Interview | Standesamt akzeptiert Nachnamen nicht - "Mit einem klassischen deutschen Doppelnamen wäre mir das nicht passiert"

Di 01.10.24 | 16:10 Uhr
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Klingelschild mit Müller-Meier und Schneider-Schmidt, aufgenommen am 13.04.2024 in Brandenburg. (Quelle: Imago Images/Sascha Steinach)
Audio: rbb|24 | 01.10.2024 | O-Ton aus dem Interview mit Ha Thanh Le Nguyen | Bild: Imago Images/Sascha Steinach

Monatelang stellte ein Berliner Standesamt keine Geburtsurkunde aus, weil es den Namen der Mutter nicht akzeptierte - auch wenn der in ihrem deutschen Pass steht. Inzwischen gibt es ein Dokument, Frau Le Nguyen freut sich - selbst wenn sie plötzlich Frau Le heißen soll.

Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einer vietnamesischstämmigen Berlinerin über Monate keine Geburtsurkunde für ihr Kind ausgestellt - mit Verweis auf den Nachnamen der Mutter: Le Nguyen. Das Baby trägt zwar einen anderen Nachnamen, aber der Name der Mutter muss in der Urkunde vermerkt sein. Laut Behörde gibt es im Vietnamesischen keine Doppelnamen - daher sei der Eintrag nicht möglich. Dabei steht der Nachname - Le Nguyen - genau so in Einbürgerungsurkunde und Pass.

rbb|24: Hallo Frau Le Nguyen. Sie haben über Monate keine Geburtsurkunde für Ihr Baby bekommen, weil das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg Ihren Nachnamen nicht akzeptiert hat. Wie lief das mit den für Sie zuständigen Berliner Ämtern?

Ha Thanh Le Nguyen: Wir haben schon, als ich nach der Geburt noch mit meiner Tochter in der Klinik war, die gesamten Unterlagen für unser Kind eingereicht. Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg, das für uns zuständig ist, hat dann recht schnell geschrieben, dass sie wegen meines Nachnamens noch das Original meiner Geburtsurkunde aus Vietnam bräuchten. Die hat mir meine Mutter dann per Eil-Sendung aus Vietnam geschickt.

Zur Person

Mutter, Ha Thanh Le Nguyen im September 2024 in Berlin. (Quelle: rbb)
rbb

Berlinerin mit vietnamesischen Wurzeln - Ha Thanh Le Nguyen

Ha Thanh Le Nguyen lebt mit ihrem Partner und ihrer sechs Monate alten Tochter in Berlin. Frau Le Nguyen wurde 2007 im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg eingebürgert. Ihr Name steht so auch in ihrem Pass und im Melderegister.

Und in der steht ihr Name auch als Doppelname?

Ja, Le Nguyen steht überall als Doppelname.

Wie ging es dann weiter?

Dann ging der Stress los. Das Standesamt meinte, dass mein doppelter Nachname so nicht rechtens sei. Laut deutschem Namensrecht existierten im Vietnamesischen keine doppelten Nachnamen. Deshalb gehe der Vorgang nochmal zur Prüfung zur Senatsverwaltung für Inneres. Das war dann der Status quo für etwa vier Monate. Anfangs dachten wir noch, dass es eben Sommer ist, die Behörden sowieso überlastet sind und so weiter, und wir ihnen einfach ein bisschen Zeit lassen.

Aber irgendwann wurde Ihnen die Zeit dann doch lang?

Ja, und es kamen für uns auch die ersten Probleme auf, wie: dass wir ohne Geburtsurkunde für unser Kind auch kein Kindergeld bekommen. Wir konnten es auch nicht anmelden, konnten keine Steuer-ID bekommen und so weiter. Dann haben wir nochmal nachgefragt und die Sachbearbeiterin beharrte darauf, dass sie nichts machen könne, weil mein Name nicht mit dem deutschen Recht konform sei. Sie warte noch auf Antwort des Senats.

Ich habe mich dann auch schlau gemacht, was wir denn machen können. Unter anderem habe ich bei der Senatsverwaltung für Inneres angerufen, um herauszufinden, wie der Stand mit meiner Akte ist. Da wurde mir dann gesagt, dass sie dort von nichts wissen. Da war unsere Tochter dann fünf Monate alt und wir dachten, es könnte besser sein, einen Anwalt einzuschalten. Zeitgleich habe ich verschiedene Beschwerden – unter anderem an den Bürgermeister - geschrieben.

Was hat der Anwalt denn bewegen können?

Der Anwalt hat auch nochmal Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen und ihm wurde das Gleiche wie uns mitgeteilt. Nämlich, dass meine Akte bei der Namensprüfung der Senatsverwaltung für Inneres liege.

Die aber, wie Sie inzwischen erfahren hatten, gar nichts davon wusste?

Genau. Ich habe der Sachbearbeiterin des Standesamts dann auch die Nummer der Dame der Senatsverwaltung für Inneres geschickt, mit der ich gesprochen hatte. Aber darauf habe ich auch keine Antwort bekommen.

Wie erklären Sie sich das Vorgehen des Amtes? Dreht da der Amtsschimmel Ehrenrunden oder geht es um Diskriminierung?

Ich glaube, es ist eine Verbindung aus beidem. Einerseits ist der Amtsschimmel am wirken und die Sachbearbeiterin will ihren Job übergenau erledigen. Sie meint vielleicht, dass bei meiner Einbürgerung etwas schiefgelaufen sei mit meinem Nachnamen. Die Einbürgerungsbehörde arbeitet anscheinend nicht so genau wie das Standesamt. Und das wird jetzt auf unserem Rücken ausgetragen. Die Dame hat in ihren eigenen Augen bestimmt korrekt gehandelt. Aber da gibt es sicherlich einen Ermessenspielraum. Andere hätten sicher gelten lassen, dass ich so ja auch eingebürgert wurde. Und so kamen wir insgesamt sechs Monate nicht weiter – bis ich die Presse eingeschaltet habe.

Mir hat auch gerade dieser Tage eine Berlinerin mit vietnamesischen Wurzeln, die auch einen Doppelnamen trägt, geschrieben, dass sie – in einem anderen Standesamt – die Geburtsurkunde für ihr Kind sofort bekommen hat.

Und ich finde schon, dass es hier auch um Diskriminierung geht. Denn mit einem klassischen deutschen Doppelnamen wäre mir das nicht passiert.

Nach der Berichterstattung in der Abendschau vom rbb hat es ja nur ungefähr drei Tage gedauert und man hatte eine Lösung für Ihren Fall gefunden: Sie haben jetzt eine Geburtsurkunde für Ihre Tochter. Haben Sie das Gefühl, das eine hängt mit dem anderen zusammen?

Auf jeden Fall. Denn das Bezirksamt hat sich genau in der Woche auch bei unserem Anwalt gemeldet und kommuniziert, die schnellste Lösung für uns sei eine Namensangleichung. Da haben sich wohl auch Bezirksamt und Standesamt nicht abgesprochen.

Dafür hätten Sie Ihren Nachnamen ändern lassen müssen?

Ja und wahrscheinlich wäre dann ein Bestandteil meines Nachnamens ein Mittel- oder Beiname geworden. Das heißt, ich hätte auch alle meine Dokumente ändern lassen müssen.

In der Geburtsurkunde meiner Tochter steht nur noch Le als mein Nachname. Nguyen wird als Beiname aufgeführt. Das wurde über meinen Kopf hinweg so entschieden

Ha Thanh Le Nguyen

Aber in der jetzt gefundenen Lösung des Standesamtes ist Ihr Nachname plötzlich gar kein Problem mehr? In der Geburtsurkunde Ihrer Tochter lautet Ihr Nachname Le Nguyen?

In der Geburtsurkunde meiner Tochter steht nur noch Le als mein Nachname. Nguyen wird als Beiname aufgeführt. Das wurde über meinen Kopf hinweg so entschieden. Ich wurde nicht gefragt. Aber ich bin ja froh, dass das Thema erst einmal vom Tisch ist. Wir waren gestern schon im Rathaus und haben einen Reisepass für unsere Tochter beantragt. Da schien es jetzt niemanden mehr zu interessieren, wie mein Nachname geschrieben ist.

Sollten wir ein zweites Kind bekommen, würde ich mich vorher wahrscheinlich um eine Namensangleichung kümmern oder um eine Beglaubigung meiner Geburtsurkunde durch die Botschaft in Vietnam, wenn ich demnächst vor Ort bin.

Was hätten Sie sich von Amtsseite gewünscht?

Ich habe mich wirklich gefühlt wie in Kafkas Schloss. Ich renne herum, frage mich durch, werde immer weitergeschickt, keiner scheint sich verantwortlich zu fühlen und es scheint keine Lösung zu geben. Ich hätte mir vom Standesamt gewünscht, dass sie mir gesagt hätten, dass es - wenn es denn so ist - da vielleicht hinsichtlich meines Nachnamens einen Fehler gab bei meiner Einbürgerung und sie mir gesagt hätten, wie wir das am besten lösen. Aber es passierte einfach: nichts.

Vielen Dank für das Gespräch.

 

Das Interview führte Sabine Priess, rbb|24

76 Kommentare

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  1. 75.

    Das solle nun mal schnellstens angegangen werden hier die Verwaltungsvorschrift so anzupassen, das der ganze Prozess von Einbürgerung bis Namensangleichung angepasst wird und das Bundesweit für alle involvierten Behörden gleich und besonders auch das der Name nicht einfach willkürlich von der Behörde angepasst wird wie der Sachbearbeiter gerade Lust und Laune hat. Alles andere erzeugt nur Unmut und besonders Unverständnis wie man hier ja sehr schön lesen kann an all den Kommentaren zum Thema. Wer ist für so etwas Zuständig, sich diesem Thema anzunehmen? Wahrscheinlich niemand und es wird immer so bleiben. Leider ......

  2. 74.

    Das ist Bürokratie. Eine Anpassung kann erst nach der Einbürgerung stattfinden, weil derjenige erst dann die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

  3. 73.

    Weil das Standesamt für das Namensrecht verantwortlich ist. Und nicht die Einbürgerungsbehörde. Ja, könnte man mal was ändern. Aber so ist es derzeit und die Bürger werden informiert.

  4. 72.

    Es kann doch nicht sein, dass Deutschland vorgibt, wie Namen in anderen existierenden Staaten heißen müssen! Man stelle es sich umgekehrt vor, Trump verbietet Doppelnamen oder ein "von" im Namen. Die Hälfte der BerlinerInnen (Doppelnamen) und die Hälfte der BrandenburgerInnen (von und zu) wären plötzlich nur noch VORNAMENSträger.... Statt Frau Daniela Müller-Lüdenscheidt nur noch Frau Daniela oder statt Martin von Ribbeck auf Ribbeck... nur noch "de Maddin". Ja Klasse.

  5. 71.

    Machen wir uns das kurz klar: Einem deutschen Kind einer deutschen Frau mit vietnamesischem Namen werden die durch die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland garantierten Staatsbürgerrechte verwehrt, insbesondere das Existenzrecht durch Verweigerung einer Geburtsurkunde, und zwar aufgrund einer untergeordneten Verwaltungsvorschrift. Diese Verwaltungsvorschrift wird somit von Amts wegen über die Verfassung gestellt.
    Es wurde in dunklen Zeiten schon mal in Deutschland Menschen das Existenzrecht abgesprochen. Wenn heute in verfassungsfeindlichen Kreisen von Remigration gefaselt wird, wie bitte darf(!)man dieses Verhalten des Amts dann deuten? Eine Aufarbeitung wird es wohl nicht geben. Denn die deutschen Verwaltungsvorschriften sind heilig, die Verfassung (auf die Beamte schwören müssen) und die unveräußerlichen Menschenrechte von Geburt an sind es offenbar nicht.

  6. 70.

    Es ist immer noch nichtig, was die Behörde(n) von sich geben. Denn es ist WIllkür in dem Moment, in dem Ermessensspielraum konstruiert wird, der den Behörden nicht zusteht. Auch rechtlich ist es reine Willkür. Die Namensgebungen der Namen und Sprachen dieser Welt haben sich nicht deutscher Rechtsprechung anzupassen, sondern umgedreht. Die bloße Tatsache, dass so ein Vorgang ein, zwei Straßen nebenan besser klappt, nicht für Aufsehen sorgt, unterstreicht den institutionellen Rassismus in dieser Handlung: Es gab eine bewusste, ausdrücklich delegitimierende Sonderbehandlung, sprich Ausgrenzung. In dem Fall sind es nicht nur willkürliche Rechtsprechung, sondern auch identitäre Leitgedanken dahinter. Definieren zu wollen, wie sich Namen der Welt zusammensetzen, oktroyiert zwangsläufig Anderen die eigene, sehr beschränkte Sicht auf. Es ist in jedem Fall eine verfassungsrechtlich zu kritisierende Handlung, wenn solch eine rechtliche Ungleichbehandlung vorliegt.

  7. 69.

    Interessant was sie alles in meinen Kommentar reininterpretieren...

    Ich habe lediglich auf die dumme Bemerkung geantwortet die Standesbeamtin MÜSSE ja aus dem "grün regierten und angeblich so offenen Xhain" stammen.

    Getroffene Hunde bellen, sagt man.

  8. 68.

    Ich kann Sie aber beruhigen. Wenn dem wirklich so wäre wie Sie sagen, dann wäre ich schon gegangen worden. Ansonsten lassen Sie mich einfach in Ruhe. Ich kann mit Ihnen wirklich nichts anfangen.

  9. 67.

    Nein, der Staat (melderecht usw. Ist hauptsächlich Bundesrecht) muss seine Gesetze anpassen. Verwaltungsfachangestellte müssen nach Gesetz entscheiden und haben nur bei soll, kann usw. Entscheidungsspielräume.

    Betroffene können klagen. Gerichte entscheiden dann.

    Wer nicht klagen kann/möchte kann u. A. Petitionsausschuss und in manchen Bundesländern bürgerbeauftragte einschalten. Kostenlos.
    Aus dem Fall jetzt rassismus zu machen, find ich völlig daneben. Der Staat muss seine Hausaufgaben machen

  10. 66.

    Warum sollte man nach der Einbürgerung nochmals eine Namensangleichung anstoßen? Zur Einbürgerung sollte das doch gleich durchgeführt werden von der Ausländerbehörde und die Person mit dem Namen nach deutschem Namensrecht eingebürgert werden, sonst muss der Eingebürgerte ja nochmal alles ändern bzgl. Pässe, etc.. Es kann doch nicht sein, dass die Ausländerbehörde dies nicht durchführt um eine Person entsprechend korrekt auch nach Deutschem korrektem Namensrecht einbürgert. Wenn das wirklich so ist , dann wäre das typisch Behörden in Deutschland und ein Fehler im System welcher geändert werden sollte. Ein Name sollte schon bei der Einbürgerung korrekt sein bzw. angepasst werden nach deutschem Namensrecht mit der Zustimmung des einzubürgernden um nachher Problem zu vermeiden

  11. 65.

    Nach der Einbürgerung sollte man eine Namensangleichung beantragen. Dann wird das auch mit dem deutschen Namensrecht passend gemacht. Bekommt man aber alles zur Einbürgerung mitgeteilt. Besonders wenn Beinamen Teil des Namens sind.

  12. 64.

    Also wenn jemand mit einem Namen X eingebürgert wird, dann ist das so und wurde entsprechend auch so geprüft von der Ausländer/Einwanderungsbehörde und somit dazu eine Urkunde ausgestellt. Wenn jetzt, wie in diesem Fall, das Kind X einen anderen Namen bekommt (Name Y) als die Mutter X, nur weil das Standesamt dies so entschieden ( hat Fehler oder nicht davor von der anderen Behörde zuständig für die Einbürgerung und Urkunde inkl. Pässe, etc. der Mutter mal dahingestellt), dann ist das FALSCH vom zuständigen Standesamt. Die Mutter X ist rechtlich gesehen die Mutter von Kind X und ist auch in ihrere Urkunde mit dem Namen X eingetragen, warum bekommt dann Kind X den somit jetzt rechtlich gesehen falschen Namen Y? Die Behörde davor hat ggf. einen Fehler gemacht, aber jetzt ist der Fehler viel gravierender, da das Kind einen anderen Namen trägt wie seine Mutter.

  13. 63.

    Das ist im Falles des Standesamts F.K. leider kein Blödsinn. Fragen Sie gern mal nach beim Amtsgericht Schöneberg, welches berlinweit für die Berichtigung / Ausstellung von Geburtsurkunden zuständig ist, wenn man mit dem Standesamt nicht weiterkommt. Da geht ein Großteil der Fälle auf dieses eine Standesamt zurück. Es ist unter denjenigen von uns, die beruflich mit schwangeren Migrant*innen zu tun haben, definitiv so, dass wir den Frauen raten, lieber in bestimmten Bezirken zu entbinden (und Friedrichshain Kreuzberg unbedingt zu meiden) um Problemen bei der Ausstellung der Geburtsurkunde zuvor zu kommen.

  14. 62.

    Wenn Leute wie sie in einer Behörde arbeiten, die hier täglich mit Rassismus auffallen, dann gibt es also bei Behörden keinen Rassimus?

    Aha.

  15. 60.

    Oh ja, sehr gute Arbeit. Jetzt steht in der Geburtsurkunde der Tochter ein Name, den die Standesbeamtin willkürlich festgelegt hat, damit er nach ihrer Liste passt. Dafür hätte es keine langfristige Prüfung gebraucht. Man hat ein Problem gelöst, indem man ein neues geschaffen hat, denn der Name aus der Geburtsurkunde der Tochter stimmt nun nicht mit allen anderen Urkunden und Dokumenten der Mutter überein. Könnte also durchaus sein, dass man beim nächsten Antrag erklärt, sie sei gar nicht die Mutter, da ihr Name nicht in der Geburtsurkunde der Tochter steht.

  16. 59.

    Belege haben Sie sicher für Ihre Behauptungen? Dann her damit.

  17. 58.

    >"Fehler 53: Ungültige Zeichen im Feld „Name“."
    Das ist eine sehr schlüssige Erklärung für diesen Amtsschimmel. Aber wie ist das denn mit deutschen Doppelnamen ohne Bindestrich? Gibts ja auch. Die sollten sich jetzt wohl vorsehen, wenn Sie beim Amt irgendwas mit ihren Indetifikationsdokumenten anstellen lassen wollen. Vielleicht wäre es auch einfacher gewesen, den Teil Le wie bei uns als Titelzusatz ähnlich eines alten Adelstitels zu verwenden, also statt "von" dann eben Le und Nguyen als normaler Nachname. Bei französischen oder niederländischen Nachnamen mit Zusatztiteln geht das doch auch oder sind diese Menschen jetzt auch ein Softwareproblem? - wenn man das in die Neuzeit übertragen mal so denken will...

  18. 57.

    Wenn jemand Diskriminierung ins Spiel bringt, wird alles andere nachrangig. Dann wird dieser Vorwurf geprüft. Ist leider so in der Praxis. Da steht alles still und der Vorgang liegt auf der Leitungsebene fest.

  19. 56.

    An "zumal" und einige andere: Woher wissen Sie eigentlich, dass es keine "übersetzte Geburtsurkunde" gibt? Im Text steht: " Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg, das für uns zuständig ist, hat dann recht schnell geschrieben, dass sie wegen meines Nachnamens noch das Original meiner Geburtsurkunde aus Vietnam bräuchten. Die hat mir meine Mutter dann per Eil-Sendung aus Vietnam geschickt." Und in der Urkunde stand der Name, den es in Vietnam angeblich nicht gibt...Lieber Gott, schmeiß Lesekompetenz vom Himmel!

  20. 55.

    Ich empfinde das voll als Diskriminierung. Wenn im deutschen Ausweis der Mutter ein Doppelname steht, ist das vietnamesische Namensrecht meines Erachtens uninteressant. Die Frau ist Deutsche mit Doppelnamen. Es ist dann eine reine Herabsetzung der Frau wegen ihrer ausländischen Wurzeln. Dafür schäme ich mich als Deutscher. Ich würde mich freuen, wenn die Sachbearbeiterin dafür zur Verantwortung gezogen würde.

  21. 54.

    Das Gegenteil ist der Fall. Die Angetellte hat gute Arbeit geleistet. Ihr ist etwas aufgefallen, was nach ihrer Information so nicht stimmen kann und hat es zur weiteren Prüfung weitergeleitet, weil sie selbst nicht die Möglichkeit hat. Für die Dauer der Prüfung kann sie nichts. Die hat jeden Tag mit Leuten aus den verschiedensten Ländern zu tun, man hört aber nicht ständig von Fehlern. Ich sehe gar keinen Anlass, ihr Rassismus zu unterstellen. Soviele Lösungsmittel kann ich gar nicht schnüffeln, um das zu vermuten.

  22. 53.

    Das übliche Behördenchaos. Meistens ist es ein Einzelfall, aber es wird gerne dann aufgebauscht, rechtliche Probleme sind immer lösbar, hier ging es aber um den Faktor Zeit. Und das ist eben peinlich, wie lange es dauert, ein Problem zu lösen.

  23. 52.

    Das geht nur in Berlin, echt witzig und zugleich so unfassbar traurig! Ein Paradebeispiel für das Versagen der Verwaltungsinstitutionen im 21. Jahrhundert...

  24. 51.

    Das geht nur in Berlin, echt witzig und zugleich so unfassbar traurig! Ein Paradebeispiel für das Versagen der Verwaltungsinstitutionen im 21. Jahrhundert...

  25. 50.

    Haben Sie den Artikel eigentlich gelesen? Woraus schließen Sie mangelnde Zuarbeit vonseiten Frau Le Nguyens?

  26. 49.

    Nette Geschichte. Und ein Anwenderfehler der ersten Stunde. Ein Programm erkennt nicht, was für ein Zeichen eingegeben wird. Auch ein Leerzeichen ist ein Datum. Das hat aber nichts mit der Software zu tun. Das ist besonders bei Microsoft basierten Programmen schon immer so gewesen, dass Leerzeichen ein Problem mit sich bringen. Daher auch bei Dateinamen immer wieder gerne ein Unterstrich setzen.

  27. 48.

    Das ist natürlich Blödsinn. Ich arbeite auch in einer Behörde und wir sind froh, wenn alles glatt zu bearbeiten ist. Wer hat schon Lust sich rum zu ärgern. Aber es muss auch rechtlich sauber sein, weil es sonst zu Problemen führen kann, die auf einen selbst zurück fallen. Es gibt keine Spielräume, bei Eindeutig rechtl. geregelten Sachverhalten. Vielleicht passieren Fehler und es wird ein Auge zugedrückt. Aber deshalb kann man den nicht immer wieder machen. Hier sollte eine Urkunde erstellt werden. Die sollte wohl Einwandfrei sein. Dient ja auch dem Schutz der Mutter und des Kindes. Aber für manchen offenbar zu kompliziert.

  28. 46.

    Meine Güte.was ist denn hier los?

  29. 45.

    2/2
    (...)
    Kurze Zeit später, nach der Geburt unseres Kindes, gab es ein neues "Problem": Der zweiteilige Name der Mutter (mit dem Vornamen ihres Vaters) hätte impliziert, dass der Opa auch sein Vater sei. Irgendwie liess sich das auch lösen.

    Mein unbedeutender Rat:
    Akzeptieren Sie -vorerst- die blöde Entscheidung und wehren sich später heftig!

  30. 44.

    Völlig nachvollziehbar, was hier passiert ist: Vor einiger Zeit gab‘s ein Update der Verwaltungssoftware. Als die Beamtin nun die Daten vom Papierformular (nennt sich Digitalisierung) abgetippt hat, ließ sich plötzlich der „Weiter“-Button nicht mehr anklicken. Fehler 53: Ungültige Zeichen im Feld „Name“. Das war dann wohl das Leerzeichen. Nichts geht mehr. Software ändern unmöglich, bis das Ticket beim Entwickler bearbeitet wird, ist die Beamtin eh im Ruhestand. Also muss irgendwas von „deutschem Recht“ als Erklärung her und dann hoffen, dass sich jemand anderes mit dem Problem rumschlagen muss. War dann auch so…die Kollegin hatte in der Zigarettenpause einen Einfall. Einfach das Leerzeichen und alles dahinter löschen. Schon lässt sich auf „Weiter“ klicken und alles geht seinen gewohnten. So bestimmt die Technik schon heute über unser Leben, ganz ohne KI. Gute Nacht!

  31. 43.

    Das Standesamt F.K. ist leider bekannt dafür, geradezu nach Problemen zu suchen, die eine Ausstellung der Geburtsurkunde verzögern oder verhindern - besonders bei nichtdeutschen Eltern. Das ist skandalös - es werden dann bürokratische und rechtliche Gründe vorgeschoben aber es entsteht der eindeutige Eindruck der Diskriminierung. Denn: in anderen Standesämtern geht es es meist auch! Ich kenne mehrere Familien die bereits ein oder mehrere Kinder (mit Geburtsurkunde) haben und dann kommt ein Geschwisterchen in Kreuzberg zur Welt und das Standesamt F.K. macht Probleme. Es freut mich sehr, dass das durch diesen absurden Fall mal der breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde.
    Liebe Frau Le Ngyuen, entbinden sie einfach das nächste Mal in einem anderen Bezirk und Sie werden keine Probleme haben.

  32. 42.

    Man jaaaa, Intermezzo, wir haben es ja alle jetzt verstanden, dass Sie da natürlich wieder rassistische Willkür wittern, ist bestimmt ein AfD Wähler, der Standesbeamte. Das da im Vorfeld schon was schief gelaufen ist, hätte Frau Le Nguyen vielleicht auch schon klären können. OmG ,soviel Aufregung. Nun ist hoffentlich alles in Ordnung und ich wünsche der Familie alles Gute!

  33. 41.

    Ich würde da keinen Doppelnamen sehen.
    In Deutschland sind dreifach-Namen nicht üblich. Also muss Frau von der Leyen demnächst den Namen kürzen? Die ganze Geschichte ist eine einzige Farce. Offenbar haben die Leute im Standesamt zu viel Zeit, um auf solche Gedanken zu kommen. Was verstehen die von Vietnam?

  34. 40.

    "Laut deutschem Namensrecht existierten im Vietnamesischen keine doppelten Nachnamen."

    Deutsches Recht soll über Vietnamesische Sprache urteilen? WTF?

    Fasst mans ich an den Kopf. Alle Unterlagen da und dann immer noch einen auf Machtmissbrauch machen.

  35. 39.

    Also ich verstehe Sie jetzt richtig - oder?
    - eine Verwaltungsfachangestellte erklärt mal so eben, das dein Name gar nicht dein Name ist. Hat rein gar keine Ahnung was es für einen Menschen - zumal mit Migrationsgeschichte bedeutet - zweifelt die amtliche Obrigkeit deinen Namen an.
    In der Folge des amtlichenTuns, bricht für die Betroffene paar ziemlich fieses, grundsätzlich Bürokratie und Ärger mit der Obrigkeit los, kriegt ihr Neugeborenes nicht angemeldet, beurkundet...
    ...und bei solchen Arbeitsergebnissen einer Verwaltungsfachangestellten soll ich Verständnis haben, dass die selbst nicht bemerkt dass es wohl so mit ihren Kunden und solchen Arbeitsergebnissen nicht geht.
    Da muss sie halt mal bei der Leitung vorstellig werden.
    Wie der Geselle, der beim Meister ansagen muss, er könne aus Pferdemist kein Brot backen. Statt dem Kunden zu erklären Brot aus Pferdemist sei nun mal, da kann ich auch nix für.
    Leute nebenbei mies behandeln. Was das fürn Ethos.

  36. 38.

    Naja, sollten sich die Mitarbeiter:innen beim Standesamt nicht eigentlich sehr gut auskennen? Ich meine das sind ja nicht die ersten Menschen aus Vietnam?

  37. 37.

    Dafür gibt es überhaupt keine rechtliche Vorgabe, das ist einfach Willkür und eigenes ermessen des Standesbeamten. Der Familie enteht dadurch ein finanzielle Schaden weil warum eigentlich?!? Auf welcher Grundlage wird hier entschieden?

  38. 36.

    "... sondern nur noch eine willkürliche Auslegung davon, was jeder gerade so unter Absicht versteht."
    Genau das ist eben das Problem mit Beleidigung ebenso wie mit Diskriminierung - vieles ist auch Auslegung und das Empfinden, diskriminiert zu werden. Oder auch nicht. Es fühlen sich ja nicht unbedingt immer alle gleichermaßen von etwas diskriminiert...
    Frau Le Nguyen empfindet es nun ebenso, andere würden es vielleicht nicht so sehen.
    Dass sich Ihnen mein Japan-Beispiel nicht so erschließen will, damit muss ich ja auch leben... :-)

  39. 35.

    Ich muss vor 17 Jahren die gleiche Sachbearbeiterin gehabt haben. Ich wollte meine Tochter mit Zweitnamenen Sona nennen, weil ich persönlich eine Sona kannte. Man schlug ein dickes Namenslexikon auf und fand den Namen nicht bzw. nur in der Schreibweise Zona (übersetzt Zone). Man sagte mir, ich könne den Zweitnamen nur in der Schreibweise mit Z realisieren. Ich war darüber so perplex, es war meine erste Tochter, dass ich dem zustimmte. Im Nachhinein habe ich noch einige Male den Namen Sona gesehen, gelesen. Ich kann darüber - wie das Stsndesamt Friedrichshain-Kreuzberg anmaßte, sich in der Namenswelt auszukennen, nur den Kopf schütteln. Der Fall scheint hier ähnlich gelagert zu sein.

  40. 34.

    Selbstverständlich ist es mehr als ärgerlich, wenn man über längere Zeit keine Geburtsurkunde erhält. Ich verstehe allerdings auch das Standesamt, wenn man nicht so einfach eine Urkunde ausstellt, wenn es Unklarheiten gibt. Es ist auch sehr einfach, auf die Beamten zu schimpfen. Eine gewisse Zuarbeit der Antragstellerin und ein Nachweis aus dem Herkunftsland oder Botschaft, wäre auch möglich gewesen.

  41. 33.

    Als Person mit multinationaler Familie, die auch selbst schon im Ausland gelebt hat, kann ich Ihnen sagen, dass es auch nicht so schwer ist, wie mancher denkt. Ich habe mehrfach Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden übersetzen und beglaubigen lassen müssen. Es gibt überall Standesbeamte, die einfach mal akzeptieren, was ihnen vorliegt, und andere, die einem aus Rechthaberei das Leben zur Hölle machen. Die meisten Probleme hatten wir immer in Deutschland. Aber ich habe hier auch freundliche und entgegenkommende Standesbeamte erlebt, die einem hilfreich zur Seite stehen.

  42. 32.

    „ würde ich mich vorher wahrscheinlich um eine Namensangleichung kümmern oder um eine Beglaubigung meiner Geburtsurkunde durch die Botschaft in Vietnam, wenn ich demnächst vor Ort bin.“

    Es gibt bislang keine Übersetzung, und wie hier schon jemand schrieb. In Japan stolpern die dortigen Behörden über unser „Geborene….“. Es ist nicht alles so einfach wie man denkt.

  43. 31.

    Wenn ich es recht verstehe, geht es in diesem Fall nicht um Probleme von Deutschen in Japan, sondern einer Deutschen mit vietnamesischen Wurzeln in Deutschland. Und wäre nur diskriminierend, was mit "Absicht" geschieht, dann hätten wir vermutlich bald gar keinen Diskurs über diskriminierendes Verhalten mehr, sondern nur noch eine willkürliche Auslegung davon, was jeder gerade so unter Absicht versteht.

  44. 30.

    Eine beglaubigte Übersetzung sollte man in einem Übersetzungsbüro leicht erhalten können. Und wenn es so in der Geburtsurkunde steht, dann braucht man auch nicht das deutsche Namensrecht bemühen. Und bei Unklarheiten einfach willkürlich einen Namen festzulegen (der dann in der Folge wiederum Ärger bereiten wird), steht einem Beamten nicht zu. Aber genau das ist leider ein typisches Zeichen deutscher Bürokratie. Man vergisst, dass man doch eigentlich zur Beseitigung von Problemen beitragen soll, weil man allen beweisen will, dass man es besser weiß und kann.

  45. 29.

    Es fehlt die Übersetzung der Urkunde. Meines Wissens geht es hier um den sog, Mittelnamen. Eventuell kann der rbb ja mal jemanden fragen, der Ahnung vom Namensrecht hat. Die aktuellen Dokumente weichen nun voneinander ab. Das ist kein Zustand.

  46. 28.

    "Und ich finde schon, dass es hier auch um Diskriminierung geht."
    Finde ich meinerseits ein bisschen happig. Dazu würde ja schon Absicht gehören: Hier ist die Sache aber eben für eine deutsche Behörde (in einem popeligen Berliner Stadtbezirk) schwierig. kann passieren.
    Als Deutscher kann man woanders auch Probleme haben: Ich erinnere mich an einen Artikel über Japan, wo deutsche Frauen amtlich quasi nicht existieren konnten, weil die japanischen Behörden mit dem "geb." in ihrem deutschen Pass nichts anfangen konnten.
    Verwunderlich? Und war das dann auch Diskriminierung, weil das mit japanischen Namen ja nicht passiert wäre? :-)

  47. 27.

    Ich staune, wie viele Leute sich hier im vietnamesischen Namensrecht auskennen. Wie im Artikel gesagt, ist ihr Nachname laut vietnamesischer Geburtsurkunde Le Nguyen. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ausländische Namen dem deutschen Recht nach angepasst werden müssen, wenn sie offenbar im betreffenden Land gelten. Und da andere Behörden bereits die Gültigkeit des Names für Deutschland bestätigt haben, fragt man sich doch, warum nun eine nachfolgende Behörde diese Entscheidungen nicht anerkennt. Der Gipfel ist meiner Ansicht nach jedoch, dass sich eine Standesbeamtin ohne Rücksprache erdreistet, den Namen einer ausländischen Person neu festzulegen. Ich verstehe, wenn man auf einheitlicher Transkription beharrt. Aber der Name ist ein auch ein persönliches Recht und kann nicht nach Gutdünken von anderen geändert werden. Die Willkür scheint sich hier fortzusetzen.

  48. 26.

    Ich finde,es beschämend in unserem Haus leben einige Familien mit vietnamesischen Wurzeln und wir verstehen uns gut.
    Alle,arbeiten und sind sehr hilfsbereit, so muss und soll es sein in einer Hausgemeinschaft.

  49. 25.

    Berlin halt. Mehr braucht man nicht schreiben. Viele Missstände, werden erst gar nicht veröffentlicht, was in den Berliner Verwaltungen abgeht.

  50. 24.

    Ich muss vor 17 Jahren die gleiche Sachbearbeiterin gehabt haben. Ich wollte meine Tochter mit Zweitnamenen Sona nennen, weil ich persönlich eine Sona kannte. Man schlug ein dickes Namenslexikon auf und fand den Namen nicht bzw. nur in der Schreibweise Zona (übersetzt Zone). Man sagte mir, ich könne den Zweitnamen nur in der Schreibweise mit Z realisieren. Ich war darüber so perplex, es war meine erste Tochter, dass ich dem zustimmte. Im Nachhinein habe ich noch einige Male den Namen Sona gesehen, gelesen. Ich kann darüber - wie das Stsndesamt Friedrichshain-Kreuzberg anmaßte, sich in der Namenswelt auszukennen, nur den Kopf schütteln. Der Fall scheint hier ähnlich gelagert zu sein.

  51. 23.

    Auf welcher rechtlichen, legitimen Grundlage erklärt eigentlich ein standesamtlicher Bürokrat, welche Namen in Vietnam üblich sind? Wie kann die Betroffene Frau gleich ein nächsten Menschen treffen, die auch einen Doppelnamen hat, obwohl ein Bürokrat mit wahrscheinlich abgeschlossenem Studium in vietnamesischen Namenskultur doch hochherrschaftlich-amtlich festgestellte, wer bestimmt, was in Vietnam Kultur ist.

    Irre. Ich kenne eine Geschichte, in der eine Standesbeamtin in Köpenick in Fragen einer Geburtsurkunde dem Elternpaar ins Gesicht sagte: Der Kindsvater (aus Gambia) wolle sich doch nur ein Aufenthaltsrecht erschleichen.
    So ist das wenn Verwaltung im Alltag Politik macht.

    Frau Ha Thanh Le Nguyen möchte ich sagen: Entschuldigung für dieses Vorgehen auch meiner Angestellten. Die auch Ihre Dienstleister sind. Das ist fachlich-handwerklich schlechte Arbeit. Zudem alltags-rassistisch-völkisch motiviert. Im Ergebnis das für Betroffene zählt.

  52. 22.

    Auch für sie nochmal: Hier hat die Standesbeamtin auf stur geschaltet, evt. war ihr Frau Le Nguyen nicht deutsch genug?

    Und wie man in der Innenverwaltung unter Spranger arbeitet dürfte auch bekannt sein.

    Wer sagt denn dass die Standesbeamtin aus Xhain stammt? Die Dame kann in Hellersdorf wohnen oder Lichtenrade und sogar in Brandenburg.

  53. 20.

    Der Fehler liegt in der Einbürgerungsstelle. Was soll das BA denn machen? Den Fehler laufen lassen?

  54. 19.

    Das deutsche Recht ist halt noch nicht komplett auf die ganze Einwanderung eingestellt. Die Ampel könnte die Rechtsgrundlagen bestimmt ändern.

    Warum jetzt die Standesämter die buhmänner/-frauen sind, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Bundesrecht ist Bundesrecht.
    Warum sollte ein verwaltungsfachangestellter besten Gewissens gegen eine Rechtsgrundlage verstoßen und seinen eigenen Job riskieren? Nur weil die Herren/Damen in den zuständigen Ministerium/Bundestag nicht ihre Hausaufgaben machen?

  55. 18.

    "Laut deutschem Namensrecht existierten im Vietnamesischen keine doppelten Nachnamen."

    Wenn dem so sein sollte, dann ist es wohl deutsches Namens-Unrecht. Was für eine Provinzposse im grün regierten und angeblich so offenen Xhain.

  56. 17.

    Unfug? Deutsche Sprache - Schwere Sprache, ich weiß.

    "Dann haben wir nochmal nachgefragt und die Sachbearbeiterin beharrte darauf, dass sie nichts machen könne, weil mein Name nicht mit dem deutschen Recht konform sei. Sie warte noch auf Antwort des Senats. [...]

    Der Anwalt hat auch nochmal Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen und ihm wurde das Gleiche wie uns mitgeteilt. Nämlich, dass meine Akte bei der Namensprüfung der Senatsverwaltung für Inneres liege."

    Und schön, dass sie so gut mit dem vietnamesischen Namensrecht auskennen, zumal Vietnam ein Vielvölkerstaat ist.

  57. 16.

    Nebenbei bemerkt hat man inzwischen auch rausgefunden, dass sie auf dem Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt etc. schlechtere Chancen haben, wenn sie nicht Müller, Meier, Schulze heißen (Grund: Vorurteile). Auch darüber gerne mal nachdenken...

  58. 15.

    Zeigen Sie mir ein Bürger, der "alles richtig macht". Es geht aber in dem Artikel auch darum, dass es Ihnen grundsätzlich Schwierigkeiten bereiten kann, wenn Sie nicht Müller, Meier, Schulze heißen. Einfach mal drüber nachdenken...

  59. 14.

    Kann der deutsche Staat bei der Einbürgerung den Namen bestimmen? Was steht denn in der vietnamesischen Geburtsurkunde?

  60. 13.
    Antwort auf [Wolfram Schulz ] vom 01.10.2024 um 16:30

    Sowas einfältiges kann nur von einem Anhänger der rechtsextremen AfD kommen.

    Woher wollen sie wissen wen die Standesbeamtin wählt? Zumal man auch nicht zwingend in dem Bezirk wohnen muß, für den man tätig ist. Die Dame kann in Hellersdorf wohnen oder Lichtenrade und sogar in Brandenburg.

    Und ja, Alltagsrassismus ist ein Problem, besonders natürlich für die Betroffenen. Versuchen sie mal z.B. eine Wohnung zu mieten. Einmal als Ralf Meier und einmal als Yücel Yilmaz.

    Merke: Erst denken, dann tippen, danke.

  61. 12.

    Aha. Und die Bürgerin hat alles richtig gemacht? Sie weiß nicht mal was in ihrer eigenen vietnamesischen Geburtsurkunde steht. Sie ist da nicht sehr interessiert, wie sie selbst heißt. Auf jeden Fall hätte ihr auffallen müssen, dass sie plötzlich einen Doppelnamen hatte. Vietnam lässt keine Doppelnamen zu. Also, wie hieß sie vor der Einbürgerung?

  62. 10.

    „ Sollten wir ein zweites Kind bekommen, würde ich mich vorher wahrscheinlich um eine Namensangleichung kümmern oder um eine Beglaubigung meiner Geburtsurkunde durch die Botschaft in Vietnam, wenn ich demnächst vor Ort bin.“ Das wäre sinnvoll. Man muss doch wissen, wie man heißt. Und überlasst das nicht der Einbürgerungsbehörde. Und nun wieder dem Standesamt.

  63. 9.

    "Offenkundig sind deutsche Behörden überfordert, welches der Nachname ist."

    Stimmt ja nicht, wie der Artikel beweist.

    ""Mir hat auch gerade dieser Tage eine Berlinerin mit vietnamesischen Wurzeln, die auch einen Doppelnamen trägt, geschrieben, dass sie – in einem anderen Standesamt – die Geburtsurkunde für ihr Kind sofort bekommen hat."

    Hier hat wohl die Standesbeamtin auf stur geschaltet, evt. war ihr Frau Le Nguyen nicht deutsch genug?

  64. 8.

    Der öffentliche Dienst ist dafür da, für uns Dienstleistungen zu erbringen und nicht, uns das Leben schwer zu machen. Wir bezahlen sie im Übrigen dafür. Nur wer sagt es ihnen?

  65. 7.

    "Offenkundig sind deutsche Behörden überfordert, welches der Nachname ist."

    Stimmt ja nicht, wie der Artikel beweist.

    ""Mir hat auch gerade dieser Tage eine Berlinerin mit vietnamesischen Wurzeln, die auch einen Doppelnamen trägt, geschrieben, dass sie – in einem anderen Standesamt – die Geburtsurkunde für ihr Kind sofort bekommen hat."

    Hier hat wohl die Standesbeamtin auf stur geschaltet, evt. war ihr Frau Le Nguyen nicht deutsch genug?

  66. 6.

    Unfug. Namensrecht ist Sache des Standesamtes. Der Fehler wurde bei der Einbürgerung gemacht. Hier gleich Fremdenfeindlichkeit zu unterstellen ist zu einfach. Wenn nichtmal eine übersetzte Geburtsurkunde vorliegt dann wurde da eben etwas versäumt. Vietnam kennt keine Doppelnamen. Der Nachname besteht immer nur aus einem Namen.

  67. 5.

    „ In der Geburtsurkunde meiner Tochter steht nur noch Le als mein Nachname. Nguyen wird als Beiname aufgeführt. Das wurde über meinen Kopf hinweg so entschieden. Ich wurde nicht gefragt. Aber ich bin ja froh, dass das Thema erst einmal vom Tisch ist.“ Naiv. Sorry. Aber so entstehen nämlich erst später die Probleme. Irgendwann kommt die Frage dazu. Hat sie bei der Einbürgerung nicht aufgepasst? Was steht in ihrer Geburtsurkunde? Aber sie will sich ja nun mal um eine beglaubigte Kopie ihre Geburtsurkunde kümmern, reichlich spät, oder?

  68. 4.

    "Und ich finde schon, dass es hier auch um Diskriminierung geht."
    Gleich ein bisschen stark, finde ich dagegen. Diskriminierung hat ja auch was mit Absicht zu tun. Hier ist einfach eine Behörde mit einem ausländischen Namen nicht zurechtgekommen.
    Kann auch Deutschen passieren: Habe mal was von riesigen Problemen gelesen, die deutsche Frauen in Japan haben, wegen des Vermerks "geb." in ihrem Pass. Trifft dort eben auf Unkenntnis...

  69. 3.

    Fragt doch mal in der vietnamesischen Botschaft nach. Offenkundig sind deutsche Behörden überfordert, welches der Nachname ist.

  70. 2.

    "Deshalb gehe der Vorgang nochmal zur Prüfung zur Senatsverwaltung für Inneres. Das war dann der Status quo für etwa vier Monate. Anfangs dachten wir noch, dass es eben Sommer ist, die Behörden sowieso überlastet sind und so weiter, und wir ihnen einfach ein bisschen Zeit lassen."

    Danke für das nochmalige Nachhaken, also hängt die Innenverwaltung stärker mit drin, wie das aus dem Vorgängerartikel deutlich wurde.

    "Mir hat auch gerade dieser Tage eine Berlinerin mit vietnamesischen Wurzeln, die auch einen Doppelnamen trägt, geschrieben, dass sie – in einem anderen Standesamt – die Geburtsurkunde für ihr Kind sofort bekommen hat."

    Als hat die Standesbeamtin ihre Muskeln spielen lassen, evt. war ihr Frau Le Nguyen nicht deutsch genug?

  71. 1.

    Im vietnamesischen Recht gibt es keine Doppelnamen. Wo kommt das „Le“ her? Diskriminierend finde ich das Vorgehen nicht. Auslöser ist nur das Namensrecht. Nguyen ist in Vietnam einer der gebräuchlichsten Namen. Der Mittelname gehört zum Vornamen. Warum da bei der Einbürgerung was falsch gemacht wurde ist unklar. Aber die Betroffene hätte sich wundern müssen. Wie gesagt, in Vietnam gibt es keine Doppelnamen.

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