Interview | Standesamt akzeptiert Nachnamen nicht - "Mit einem klassischen deutschen Doppelnamen wäre mir das nicht passiert"

Di 01.10.24 | 16:10 Uhr
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Klingelschild mit Müller-Meier und Schneider-Schmidt, aufgenommen am 13.04.2024 in Brandenburg. (Quelle: Imago Images/Sascha Steinach)
Audio: rbb|24 | 01.10.2024 | O-Ton aus dem Interview mit Ha Thanh Le Nguyen | Bild: Imago Images/Sascha Steinach

Monatelang stellte ein Berliner Standesamt keine Geburtsurkunde aus, weil es den Namen der Mutter nicht akzeptierte - auch wenn der in ihrem deutschen Pass steht. Inzwischen gibt es ein Dokument, Frau Le Nguyen freut sich - selbst wenn sie plötzlich Frau Le heißen soll.

Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einer vietnamesischstämmigen Berlinerin über Monate keine Geburtsurkunde für ihr Kind ausgestellt - mit Verweis auf den Nachnamen der Mutter: Le Nguyen. Das Baby trägt zwar einen anderen Nachnamen, aber der Name der Mutter muss in der Urkunde vermerkt sein. Laut Behörde gibt es im Vietnamesischen keine Doppelnamen - daher sei der Eintrag nicht möglich. Dabei steht der Nachname - Le Nguyen - genau so in Einbürgerungsurkunde und Pass.

rbb|24: Hallo Frau Le Nguyen. Sie haben über Monate keine Geburtsurkunde für Ihr Baby bekommen, weil das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg Ihren Nachnamen nicht akzeptiert hat. Wie lief das mit den für Sie zuständigen Berliner Ämtern?

Ha Thanh Le Nguyen: Wir haben schon, als ich nach der Geburt noch mit meiner Tochter in der Klinik war, die gesamten Unterlagen für unser Kind eingereicht. Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg, das für uns zuständig ist, hat dann recht schnell geschrieben, dass sie wegen meines Nachnamens noch das Original meiner Geburtsurkunde aus Vietnam bräuchten. Die hat mir meine Mutter dann per Eil-Sendung aus Vietnam geschickt.

Zur Person

Mutter, Ha Thanh Le Nguyen im September 2024 in Berlin. (Quelle: rbb)
rbb

Berlinerin mit vietnamesischen Wurzeln - Ha Thanh Le Nguyen

Ha Thanh Le Nguyen lebt mit ihrem Partner und ihrer sechs Monate alten Tochter in Berlin. Frau Le Nguyen wurde 2007 im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg eingebürgert. Ihr Name steht so auch in ihrem Pass und im Melderegister.

Und in der steht ihr Name auch als Doppelname?

Ja, Le Nguyen steht überall als Doppelname.

Wie ging es dann weiter?

Dann ging der Stress los. Das Standesamt meinte, dass mein doppelter Nachname so nicht rechtens sei. Laut deutschem Namensrecht existierten im Vietnamesischen keine doppelten Nachnamen. Deshalb gehe der Vorgang nochmal zur Prüfung zur Senatsverwaltung für Inneres. Das war dann der Status quo für etwa vier Monate. Anfangs dachten wir noch, dass es eben Sommer ist, die Behörden sowieso überlastet sind und so weiter, und wir ihnen einfach ein bisschen Zeit lassen.

Aber irgendwann wurde Ihnen die Zeit dann doch lang?

Ja, und es kamen für uns auch die ersten Probleme auf, wie: dass wir ohne Geburtsurkunde für unser Kind auch kein Kindergeld bekommen. Wir konnten es auch nicht anmelden, konnten keine Steuer-ID bekommen und so weiter. Dann haben wir nochmal nachgefragt und die Sachbearbeiterin beharrte darauf, dass sie nichts machen könne, weil mein Name nicht mit dem deutschen Recht konform sei. Sie warte noch auf Antwort des Senats.

Ich habe mich dann auch schlau gemacht, was wir denn machen können. Unter anderem habe ich bei der Senatsverwaltung für Inneres angerufen, um herauszufinden, wie der Stand mit meiner Akte ist. Da wurde mir dann gesagt, dass sie dort von nichts wissen. Da war unsere Tochter dann fünf Monate alt und wir dachten, es könnte besser sein, einen Anwalt einzuschalten. Zeitgleich habe ich verschiedene Beschwerden – unter anderem an den Bürgermeister - geschrieben.

Was hat der Anwalt denn bewegen können?

Der Anwalt hat auch nochmal Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen und ihm wurde das Gleiche wie uns mitgeteilt. Nämlich, dass meine Akte bei der Namensprüfung der Senatsverwaltung für Inneres liege.

Die aber, wie Sie inzwischen erfahren hatten, gar nichts davon wusste?

Genau. Ich habe der Sachbearbeiterin des Standesamts dann auch die Nummer der Dame der Senatsverwaltung für Inneres geschickt, mit der ich gesprochen hatte. Aber darauf habe ich auch keine Antwort bekommen.

Wie erklären Sie sich das Vorgehen des Amtes? Dreht da der Amtsschimmel Ehrenrunden oder geht es um Diskriminierung?

Ich glaube, es ist eine Verbindung aus beidem. Einerseits ist der Amtsschimmel am wirken und die Sachbearbeiterin will ihren Job übergenau erledigen. Sie meint vielleicht, dass bei meiner Einbürgerung etwas schiefgelaufen sei mit meinem Nachnamen. Die Einbürgerungsbehörde arbeitet anscheinend nicht so genau wie das Standesamt. Und das wird jetzt auf unserem Rücken ausgetragen. Die Dame hat in ihren eigenen Augen bestimmt korrekt gehandelt. Aber da gibt es sicherlich einen Ermessenspielraum. Andere hätten sicher gelten lassen, dass ich so ja auch eingebürgert wurde. Und so kamen wir insgesamt sechs Monate nicht weiter – bis ich die Presse eingeschaltet habe.

Mir hat auch gerade dieser Tage eine Berlinerin mit vietnamesischen Wurzeln, die auch einen Doppelnamen trägt, geschrieben, dass sie – in einem anderen Standesamt – die Geburtsurkunde für ihr Kind sofort bekommen hat.

Und ich finde schon, dass es hier auch um Diskriminierung geht. Denn mit einem klassischen deutschen Doppelnamen wäre mir das nicht passiert.

Nach der Berichterstattung in der Abendschau vom rbb hat es ja nur ungefähr drei Tage gedauert und man hatte eine Lösung für Ihren Fall gefunden: Sie haben jetzt eine Geburtsurkunde für Ihre Tochter. Haben Sie das Gefühl, das eine hängt mit dem anderen zusammen?

Auf jeden Fall. Denn das Bezirksamt hat sich genau in der Woche auch bei unserem Anwalt gemeldet und kommuniziert, die schnellste Lösung für uns sei eine Namensangleichung. Da haben sich wohl auch Bezirksamt und Standesamt nicht abgesprochen.

Dafür hätten Sie Ihren Nachnamen ändern lassen müssen?

Ja und wahrscheinlich wäre dann ein Bestandteil meines Nachnamens ein Mittel- oder Beiname geworden. Das heißt, ich hätte auch alle meine Dokumente ändern lassen müssen.

In der Geburtsurkunde meiner Tochter steht nur noch Le als mein Nachname. Nguyen wird als Beiname aufgeführt. Das wurde über meinen Kopf hinweg so entschieden

Ha Thanh Le Nguyen

Aber in der jetzt gefundenen Lösung des Standesamtes ist Ihr Nachname plötzlich gar kein Problem mehr? In der Geburtsurkunde Ihrer Tochter lautet Ihr Nachname Le Nguyen?

In der Geburtsurkunde meiner Tochter steht nur noch Le als mein Nachname. Nguyen wird als Beiname aufgeführt. Das wurde über meinen Kopf hinweg so entschieden. Ich wurde nicht gefragt. Aber ich bin ja froh, dass das Thema erst einmal vom Tisch ist. Wir waren gestern schon im Rathaus und haben einen Reisepass für unsere Tochter beantragt. Da schien es jetzt niemanden mehr zu interessieren, wie mein Nachname geschrieben ist.

Sollten wir ein zweites Kind bekommen, würde ich mich vorher wahrscheinlich um eine Namensangleichung kümmern oder um eine Beglaubigung meiner Geburtsurkunde durch die Botschaft in Vietnam, wenn ich demnächst vor Ort bin.

Was hätten Sie sich von Amtsseite gewünscht?

Ich habe mich wirklich gefühlt wie in Kafkas Schloss. Ich renne herum, frage mich durch, werde immer weitergeschickt, keiner scheint sich verantwortlich zu fühlen und es scheint keine Lösung zu geben. Ich hätte mir vom Standesamt gewünscht, dass sie mir gesagt hätten, dass es - wenn es denn so ist - da vielleicht hinsichtlich meines Nachnamens einen Fehler gab bei meiner Einbürgerung und sie mir gesagt hätten, wie wir das am besten lösen. Aber es passierte einfach: nichts.

Vielen Dank für das Gespräch.

 

Das Interview führte Sabine Priess, rbb|24

76 Kommentare

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  1. 75.

    Das solle nun mal schnellstens angegangen werden hier die Verwaltungsvorschrift so anzupassen, das der ganze Prozess von Einbürgerung bis Namensangleichung angepasst wird und das Bundesweit für alle involvierten Behörden gleich und besonders auch das der Name nicht einfach willkürlich von der Behörde angepasst wird wie der Sachbearbeiter gerade Lust und Laune hat. Alles andere erzeugt nur Unmut und besonders Unverständnis wie man hier ja sehr schön lesen kann an all den Kommentaren zum Thema. Wer ist für so etwas Zuständig, sich diesem Thema anzunehmen? Wahrscheinlich niemand und es wird immer so bleiben. Leider ......

  2. 74.

    Das ist Bürokratie. Eine Anpassung kann erst nach der Einbürgerung stattfinden, weil derjenige erst dann die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

  3. 73.

    Weil das Standesamt für das Namensrecht verantwortlich ist. Und nicht die Einbürgerungsbehörde. Ja, könnte man mal was ändern. Aber so ist es derzeit und die Bürger werden informiert.

  4. 72.

    Es kann doch nicht sein, dass Deutschland vorgibt, wie Namen in anderen existierenden Staaten heißen müssen! Man stelle es sich umgekehrt vor, Trump verbietet Doppelnamen oder ein "von" im Namen. Die Hälfte der BerlinerInnen (Doppelnamen) und die Hälfte der BrandenburgerInnen (von und zu) wären plötzlich nur noch VORNAMENSträger.... Statt Frau Daniela Müller-Lüdenscheidt nur noch Frau Daniela oder statt Martin von Ribbeck auf Ribbeck... nur noch "de Maddin". Ja Klasse.

  5. 71.

    Machen wir uns das kurz klar: Einem deutschen Kind einer deutschen Frau mit vietnamesischem Namen werden die durch die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland garantierten Staatsbürgerrechte verwehrt, insbesondere das Existenzrecht durch Verweigerung einer Geburtsurkunde, und zwar aufgrund einer untergeordneten Verwaltungsvorschrift. Diese Verwaltungsvorschrift wird somit von Amts wegen über die Verfassung gestellt.
    Es wurde in dunklen Zeiten schon mal in Deutschland Menschen das Existenzrecht abgesprochen. Wenn heute in verfassungsfeindlichen Kreisen von Remigration gefaselt wird, wie bitte darf(!)man dieses Verhalten des Amts dann deuten? Eine Aufarbeitung wird es wohl nicht geben. Denn die deutschen Verwaltungsvorschriften sind heilig, die Verfassung (auf die Beamte schwören müssen) und die unveräußerlichen Menschenrechte von Geburt an sind es offenbar nicht.

  6. 70.

    Es ist immer noch nichtig, was die Behörde(n) von sich geben. Denn es ist WIllkür in dem Moment, in dem Ermessensspielraum konstruiert wird, der den Behörden nicht zusteht. Auch rechtlich ist es reine Willkür. Die Namensgebungen der Namen und Sprachen dieser Welt haben sich nicht deutscher Rechtsprechung anzupassen, sondern umgedreht. Die bloße Tatsache, dass so ein Vorgang ein, zwei Straßen nebenan besser klappt, nicht für Aufsehen sorgt, unterstreicht den institutionellen Rassismus in dieser Handlung: Es gab eine bewusste, ausdrücklich delegitimierende Sonderbehandlung, sprich Ausgrenzung. In dem Fall sind es nicht nur willkürliche Rechtsprechung, sondern auch identitäre Leitgedanken dahinter. Definieren zu wollen, wie sich Namen der Welt zusammensetzen, oktroyiert zwangsläufig Anderen die eigene, sehr beschränkte Sicht auf. Es ist in jedem Fall eine verfassungsrechtlich zu kritisierende Handlung, wenn solch eine rechtliche Ungleichbehandlung vorliegt.

  7. 69.

    Interessant was sie alles in meinen Kommentar reininterpretieren...

    Ich habe lediglich auf die dumme Bemerkung geantwortet die Standesbeamtin MÜSSE ja aus dem "grün regierten und angeblich so offenen Xhain" stammen.

    Getroffene Hunde bellen, sagt man.

  8. 68.

    Ich kann Sie aber beruhigen. Wenn dem wirklich so wäre wie Sie sagen, dann wäre ich schon gegangen worden. Ansonsten lassen Sie mich einfach in Ruhe. Ich kann mit Ihnen wirklich nichts anfangen.

  9. 67.

    Nein, der Staat (melderecht usw. Ist hauptsächlich Bundesrecht) muss seine Gesetze anpassen. Verwaltungsfachangestellte müssen nach Gesetz entscheiden und haben nur bei soll, kann usw. Entscheidungsspielräume.

    Betroffene können klagen. Gerichte entscheiden dann.

    Wer nicht klagen kann/möchte kann u. A. Petitionsausschuss und in manchen Bundesländern bürgerbeauftragte einschalten. Kostenlos.
    Aus dem Fall jetzt rassismus zu machen, find ich völlig daneben. Der Staat muss seine Hausaufgaben machen

  10. 66.

    Warum sollte man nach der Einbürgerung nochmals eine Namensangleichung anstoßen? Zur Einbürgerung sollte das doch gleich durchgeführt werden von der Ausländerbehörde und die Person mit dem Namen nach deutschem Namensrecht eingebürgert werden, sonst muss der Eingebürgerte ja nochmal alles ändern bzgl. Pässe, etc.. Es kann doch nicht sein, dass die Ausländerbehörde dies nicht durchführt um eine Person entsprechend korrekt auch nach Deutschem korrektem Namensrecht einbürgert. Wenn das wirklich so ist , dann wäre das typisch Behörden in Deutschland und ein Fehler im System welcher geändert werden sollte. Ein Name sollte schon bei der Einbürgerung korrekt sein bzw. angepasst werden nach deutschem Namensrecht mit der Zustimmung des einzubürgernden um nachher Problem zu vermeiden

  11. 65.

    Nach der Einbürgerung sollte man eine Namensangleichung beantragen. Dann wird das auch mit dem deutschen Namensrecht passend gemacht. Bekommt man aber alles zur Einbürgerung mitgeteilt. Besonders wenn Beinamen Teil des Namens sind.

  12. 64.

    Also wenn jemand mit einem Namen X eingebürgert wird, dann ist das so und wurde entsprechend auch so geprüft von der Ausländer/Einwanderungsbehörde und somit dazu eine Urkunde ausgestellt. Wenn jetzt, wie in diesem Fall, das Kind X einen anderen Namen bekommt (Name Y) als die Mutter X, nur weil das Standesamt dies so entschieden ( hat Fehler oder nicht davor von der anderen Behörde zuständig für die Einbürgerung und Urkunde inkl. Pässe, etc. der Mutter mal dahingestellt), dann ist das FALSCH vom zuständigen Standesamt. Die Mutter X ist rechtlich gesehen die Mutter von Kind X und ist auch in ihrere Urkunde mit dem Namen X eingetragen, warum bekommt dann Kind X den somit jetzt rechtlich gesehen falschen Namen Y? Die Behörde davor hat ggf. einen Fehler gemacht, aber jetzt ist der Fehler viel gravierender, da das Kind einen anderen Namen trägt wie seine Mutter.

  13. 63.

    Das ist im Falles des Standesamts F.K. leider kein Blödsinn. Fragen Sie gern mal nach beim Amtsgericht Schöneberg, welches berlinweit für die Berichtigung / Ausstellung von Geburtsurkunden zuständig ist, wenn man mit dem Standesamt nicht weiterkommt. Da geht ein Großteil der Fälle auf dieses eine Standesamt zurück. Es ist unter denjenigen von uns, die beruflich mit schwangeren Migrant*innen zu tun haben, definitiv so, dass wir den Frauen raten, lieber in bestimmten Bezirken zu entbinden (und Friedrichshain Kreuzberg unbedingt zu meiden) um Problemen bei der Ausstellung der Geburtsurkunde zuvor zu kommen.

  14. 62.

    Wenn Leute wie sie in einer Behörde arbeiten, die hier täglich mit Rassismus auffallen, dann gibt es also bei Behörden keinen Rassimus?

    Aha.

  15. 60.

    Oh ja, sehr gute Arbeit. Jetzt steht in der Geburtsurkunde der Tochter ein Name, den die Standesbeamtin willkürlich festgelegt hat, damit er nach ihrer Liste passt. Dafür hätte es keine langfristige Prüfung gebraucht. Man hat ein Problem gelöst, indem man ein neues geschaffen hat, denn der Name aus der Geburtsurkunde der Tochter stimmt nun nicht mit allen anderen Urkunden und Dokumenten der Mutter überein. Könnte also durchaus sein, dass man beim nächsten Antrag erklärt, sie sei gar nicht die Mutter, da ihr Name nicht in der Geburtsurkunde der Tochter steht.

  16. 59.

    Belege haben Sie sicher für Ihre Behauptungen? Dann her damit.

  17. 58.

    >"Fehler 53: Ungültige Zeichen im Feld „Name“."
    Das ist eine sehr schlüssige Erklärung für diesen Amtsschimmel. Aber wie ist das denn mit deutschen Doppelnamen ohne Bindestrich? Gibts ja auch. Die sollten sich jetzt wohl vorsehen, wenn Sie beim Amt irgendwas mit ihren Indetifikationsdokumenten anstellen lassen wollen. Vielleicht wäre es auch einfacher gewesen, den Teil Le wie bei uns als Titelzusatz ähnlich eines alten Adelstitels zu verwenden, also statt "von" dann eben Le und Nguyen als normaler Nachname. Bei französischen oder niederländischen Nachnamen mit Zusatztiteln geht das doch auch oder sind diese Menschen jetzt auch ein Softwareproblem? - wenn man das in die Neuzeit übertragen mal so denken will...

  18. 57.

    Wenn jemand Diskriminierung ins Spiel bringt, wird alles andere nachrangig. Dann wird dieser Vorwurf geprüft. Ist leider so in der Praxis. Da steht alles still und der Vorgang liegt auf der Leitungsebene fest.

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