Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg - Keine Geburtsurkunde wegen Nachnamen: Mutter fühlt sich diskriminiert

So 29.09.24 | 10:44 Uhr
  61
Die Mutter mit Ihrem Kind dem bisher keine Geburtsurkunde ausgestellt wird. (Quelle: rbb/Abendschau)
rbb/Abendschau
Video: rbb24 Abendschau | 26.09.2024 | Phil Beng | Bild: rbb/Abendschau

Die Berlinerin Ha Thanh Le Nguyen erhält vom Amt keine Geburtsurkunde für ihre Tochter - und damit keinen Kita-Gutschein und kein Kindergeld. Die Begründung des Standesamtes Friedrichshain-Kreuzberg: Mit ihrem Nachnamen sei das nicht möglich.

Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einer Berlinerin aufgrund ihres Nachnamens die Ausstellung einer Geburtsurkunde für ihre Tochter verweigert.

Wie die Mutter Ha Thanh Le Nguyen in der rbb24 Abendschau sagte, soll die Behörde der Auffassung sein, in Vietnam gebe es keine Doppelnamen - deshalb sei die Eintragung des Namens der Mutter in die Geburtsurkunde nicht möglich.

Ohne Geburtsurkunde kein Kindergeld

"Ich finde es ehrlich gesagt rassistisch, dass wir so einen Stress haben wegen meines Nachnamens", sagt Le Nguyen. Weil ihr das Amt keine Geburtsurkunde ausstelle, gebe es keine Anmeldung und keine Steuer-ID für ihre Tochter. Zudem erhalte die Familie kein Kindergeld und auch keinen Kita-Gutschein. "Ich wollte bald wieder anfangen zu arbeiten", sagt Le Nguyen. Nun wisse sie nicht, wie sie die Kinderbetreuung organisieren soll. "Vielleicht werde ich jetzt doch eine Stay-at-home-Mom, weil ich keine Kinderbetreuung für mein Kind habe."

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erklärte auf Anfrage: "Das Standesamt handelt nicht in diskriminierender Absicht. Die Bearbeitung orientiert sich ausschließlich an den geltenden rechlichen Vorgaben. Es handelt sich um die Prüfung einer Namensführung im Einzelfall und nicht um Diskriminierung."

Einbürgerungsrecht und Personenstandsrecht nicht deckungsgleich

Tatsächlich trägt Tochter Lola selbst nicht den Nachnamen ihrer Mutter, sondern den ihres Vaters. Dennoch muss in der Geburtsurkunde auch der Name der Mutter mit aufgeführt sein. Ha Thanh Le Nguyen ist selbst deutsche Staatsbürgerin und führt ihren doppelten Nachnamen in ihrer Einbürgerungsurkunde und auf ihrem deutschen Personalausweis.

Die Senatsverwaltung für Inneres bewertet den Vorgang im Standesamt des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg hingegen auch nicht als Diskriminierung. Der Fall zeige, dass Einbürgerungsrecht und Personenstandsrecht nicht deckungsgleich seien.

Seit dem Inkrafttreten des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes 2020 hat die zuständige Ombudsstelle der Berliner Verwaltung 1.523 Beschwerden registriert, in 558 Fällen ging es um Diskriminierung aufgrund von Rassismus.

Sendung: rbb24 Abendschau, 26.09.2024, 19:30 Uhr

Kommentar

Bitte füllen Sie die Felder aus, um einen Kommentar zu verfassen.

Kommentar verfassen
*Pflichtfelder

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Kommentare, bei denen die E-Mail-Adresse in den Feldern Name, Wohnort oder Text geschrieben wurde, nicht freigegeben. Mit Nutzung der Kommentarfunktion stimmen Sie unserer Netiquette sowie unserer Datenschutzerklärung (Link am Ende der Seite) zu. Wir behalten uns vor, Kommentare, die nicht zu einer konstruktiven Diskussion beitragen, nicht freizugeben oder zu löschen. Wir geben keine Auskunft über gelöschte oder nicht freigegebene Kommentare. Mit der Abgabe eines Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regeln und den Kommentarrichtlinien des rbb einverstanden.

61 Kommentare

  1. 61.

    Kann mir doch niemand erzählen, dass jemand mit einem stereotyp deutschen oder niederländischen doppelten Nachnamen das gleiche Problem auf dem Amt haben würde. Aber davon abgesehen, was ist laut Behörde denn jetzt die Lösung dafür? Weil das Kind braucht ja so oder so eine Geburtsurkunde. Soll sich die Mutter jetzt umbenennen lassen, nur für eine ausgefüllte Linie auf diesem Wisch?

  2. 60.

    So ein riesiger Quatsch. Ich bin selbst Standesbeamtin und die Erklärung mit den Doppelnamen ist absoluter Irrsinn. Es gibt so viele Nationalitäten die eingebürgert wurden und danach trotzdem echte Doppelnamen führen. Das darf definitiv auf der Geburtsurkunde stehen und dem Kind auch als Name gegeben werden. Was ist denn das für ein absoluter Schwachsinn?

  3. 59.

    Ich durfte in Sachsen beim Namen meiner Tochter Yaara erstmal ein Gutachten beim Institut für deutsche Sprache vorlegen, (kostet selbstverständlich) dass der Name OK ist. Da vorher dort noch nie jemand den hatte. Standesbeamte haben nen gewissen Spielraum, aber die feigen verstecken sich lieber hinter "Bürokratie". Hat aber auch Vorteile wenn Bürokratie spröde, zuverlässig und nicht so bestechlich ist. Merkt man erst, wenn man ne Weile im Ausland wohnt. Wenn nicht gerade Nazis regieren, ist bedingungsloser Amtsgehorsam immerhin berechenbar.

  4. 58.

    Was nützt denn das jetzt? Die Behörde hat Recht und das Kind bekommt kein Geld?
    Was geht denn die deutsche Behörde an, was in Vietnam "üblich" ist? Was ist denn das für ein Wischi- Waschi- Begriff, "üblich". Der ist doch gar nicht rechtsfest! Sie ist doch deutsche Staatsbürgerin!
    Klar ist das Rassismus! Eine deutsche Behörde erklärt einer Vietnamesin Vietnam. Absurd!!!

  5. 57.

    Als alter Zausel sind mir Doppelnamen eh ein Ärgernis. Hilft leider im konkreten Fall nicht.
    Zum Glück sind Doppel-Doppel-Namen nicht zulässig. Man stelle sich das Chaos vor. Und der Ausweis hätte DINnA4 Format.

  6. 56.

    Weil in Vietnam keine Doppelnamen üblich sind? Was soll der Mist? Sie lebt hier und arbeitet hier. Wenn Sie selbst" Deutsche" Staatsbügerin ist, ist das Diskriminierung auch wenn es das Amtsdeutsch nicht vorsieht. Doppelnamen sind ja in Deutschland erlaubt. Oder hat Sie beide Pässe? Rassistisch würde ich das nicht bezeichnen Diskriminierung trifft es eher. Was wäre wenn Sie in Vietnam geheiratet hätte? Dann ist es ja auch kein Rassismus und man hätte diesen Namen nehmen müssen.

  7. 55.

    Nein, so ist es nicht. Es geht um die Spalte " Name der Mutter ". Schauen Sie mal in Ihre Geburtsurkunde. Da steht" Name des Kindes ". " Name des Vaters ". Das Kind trägt den Namen des Vaters. Dumm ist nur, dass da auch noch die Mutter vorkommt. Und deren Namen will das Amt nicht so eintragen, wie es andere Ämter bei Perso, Paß und Einbürgerungsurkunde getan haben. Darin besteht der Schildbürgerstreich.

  8. 54.

    Das sollte sich über die Geburtsurkunde, notfalls mit einem Anruf in der Botschaft, klären lassen. Außerdem gibt es in Viet Nam auch nationale Minderheiten, deren Namen durchaus anders zusammengesetzt sind.

  9. 53.

    Ich weiß nicht, ob dieser Kommentar für mich bestimmt war. Ich sehe keinen Bezug zu meinen Kommentaren.
    Meine Familie musste übrigens einst auf Betreiben der damaligen Sippenbehörde die Schreibweise des Nachnamens ändern. Das war 1941. Proteste meines Großvaters halfen nichts. Die seit Jahrhunderten eingedeutschte Schreibweise musste auf ihren ausländischen Ursprung zurückgeführt werden. In einem anderen Zweig der Familie wird der ursprünglich deutsche Nachname bis heute unterschiedlich geschrieben, da die einzelnen Familienmitglieder zu unterschiedlichen Zeiten nach Deutschland re-emigrierten.
    Offenbar folgt also das Personenstandswesen bezüglich der Nachnamen immer wieder anderen Regeln.

  10. 52.

    Ich zitiere aus dem Artikel: Dennoch muss in der Geburtsurkunde auch der Name der Mutter mit aufgeführt sein. Ha Thanh Le Nguyen ist selbst deutsche Staatsbürgerin und führt ihren doppelten Nachnamen in ihrer Einbürgerungsurkunde und auf ihrem deutschen Personalausweis."
    Fehlt jetzt bloß noch, dass man aufgrund einer Anzweifelung der Bürgerin Ha Thang L.N. die Einbürgerungsurkunde "streitig" machen möchte. Ich persönl. habe als dt. Staatsbürger(biodt.- was für ein Ausdruck)ü60 Minuten als No Name verbringen müssen, weil eine Behörde mein vorheriges Passbild falsch abgespeichert hat, es also ü60 Min unauffindbar war. Hat also die dt. Staatsbürgerin Fr. Le Nguyen Ihre Papiere/DPA bekommen, kann man sicher sein, dass diese rechtsfest sind. Kein Grund also, die Urkunde über die Geburt des Mäuschens Lola zurückzuhalten! Im Zweifel f. Lola! Mein Passbild, was allen Normen entspr., wurde auch gefunden, ich bekam meinen Perso! Das ist D!

  11. 51.

    Es steht nicht da, wo und wann die Heirat (vor/nach der EInbürgerung? In DE oder Vietnam?) stattgefunden hat, evtl. ist das von Belang. Sollte es keinen Kitagutschein geben, muss die Frau dennoch keine Stay-at-home-Mum bleiben, der Vater ist doch auch noch da! (Klar ist das wahrscheinlich nicht die TRaumlösung. Aber immerhin ein Weg...)

  12. 50.

    Es geht noch schlimmer, da bekommt die Mutter eine Geburtsurkunde nur ohne Kind. Die Problematik: verheiratet mit X, Y ist aber Vater und hat dies anerkannt. Und bums machen die Standesämter zu da dies laut deutschem Recht nicht geht.
    Da müssen sich Mütter vor Gericht ihr Recht erklagen! Und bis dahin gibt es keinen Cent für das Kind!
    Die Mutti im Beitrag hat vielleicht noch Glück das irgendein Vorgesetzter vom Standesamt eine Vorgabe zur Umsetzung bekommt oder so etwas in der Art...

  13. 49.

    Ist doch dann trotzdem ein Doppelname, sowas wie Müller-Schmidt. Und bei meinem alltäglichen Antragsklimbamborium habe ich noch nie einen vietnamesischen Nachnahmen mit Bindestrich gesehen. Da steht Le auch immer mit beim Vornamen hinten dran.

  14. 48.

    "Wir wissen besser wie Sie zu heißen haben"?... absurde Bürokratie!

  15. 47.

    Kann sie denn nicht einfach einen Bindestrich zwischen die beiden Teile ihres Namens einfügen?

  16. 46.

    Au weia, Deutschland und seine Bürokratie. Es kann doch nicht wahr sein, dass überhaupt so etwas in Deutschland des 21. Jahrhunderts noch gibt!
    Da wiehert wieder einmal mehr sehr laut der Deutsche Amtsschimmel und schlägt mit den Hufen wild um sich....
    Ein Kind das Deutscher Staatsbürger ist, real existiert, aber nicht auf dem Papier. Die Leidtragenden sind die Familie.
    Gerne würde ich wissen, was das Bundessozialgericht, das Bundesverwaltungsgericht u. das Bundesverfassungsgericht dazu meint.

  17. 45.

    Natürlich ist das richtig krasse rassistische Diskriminierung. Schrecklich.
    Das die Frau offensichtliche Deutsche ist, erfüllt allein der Hinweis auf Ihre vietnamesische Abstammung diesen Tatverhalt und verstößt damit eklatant gegen Artikel 1 und den gesamten Geist unseres Grundgesetzes.

  18. 44.

    Auch wenn es viele kritisieren, hier handelt anscheinend eine Behörde nach Recht und Gesetz. Dafür machen die Mitarbeiter Ihren Job und werden dafür auch entlohnt. So erwarte ich es als Steuerzahlender Bürger auch. Ist in anderen Ländern auch anders, wo nach Belieben entschieden wird. Wenn ein Gesetz Lücken hat, kann man es auch ändern oder im Rahmen des Bürokratieabbaus auch ganz weglassen. Dann bekommt halt jeder seinen Wunschnamen und führt ggf. zu noch mehr Chaos.

  19. 43.

    Wenn das Standesamt Berlin Friedrichshain/Kreuzberg in Italien liegen würde,könnte man nur sagen....Die spinnen doch die Römer.Mir fehlen die Worte Wo lebe ich eigendlich Es ist nur noch zum schämen..

Nächster Artikel