Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg - Keine Geburtsurkunde wegen Nachnamen: Mutter fühlt sich diskriminiert

So 29.09.24 | 10:44 Uhr
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Die Mutter mit Ihrem Kind dem bisher keine Geburtsurkunde ausgestellt wird. (Quelle: rbb/Abendschau)
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Video: rbb24 Abendschau | 26.09.2024 | Phil Beng | Bild: rbb/Abendschau

Die Berlinerin Ha Thanh Le Nguyen erhält vom Amt keine Geburtsurkunde für ihre Tochter - und damit keinen Kita-Gutschein und kein Kindergeld. Die Begründung des Standesamtes Friedrichshain-Kreuzberg: Mit ihrem Nachnamen sei das nicht möglich.

Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einer Berlinerin aufgrund ihres Nachnamens die Ausstellung einer Geburtsurkunde für ihre Tochter verweigert.

Wie die Mutter Ha Thanh Le Nguyen in der rbb24 Abendschau sagte, soll die Behörde der Auffassung sein, in Vietnam gebe es keine Doppelnamen - deshalb sei die Eintragung des Namens der Mutter in die Geburtsurkunde nicht möglich.

Ohne Geburtsurkunde kein Kindergeld

"Ich finde es ehrlich gesagt rassistisch, dass wir so einen Stress haben wegen meines Nachnamens", sagt Le Nguyen. Weil ihr das Amt keine Geburtsurkunde ausstelle, gebe es keine Anmeldung und keine Steuer-ID für ihre Tochter. Zudem erhalte die Familie kein Kindergeld und auch keinen Kita-Gutschein. "Ich wollte bald wieder anfangen zu arbeiten", sagt Le Nguyen. Nun wisse sie nicht, wie sie die Kinderbetreuung organisieren soll. "Vielleicht werde ich jetzt doch eine Stay-at-home-Mom, weil ich keine Kinderbetreuung für mein Kind habe."

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erklärte auf Anfrage: "Das Standesamt handelt nicht in diskriminierender Absicht. Die Bearbeitung orientiert sich ausschließlich an den geltenden rechlichen Vorgaben. Es handelt sich um die Prüfung einer Namensführung im Einzelfall und nicht um Diskriminierung."

Einbürgerungsrecht und Personenstandsrecht nicht deckungsgleich

Tatsächlich trägt Tochter Lola selbst nicht den Nachnamen ihrer Mutter, sondern den ihres Vaters. Dennoch muss in der Geburtsurkunde auch der Name der Mutter mit aufgeführt sein. Ha Thanh Le Nguyen ist selbst deutsche Staatsbürgerin und führt ihren doppelten Nachnamen in ihrer Einbürgerungsurkunde und auf ihrem deutschen Personalausweis.

Die Senatsverwaltung für Inneres bewertet den Vorgang im Standesamt des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg hingegen auch nicht als Diskriminierung. Der Fall zeige, dass Einbürgerungsrecht und Personenstandsrecht nicht deckungsgleich seien.

Seit dem Inkrafttreten des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes 2020 hat die zuständige Ombudsstelle der Berliner Verwaltung 1.523 Beschwerden registriert, in 558 Fällen ging es um Diskriminierung aufgrund von Rassismus.

Sendung: rbb24 Abendschau, 26.09.2024, 19:30 Uhr

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52 Kommentare

  1. 52.

    Ich zitiere aus dem Artikel: Dennoch muss in der Geburtsurkunde auch der Name der Mutter mit aufgeführt sein. Ha Thanh Le Nguyen ist selbst deutsche Staatsbürgerin und führt ihren doppelten Nachnamen in ihrer Einbürgerungsurkunde und auf ihrem deutschen Personalausweis."
    Fehlt jetzt bloß noch, dass man aufgrund einer Anzweifelung der Bürgerin Ha Thang L.N. die Einbürgerungsurkunde "streitig" machen möchte. Ich persönl. habe als dt. Staatsbürger(biodt.- was für ein Ausdruck)ü60 Minuten als No Name verbringen müssen, weil eine Behörde mein vorheriges Passbild falsch abgespeichert hat, es also ü60 Min unauffindbar war. Hat also die dt. Staatsbürgerin Fr. Le Nguyen Ihre Papiere/DPA bekommen, kann man sicher sein, dass diese rechtsfest sind. Kein Grund also, die Urkunde über die Geburt des Mäuschens Lola zurückzuhalten! Im Zweifel f. Lola! Mein Passbild, was allen Normen entspr., wurde auch gefunden, ich bekam meinen Perso! Das ist D!

  2. 51.

    Es steht nicht da, wo und wann die Heirat (vor/nach der EInbürgerung? In DE oder Vietnam?) stattgefunden hat, evtl. ist das von Belang. Sollte es keinen Kitagutschein geben, muss die Frau dennoch keine Stay-at-home-Mum bleiben, der Vater ist doch auch noch da! (Klar ist das wahrscheinlich nicht die TRaumlösung. Aber immerhin ein Weg...)

  3. 50.

    Es geht noch schlimmer, da bekommt die Mutter eine Geburtsurkunde nur ohne Kind. Die Problematik: verheiratet mit X, Y ist aber Vater und hat dies anerkannt. Und bums machen die Standesämter zu da dies laut deutschem Recht nicht geht.
    Da müssen sich Mütter vor Gericht ihr Recht erklagen! Und bis dahin gibt es keinen Cent für das Kind!
    Die Mutti im Beitrag hat vielleicht noch Glück das irgendein Vorgesetzter vom Standesamt eine Vorgabe zur Umsetzung bekommt oder so etwas in der Art...

  4. 49.

    Ist doch dann trotzdem ein Doppelname, sowas wie Müller-Schmidt. Und bei meinem alltäglichen Antragsklimbamborium habe ich noch nie einen vietnamesischen Nachnahmen mit Bindestrich gesehen. Da steht Le auch immer mit beim Vornamen hinten dran.

  5. 48.

    "Wir wissen besser wie Sie zu heißen haben"?... absurde Bürokratie!

  6. 47.

    Kann sie denn nicht einfach einen Bindestrich zwischen die beiden Teile ihres Namens einfügen?

  7. 46.

    Au weia, Deutschland und seine Bürokratie. Es kann doch nicht wahr sein, dass überhaupt so etwas in Deutschland des 21. Jahrhunderts noch gibt!
    Da wiehert wieder einmal mehr sehr laut der Deutsche Amtsschimmel und schlägt mit den Hufen wild um sich....
    Ein Kind das Deutscher Staatsbürger ist, real existiert, aber nicht auf dem Papier. Die Leidtragenden sind die Familie.
    Gerne würde ich wissen, was das Bundessozialgericht, das Bundesverwaltungsgericht u. das Bundesverfassungsgericht dazu meint.

  8. 45.

    Natürlich ist das richtig krasse rassistische Diskriminierung. Schrecklich.
    Das die Frau offensichtliche Deutsche ist, erfüllt allein der Hinweis auf Ihre vietnamesische Abstammung diesen Tatverhalt und verstößt damit eklatant gegen Artikel 1 und den gesamten Geist unseres Grundgesetzes.

  9. 44.

    Auch wenn es viele kritisieren, hier handelt anscheinend eine Behörde nach Recht und Gesetz. Dafür machen die Mitarbeiter Ihren Job und werden dafür auch entlohnt. So erwarte ich es als Steuerzahlender Bürger auch. Ist in anderen Ländern auch anders, wo nach Belieben entschieden wird. Wenn ein Gesetz Lücken hat, kann man es auch ändern oder im Rahmen des Bürokratieabbaus auch ganz weglassen. Dann bekommt halt jeder seinen Wunschnamen und führt ggf. zu noch mehr Chaos.

  10. 43.

    Wenn das Standesamt Berlin Friedrichshain/Kreuzberg in Italien liegen würde,könnte man nur sagen....Die spinnen doch die Römer.Mir fehlen die Worte Wo lebe ich eigendlich Es ist nur noch zum schämen..

  11. 41.

    Komisch. Pusteblume-Chantalle geht klar, aber kein doppelter Nachname.

  12. 40.

    Meinen Nachnamen, der in offiziellen Dokumenten steht, nicht anzuerkennen ist in meinen Augen Diskriminierung. Folgende Fragen stellen sich mir:
    Wie soll das Kind nach Behördenansicht an eine Geburtsurkunde kommen?
    Hätten andere Standesämter bzw. deren Mitarbeiter den Namen der Mutter problemlos übernommen?

  13. 39.

    Was du behördengehabe nennst ist nur Geltendes Recht. Beamte und Sachbearbeiter halten sich an bestehende Gesetze. GGO auch genannt. Wir wollen doch keine Willkür oder doch ? Richtet euch lieber an Politiker die sind für sowas zuständig.

  14. 38.

    oh man und im Ausland bekommt Sie dann Probleme, weil die Angaben auf der Geburtsurkunde und dem Personalausweis sich nicht decken.
    Damit sind ja schon die nächsten Konflikte vorprogrammiert. Dann darf sie mit ihrer Tochter nicht ausreisen, weil sie nicht auf der Geburtsurkunde steht.

  15. 37.

    Auch wenn es ein Amtsschimmel ist, kann man sich diskriminiert fühlen. Ist aber auch ein Unding und sollte schleunigst behoben werden. Typisch Deutsche Bürokratie!

  16. 36.

    Dass es ihn gibt, wurde sowohl von der Einbürgerungsbehörde als auch von der polizeilichen Meldestelle bestätigt und in die betreffenden Dokumente eingetragen. Das Standesamt beruft sich aber auf einer ihr vorliegenden Liste, die diesen Namen nicht zulässt. Nun könnte man ja die Entscheidungen der vorhergehenden Behörden akzeptieren. Oder mal ganz einfach bei der vietnamesischen Botschaft anrufen und sich schlau machen. Man könnte die betreffende Mutter auch bitten, ihre vietnamesische Geburtsurkunde vorzulegen und diese kostenpflichtig übersetzen lassen. Aber man zieht es vor, allen anderen um jeden Preis beweisen zu wollen, dass man im Recht ist, weil nach Meinung des Standesamtes nun mal nicht sein darf, was nach ihrer Liste nicht sein kann. Das ist kleingeistiges, rechthaberisches, machtbesessenes Behördengehabe.

  17. 35.

    Mein Gott, in Artikel steht es doch, das Einbürgerungsrecht wurde halt reformiert, wie man sieht erneut hastig und unüberlegt wie so vieles was die zuständige Bundesregierung und die diese Regierung tragende Bundestagsmehrheit zusammenschustert. Handwerklich wurde halt offensichtlich übersehen dass auch das Personenstandsrecht angepasst werden muss. Ja mei, wundert es jemanden noch?

  18. 34.

    Berta geht zum Standesamt, da sie heiraten möchte. Der Standesbeamte lehnt die Ausstellung der Eheurkunde ab, da es den Namen Berta nicht gibt. Korrekt, seiner meiner nach, ist ausschließlich Bertha, auch wenn in den deutschen Ausweispapieren der Name Berta eingetragen ist. Konsequenz - Berta kann nicht heiraten. Ist das nun für Sie verständlich?

  19. 33.

    Genau für sowas ist Deutschland berühmt- berüchtigt.
    Ob solch eine Behandlung dazu beiträgt, dass gut ausgebildete Fachkräfte gerne nach Deutschland kommen? Wohl kaum.
    Es gibt andere Länder, die es schneller kapieren und umsetzen als Deutschland.

  20. 32.

    Das Mindset des ÖD Berlin braucht für Veränderung noch viele viele Jahre länger als die Verwaltungsreform.
    Was meine ich damit? Ein aktives Zugehen auf die Bürger*innen. Dazu gehört auch, sämtliche Vorgänge auch digital erledigen zu können. Damit ließen sich auch städtische Immobilien einsparen, mit deren Instandsetzung die BIM kaum hinterherkommt.

  21. 31.

    Wer kann denn vom Standesamt beweisen, dass es diesen Namen nicht gibt? Offensichtlich haben die Beamten, die den deutschen Pass ausgestellt haben geglaubt, dass es diesen Namen gibt. Wenn er denn auch auf der Geburtsurkunde der Frau stand.

  22. 28.

    Okay an alle Berta antwortende, Dann mal sorum warum wurde dieser Name eingetragen wenn es diesen nicht gibt?

  23. 27.

    Typisch deutsche Bürokratie, so kann man den Bürger das Leben schwer machen

  24. 26.

    Absurdistan!
    Das ist eine Frechheit, die Aussage der Behörde!

  25. 25.

    Eigentlich schon.
    Ich las, dass die vorsilbe "Le" nicht akzeptiert wird, da nicht üblich oder unbekannt in dieser schreibform vietnamesischer Namen. Aber, vielleicht verirrte auch ich mich im Dschungel der verschiedenen Namen..

  26. 24.

    Einfach noch mal den Text lesen. Es geht nicht um den Namen der Tochter. Die soll nur den Namen des Vaters bekommen. Es geht darum, dass die Mutter nicht als Mutter eingetragen werden kann, weil es den Namen der Mutter angeblich in Vietnam nicht geben könnte, obwohl dass der Name in ihren offiziellen Dokumenten ist.

  27. 23.

    Hier geht es nicht um "kulturelle Gepflogenheiten". Doppelnamen gibt es auch in Vietnam. Normalerweise behalten die Frauen nämlich ihren Namen. Die Kinder bekommen dem Namen des Vaters. Manchmal aber auch Doppelnamen, wenn die Kinder die Namen beider Eltern bekommen. Selber schon in Vietnam mehrfach gesehen.

  28. 22.

    Ja, die Ombudsstelle ist der Lacher! Ist uns auch schon passiert. Das behinderte Kinder nicht ihr im SGB verankerten Rechte bekommen ist keine Diskriminierung, sondern zu erwarten weil alle Ämter Unterlagen verlegen und nicht bearbeiten. Das kann jedem passieren. Passiert aber in dem Fall nur behinderten Kindern. Und hier passiert es auch nur Menschen, die nicht Bio deutsch sind. Natürlich ist das diskriminierend. Vor allem wenn Kindergeld und Kitagutschein dranhängen.

  29. 21.

    Sie selbst sollten den Artikel lesen. Da steht nämlich drin, dass die Tochter den Namen des Vaters trägt.
    Es geht hier auch gar nicht um den Namen des Kindes, sondern um den der Mutter. Die Geburtsurkunde wird nicht ausgestellt, weil das betreffenden Standesamt ihren Nachnamen nicht anerkennt. Nun wurde aber genau dieser Nachname in Deutschland bereits mehrfach als rechtens bestätigt, denn er steht so sowohl in der Einbürgerungsurkunde als auch im Personalausweis. Das betreffende Standesamt zweifelt also auch die Arbeit der vorhergehenden Behörden an und hält deren Bestätigung des Nachnamens für falsch.
    Hier wird eine Familie Opfer einer Behörde, die um jeden Preis beweisen will, dass sie im Recht ist und alle anderen falsch gehandelt haben. Das ist deutscher Kleingeist inklusive Rechthaberei auf höchstem Niveau.

  30. 20.

    Exakt das Gleiche ist mir in Hamburg passiert. Erst nach mehreren Telefonaten mit der Botschaft und Behörden in der Schweiz hat der Standesbeamte geglaubt, dass mein Name wirklich mein Name ist. Sechs Wochen hat das gedauert. Die Krankenversicherung war zum Glück kulant, sonst hätten wir nicht mal die Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt machen können.

  31. 19.

    Also bei den deutschen von-und-zus ist das doch sicherlich kein Problem. Da findet sich bestimmt ein passendes Gesetz von 1832, auf das man sich berufen kann. Aber wo kommen wir denn hin, wenn wie einen vietnamesischen Doppelnamen, der bereits in einem deutschen Personalausweis steht, in eine deutsche Geburtsurkunde übertragen? Chaos, Anarchie, Sodom und Gomorrha. Ironie off.

  32. 18.

    Verstehe das Problem des Amtes nicht. Ist doch völlig egal, ob die Frau Müller Schulze, Thurn und Taxis, Robinson Williamson oder eben Le Nguyen heißt. Gerade in Friedrichshain-Kreuzberg, oder gibt es den Bezirk auch nicht. Zumal sie deutsche Staatsbürgerin ist und es nur darum geht, in der Geburtsurkunde eindeutig den Namen der Mutter amtlich festzuhalten - also vom Perso abzuschreiben und ggf. durch deren Geburtsurkunde (wo der Name auch steht) zu prüfen. Wie kann da die Herkunft des Namens eine Rolle spielen, und ob dieser dem Recht (?) oder den kulturellen Gepflogenheiten irgendeines anderen Staates zuwiderläuft? Das ist nicht nur diskriminierend, das ist schlichtweg Dummheit. Einfache, deutsche, überhebliche Dummheit.

  33. 17.

    Jo, Berta, dann dürfen von-und-zus demnächst also auch keinen Doppelnamen mehr bei Hochzeiten nehmen? Berta Müller von Erpenschneider geht nicht, Berta bleibt Berta Müller und Herr von Erpenschneider Single?

  34. 16.

    Hier wäre eine Art "Amt für Grenz- und Sonderfälle" hilfreich, damit auch gehandelt werden kann, wenn Gesetze offensichtlich nicht auf dem Stand der Zeit sind, denn es ist ein Schildbürgerstreich und für die Betroffenen sicherlich sehr ärgerlich, wenn Anträge und Folgeanträge nicht bearbeitet werden können, weil Ämter fälschlicherweise davon ausgehen, daß es in Vietnam keine Doppelnamen gibt.

  35. 15.

    Haben solche Menschen Freude an ihrem Leben? An ihrem Job? Warum legt man einer Mutter so unnötig Steine in den Weg? Und dann mit irgendwelchen bürokratischen Argumenten kommen. Mies. Traurig.

  36. 14.

    Na, wie lange das Ganze auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden soll,...
    Bisher sechs Monate. Vielleicht auch länger, z. B. Zehn Jahre.
    Ja leider kein Schulplatz vorhanden, weil es die Person nicht gibt.

  37. 13.

    Ach @ Berta, würden Sie bitte den Artikel noch einmal lesen. Es geht nicht darum, das das Kind drei Nachnamen bekommen soll, sondern das die Mutter ihren Namen angeben muss, der aber ein Doppelname ist, den es laut deutscher Behörde gar nicht geben darf.

  38. 12.

    Lesen Sie den Artikel am besten noch einmal (oder mehrmals). Es geht nicht darum, dass das Kind drei Nachnamen erhalten soll. Sondern eine Geburtsurkunde. Das ist ein Unterschied.

  39. 11.

    Richtig - Sie verstehen es nicht! Es geht nicht darum, dass das Kind 3 Nachnamen bekommen soll, sondern eine Geburtsurkunde. Die Tochter trägt einen Nachnamen - nämlich den ihres Vaters. Das Amt verweigert die Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind, weil es der Ansicht ist, dass der Doppelname der Mutter, der im deutschen Ausweis derselben dokumentiert ist, in Vietnam nicht zulässig ist.

  40. 10.

    Das Kind soll den Namen des Vaters bekommen. EINEN Nachnamen.
    Bei der Gelegenheit am anderweitig bereits amtlich akzeptierten Nachnamen der Mutter rumzumäkeln ist pure Schikane. Und natürlich diskriminierend, was denn sonst?

  41. 9.

    Das haben Sie falsch verstanden. Die Tochter bekommt nur den Nachnamen des Vaters. In der Geburtsurkunde muss aber auch der Name der Mutter angegeben werden. Daran scheitert es :-(

  42. 8.

    Sie haben recht, es geht nicht um einen doppelten Nachnamen sondern tatsächlich um drei Nachnamen.
    Diejenigen die hier wieder Diskriminierung schreien, sollten den Artikel richtig lesen. Dort steht alles drin.
    Doppelnachnamen der Mutter plus Nachnamen des Vaters sind drei , einfach oder?

  43. 6.

    Tja, da wiehert der Amtsschimmel. Wenn es keinen Ermessenspielraum für die Behörde gibt, dann müssen die Gesetze angepasst werden. Es gibt da ja offensichtlich eine Regelungslücke. Ich empfehle der Frau / Familie eine Petition beim Berliner Parlament einzureichen um auszuloten, ob das Parlament dem Amt Beine machen kann, sowie eine Petetion beim Bundestag um die Gesetzeslücke zu schließen/ anzupassen.

  44. 5.

    Verstehe nicht was daran diskriminierend sein soll. Wenn die Tochter einen Nachnamen vom Vater hat und einen Doppelnamen der Mutter dazugekommen bekommen soll hätte die Tochter 3 Nachnamen! Dann wäre es doch die Pflicht der Eltern sich auf einen Namen zu einigen.

  45. 4.

    Eine deutsche Frau in Berlin bekommt in Deutschland keine Geburtsurkunde, weil es in Vietnam keine Doppelnamen gibt. Bekomme ich in einem deutschen Restaurant in Berlin etwa auch kein Eisbein, weil es das in Uruguay nicht gibt? Was haben Namensrecht und Speisekarte im Ausland mit Deutschland zu tun?

  46. 3.

    Darf denn sowas überhaupt hinterfragt werden wenn in einem deutschen Pass der Name so drin steht? Man kann doch nicht auf dem einen Dokument sagen, es ist okay und auf dem anderen nee, so geht das nicht. Oder??? Ich verstehe das Problem nicht, zumal doch das Kind seine Geburt bescheinigt bekommt und nicht die Mutti ihren Nachnahmen. Man stelle sich vor, da steht dann nur Nguyen als Nachnahme und die Familienkasse sagt dann, dass sie nicht die Person ist da laut Ausweis ein doppelt er Nachnahme vorhanden ist.
    Behördenwahnsinn kennt keine Grenzen! Ich wünsche der Mama alles Gute und das dieses Gebaren bald ein Ende finden wird.

  47. 2.

    Was anderes als eine Diskriminierung soll das bitte sein? Weil es eine Ausländerin ist, erlaubt man sich einfach grundlos zu bezweifeln, dass der Name, der in ihrem Ausweis steht, einfach genau so korrekt ist, wie er im Ausweis geschrieben ist.
    Würden sie das bei einem "Bio-Deutschen" auch nur in Erwägung ziehen? Sicher nicht.

  48. 1.

    Oh s..t, dass es SOWAS heute noch gibt... Gute Freunde von uns, BRÜDER, haben dank Amt unterschiedliche Nachnamen, sind gebürtige deutsche Böhmen, und da war EIN Amtsmitarbeiter der Meinung, ein doppeltes F sei dort sprachlich nicht verankert *handankopfhau* und beim anderen halt doch! Jetzt lese ich das hier und mir platzt echt der Kragen! Das wissen die auf dem Amt und im Senat natürlich auch selbst ganz genau, dass die ganze Sache/Argumentation bullshit ist, aber aus der Nummer kommen die ohne kompletten Gesichtsverlust und Kostenerstattung nicht raus, deswegen werden sie darauf beharren, bis zur Pensionierung!

    Hier kommen täglich reihenweise Leute ohne deutschen Perso an, die bekommen natürlich eine Geburtsurkunde für's Kind und einen Kita-Platz.

    Fassungslose Grüße an die betroffene Mutter, die gerade eigentlich genug um die Ohren hat...

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