Amtsgericht Tiergarten - Klima-Aktivisten wegen Farbattacke auf Brandenburger Tor zu Freizeitarbeit verurteilt

Di 09.07.24 | 18:24 Uhr
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Archivbild: 18.09.2023 ,Beginn der Reinigungsarbeiten nach dem Farbanschlag von Letzte Generation auf das Brandenburger Tor.(Quelle: picture alliance/Metodi Popow)
Audio: rbb24 Inforadio | 09.07.2024 | Nachrichten | Bild: picture alliance/Metodi Popow

Mitglieder der "Letzten Generation" hatten im vergangenen September das Brandenburger Tor mit Farbe besprüht und einen erheblichen Schaden verursacht. Zwei 19-jährige Aktivisten müssen nun Freizeitarbeit leisten.

Wegen einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin sind zwei junge Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu 200 beziehungsweise 180 Stunden Freizeitarbeit verurteilt worden. Freizeitarbeit kann etwa in sozialen Einrichtungen oder bei Umweltschutzprojekten abgeleistet werden.

Damit blieb das Amtsgericht Tiergarten unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 200 und 220 Stunden, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert. Straftaten seien nicht hinzunehmen, hieß es im Urteil. Es gebe andere Mittel des Protestes.

 

Drei Aktivisten im April zu Bewährungsstrafen verurteilt

Die beiden heute 21-jährigen Männer hatten gemeinsam mit weiteren Klimaaktivisten am 17. September 2023 mittels präparierter Wasserlöscher gelbe und orange Farbe auf das Brandenburger Tor gesprüht, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen. Da sie zur Tatzeit heranwachsend waren, wurde vor dem Jugendgericht verhandelt.

Bereits im April waren drei Teilnehmer an der Aktion schuldig gesprochen worden. Die 22-jährige Frau und die zwei Männer im Alter von 28 und 64 Jahren wurden vom Amtsgericht Tiergarten zu jeweils acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Gesamtschaden beträgt 115.000 Euro

Laut Anklage sind nach der Farbattacke zunächst etwa 55.000 Euro Reinigungskosten entstanden. Der geschätzte Gesamtschaden soll bei 115.000 Euro liegen. Die beiden Angeklagten hatten erklärt, es sei nicht Absicht gewesen, einen dauerhaften Schaden am Brandenburger Tor zu verursachen. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

Sendung: rbb24 Inforadio, 9.7.2024, 19:30 Uhr

75 Kommentare

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  1. 75.

    Sie kennen offenbar den Unterschied zwischen Strafe und Schadensersatz nicht. Die Strafe aus dem Strafverfahren ist nicht dazu da, den finanziellen Schaden auszugleichen. Sondern um die Täter für die Tat zu bestrafen. Den finanziellen Schadensausgleich kann der Geschädigte zivilrechtlich in einem eigenen Verfahren einfordern. Das kommt zu der Strafe dann noch hinzu.

  2. 74.

    Ich habe mit keinem Wort erwähnt, daß ich das ok finde was Sie gemacht haben oder das gefällte Urteil ok finde.Das ist Sachbeschädigung und Umweltverschmutzung.Das ist Steuergeldverschwendung und da entsteht ein Schaden auf Dauer. Meiner Meinung nach müssten sogar die zur Verantwortung gezogen werden, die die LG finanziell unterstützt haben. Das Klima bzw.die Umwelt muß geschützt werden, die Frage ist mit was für Mitteln.

  3. 73.

    Wollen Sie die Leute verladen? Haben Sie annähernd eine Ahnung, wer so alles in der prallen Hitze arbeiten muss? Nö, lieber die Klimakleber in Schutz nehmen.

  4. 72.

    Um den Schaden gings doch gestern gar nicht, das war aber auch von Anfang an klar. Es ging nur um die Strafe für die gemeinschädliche Sachbeschädigung. Für den Schadensersatz haben die Verursacher doch schon Rechnungen bekommen. Und da wirds irgendwann sicherlich auch noch einen Zivilprozess geben.
    Also man kann dem Richter viel vorwerfen. DAS aber sicher nicht.

  5. 70.

    Also ein Schaden von 115.000€ gegenübergestellt einer 200 beziehungsweise 180 Stunden Freizeitarbeit sieht kaum einer als normal an. Das merken hier schlicht viele an.

  6. 69.

    Ich glaube die hatten sich wohl verschrieben,es sollte Freiheitsstrafe heißen und nicht Freizeitarbeit.
    Unglaub!!!

  7. 68.

    Genau,deren Auslegung. Kuscheljustiz! Wenigstens den angerichteten finanziellen Schaden hätten die Verursacher tragen müssen.

  8. 67.

    Aber nicht in voller Höhe, da man ein Teil der Schäden selbst zu verantworten hat. Da waren Dillettanten am Werk.

  9. 66.

    Da Sie das Volk mit Sicherheit nicht befragt haben, sind Ihre angenommenen 80% nicht mehr als Ihr Glaube. Sie können glauben was Sie wollen, dennoch ist es ein Fakt, dass Sie NICHT das Volk sind.

    Manche Kommentare triefen hier nur so vor Rachegedanken. Dafür ist das Strafgesetzbuch aber nicht da. Es gibt so manches Strafmaß, dass der normale Bürger als zu gering ansieht, dennoch fußt es auf Gesetzen und deren Auslegung.

  10. 65.

    „da es schon jetzt klimabedingt Tote und Verletzte gibt.“
    Dann arbeiten Sie doch bitte mit... an Dingen die das Klima beeinflussen. Ich bin gespannt was Sie machen....!

  11. 64.

    Na fragen sie mal das Volk.......sie würden sich die Augen reiben. Ich denke mehr als 80 Prozent lehnen dieses Urteil ab.

  12. 63.

    Es steht dem Land Berlin frei, Schadensersatz für die 115000 €, die das Land Berlin für die Beseitigung der Schmierereien aufwenden musste, geltend zu machen.

  13. 62.

    Omg, es ist und bleibt Sachbeschädigung und die Gelder fehlen jetzt woanders und ich habe nix gegen Klimaschutz und das auf Missstände aufmerksam gemacht wird. Sie wussten ganz genau was Sie da machen. Der Schaden wird für den Steuerzahler entstehen und das Dauerhaft und die Unterstützer die das Ganze per Geld unterstütz haben müsste man ebenfalls zur Rechenschaft ziehen.

  14. 61.

    Gibt es leider nicht mehr müsste es heißen. Standgerichte und Sofortverurteilung schrecken ab.

  15. 60.

    Soso, "zu Freizeitarbeit verurteilt".
    Ist das nicht etwas zu hart, möglicherweise traumatisierend?
    Eine freundliche Ermahnung hätte doch auch gereicht.
    Und zur Belohnung eine Bratwurst. Damit hat mein bei der letzten Generalimpfung gute Erfahrungen bzgl. der Motivation gemacht.

  16. 59.
    Antwort auf [Silvio Görner] vom 10.07.2024 um 07:44

    Sie verstehen immer noch nüscht!

  17. 58.

    Gute Strafe .
    Würde mich freuen ,wenn es mehr davon geben würde.
    Ich denke da vor allem an Verkehrsverstößen aller Art und aller Teilnehmer.

  18. 57.

    Und dann haben sie immer noch viel Zeit, sich in der Kommentarfunktion zu fast jedem Thema auszubreiten.

  19. 56.

    Die meisten treten gar nicht zur Arbeit an.

  20. 55.

    Hier wird über die strafrechtlichen Folgen für die nach Jugendrecht verurteilten Täter berichtet. Ein Ersatz der Reinigungskosten ist aber zivilrechtlich einzuklagen.

  21. 54.

    Was nützt ein Mahnmal, was von über 90 % nicht in seiner Intention verstanden wird?
    Mir kommt das analog so vor, wie einschlägige Gruppen ihre Parolen auf Englisch schreiben, um sich gegen die Spießer da draußen abzugrenzen und sich dann die Augen reiben, wenn das zwar irgendwie übersetzt wird, aber doch nicht eingängig ist.

    Um was geht es? Um Selfies in der eigenen, abgeschotteten Gruppe? Um Sensibilisierung?

  22. 53.

    Zahlen jetzt die Richter die Reinigungskosten???

  23. 52.
    Antwort auf [Silvio Görner] vom 10.07.2024 um 07:44

    Manchem Bürger ist entgangen, dass hier das Jugendstrafrecht angewendet worden ist. Standgerichte, die aus dem Wutbauch heraus urteilen, gibt es nicht mehr,

  24. 51.
    Antwort auf [Silvio Görner] vom 10.07.2024 um 07:44

    Schon mal davon gehört, dass Richter und Richterinnen unabhängig sind? Egal ob sie braunblau oder Sarah wählen, die Rechtsprechung wird das nicht ändern.

  25. 50.

    Auch der bildungsstand(Abitur o.a.) wird berücksichtigt. Geistige Reif3 und Bildung zusammen. Wissen kann man si / aneignen, Geist hAt man.

  26. 49.

    Hoffentlich überarbeiten sie sich nicht.

  27. 48.

    Die Farbe auf dem BT war nützlich als Mahnmal für den Klimaschutz. Auch touristisch ist das eine Aufwertung. Ich sah zwei junge Leute, die wegen der Reinigung kein Selfie vom orangen Tor machen konnten. Der eigentliche Schaden ist durch die unsinnige Reinigung entstanden. Eine unkonventionelle Sicht, zugegeben, aber die Debatte ohne eine Abwägung zum Klimaschutz zu führen, ist falsch, da es schon jetzt klimabedingt Tote und Verletzte gibt.

  28. 47.

    Also heißt es der Steuerzahler zahlt wieder die Reinigung?
    Wieso haben diese nicht die Kosten in Rechnung gestellt bekommen?

  29. 45.

    „Ein normaler Arbeitsmonat, wie abschreckend. Das machen die nie wieder...“

    Das ist kein Spaß.

    Das ist bitterer Ernst.

    Für diese Personen ist das (regelmäßige, weisungsgebundene Arbeit) die Hölle!

  30. 44.

    Lächerlich dieses Urteil. Verstehe unsere Richter und Staatsanwälte nicht für solche harmlosen Urteile. Dieses Urteil hält doch keinen davon ab sowas wieder zu tun. Solche Strafen kann man im Kauf nehmen denken sich bestimmt viele.

  31. 42.

    Der zivilrechtliche Schadenersatz hat nichts mit der strafrechtlichen Verurteilung zu tun!

  32. 41.

    Emil:
    "Dieses Urteil ist so lächerlich,wie mittlerweile die deutsche Justiz.
    Es ist ein Urteil NICHT im Namen des Volkes."

    Merken Sie sich eines: SIE sind nicht das Volk!

  33. 40.

    220 Stunden? Ich seh schon voraus: „Heute konnte ich nicht kommen, weil die Katze krank ist. Sie hat geweint.“

  34. 39.

    Das Urteil ist nicht unbedingt verfehlt. Die Stunden müssen innerhalb einer bestimmten Zeit geleistet werden. Auf dem zivilrechtlichen Weg werden die Verurteilten mit Sicherheit danach noch belangt werden. Durch die strafrechtliche Verurteilung dürfte die Forderung in einem Zivilprozess dann als Forderung aus nerlaubte Handlung eingestuft werden. Die kriegt man dann auch nicht per Insolvenz los. Wer da keine reichen Eltern hat, zahlt schon noch viele, viele Jahre ab.

  35. 38.

    Autofahrer spülen durch KFZ- und Mineralölsteuer jährlich über 60 Milliarden in die öffentlichen Kassen. Nur ein Viertel davon wird in die Verkehrsinfrastruktur reinvestiert. Der Rest versickert irgendwie.
    Jetzt noch eine extra Abgabe?
    Eher sollte man das Festkleben auf Straßen besteuern.

  36. 37.

    Hier muß man zwischen Zivil- und Strafrecht unterscheiden. Das gegenständliche Urteil ist die Strafe für die Straftat.
    Schadensersatz muss zivilrechtlich durchgesetzt werden.

  37. 36.

    Autofahrer zahlen für ihr Fahrzeug und die Benutzung Steuern, aber das können Radfahrer schon mal vergessen…Und Straftaten so lächerlich zu bewerten treibt Leute in die falschen Hände. Genau wie sie mit ihrem Verständnis vom Protest.

  38. 34.

    Und wer trägt jetzt die Reinigungskosten? Ich hoffe, die Rechnung ging an die Schmierfinken.

  39. 33.

    200 Stunden a. 15,00 € = 3000,00 € sind viel zu wenig !!!

  40. 32.

    Dieses Urteil ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
    Ein immenser Schaden ist entstanden.
    Und da kommt so ein Urteil.
    Vor allen der letzte Satz im Beitrag " es wäre nie ihre Absicht gewesen..." ist so etwas Von unglaubwürdig.


  41. 31.

    In einer Demokratie sollte man niemanden für eine Straftat danken!

  42. 30.

    Das nenne ich mal ein krasses Fehlurteil, normalerweise müssten die zu mindestens jeweils 50000 € schadenersatz verklagt werden und nicht zu solch lächerlicher Arbeit.
    Vergleiche dazu dass Urteil gegen eine Polizistin die 8000 € dafür bezahlen muss zwei nicht ganz politisch korrekte Sätze gesagt zu haben.
    Wahnsinn, clownsland.

  43. 29.

    Ich denke, wir sollten jedem friedlichen Klimaaktivisten danken! Wenn er sich nur an Strassen festklebt und Bauwerke bunt macht. Übrigens, der Berliner Dom, die Marienkirche und viele, (echt viele) andere Gebäude in vielen anderen Städten waren mal hellbeige, sand-/kalksteinfarbend. Das sind diese nun nicht mehr, größtenteils vom Autoverkehr. Wie wäre es mit einer extra Steuer für Autobesitzer für die regelmäßige Reinigung dieser Gebäude?
    igg wäre dafür!

  44. 27.

    Das „Urteil“ ist an Unglaublichkeit kaum zu übertreffen.

  45. 26.

    Als Umweltaktivist Stunden in einem Umweltprojekt abarbeiten... Jackpot

    Wie wäre es mit 200 Stunden am Bahnhof Graffiti schrubben...

  46. 25.

    Ja, das ist schon richtig, wasSie hier schreiben. Nur fürchte ich, haben sich die beiden 'auch ein bisschen doof gestellt'.... da wird dann eine völlig abgedrehte, aber bewusstseinstrübende Einschätzung gefunden (was immer zu gehen scheint: schwere Kindheit, gravierendes Ereignis in der Beziehung mit Eltern/Lehrern und was es da so gibt! Das hat man dann nicht verarbeitet und so weiter und so fort. Ja, die Rechtsprechung ist schon manches Mal eine schwere Kost. Leider musste das schöne Baudenkmal von Langhans dran glauben.
    ----
    Wie man ja sebst schon durchgemacht hat, die Befindlichkeiten der Täter stehen höher 'im Kurs' als die des/derOpfer. Wird sehr oft zitiert und ich kann es aus eigener Erfahrung bestätigen. Näheres bitte nicht hinterfragen!!!

  47. 24.

    Emil Berlin Dienstag, 09.07.2024 | 20:06 Uhr
    "Dieses Urteil ist so lächerlich,wie mittlerweile die deutsche Justiz.
    Es ist ein Urteil NICHT im Namen des Volkes."

    Ihr Irrtum besteht darin zu glauben und zu verbreiten Sie verträten "Das Volk"
    Tun Sie nicht.

    Sie sind nur ein eher rechtsautoritär empfindender Gefühls-Mensch, der gerne Protestierende härter verurteilt sieht,
    als die Verantwortlichen menschengemachter Politik, die menschengemachte Gesetze und Verträge in Sachen Klima nicht einhalten. Und damit viel grösseren Schaden mit viel grösserer Langzeitwirkung für die Gesellschaft verursachen.
    Klar das die Widerstand gegen diese selbstverständliche Regierungspraxis verurteilen.

    Aber dann weiss man ja wo Sie stehen. Ist doch auch gut zu wissen. Mit Ihnen ist nicht zu rechnen. In Sachen Zukunft für nachkommende Generationen.
    Schade das. Aber nützt ja auch nichts, wenn Sie nicht ehrlich dabei sind.

  48. 22.

    Glücklicherweise entscheidet ein Gericht nicht auf der Basis Ihres „Volksempfindens“, sondern auf der Basis von Gesetzen.

  49. 21.

    Ich glaube viele haben von unserem Rechtssystem keine Ahnung. Das Urteil ist die Abarbeitung des Strafrechtlichen Teils und der zivilrechtliche kommt noch. Hier geht es das der geschädigte also das Land Berlin den Schaden versucht bei den Verurteilten einzutreiben. Da gibt es natürlich nichts zu holen, die Hoffnung besteht aber das jemand anderes dafür eintritt und übrigens wirkt sich eine Wiedergutmachung im Strafprozess strafmildernd aus.

    Also wenn ich also jemand den Spiegel abtrete, begehe ich eine Sachbeschädigung. Bin ich geständig und mache den Schaden wieder gut wirkt sich das Strafmildern aus. Da ich noch nicht in Erscheinung getreten bin, würde das Verfahren vermutlich eingestellt. Der Rechtsfrieden ist ja bereits wieder hergestellt, weil ich für den Schaden eingetreten bin.

  50. 20.

    „Die beiden Angeklagten hatten erklärt, es sei nicht Absicht gewesen, einen dauerhaften Schaden am Brandenburger Tor zu verursachen.“

    Widerspricht das nicht der ureigenen Sicht über den Zweck des Protestes? Muss es demnach nicht immer härter und weitreichender sein- man will schließlich Aufmerksamkeit für das Thema und eigentlich locken die ganzen „konventionellen“ Methoden schon lange niemandem mehr hinterm Ofen hervor. Nicht war? Da muss was Frisches her!

    Ich denke man hat es mindestens billigend in Kauf genommen. Damit rechnen musste man zumindest.

  51. 19.

    Wenn ich solche Urteile lese,geht mir das Vertrauen in unsere Rechtssprechung verloren.

  52. 16.

    Dieses Urteil ist so lächerlich,wie mittlerweile die deutsche Justiz.
    Es ist ein Urteil NICHT im Namen des Volkes.

  53. 14.

    115.000 / 380? Oder wie? Ist nur fair ...

  54. 13.

    Treibt nun der Senat von Berlin den verursachten Schaden in Höhe von 115000 € zivilrechtlich ein?

  55. 11.

    Das Urteil, Freizeitstrafen zu verhängen, um einen Teil des verursachten Schadens abzuarbeiten, geht in die richtige Richtung. Die Ausführung sollte jedoch zeitnah begonnen und entsprechend kontrolliert werden, sonst macht die Strafe keinen Sinn. Die Freizeit zur Wiedergutmachung opfern zu müssen, schreckt den Einen oder Anderen zukünftig vielleicht ab, Denkmäler, Allgemeingut etc. sinnlos zu beschmieren. Das Ziel der Übeltäter mag ja lobenswert sein, ihr Weg jedoch war falsch.

  56. 10.

    Ich hätte es gut gefunden, sie wären dazu verurteilt worden, das ganze Tor orange zu streichen. Das olle Ding sah viel besser aus als vorher.

  57. 9.

    Wenn ich Zeit habe, bedauere ich Dich. Man kann auch eine Berufung wechseln, es ist nie zu spät.... Und was den Sozialdienstler betrifft: zu wenig Stunden.... Und wenn mit der Zahnbürste (@Heidekind), dann mit einer, die nur noch zwei Borsten hat.

  58. 8.

    Da haben Sie aber was gesagt... der Normalo bekommt das wahrhaftig sehr nachhaltig zu spüren. Diese hier müssen noch viel lernen dazu. Wenn sie es denn wollen. Aber, wir wollen optimistisch sein...

  59. 7.

    Wohnung sollte für niemanden ein Problem werden. Das Vorstrafenregister ihres Nachbarn geht sie nichts an. Hohl mal vom Meinungsbild mancher Menschen nicht weiter aus. Würde zu sehr am Thema vorbeigehen. Aber andere geht's ansonsten nix an. Ne und Ruhe bitte geht mich ja nix an.

  60. 6.

    200 Stunden Freizeitarbeit - ok. Zahnbürste raus, mitputzen, wer länger macht ist schneller fertig - geht doch. Mal ehrlich - die Ziele sind vertretbar - der gewählte Weg unterste Schublade.

  61. 5.

    Das arbeite ich als Erzieherin in einem halben Monat und kümmer mich noch zusätzlich um meine 2 Kinder.

  62. 4.

    Dass die volljährigen Aktivisten nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, finde ich diesmal richtig. Denn dass sie, was die geistige Reife betrifft, noch enorm aufzuholen haben, beweist ihre infantile Tat.

  63. 3.

    Wir schwierig für die wenn es um Wohnung, Job, Bankkredite oder gewisse Auslandsreisen geht und ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird. Auch das ist zum Glück NACHHALTIG über sehr lange Zeit.

  64. 2.

    ich wäre da auch eher bei 1000 Stunden, aber 220 Std. Arbeit sind da schonmal 100 mal abschreckender als 8 monate auf Bewährung oder sowas. Geld scheint ja wohl keines vorhanden zu sein... ich sags mal so: Das Urteil geht zumindest mal in die richtige Richtung !

  65. 1.

    "220 Stunden"

    Ein normaler Arbeitsmonat, wie abschreckend. Das machen die nie wieder...

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