egoistischen Motive sind hier zu kurz geraten. Was steckt hinter diesem Handeln?

  34. 21.

    Interessant - wollen Sie auch Gott spielen? Steht Ihnen das überhaupt zu? Allein die Gabe einer Überdosis ist auch bei einem schwer Erkrankten, Körperverletzung und weiterreichend als Straftatbestand. Wofür eine Überdosis und dann nochmal eine Spritze, weil der Mensch nicht gestorben ist - das ist Indiz dafür, dass der Tod unter Zuhilfenahme von zwei Überdosierungen eines Medikamentes zur Beruhigung erzwungen wurde. Und Sie wagen es, dies in Frage zu stellen? Pfui.

  35. 20.

    Wieso geht die Staatsanwaltschaft von "niederen Beweggründen " aus. Hat er sich der Erberschleichung schuldig gemacht, oder ähnliches?
    Bei einem ausgebildeten Mediziner würde ich eher humanitäre Gründe annehmen...

  36. 19.

    Helmut Krüger:
    "Nicht realisiert wird dabei die jüngste Veränderung zur Beweislastumkehr."

    Welche Beweislastumkehr!!!

    Eine Beweislastumkehr im Strafrecht wäre das Ende des Rechtsstaates!

  37. 17.

    Miky38:
    "UGLABLICH! Sollte es sich bewahrheiten, kann die Charité dicht machen.
    In diesem Fa hilft keine Entschuldigung!!!"

    Was für ein UNSINN!!!

  38. 15.

    Warum soll die Charite dicht machen?
    Es ist schrecklich - ohne Frage!

    Gibt es eigentlich noch VW, den rbb, die Deutsche Bank ect.
    Wie war das nochmal, mit den "schwarzen Schafen"?

  39. 14.

    Hat der Herr Kardiologe
    nicht auch den Eid des
    Hippokrates geschworen?
    Er bringt einen ganzen
    redlich mit Herzblut arbeitende Berufsstand in Verruf.

  40. 13.

    "Oh Mann, wie die BILD-Zeitung!"

    Wie soll man denn Ihrer Meinung nach über solch einen Fall berichten, wie hätten Sie's denn gern?
    Ich finde die Berichterstattung angemessen. Das mit der B.-Zeitung gleichzusetzen, ist unangebracht.

  41. 12.

    @Bones, @Miky38: wieso?

    Weder kann ich hier eine originäre Schuld der Charitè sehen noch in dem Artikel Bildzeitungsniveau.

  42. 11.

    So ein Unsinn. Die Kliniken, wo Högl oder in England grade Lucy Letby (ermorderte 7 Frühchen) gearbeitet haben, haben auch nicht dichtgemacht.

  43. 10.

    "UGLABLICH! Sollte es sich bewahrheiten, kann die Charité dicht machen."

    Was kann denn die Charité dafür, dass sich ein Arzt, der dort beschäftigt ist, nicht an seinen Eid hält?

  44. 9.

    Welche egoistischen (Mord)-Motive sind hier gemeint ?? Es wird von Mord gesprochen. Könnte es sich um Sterbehilfe gehandelt haben ? Welche Erkrankungen / Vorerkrankungen hatten die Patienten ? In welchem Gesundheitszustand hätten die Patienten überlebt, wenn der Kardiologie die Überdosis Beruhigungsmittel nicht verabreicht hätte ?

  45. 8.

    Offensichtlich empfinden sich Menschen, die zu derlei geneigt sind, als im medizinischen Apparat als sicher. Die Motive sind gewiss anders veranlagt als bspw. bei Nils Höger; dennoch konnte auch er offenbar auf Kameraderie bauen.

    Nicht realisiert wird dabei die jüngste Veränderung zur Beweislastumkehr.

    Es ginge ja nie um Pauschalurteile und -bewertungen, nur darum, dass ein extremes Verhalten Einzelner nicht auch noch von einem Umfeld geschützt wird. (Nebenbei bemerkt: Die Tatsache, ein Studium erfolgreich abgeschlossen zu haben und eine Anstellung bei der Charité erhalten zu haben, ist ja nicht Garantie für ein freies, offenes Denken. Es schützt in anderer Hinsicht, was den Wohnort im Raum Cottbus angeht, ja auch nicht vor fremdenfeindlichen, rassistischen und islamophoben Einstellungen ;- )

  46. 7.

    In unserem Rechtsstaat sind Menschen bis zur Feststellung ihrer Schuld als unschuldig zu betrachten. Wozu die Nennung des Alters des Arztes und der Krankenpflegerin? Wozu überhaupt die vage Information über die Anklage? Was sind die "niederen Beweggründe" und "egoistischen Motive", die die Staatsanwaltschaft hier zu erkennen glaubt? -- Warum nicht zum gegebenen Zeitpunkt ggf handfest über ein Urteil berichten, statt vor allem Material für Spekulationen zu liefern?

  47. 6.

    Wann wird Lebenslänglich endlich dem Wortsinn nach Realität? Solche Subjekte dürften nie wieder in Freiheit kommen.

  48. 5.

    Immer wieder unfassbar wie Skrupellos sich einige Mitmenschen verhalten !! Nicht selten haben solche Taten eine lange Vorgeschichte weshalb ich nicht verwundert währe wenn auch noch andere Patienten getötet worden sind .

  49. 4.

    Da bekommt ja der allseits bekannte Spruch "Götter in Weiß" eine sehr reale Bedeutung. Auch Gott ist der Herr über Leben und Tod.

  50. 3.

    Schwere Kost die es nicht gerade einfacher macht ein Vertrauensverhältnis zu einem Arzt aufzubauen, egal zu welchem auch immer.
    Zum Glück ist das nicht die Regel.

  51. 2.

    UGLABLICH! Sollte es sich bewahrheiten, kann die Charité dicht machen.
    In diesem Fa hilft keine Entschuldigung!!!

  52. 1.

    Oh Mann, wie die BILD-Zeitung!

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