Interview | Standesamt akzeptiert Nachnamen nicht - "Mit einem klassischen deutschen Doppelnamen wäre mir das nicht passiert"

Di 01.10.24 | 16:10 Uhr
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Klingelschild mit Müller-Meier und Schneider-Schmidt, aufgenommen am 13.04.2024 in Brandenburg. (Quelle: Imago Images/Sascha Steinach)
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Audio: rbb|24 | 01.10.2024 | O-Ton aus dem Interview mit Ha Thanh Le Nguyen | Bild: Imago Images/Sascha Steinach

Monatelang stellte ein Berliner Standesamt keine Geburtsurkunde aus, weil es den Namen der Mutter nicht akzeptierte - auch wenn der in ihrem deutschen Pass steht. Inzwischen gibt es ein Dokument, Frau Le Nguyen freut sich - selbst wenn sie plötzlich Frau Le heißen soll.

Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einer vietnamesischstämmigen Berlinerin über Monate keine Geburtsurkunde für ihr Kind ausgestellt - mit Verweis auf den Nachnamen der Mutter: Le Nguyen. Das Baby trägt zwar einen anderen Nachnamen, aber der Name der Mutter muss in der Urkunde vermerkt sein. Laut Behörde gibt es im Vietnamesischen keine Doppelnamen - daher sei der Eintrag nicht möglich. Dabei steht der Nachname - Le Nguyen - genau so in Einbürgerungsurkunde und Pass.

rbb|24: Hallo Frau Le Nguyen. Sie haben über Monate keine Geburtsurkunde für Ihr Baby bekommen, weil das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg Ihren Nachnamen nicht akzeptiert hat. Wie lief das mit den für Sie zuständigen Berliner Ämtern?

Ha Thanh Le Nguyen: Wir haben schon, als ich nach der Geburt noch mit meiner Tochter in der Klinik war, die gesamten Unterlagen für unser Kind eingereicht. Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg, das für uns zuständig ist, hat dann recht schnell geschrieben, dass sie wegen meines Nachnamens noch das Original meiner Geburtsurkunde aus Vietnam bräuchten. Die hat mir meine Mutter dann per Eil-Sendung aus Vietnam geschickt.

Zur Person

Mutter, Ha Thanh Le Nguyen im September 2024 in Berlin. (Quelle: rbb)
rbb

Berlinerin mit vietnamesischen Wurzeln - Ha Thanh Le Nguyen

Ha Thanh Le Nguyen lebt mit ihrem Partner und ihrer sechs Monate alten Tochter in Berlin. Frau Le Nguyen wurde 2007 im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg eingebürgert. Ihr Name steht so auch in ihrem Pass und im Melderegister.

Und in der steht ihr Name auch als Doppelname?

Ja, Le Nguyen steht überall als Doppelname.

Wie ging es dann weiter?

Dann ging der Stress los. Das Standesamt meinte, dass mein doppelter Nachname so nicht rechtens sei. Laut deutschem Namensrecht existierten im Vietnamesischen keine doppelten Nachnamen. Deshalb gehe der Vorgang nochmal zur Prüfung zur Senatsverwaltung für Inneres. Das war dann der Status quo für etwa vier Monate. Anfangs dachten wir noch, dass es eben Sommer ist, die Behörden sowieso überlastet sind und so weiter, und wir ihnen einfach ein bisschen Zeit lassen.

Aber irgendwann wurde Ihnen die Zeit dann doch lang?

Ja, und es kamen für uns auch die ersten Probleme auf, wie: dass wir ohne Geburtsurkunde für unser Kind auch kein Kindergeld bekommen. Wir konnten es auch nicht anmelden, konnten keine Steuer-ID bekommen und so weiter. Dann haben wir nochmal nachgefragt und die Sachbearbeiterin beharrte darauf, dass sie nichts machen könne, weil mein Name nicht mit dem deutschen Recht konform sei. Sie warte noch auf Antwort des Senats.

Ich habe mich dann auch schlau gemacht, was wir denn machen können. Unter anderem habe ich bei der Senatsverwaltung für Inneres angerufen, um herauszufinden, wie der Stand mit meiner Akte ist. Da wurde mir dann gesagt, dass sie dort von nichts wissen. Da war unsere Tochter dann fünf Monate alt und wir dachten, es könnte besser sein, einen Anwalt einzuschalten. Zeitgleich habe ich verschiedene Beschwerden – unter anderem an den Bürgermeister - geschrieben.

Was hat der Anwalt denn bewegen können?

Der Anwalt hat auch nochmal Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen und ihm wurde das Gleiche wie uns mitgeteilt. Nämlich, dass meine Akte bei der Namensprüfung der Senatsverwaltung für Inneres liege.

Die aber, wie Sie inzwischen erfahren hatten, gar nichts davon wusste?

Genau. Ich habe der Sachbearbeiterin des Standesamts dann auch die Nummer der Dame der Senatsverwaltung für Inneres geschickt, mit der ich gesprochen hatte. Aber darauf habe ich auch keine Antwort bekommen.

Wie erklären Sie sich das Vorgehen des Amtes? Dreht da der Amtsschimmel Ehrenrunden oder geht es um Diskriminierung?

Ich glaube, es ist eine Verbindung aus beidem. Einerseits ist der Amtsschimmel am wirken und die Sachbearbeiterin will ihren Job übergenau erledigen. Sie meint vielleicht, dass bei meiner Einbürgerung etwas schiefgelaufen sei mit meinem Nachnamen. Die Einbürgerungsbehörde arbeitet anscheinend nicht so genau wie das Standesamt. Und das wird jetzt auf unserem Rücken ausgetragen. Die Dame hat in ihren eigenen Augen bestimmt korrekt gehandelt. Aber da gibt es sicherlich einen Ermessenspielraum. Andere hätten sicher gelten lassen, dass ich so ja auch eingebürgert wurde. Und so kamen wir insgesamt sechs Monate nicht weiter – bis ich die Presse eingeschaltet habe.

Mir hat auch gerade dieser Tage eine Berlinerin mit vietnamesischen Wurzeln, die auch einen Doppelnamen trägt, geschrieben, dass sie – in einem anderen Standesamt – die Geburtsurkunde für ihr Kind sofort bekommen hat.

Und ich finde schon, dass es hier auch um Diskriminierung geht. Denn mit einem klassischen deutschen Doppelnamen wäre mir das nicht passiert.

Nach der Berichterstattung in der Abendschau vom rbb hat es ja nur ungefähr drei Tage gedauert und man hatte eine Lösung für Ihren Fall gefunden: Sie haben jetzt eine Geburtsurkunde für Ihre Tochter. Haben Sie das Gefühl, das eine hängt mit dem anderen zusammen?

Auf jeden Fall. Denn das Bezirksamt hat sich genau in der Woche auch bei unserem Anwalt gemeldet und kommuniziert, die schnellste Lösung für uns sei eine Namensangleichung. Da haben sich wohl auch Bezirksamt und Standesamt nicht abgesprochen.

Dafür hätten Sie Ihren Nachnamen ändern lassen müssen?

Ja und wahrscheinlich wäre dann ein Bestandteil meines Nachnamens ein Mittel- oder Beiname geworden. Das heißt, ich hätte auch alle meine Dokumente ändern lassen müssen.

In der Geburtsurkunde meiner Tochter steht nur noch Le als mein Nachname. Nguyen wird als Beiname aufgeführt. Das wurde über meinen Kopf hinweg so entschieden

Ha Thanh Le Nguyen

Aber in der jetzt gefundenen Lösung des Standesamtes ist Ihr Nachname plötzlich gar kein Problem mehr? In der Geburtsurkunde Ihrer Tochter lautet Ihr Nachname Le Nguyen?

In der Geburtsurkunde meiner Tochter steht nur noch Le als mein Nachname. Nguyen wird als Beiname aufgeführt. Das wurde über meinen Kopf hinweg so entschieden. Ich wurde nicht gefragt. Aber ich bin ja froh, dass das Thema erst einmal vom Tisch ist. Wir waren gestern schon im Rathaus und haben einen Reisepass für unsere Tochter beantragt. Da schien es jetzt niemanden mehr zu interessieren, wie mein Nachname geschrieben ist.

Sollten wir ein zweites Kind bekommen, würde ich mich vorher wahrscheinlich um eine Namensangleichung kümmern oder um eine Beglaubigung meiner Geburtsurkunde durch die Botschaft in Vietnam, wenn ich demnächst vor Ort bin.

Was hätten Sie sich von Amtsseite gewünscht?

Ich habe mich wirklich gefühlt wie in Kafkas Schloss. Ich renne herum, frage mich durch, werde immer weitergeschickt, keiner scheint sich verantwortlich zu fühlen und es scheint keine Lösung zu geben. Ich hätte mir vom Standesamt gewünscht, dass sie mir gesagt hätten, dass es - wenn es denn so ist - da vielleicht hinsichtlich meines Nachnamens einen Fehler gab bei meiner Einbürgerung und sie mir gesagt hätten, wie wir das am besten lösen. Aber es passierte einfach: nichts.

Vielen Dank für das Gespräch.

 

Das Interview führte Sabine Priess, rbb|24

Kommentar

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44 Kommentare

  1. 44.

    Völlig nachvollziehbar, was hier passiert ist: Vor einiger Zeit gab‘s ein Update der Verwaltungssoftware. Als die Beamtin nun die Daten vom Papierformular (nennt sich Digitalisierung) abgetippt hat, ließ sich plötzlich der „Weiter“-Button nicht mehr anklicken. Fehler 53: Ungültige Zeichen im Feld „Name“. Das war dann wohl das Leerzeichen. Nichts geht mehr. Software ändern unmöglich, bis das Ticket beim Entwickler bearbeitet wird, ist die Beamtin eh im Ruhestand. Also muss irgendwas von „deutschem Recht“ als Erklärung her und dann hoffen, dass sich jemand anderes mit dem Problem rumschlagen muss. War dann auch so…die Kollegin hatte in der Zigarettenpause einen Einfall. Einfach das Leerzeichen und alles dahinter löschen. Schon lässt sich auf „Weiter“ klicken und alles geht seinen gewohnten. So bestimmt die Technik schon heute über unser Leben, ganz ohne KI. Gute Nacht!

  2. 43.

    Das Standesamt F.K. ist leider bekannt dafür, geradezu nach Problemen zu suchen, die eine Ausstellung der Geburtsurkunde verzögern oder verhindern - besonders bei nichtdeutschen Eltern. Das ist skandalös - es werden dann bürokratische und rechtliche Gründe vorgeschoben aber es entsteht der eindeutige Eindruck der Diskriminierung. Denn: in anderen Standesämtern geht es es meist auch! Ich kenne mehrere Familien die bereits ein oder mehrere Kinder (mit Geburtsurkunde) haben und dann kommt ein Geschwisterchen in Kreuzberg zur Welt und das Standesamt F.K. macht Probleme. Es freut mich sehr, dass das durch diesen absurden Fall mal der breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde.
    Liebe Frau Le Ngyuen, entbinden sie einfach das nächste Mal in einem anderen Bezirk und Sie werden keine Probleme haben.

  3. 42.

    Man jaaaa, Intermezzo, wir haben es ja alle jetzt verstanden, dass Sie da natürlich wieder rassistische Willkür wittern, ist bestimmt ein AfD Wähler, der Standesbeamte. Das da im Vorfeld schon was schief gelaufen ist, hätte Frau Le Nguyen vielleicht auch schon klären können. OmG ,soviel Aufregung. Nun ist hoffentlich alles in Ordnung und ich wünsche der Familie alles Gute!

  4. 41.

    Ich würde da keinen Doppelnamen sehen.
    In Deutschland sind dreifach-Namen nicht üblich. Also muss Frau von der Leyen demnächst den Namen kürzen? Die ganze Geschichte ist eine einzige Farce. Offenbar haben die Leute im Standesamt zu viel Zeit, um auf solche Gedanken zu kommen. Was verstehen die von Vietnam?

  5. 40.

    "Laut deutschem Namensrecht existierten im Vietnamesischen keine doppelten Nachnamen."

    Deutsches Recht soll über Vietnamesische Sprache urteilen? WTF?

    Fasst mans ich an den Kopf. Alle Unterlagen da und dann immer noch einen auf Machtmissbrauch machen.

  6. 39.

    Also ich verstehe Sie jetzt richtig - oder?
    - eine Verwaltungsfachangestellte erklärt mal so eben, das dein Name gar nicht dein Name ist. Hat rein gar keine Ahnung was es für einen Menschen - zumal mit Migrationsgeschichte bedeutet - zweifelt die amtliche Obrigkeit deinen Namen an.
    In der Folge des amtlichenTuns, bricht für die Betroffene paar ziemlich fieses, grundsätzlich Bürokratie und Ärger mit der Obrigkeit los, kriegt ihr Neugeborenes nicht angemeldet, beurkundet...
    ...und bei solchen Arbeitsergebnissen einer Verwaltungsfachangestellten soll ich Verständnis haben, dass die selbst nicht bemerkt dass es wohl so mit ihren Kunden und solchen Arbeitsergebnissen nicht geht.
    Da muss sie halt mal bei der Leitung vorstellig werden.
    Wie der Geselle, der beim Meister ansagen muss, er könne aus Pferdemist kein Brot backen. Statt dem Kunden zu erklären Brot aus Pferdemist sei nun mal, da kann ich auch nix für.
    Leute nebenbei mies behandeln. Was das fürn Ethos.

  7. 38.

    Naja, sollten sich die Mitarbeiter:innen beim Standesamt nicht eigentlich sehr gut auskennen? Ich meine das sind ja nicht die ersten Menschen aus Vietnam?

  8. 37.

    Dafür gibt es überhaupt keine rechtliche Vorgabe, das ist einfach Willkür und eigenes ermessen des Standesbeamten. Der Familie enteht dadurch ein finanzielle Schaden weil warum eigentlich?!? Auf welcher Grundlage wird hier entschieden?

  9. 36.

    "... sondern nur noch eine willkürliche Auslegung davon, was jeder gerade so unter Absicht versteht."
    Genau das ist eben das Problem mit Beleidigung ebenso wie mit Diskriminierung - vieles ist auch Auslegung und das Empfinden, diskriminiert zu werden. Oder auch nicht. Es fühlen sich ja nicht unbedingt immer alle gleichermaßen von etwas diskriminiert...
    Frau Le Nguyen empfindet es nun ebenso, andere würden es vielleicht nicht so sehen.
    Dass sich Ihnen mein Japan-Beispiel nicht so erschließen will, damit muss ich ja auch leben... :-)

  10. 35.

    Ich muss vor 17 Jahren die gleiche Sachbearbeiterin gehabt haben. Ich wollte meine Tochter mit Zweitnamenen Sona nennen, weil ich persönlich eine Sona kannte. Man schlug ein dickes Namenslexikon auf und fand den Namen nicht bzw. nur in der Schreibweise Zona (übersetzt Zone). Man sagte mir, ich könne den Zweitnamen nur in der Schreibweise mit Z realisieren. Ich war darüber so perplex, es war meine erste Tochter, dass ich dem zustimmte. Im Nachhinein habe ich noch einige Male den Namen Sona gesehen, gelesen. Ich kann darüber - wie das Stsndesamt Friedrichshain-Kreuzberg anmaßte, sich in der Namenswelt auszukennen, nur den Kopf schütteln. Der Fall scheint hier ähnlich gelagert zu sein.

  11. 34.

    Selbstverständlich ist es mehr als ärgerlich, wenn man über längere Zeit keine Geburtsurkunde erhält. Ich verstehe allerdings auch das Standesamt, wenn man nicht so einfach eine Urkunde ausstellt, wenn es Unklarheiten gibt. Es ist auch sehr einfach, auf die Beamten zu schimpfen. Eine gewisse Zuarbeit der Antragstellerin und ein Nachweis aus dem Herkunftsland oder Botschaft, wäre auch möglich gewesen.

  12. 33.

    Als Person mit multinationaler Familie, die auch selbst schon im Ausland gelebt hat, kann ich Ihnen sagen, dass es auch nicht so schwer ist, wie mancher denkt. Ich habe mehrfach Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden übersetzen und beglaubigen lassen müssen. Es gibt überall Standesbeamte, die einfach mal akzeptieren, was ihnen vorliegt, und andere, die einem aus Rechthaberei das Leben zur Hölle machen. Die meisten Probleme hatten wir immer in Deutschland. Aber ich habe hier auch freundliche und entgegenkommende Standesbeamte erlebt, die einem hilfreich zur Seite stehen.

  13. 32.

    „ würde ich mich vorher wahrscheinlich um eine Namensangleichung kümmern oder um eine Beglaubigung meiner Geburtsurkunde durch die Botschaft in Vietnam, wenn ich demnächst vor Ort bin.“

    Es gibt bislang keine Übersetzung, und wie hier schon jemand schrieb. In Japan stolpern die dortigen Behörden über unser „Geborene….“. Es ist nicht alles so einfach wie man denkt.

  14. 31.

    Wenn ich es recht verstehe, geht es in diesem Fall nicht um Probleme von Deutschen in Japan, sondern einer Deutschen mit vietnamesischen Wurzeln in Deutschland. Und wäre nur diskriminierend, was mit "Absicht" geschieht, dann hätten wir vermutlich bald gar keinen Diskurs über diskriminierendes Verhalten mehr, sondern nur noch eine willkürliche Auslegung davon, was jeder gerade so unter Absicht versteht.

  15. 30.

    Eine beglaubigte Übersetzung sollte man in einem Übersetzungsbüro leicht erhalten können. Und wenn es so in der Geburtsurkunde steht, dann braucht man auch nicht das deutsche Namensrecht bemühen. Und bei Unklarheiten einfach willkürlich einen Namen festzulegen (der dann in der Folge wiederum Ärger bereiten wird), steht einem Beamten nicht zu. Aber genau das ist leider ein typisches Zeichen deutscher Bürokratie. Man vergisst, dass man doch eigentlich zur Beseitigung von Problemen beitragen soll, weil man allen beweisen will, dass man es besser weiß und kann.

  16. 29.

    Es fehlt die Übersetzung der Urkunde. Meines Wissens geht es hier um den sog, Mittelnamen. Eventuell kann der rbb ja mal jemanden fragen, der Ahnung vom Namensrecht hat. Die aktuellen Dokumente weichen nun voneinander ab. Das ist kein Zustand.

  17. 28.

    "Und ich finde schon, dass es hier auch um Diskriminierung geht."
    Finde ich meinerseits ein bisschen happig. Dazu würde ja schon Absicht gehören: Hier ist die Sache aber eben für eine deutsche Behörde (in einem popeligen Berliner Stadtbezirk) schwierig. kann passieren.
    Als Deutscher kann man woanders auch Probleme haben: Ich erinnere mich an einen Artikel über Japan, wo deutsche Frauen amtlich quasi nicht existieren konnten, weil die japanischen Behörden mit dem "geb." in ihrem deutschen Pass nichts anfangen konnten.
    Verwunderlich? Und war das dann auch Diskriminierung, weil das mit japanischen Namen ja nicht passiert wäre? :-)

  18. 27.

    Ich staune, wie viele Leute sich hier im vietnamesischen Namensrecht auskennen. Wie im Artikel gesagt, ist ihr Nachname laut vietnamesischer Geburtsurkunde Le Nguyen. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ausländische Namen dem deutschen Recht nach angepasst werden müssen, wenn sie offenbar im betreffenden Land gelten. Und da andere Behörden bereits die Gültigkeit des Names für Deutschland bestätigt haben, fragt man sich doch, warum nun eine nachfolgende Behörde diese Entscheidungen nicht anerkennt. Der Gipfel ist meiner Ansicht nach jedoch, dass sich eine Standesbeamtin ohne Rücksprache erdreistet, den Namen einer ausländischen Person neu festzulegen. Ich verstehe, wenn man auf einheitlicher Transkription beharrt. Aber der Name ist ein auch ein persönliches Recht und kann nicht nach Gutdünken von anderen geändert werden. Die Willkür scheint sich hier fortzusetzen.

  19. 26.

    Ich finde,es beschämend in unserem Haus leben einige Familien mit vietnamesischen Wurzeln und wir verstehen uns gut.
    Alle,arbeiten und sind sehr hilfsbereit, so muss und soll es sein in einer Hausgemeinschaft.

  20. 25.

    Berlin halt. Mehr braucht man nicht schreiben. Viele Missstände, werden erst gar nicht veröffentlicht, was in den Berliner Verwaltungen abgeht.

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