Teilweise Legalisierung von Cannabis - Berliner Polizei stattet Außendienst mit 800 Waagen für Cannabis-Kontrollen aus

Fr 20.09.24 | 15:28 Uhr
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Symbolbild: Ein Polizist winkt im Stadtteil Neukölln ein Fahrzeug aus dem Verkehr. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Bild: dpa/Paul Zinken

Damit Berliner Polizistinnen und Polizisten die Einhaltung des Cannabis-Konsum-Gesetzes besser kontrollieren können, hat die Berliner Polizei 800 Waagen beschafft, die demnächst im Außendienst eingesetzt würden. Das teilte die Behörde auf eine Anfrage von rbb|24 mit.

Arbeitsabläufe und Bußgeldkatalog noch nicht festgelegt

Die Berliner Polizei verfolgt Ordnungswidrigkeiten, die sich aus dem Cannabis-Konsum-Gesetz ergeben, derzeit nicht weiter.

Da in Berlin die Zuständigkeit der Ordnungsbehörden für Ordnungswidrigkeiten seit der Cannabis-Legalisierung im Frühjahr noch nicht festgelegt seien, ist die Polizei zwar zwischenzeitig zuständig. Sie müsse die Verfahren aber ruhen lassen, teilte die Berhörde mit. Weder seien Arbeitsabläufe noch ein Bußgeldkatalog festgelegt. Deshalb könne etwa bei Verstößen gegen die Konsumverbote, die den Jugend- und Gesundheitsschutz betreffen, nicht weiter vorgegangen werden.

Ob sich die Cannabis-Legalisierung bisher auf den Straßenverkehr auswirkt, kann die Polizei auf rbb-Anfrage nicht beantworten. Zwar wurden vom 1. April bis 21. August 203 Bußgeldverfahren wegen Autofahrens unter THC-Einfluss eingeleitet, Vergleichswerte für denselben Zeitraum aus der Vergangenheit gebe es aber wegen datenschutzbedingten Löschfristen nicht. Auch zum THC-Konsum von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrern könne die Polizei keine Angaben machen.

Von Dienstag bis einschließlich Donnerstag kontrollierte die Berliner Polizei verstärkt mit dem Schwerpunkt "Drogenerkennung im Straßenverkehr". Bei der Kontrolle von 812 Fahrzeugen ordneten Polizisten in 43 Fällen Blutentnahmen an "wegen des Einfluss von Betäubungsmitteln".

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3 Kommentare

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  1. 3.

    Das was sie hier leider immer noch als Rauschgift bezeichnen verschreibt mir mein Hausarzt und wird von der Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt! Überdenken sie ihre Wortwahl.

  2. 1.

    Das da immer noch die Rede von Betäubungsmittel ist bei Cannabis. Mein Gott,es steht nicht mehr im Betäubungsmittelgesetzt,schnallt das mal endlich.Ihr Redet bei Leuten die unter Alkohol einfluss stehen,ja auch nicht vom Rauschgift obwohl die Bezeichnung im dem Falle richtig wäre...

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