Cannabislegalisierung - Arbeitsgruppe gibt Empfehlung zu THC-Grenzwert im Straßenverkehr ab

Do 28.03.24 | 12:06 Uhr
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Symbolbild:Ein Mann sitzt mit einem Joint zwischen den Fingern am Steuer eines Autos.(Quelle:dpa/K.-J.Hildenbrand)
Bild: dpa/K.-J.Hildenbrand

Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingesetzte Arbeitsgruppe hat mit Blick auf die Cannabislegalisierung einen Vorschlag zum THC-Grenzwert im Straßenverkehr gemacht. Das teilte das Bundesministerium am Donnerstag mit.

Demnach gibt die unabhängige Expertengruppe als Empfehlungen einen gesetzlichen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum ab. "Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt", hieß es in einer Erklärung.

Es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich.

Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Cannabiskonsumenten

Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird zudem empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend vorzusehen.

Der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum ist nach Ansicht der Experten vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. THC im Blutserum ist bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar. Daher solle mit dem Grenzwert erreicht werden, dass nur diejenigen sanktioniert werden, "bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte".

Zur Einführung des von der Expertenarbeitsgruppe empfohlenen Grenzwertes ist laut der Gesetzesbegründung aber eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch den Gesetzgeber erforderlich.

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45 Kommentare

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  1. 45.

    Ich hoffe das auch die BVG das Rauchverbot von Zigaretten und damit auch eines Joints auf den U Bahnhöfen konsequent ahndet. Ich will nicht bedröhnt zur Arbeit kommen. Könnte mich den Job kosten.

  2. 44.

    Ansage vom Navi: "Sie befinden sich jetzt in Kiffland."

  3. 43.

    Meine volle Zustimmung. Ein klarer Weg. Gilt für Alle. Würde Alle schützen. Und weiter Diskussionen wäre nicht nötig.
    Wer etwas nimmt- nimmt dann ein Taxi.

  4. 41.

    "Wie kommen Sie zu dieser absurden Schlussfolgerung?"

    Dicht bis obenhin. Und das schon vor dem 1. April.

  5. 40.

    Wie finde ich raus welchen wert ich habe bevor ich Auto fahre ?
    Grüße

  6. 39.

    Netter Versuch des Identitätdiebstahl. Die Aussage stammt nicht vom ursprünglichen bbler. Ich, als ursprünglicher bbler, bleibe bei meiner ursprünglichen Aussage, Null Promille egal wie lange Cannabis nachweisbar ist.

  7. 38.

    Zitat: "Bis dahin dürfen die bekifften Fahrzeugführer erstmal ungestraft Unfälle bauen und Menschenleben auslöschen. Und das heißt dann Rechtsstaatlichkeit."

    Wie kommen Sie zu dieser absurden Schlussfolgerung? Bis eine neue Regelung gefunden ist, gilt das aktuelle Gesetz. Und das besagt, dass selbst sehr geringe Mengen festgestellten THC im Blut im Straßenverkehr untersagt sind - anders als es bei Alkohol der Fall ist. Man darf sich also ordentlich zuschütten und dann gemäß der Alkoholabbau Formel die Fahrt antreten, aber 2-3 Tage zuvor keinen gekifft haben. Das ist der aktuell unzureichende Stand der Rechtsstaatlichkeit.

  8. 37.

    Es braucht keine Arbeitsgruppe für eine Empfehlung, wieviel so Dinger ich während der Autofahrt so rauche!

    Bei den frei verkäuflichen Beruhigungsmitteln, die sich jeder Mensch in X-beliebiger Menge in den Rachen werfen kann, dazu noch aufgrund in ARD und ZDF aggressiv beworbene Nasensprays, Abführmittel, Scheidentrockenheitsbekämpfungssalben usw usw. - und der daraus resultierenden Nebenwirkungen für verstopfte Nasen, die bei Scheidentrockenheit nicht korrekt abführen, benötigen für Fahrende*innen:den im Straßenverkehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine besondere Arbeitsgruppe, die jetzt festlegt, wieviel Stoff Einer in der Birne haben darf oder muss.

    Bei der derzeitigen Diskussion empfehle ich: Zieht Euch den Stoff rein, sonst haltet ihr das nicht mehr aus. Grüße an Lauterbach: Der Schwarzmarkt wird boomen, noch besser als zuvor.

  9. 36.

    Sehe ich genauso. Das Gute von Karlchens Cannabisgesetz ist die umfassendere Aufklärung, vor allem, was die Jugendlichen betrifft.

  10. 35.

    Ich werde am 27. April 74 und war jahrelang auf der Droge Cannabis. Die Festlegung von Grenzwerten ist nie so wirklich "gerecht". Was die vorgestellten Grenzwerte betrifft, da tappe ich auch im Dunkeln. Ich nehme an, dass ich oft weit über dem Grenzwert mein Taxi an den Wochenenden bewegt habe....

  11. 34.

    FranzundCurly zu ihrer Information ist der aktuelle Grenzwert viel restriktiver und schließt einen Konsum und das führen eines KFZ quasi über Wochen aus... somit wird mit der Anhebung nur verhindert das Menschen die Konsum und fahren trennen können ihren Führerschein verlieren... und in meinen Augen sind 3,5ng als 0,3promill (quasi-nüchtern) vergleich noch immer zu gering, wenn es synchron keine 0,5promillgrenze adaptive gibt...

  12. 33.

    Erst das Gesetz beschlißen und dann darüber nachdenken was man eigentlich noch alles hätte machen müssen. Typisch für die derzeitige Regierung, denn es ist nicht das einzige Gesetz welches mit heßer Nadel gestrickt wurde.

  13. 31.

    Mich würde mal interessieren, was die Versicherer zu dieser Thematik sagen. Entsprechende Anpassungen der Versicherungsbedingungen wird es sicher bald geben.

  14. 30.

    "...Zur Einführung des von der Expertenarbeitsgruppe empfohlenen Grenzwertes ist laut der Gesetzesbegründung aber eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch den Gesetzgeber erforderlich..."

    Jepp, bis dahin darf getrost mit bis zu 0,5 Promille und obendrein bekifft Auto gefahren werden.
    Wie lange so eine Gesetzesänderung dauert, kann man sich ja denken...bei der Sachkompetenz unserer Regierenden.
    Mahnungen von Fachleuten wurden dazu ja im Vorfeld ignoriert.

  15. 29.

    Und da haben wir schon ein Problem, über das die Entscheider mal vorher hätten nachdenken sollen. Ausbaden muss es wieder die Polizei, die die Verkehrskontrollen durchführt. Die Legalisierung erhöht nur den bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum angeblichen, erwarteten Nutzen steht - dem Ziel, den Schwarzmarkt auszutrocknen.
    Es wird noch mehr Probleme geben und Fragen aufwerfen, da bin ich mir sicher.

  16. 28.

    Ich habe bis heute (bin 62 Jahre alt) keinerlei dieser illegalen Rauschmittel konsumiert. Daher meine Frage: was bedeutet denn dieser Grenzwert im Blut? Wieviel muss ich denn Kiffen um das zu erreichen? Und wie kann ich selber feststellen das ich noch fahrtüchtig bin? Bin übrigens nur Radfahrerin. Gilt dann hier auch der Grenzwert. Ich glaube ich werde tatsächlich bei all den Gesetzen hier im Land den Rest meines Lebens im Rauschzustand verbringen. Hält man ohne ja nicht mehr lange aus …

  17. 27.

    Endlich ... also kann ich mal am Wochenende einen "Spezial" Keks naschen und brauche nun nicht Angst um den Lappen zu haben, wenn ich 2-3 Tage später Auto fahre ...

    Darüber habe ich länger nachgedacht und es ist absolut richtig und wichtig, dass das geklärt wird, bzw. Grenzen eingeführt werden ... ansonsten lässt man Millionen von Autofahrern, die mal konsumieren im Ungewissen..

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