Landgericht Berlin - Wohnungsbaugesellschaft muss Mieter im Rollstuhl mit 11.000 Euro entschädigen

Fr 11.10.24 | 13:11 Uhr
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Symbolbild:Ein Mann im Rollstuhl fährt auf der Straße.(Quelle:imago images/J.C.Ichiro)
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Audio: rbb24 Radio Fritz | 11.10.2024 | Nachrichten | Bild: imago images/J.C.Ichiro

Eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft muss einem behinderten Mieter 11.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen. Die Entschädigung stehe dem im Rollstuhl sitzenden Mieter zu, weil die Gesellschaft den Anbau einer Rampe am Haus mehr als zwei Jahre lang abgelehnt habe, teilte die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte am Freitag mit.

Gesellschaft zum Bau der Rampe verpflichtet

Das Landgericht habe die Höhe der Entschädigung mit den schwerwiegenden Folgen für den betroffenen Mieter und mit dem Verhalten der Vermieterin begründet. Der Kläger sei zum Verlassen des Wohnhauses auf Hilfe angewiesen gewesen, weil er die sechs Treppenstufen zum Eingang nicht eigenständig habe überwinden können, erklärte das Gericht. Er sei dadurch in seiner Bewegungs- und Handlungsfreiheit stark eingeschränkt gewesen. Dennoch habe die Wohnungsbaugesellschaft zwei Jahre lang "hartnäckig die Zustimmung zum Bau der Rampe aus pauschalen Gründen" abgelehnt, die "nicht ansatzweise zu überzeugen vermochten". Dadurch habe sie den Mieter "durch Unterlassen unmittelbar benachteiligt".

Im Vergleich zu anderen Mietern ohne körperliche Behinderung sei dem Kläger der Zugang zur Wohnung rechtswidrig versagt worden, betonte das Gericht. Grundlage für die Gerichtsentscheidung sei das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. In einem weiteren Verfahren in der Angelegenheit hat das Landgericht Berlin den Angaben zufolge die Vermieterin inzwischen zudem verpflichtet, dem Anbau einer Rampe zuzustimmen.

Sendung: Radio Fritz, 11.10.2024, 13:00 Uhr

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30 Kommentare

  1. 30.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Rollstuhlrampen zählen zu Hilfsmitteln und werden entweder von der Krankenkasse ( wenn es mobile sind) oder von der Pflegekasse ( wenn fest verbaut weil dauerhaft nötig) bezahlt. Das ist auch bei Badumbauten im Pflegefall so. Also nicht vom Vermieter. Aber vielleicht werden Sie ja mal etwas immobil im Leben und wären schon bei Rollator froh, einigermaßen unfallfrei ins Haus zu kommen. Vor allem, wann Sie möchten und nicht wenn Hilfspersonal da ist und Zeit für Sie hat.

  2. 29.

    An nörgelnde Gemeinde, Berlin gibt viele Möglichkeiten im Rollstuhl zu landen und es passiert schneller als man denkt. Dazu ist es sinnvoll, dass Rampen zum allgemeinen Stadtbild gehören, da sie auch von der Allgemeinheit genutzt werden können. Ich denke da auch an Radfahrer, Leute mit Kinderwagen und Rollatoren u. ä., desweiteren ist es auch bei Umzügen sehr hilfreich.

  3. 28.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Bevor Sie hier mit Ihrem vor Ignoranz und Arroganz eines (oder Einer??) Gesunden strotzenden Kommentar die Öffentlichkeit "beglücken", wäre ein Kurs in Orthographie und Grammatik empfehlenswert! Sollten Sie je auf fremde Hilfe angewiesen sein, drehen Ihnen hoffentlich potentiell zur Hilfe Fähige den Rücken zu! Ich könnte ko***

  4. 27.

    Die Kommentare sind erschreckend. Eine behinderte Person soll gefälligst umziehen? Was denkt Ihr Euch?
    Keiner bezahlt da etwas mit und welche genaue Erkrankung jemand hat, geht Euch auch nichts an.

  5. 26.

    Hallo lieber RBB, warum wird nicht der Name der Wohnungsgesellschaft genannt? Oder das Aktenzeichen, wegen Quelle und Transparenz. Danke!

  6. 25.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Eine Rollstuhlrampe ist für Sie also ein „kack“?
    Wegen eines Mieters? Mit dieser Formulierung tritt ihr egoistisches menschenverachtendes Weltbild zutage, pfui Teufel, Gott sei Dank wohne ich nicht mit Ihnen in einer Mietergemeinschaft. Wir leben in einer Stadt, in einem Mietshaus, wir sind Nachbarn, wir sind Menschen und achten auf einander, das ist mein Lebenskompass!

  7. 23.

    Ich bin nicht Gehbehindert, habe aber einen hohen Schwehrbehindertengrad. Auf diesen beziehend habe ich die Gewobag WB, die Wohnbaugesellschaft in der ich gefangen bin, gebeten mir die leerstehende Wohnungen ein Stockwerk unter mir zu geben. Die Wohnung war noch nicht freigegeben, ich wusste von dem Nachbar das dieser auszieht und gekündigt hat. Die Antwort der Gewobag WG war ein maximales Desinteresse, das man nicht bereit stünde mir diese Wohnung zu geben. Ich habe keine Mietschulden oder anderes mir zur Last fallen lassen, was eine derartige Interessen- und Rücksichtslosigkeit erklärt.

  8. 22.

    Manche Menschen sind körperlich eingeschränkt, andere tragen ihre Behinderung zwischen den Ohren mit sich. Da hilft kein Gerichtsurteil und keine Smartphone-Prothese.

  9. 21.

    Zweiter Versuch da der erste wohl abgelehnt wurde, gestehe, ich wurde schorff...
    Wir müssen nicht so tun als ob freie Wohnungen, bezahlbar und behindertengerecht zur Verfügung stehen wie Sand am Meer. Und nein, insbesondere die landeseigenen Wohnbaugesellschaftren haben mit Kulanz nicht viel am Hut.

  10. 20.

    Und was ist, wenn z. B. ein langjähriger Mieter - etwa durch einen Unfall - plötzlich und unvorhersehbar auf einen Rollstuhl angewiesen ist?

    Außerdem sind barrierefreie Wohnungen genauso knapp wie alle anderen auch, und wenn die Familie etwa aufgrund ihrer Größe einen entsprechenden Platzbedarf hat, wird es noch schwieriger.

    Eine geeignete Wohnung ist ja im vorliegenden Fall offensichtlich vorhanden - nur der Zugang muss eben noch angepasst werden (übrigens auf Kosten des Mieters!).

  11. 19.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Die Diktatur einer Mehrheit und das An-den-Rand-Drängen einr rechnerischen Minderheit war einmal. Mensch ist der Mensch mit allen früher oder später auftretenden Einschränkungen. Manche schieben das aber von sich weg. ;-

  12. 18.

    Es wäre sehr schön, wenn man nur noch Häuser bauen würden, die zumindest altersgerecht wären. Also mit Rampe, Fahrstuhl, Handlaufleisten und mindestens zur Hälfte mit ebenerdigen Duschen. Das wäre nicht nur für Rollstuhlfahrer, sondern auch für Menschen mit Rollator und Kinderwagen sowie alle älteren Menschen eine große Hilfe. Die Gesellschaft wird immer älter und es ist schon beruhigend zu wissen, dass man bei körperlichen Veränderungen dennoch in seiner Wohnung bleiben kann. Ich habe glücklicherweise so eine Wohnung und weiß das wirklich sehr zu schätzen. Für Rollstuhlfahrer könnte man selbst die sanitären Anlagen schnell entsprechend anpassen.

  13. 17.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Eigentlich sollte eine Rampe heutzutage Standard sein. Da geht es um Rollstuhlfahrer, die kleinen Rollis die ältere Leute vor sich her schieben, Räder und Kinderwagen. Die Bewohner eines Hauses entwickeln mit steigendem Alter halt auch Bedürfnisse. Ich verstehe deinen Kommentar überhaupt nicht, so ignorant kann man doch nicht sein...

  14. 16.

    Offensichtlich ist dieser Vermieter nicht kulant. Der wusste sehr genau, dass er den Bau der Rampe nicht ablehnen kann, wenn nicht gewichtige Gründe dagegensprechen. Das ist gängige Rechtsprechung. Er hat's einfach versucht und gehofft, dass der Mieter sich nicht sein gutes Recht verschafft. Glauben Sie ernsthaft, der Vermieter betriebt eine Tauschbörse oder wünschte, dem Mieter irgendwie zu helfen? Die Tatsachen sagen was anderes.

  15. 15.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Was soll dieses von keinerlei Wissen getrübte Rumgezetere? Der Mieter kann sehr wohl den Bau einer Rampe verlangen, wenn dem nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen (z.B. kein Platz). Auf seine Kosten. Weder Sie noch die Mieter noch der Vermieter zahlt da irgendwas.

  16. 14.

    Sie brauchen hier auch nichts zu beurteilen. Das Urteil wurde von dem zuständigen Gericht gefällt und dem haben mit Sicherheit alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegen.

  17. 13.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Doch, es geht hier um die Zustimmung der Vermieterin, nicht um die Kosten. Die Kosten für die Rampe müsste der Mieter selbst übernehmen, ggf. mit Unterstützung des Sozialamts oder anderer Träger. Die Vermieterin muss hierfür indes nichts (!) bezahlen.

    Seien Sie doch einfach froh und dankbar, dass Sie offensichtlich nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind und nicht täglich mit derartigen Barrieren zu kämpfen haben.

  18. 12.
    Antwort auf [Nele Malele] vom 11.10.2024 um 12:46

    Es ist schon schlimm genug, dass Sie den Eindruck machen, dass Behinderte nicht in unsere Wohnwelt passen, weil sie Geld kosten.
    Dazu kommt noch: "wegen einem Mieter."
    Meine Güte, es heißt: wegen eines Mieters!
    Genitiv bitte.
    Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod

  19. 11.

    Dann wäre trotzdem der für alle einfachere und günstigere Weg eine neue Wohnung innerhalb der Wohnungsbaugesellschaft zu suchen. Die haben für sowas intern Tauschbörsen und sind kulant. Der Umzug wird bei Bedarf staatlich bezahlt. Immer noch viel unkomplizierter und schneller als die jetzige Lösung. Auch der Bau einer simplen Rampe bedarf großem Aufwand an Planung, Genehmigung und es entstehen erhebliche Kosten, welche alle anderen, unbeteiligten Mieter mit Erhöhung der Kosten tragen.

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