Cannabislegalisierung -
Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingesetzte Arbeitsgruppe hat mit Blick auf die Cannabislegalisierung einen Vorschlag zum THC-Grenzwert im Straßenverkehr gemacht. Das teilte das Bundesministerium am Donnerstag mit.
Demnach gibt die unabhängige Expertengruppe als Empfehlungen einen gesetzlichen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum ab. "Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt", hieß es in einer Erklärung.
Es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich.
Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Cannabiskonsumenten
Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird zudem empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend vorzusehen.
Der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum ist nach Ansicht der Experten vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. THC im Blutserum ist bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar. Daher solle mit dem Grenzwert erreicht werden, dass nur diejenigen sanktioniert werden, "bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte".
Zur Einführung des von der Expertenarbeitsgruppe empfohlenen Grenzwertes ist laut der Gesetzesbegründung aber eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch den Gesetzgeber erforderlich.