Cannabislegalisierung - Arbeitsgruppe gibt Empfehlung zu THC-Grenzwert im Straßenverkehr ab

Do 28.03.24 | 12:06 Uhr
  45
Symbolbild:Ein Mann sitzt mit einem Joint zwischen den Fingern am Steuer eines Autos.(Quelle:dpa/K.-J.Hildenbrand)
Bild: dpa/K.-J.Hildenbrand

Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingesetzte Arbeitsgruppe hat mit Blick auf die Cannabislegalisierung einen Vorschlag zum THC-Grenzwert im Straßenverkehr gemacht. Das teilte das Bundesministerium am Donnerstag mit.

Demnach gibt die unabhängige Expertengruppe als Empfehlungen einen gesetzlichen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum ab. "Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt", hieß es in einer Erklärung.

Es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich.

Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Cannabiskonsumenten

Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird zudem empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend vorzusehen.

Der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum ist nach Ansicht der Experten vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. THC im Blutserum ist bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar. Daher solle mit dem Grenzwert erreicht werden, dass nur diejenigen sanktioniert werden, "bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte".

Zur Einführung des von der Expertenarbeitsgruppe empfohlenen Grenzwertes ist laut der Gesetzesbegründung aber eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch den Gesetzgeber erforderlich.

Cannabisgesetz

  • Eigenanbau und privater Konsum

  • Anbauvereine alias "Cannabis Social Clubs"

  • Jugendschutz

  • Straßenverkehr

  • Frühere Verurteilungen

45 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 45.

    Ich hoffe das auch die BVG das Rauchverbot von Zigaretten und damit auch eines Joints auf den U Bahnhöfen konsequent ahndet. Ich will nicht bedröhnt zur Arbeit kommen. Könnte mich den Job kosten.

  2. 44.

    Ansage vom Navi: "Sie befinden sich jetzt in Kiffland."

  3. 43.

    Meine volle Zustimmung. Ein klarer Weg. Gilt für Alle. Würde Alle schützen. Und weiter Diskussionen wäre nicht nötig.
    Wer etwas nimmt- nimmt dann ein Taxi.

  4. 41.

    "Wie kommen Sie zu dieser absurden Schlussfolgerung?"

    Dicht bis obenhin. Und das schon vor dem 1. April.

  5. 40.

    Wie finde ich raus welchen wert ich habe bevor ich Auto fahre ?
    Grüße

  6. 39.

    Netter Versuch des Identitätdiebstahl. Die Aussage stammt nicht vom ursprünglichen bbler. Ich, als ursprünglicher bbler, bleibe bei meiner ursprünglichen Aussage, Null Promille egal wie lange Cannabis nachweisbar ist.

  7. 38.

    Zitat: "Bis dahin dürfen die bekifften Fahrzeugführer erstmal ungestraft Unfälle bauen und Menschenleben auslöschen. Und das heißt dann Rechtsstaatlichkeit."

    Wie kommen Sie zu dieser absurden Schlussfolgerung? Bis eine neue Regelung gefunden ist, gilt das aktuelle Gesetz. Und das besagt, dass selbst sehr geringe Mengen festgestellten THC im Blut im Straßenverkehr untersagt sind - anders als es bei Alkohol der Fall ist. Man darf sich also ordentlich zuschütten und dann gemäß der Alkoholabbau Formel die Fahrt antreten, aber 2-3 Tage zuvor keinen gekifft haben. Das ist der aktuell unzureichende Stand der Rechtsstaatlichkeit.

  8. 37.

    Es braucht keine Arbeitsgruppe für eine Empfehlung, wieviel so Dinger ich während der Autofahrt so rauche!

    Bei den frei verkäuflichen Beruhigungsmitteln, die sich jeder Mensch in X-beliebiger Menge in den Rachen werfen kann, dazu noch aufgrund in ARD und ZDF aggressiv beworbene Nasensprays, Abführmittel, Scheidentrockenheitsbekämpfungssalben usw usw. - und der daraus resultierenden Nebenwirkungen für verstopfte Nasen, die bei Scheidentrockenheit nicht korrekt abführen, benötigen für Fahrende*innen:den im Straßenverkehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine besondere Arbeitsgruppe, die jetzt festlegt, wieviel Stoff Einer in der Birne haben darf oder muss.

    Bei der derzeitigen Diskussion empfehle ich: Zieht Euch den Stoff rein, sonst haltet ihr das nicht mehr aus. Grüße an Lauterbach: Der Schwarzmarkt wird boomen, noch besser als zuvor.

  9. 36.

    Sehe ich genauso. Das Gute von Karlchens Cannabisgesetz ist die umfassendere Aufklärung, vor allem, was die Jugendlichen betrifft.

  10. 35.

    Ich werde am 27. April 74 und war jahrelang auf der Droge Cannabis. Die Festlegung von Grenzwerten ist nie so wirklich "gerecht". Was die vorgestellten Grenzwerte betrifft, da tappe ich auch im Dunkeln. Ich nehme an, dass ich oft weit über dem Grenzwert mein Taxi an den Wochenenden bewegt habe....

  11. 34.

    FranzundCurly zu ihrer Information ist der aktuelle Grenzwert viel restriktiver und schließt einen Konsum und das führen eines KFZ quasi über Wochen aus... somit wird mit der Anhebung nur verhindert das Menschen die Konsum und fahren trennen können ihren Führerschein verlieren... und in meinen Augen sind 3,5ng als 0,3promill (quasi-nüchtern) vergleich noch immer zu gering, wenn es synchron keine 0,5promillgrenze adaptive gibt...

  12. 33.

    Erst das Gesetz beschlißen und dann darüber nachdenken was man eigentlich noch alles hätte machen müssen. Typisch für die derzeitige Regierung, denn es ist nicht das einzige Gesetz welches mit heßer Nadel gestrickt wurde.

  13. 31.

    Mich würde mal interessieren, was die Versicherer zu dieser Thematik sagen. Entsprechende Anpassungen der Versicherungsbedingungen wird es sicher bald geben.

  14. 30.

    "...Zur Einführung des von der Expertenarbeitsgruppe empfohlenen Grenzwertes ist laut der Gesetzesbegründung aber eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch den Gesetzgeber erforderlich..."

    Jepp, bis dahin darf getrost mit bis zu 0,5 Promille und obendrein bekifft Auto gefahren werden.
    Wie lange so eine Gesetzesänderung dauert, kann man sich ja denken...bei der Sachkompetenz unserer Regierenden.
    Mahnungen von Fachleuten wurden dazu ja im Vorfeld ignoriert.

  15. 29.

    Und da haben wir schon ein Problem, über das die Entscheider mal vorher hätten nachdenken sollen. Ausbaden muss es wieder die Polizei, die die Verkehrskontrollen durchführt. Die Legalisierung erhöht nur den bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum angeblichen, erwarteten Nutzen steht - dem Ziel, den Schwarzmarkt auszutrocknen.
    Es wird noch mehr Probleme geben und Fragen aufwerfen, da bin ich mir sicher.

  16. 28.

    Ich habe bis heute (bin 62 Jahre alt) keinerlei dieser illegalen Rauschmittel konsumiert. Daher meine Frage: was bedeutet denn dieser Grenzwert im Blut? Wieviel muss ich denn Kiffen um das zu erreichen? Und wie kann ich selber feststellen das ich noch fahrtüchtig bin? Bin übrigens nur Radfahrerin. Gilt dann hier auch der Grenzwert. Ich glaube ich werde tatsächlich bei all den Gesetzen hier im Land den Rest meines Lebens im Rauschzustand verbringen. Hält man ohne ja nicht mehr lange aus …

  17. 27.

    Endlich ... also kann ich mal am Wochenende einen "Spezial" Keks naschen und brauche nun nicht Angst um den Lappen zu haben, wenn ich 2-3 Tage später Auto fahre ...

    Darüber habe ich länger nachgedacht und es ist absolut richtig und wichtig, dass das geklärt wird, bzw. Grenzen eingeführt werden ... ansonsten lässt man Millionen von Autofahrern, die mal konsumieren im Ungewissen..

  18. 25.

    dann sind wir ja einer meinung.
    es klang nämlich so, als hätten sie nichts gegen die säufer, doch die bösen, bösen kiffer...
    @fahrradfahrerin: sie haben den sinn hinter meine aussage leider nicht verstanden.
    ist nicht schlimm

  19. 24.

    Ich muß mich korrigieren Leute, sorry! Nachdem ich den Post von Rainer las ist klar, daß gegen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum nichts einzuwenden ist! Also genießt und seit auf der Hut!

  20. 23.

    Vielen Dank, das sie die Diskussion mit ihrem Unwissen bereichern. Der Abbau von THC im ist ungleich mit dem von Alkohol. So ist bei regelmäßigen Konsum auch mehrere Tage nach dem letzten Konsum noch ein geringer THC wert im Blut nachweisbar kann. Eine psychoactive Wirkung ist damit nicht verbunden. Vergleichbar mit einem „Feierabendbier-Trinker“, der 3 Tage nach seinem letzten Bier Immer noch Abbauprodukte von Alkohol im Blut hat. In dem Fall würde niemand die fahrtauglichkeit hinterfragen.

  21. 22.

    Ab 1. April ist das Rauschmittel ungestraft für Jedermann Frei gegeben. Und einige Tage vorher macht man sich "schon" Gedanken über die Auswirkungen im Straßenverkehr. Das nenne ich aber eine weitsichtige Gesetzgebung. Bis dahin dürfen die bekifften Fahrzeugführer erstmal ungestraft Unfälle bauen und Menschenleben auslöschen. Und das heißt dann Rechtsstaatlichkeit.

  22. 21.

    0,0 % egal bei welcher Droge ist die beste Lösung. Da gibt es bei den Kontrollen keine Probleme. Jeder weiß bescheid. Aus und fertig. Alkohol und Drogen haben am Steuer nichts zu suchen.

  23. 20.

    Das was Sie beschreiben ist richtig. Es ist jedoch nicht das Problem der Allgemeinheit das Cannabis 3-4 Tage nachweisbar ist. Wer es konsumieren will, muss sich vorher im Klaren sein, was es bedeutet. Dann geht nur noch Mitfahren in den ÖPNV. Es ist nicht der Allgemeinheit zuzumuten, dass diese persönliche Vorlieben Einzelner aushalten muss. Daher Null Promille, egal wie lange es nachweisbar ist.

  24. 19.

    Bestimmt nicht, von mir aus kann es 0 Promille für Alkohol heißen, eigentlich gehört gar keine Droge ans Steuer....

  25. 18.

    Was soll dieser peinliche Whataboutismus? Die Cannabis-Konsumenten kommen noch oben drauf. Das macht die Situation für rücksichtsvolle Verkehrsteilnehmer und Polizei nur noch schlimmer und lebensgefährlicher. Das Eigentor geht klar und unbenebelt an Sie!

  26. 17.

    wer kontrolliert denn all die alkoholisierten, die tagtäglich auf den straßen unterwegs sind?
    das nennt man übrigens ein eigentor...

  27. 16.

    THC im Blutserum anstatt inaktive Abbauprodukte ist schon mal ein Fortschritt. Dem Alkoholiker entzieht die Polizei auch nicht wegen erhöhter Leberwerte den Führerschein sondern weil er besoffen Auto fuhr.

  28. 15.

    Hat überhaupt jemand den Artikel gelesen? Ich zitiere: "THC im Blutserum ist bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar."

    Obwohl beim dem Nutzer durch den Konsum von THC nach "kurzer Zeit/max. 10 Stunde" keine negativen Einflüsse auf die Fahrtüchtigkeit mehr vorliegen, muss er derzeit bei einer Kontrolle trotzdem rechtliche Konsequenzen fürchten. Dies ist so, als ob man den 4 Tage nach dem letzten Alkoholkonsum wegen Trunkenheit am Steuer rechtlich belangt wird.

    Daher ist es nur richtig, dass man sich mit dem Grenzwert beschäftigt.

  29. 14.

    Wieso wird Cannabis anders behandelt als Alkohol? Beides hat Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Umgebung, das Reaktionsvermögen des Nutzers. Wie bei Alkohol sollte die Grenze auch bei Cannabis, bei Null liegen.

  30. 13.

    "Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Cannabiskonsumenten"
    Und wieder nur halbe Sachen.
    Warum nicht gleich 0,0 für alle Fahrzeugführer?
    So gibt es nur wieder mehr Arbeit die zu nichts führt.
    Schon der Nachweis dürfte schwierig werden.

  31. 12.

    Cannabis hat am Steuer nichts zu suchen !

  32. 11.

    Ich bin für 0,0 als einziger Regelung für alle Drogen. Die Strafen können ja abgestuft verhängt werden, macht man beim Rasen ja auch so. Aber es wäre sinnvoll, wenn jeglicher Konsum von Drogen ein absolutes Fahrverbot nach sich ziehen würde. Auch endlich beim Alkohol.

  33. 10.

    Warum darüber diskutieren? Es sollte Fahren nach Konsumieren von dem Zeug generell VERBOTEN werden, genauso wie Alkohol!!!

  34. 9.

    Wer Auto fahren will sollte das Giffen sowie dem Alkohol eine Absage machen. Alle Berauschenden Mittel sollten im Straßenverkehr Verboten werden.

  35. 7.

    Entspricht 0,2 Promille Alkohol. Dann ist das wegen der Gleichbehandelung der erste Schritt zu einer Alkoholgrenze von 0,2. Schlechte Zeiten für Bierzeltbesucher in Bayern.

  36. 6.

    Daran hat sich bisher kaum einer der betreffenden Gruppe gehalten. Ein Narr - wer glaubt - das würde sich ab 1.April ändern (Aprilscherz ?!) Leidtragende werden die sich im Straßenverkehr verantwortungsbewusst Bewegenden sein :-(

  37. 5.

    Kiffer leben umweltfreundlich, zahlen jetzt sogar auch Steuern und benutzen den ÖPNV. Was bleibt, sind damit klimagerechte Vorbilder.

  38. 4.

    "Der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum ist nach Ansicht der Experten vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. "
    Und warum legt man dann diesen Grenzwert fest und nicht den für Alkohol geltenden ? Bzw. senkt den für Alkohol entsprechend ab ?

  39. 3.

    Was kommt als nächstes? Straffreiheit für Diebstähle bei einem Schaden unter 1000€? Ich verliere immer mehr den Glauben und kann nur noch mit dem Kopf schütteln

  40. 2.

    Wer soll das alles kontrollieren, die Freigabe ist der größte Schwachsinn den sich je eine Politik erlaubt hat. Viel Freude bei den vielen zusätzlichen Unfällen unter Drogen Einfluss.

  41. 1.

    Sowas kommt von sowas...

    Erst denken, dann handeln.

Nächster Artikel