Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg - Keine Geburtsurkunde wegen Nachnamen: Mutter fühlt sich diskriminiert

So 29.09.24 | 10:44 Uhr
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Die Mutter mit Ihrem Kind dem bisher keine Geburtsurkunde ausgestellt wird. (Quelle: rbb/Abendschau)
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Video: rbb24 Abendschau | 26.09.2024 | Phil Beng | Bild: rbb/Abendschau

Die Berlinerin Ha Thanh Le Nguyen erhält vom Amt keine Geburtsurkunde für ihre Tochter - und damit keinen Kita-Gutschein und kein Kindergeld. Die Begründung des Standesamtes Friedrichshain-Kreuzberg: Mit ihrem Nachnamen sei das nicht möglich.

Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einer Berlinerin aufgrund ihres Nachnamens die Ausstellung einer Geburtsurkunde für ihre Tochter verweigert.

Wie die Mutter Ha Thanh Le Nguyen in der rbb24 Abendschau sagte, soll die Behörde der Auffassung sein, in Vietnam gebe es keine Doppelnamen - deshalb sei die Eintragung des Namens der Mutter in die Geburtsurkunde nicht möglich.

Ohne Geburtsurkunde kein Kindergeld

"Ich finde es ehrlich gesagt rassistisch, dass wir so einen Stress haben wegen meines Nachnamens", sagt Le Nguyen. Weil ihr das Amt keine Geburtsurkunde ausstelle, gebe es keine Anmeldung und keine Steuer-ID für ihre Tochter. Zudem erhalte die Familie kein Kindergeld und auch keinen Kita-Gutschein. "Ich wollte bald wieder anfangen zu arbeiten", sagt Le Nguyen. Nun wisse sie nicht, wie sie die Kinderbetreuung organisieren soll. "Vielleicht werde ich jetzt doch eine Stay-at-home-Mom, weil ich keine Kinderbetreuung für mein Kind habe."

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erklärte auf Anfrage: "Das Standesamt handelt nicht in diskriminierender Absicht. Die Bearbeitung orientiert sich ausschließlich an den geltenden rechlichen Vorgaben. Es handelt sich um die Prüfung einer Namensführung im Einzelfall und nicht um Diskriminierung."

Einbürgerungsrecht und Personenstandsrecht nicht deckungsgleich

Tatsächlich trägt Tochter Lola selbst nicht den Nachnamen ihrer Mutter, sondern den ihres Vaters. Dennoch muss in der Geburtsurkunde auch der Name der Mutter mit aufgeführt sein. Ha Thanh Le Nguyen ist selbst deutsche Staatsbürgerin und führt ihren doppelten Nachnamen in ihrer Einbürgerungsurkunde und auf ihrem deutschen Personalausweis.

Die Senatsverwaltung für Inneres bewertet den Vorgang im Standesamt des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg hingegen auch nicht als Diskriminierung. Der Fall zeige, dass Einbürgerungsrecht und Personenstandsrecht nicht deckungsgleich seien.

Seit dem Inkrafttreten des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes 2020 hat die zuständige Ombudsstelle der Berliner Verwaltung 1.523 Beschwerden registriert, in 558 Fällen ging es um Diskriminierung aufgrund von Rassismus.

Sendung: rbb24 Abendschau, 26.09.2024, 19:30 Uhr

Kommentar

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41 Kommentare

  1. 41.

    Komisch. Pusteblume-Chantalle geht klar, aber kein doppelter Nachname.

  2. 40.

    Meinen Nachnamen, der in offiziellen Dokumenten steht, nicht anzuerkennen ist in meinen Augen Diskriminierung. Folgende Fragen stellen sich mir:
    Wie soll das Kind nach Behördenansicht an eine Geburtsurkunde kommen?
    Hätten andere Standesämter bzw. deren Mitarbeiter den Namen der Mutter problemlos übernommen?

  3. 39.

    Was du behördengehabe nennst ist nur Geltendes Recht. Beamte und Sachbearbeiter halten sich an bestehende Gesetze. GGO auch genannt. Wir wollen doch keine Willkür oder doch ? Richtet euch lieber an Politiker die sind für sowas zuständig.

  4. 38.

    oh man und im Ausland bekommt Sie dann Probleme, weil die Angaben auf der Geburtsurkunde und dem Personalausweis sich nicht decken.
    Damit sind ja schon die nächsten Konflikte vorprogrammiert. Dann darf sie mit ihrer Tochter nicht ausreisen, weil sie nicht auf der Geburtsurkunde steht.

  5. 37.

    Auch wenn es ein Amtsschimmel ist, kann man sich diskriminiert fühlen. Ist aber auch ein Unding und sollte schleunigst behoben werden. Typisch Deutsche Bürokratie!

  6. 36.

    Dass es ihn gibt, wurde sowohl von der Einbürgerungsbehörde als auch von der polizeilichen Meldestelle bestätigt und in die betreffenden Dokumente eingetragen. Das Standesamt beruft sich aber auf einer ihr vorliegenden Liste, die diesen Namen nicht zulässt. Nun könnte man ja die Entscheidungen der vorhergehenden Behörden akzeptieren. Oder mal ganz einfach bei der vietnamesischen Botschaft anrufen und sich schlau machen. Man könnte die betreffende Mutter auch bitten, ihre vietnamesische Geburtsurkunde vorzulegen und diese kostenpflichtig übersetzen lassen. Aber man zieht es vor, allen anderen um jeden Preis beweisen zu wollen, dass man im Recht ist, weil nach Meinung des Standesamtes nun mal nicht sein darf, was nach ihrer Liste nicht sein kann. Das ist kleingeistiges, rechthaberisches, machtbesessenes Behördengehabe.

  7. 35.

    Mein Gott, in Artikel steht es doch, das Einbürgerungsrecht wurde halt reformiert, wie man sieht erneut hastig und unüberlegt wie so vieles was die zuständige Bundesregierung und die diese Regierung tragende Bundestagsmehrheit zusammenschustert. Handwerklich wurde halt offensichtlich übersehen dass auch das Personenstandsrecht angepasst werden muss. Ja mei, wundert es jemanden noch?

  8. 34.

    Berta geht zum Standesamt, da sie heiraten möchte. Der Standesbeamte lehnt die Ausstellung der Eheurkunde ab, da es den Namen Berta nicht gibt. Korrekt, seiner meiner nach, ist ausschließlich Bertha, auch wenn in den deutschen Ausweispapieren der Name Berta eingetragen ist. Konsequenz - Berta kann nicht heiraten. Ist das nun für Sie verständlich?

  9. 33.

    Genau für sowas ist Deutschland berühmt- berüchtigt.
    Ob solch eine Behandlung dazu beiträgt, dass gut ausgebildete Fachkräfte gerne nach Deutschland kommen? Wohl kaum.
    Es gibt andere Länder, die es schneller kapieren und umsetzen als Deutschland.

  10. 32.

    Das Mindset des ÖD Berlin braucht für Veränderung noch viele viele Jahre länger als die Verwaltungsreform.
    Was meine ich damit? Ein aktives Zugehen auf die Bürger*innen. Dazu gehört auch, sämtliche Vorgänge auch digital erledigen zu können. Damit ließen sich auch städtische Immobilien einsparen, mit deren Instandsetzung die BIM kaum hinterherkommt.

  11. 31.

    Wer kann denn vom Standesamt beweisen, dass es diesen Namen nicht gibt? Offensichtlich haben die Beamten, die den deutschen Pass ausgestellt haben geglaubt, dass es diesen Namen gibt. Wenn er denn auch auf der Geburtsurkunde der Frau stand.

  12. 28.

    Okay an alle Berta antwortende, Dann mal sorum warum wurde dieser Name eingetragen wenn es diesen nicht gibt?

  13. 27.

    Typisch deutsche Bürokratie, so kann man den Bürger das Leben schwer machen

  14. 26.

    Absurdistan!
    Das ist eine Frechheit, die Aussage der Behörde!

  15. 25.

    Eigentlich schon.
    Ich las, dass die vorsilbe "Le" nicht akzeptiert wird, da nicht üblich oder unbekannt in dieser schreibform vietnamesischer Namen. Aber, vielleicht verirrte auch ich mich im Dschungel der verschiedenen Namen..

  16. 24.

    Einfach noch mal den Text lesen. Es geht nicht um den Namen der Tochter. Die soll nur den Namen des Vaters bekommen. Es geht darum, dass die Mutter nicht als Mutter eingetragen werden kann, weil es den Namen der Mutter angeblich in Vietnam nicht geben könnte, obwohl dass der Name in ihren offiziellen Dokumenten ist.

  17. 23.

    Hier geht es nicht um "kulturelle Gepflogenheiten". Doppelnamen gibt es auch in Vietnam. Normalerweise behalten die Frauen nämlich ihren Namen. Die Kinder bekommen dem Namen des Vaters. Manchmal aber auch Doppelnamen, wenn die Kinder die Namen beider Eltern bekommen. Selber schon in Vietnam mehrfach gesehen.

  18. 22.

    Ja, die Ombudsstelle ist der Lacher! Ist uns auch schon passiert. Das behinderte Kinder nicht ihr im SGB verankerten Rechte bekommen ist keine Diskriminierung, sondern zu erwarten weil alle Ämter Unterlagen verlegen und nicht bearbeiten. Das kann jedem passieren. Passiert aber in dem Fall nur behinderten Kindern. Und hier passiert es auch nur Menschen, die nicht Bio deutsch sind. Natürlich ist das diskriminierend. Vor allem wenn Kindergeld und Kitagutschein dranhängen.

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