Erschossene Lehrerin - Angeklagte im A9-Prozess wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Fr 20.09.24 | 13:34 Uhr
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Archivbild:Einer der beiden Angeklagten (l) sitzt vor Beginn der Hauptverhandlung im Gerichtssaal 8 des Potsdamer Landgerichts neben seinem Anwalt am 15.01.2024.(Quelle:picture alliance/dpa/S.Stache)
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Im Prozess um die erschossene Lehrerin auf der A9 hat das Landgericht Potsdam ein Urteil gesprochen. Beide Angeklagte wurden wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Beim Ex-Partner wurde zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

  • Im A9-Prozess hat das Landgericht Potsdam das Urteil verkündet
  • Beide Angeklagten wurden wegen Mordes verurteilt
  • Beim Ex-Partner der getöteten Carolin G. wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt
  • Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig

Die beiden Angeklagten im A9-Prozess sind wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das erklärte der Vorsitzende Richter im Landgericht Potsdam am Freitag. Beim Hauptangeklagten, dem Ex-Partner der erschossenen Lehrerin, hat das Gericht außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet, dass er kaum Aussicht darauf hat, schon nach 15 Jahren aus der Haft entlassen zu werden. Den zwei Männern wird zudem die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit dem Urteilsspruch ist das Gericht weitestgehend dem Antrag von Staatsanwältin Maria Stiller gefolgt. Sie sah gleich drei Mordmerkmale erfüllt: Heimtücke, weil der Schütze die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau ausgenutzt habe, niedrige Beweggründe und Habgier: Denn das Opfer, die 40-jährige Carolin G., hatte Ersparnisse, der Sohn ist Alleinerbe.

Kaltblütiger Auftragsmord auf der Autobahn

Am 10. Mai war die Ex-Frau des Hauptangeklagten, Carolin G., erschossen am Steuer ihres Autos auf dem Standstreifen der A 9 zwischen Brück und Beelitz (Potsdam-Mittelmark) gefunden worden. Verurteilt wurden nun ihr ehemaliger Lebensgefährte Björn R. und dessen früherer Schulkamerad Benjamin K..

Das Gericht begründete den Unterschied im Strafmaß darin, dass der Ex-Partner der geistige Urheber der Tat gewesen sei. Er sei letztlich derjenige, der im Sorgerechtsstreit vom Tod der Frau profitiert habe. "Es gab eine Vielzahl von unmissverständlichen Drohungen", führte der Richter in der Urteilsbegründung aus. Sein ehemaliger Schulfreund sei lediglich die ausführende Hand gewesen, der die Tat aus falsch verstandener Freundschaft begangen habe. Die Einlassungen der beiden seien an den entscheidenden Stellen nicht glaubhaft gewesen, betonte der Richter.

Archivbild:Polizisten sichern einen Tatort ab am 11.05.2023.(Quelle:picture alliance/dpa-Zentralbild/C.Dettlaff)

Komplizierte Beweisaufnahme

In dem Indizienprozess hatte das Gericht an mehr als 35 Prozesstagen über 180 Zeugen vernommen. Bis zur Urteilsverkündung fehlte die Tatwaffe. Außerdem gibt es keine DNA-Spuren des mutmaßlichen Schützen am Auto oder am Opfer. Auch hat keiner von beiden ein Geständnis abgelegt. Björn R. ließ, als sich der Prozess gen Ende neigte, seinen Verteidiger Axel Weimann eine Erklärung verlesen. Darin bezichtigte Björn R. den anderen Angeklagten: Dieser habe die Tat aus eigenem Antrieb begangen. Weil er Carolin G. für eine schlechte Mutter gehalten habe. Er, der Kindsvater, habe nichts damit zu tun.

Benjamin K. indes bestreitet, der Schütze gewesen zu sein. Er sei dazu auch gesundheitlich nicht in der Lage. Wegen seiner Krankheiten könne er weder lange sitzen noch schnell laufen.

Die Verteidiger beider Männer hatten auf Freispruch plädiert. Die vorgelegten Beweise und Zeugenaussagen reichen aus ihrer Sicht nicht für eine Verurteilung aus. Zum Schluss des Verhandlungstages ergriffen auch die Angeklagten das Wort und bestritten die Tat.

Sendung: rbb24 Inforadio, 20.09.2024, 12:40 Uhr

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