Verwaltungsgericht Berlin - Schüler muss Gymnasium nach Hacker-Angriff verlassen

Fr 15.11.24 | 11:53 Uhr
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Archivbild: Der Eingang zum Gebäude der Staatsanwaltschaft und dem Verwaltungsgericht, fotografiert am 30.07.2014 .(Quelle: picture alliance/dpa-Zentralbild/Jens Kalaene)
Audio: radioeins vom rbb | 15.11.2024 | Elisabeth Mattner | Bild: picture alliance/dpa-Zentralbild/Jens Kalaene

Ein Schüler muss nach einem Hacker-Angriff auf Daten eines Berliner Gymnasiums die Schule verlassen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit im Eilverfahren eine Entscheidung der Senatsbildungsverwaltung bestätigt, wie ein Sprecher mitteilte.

Die Maßnahme ist aus Sicht des Gerichts verhältnismäßig, obwohl der Betroffene im letzten Schuljahr vor dem Abitur ist und erste Abiturprüfungen bereits in wenigen Monaten anstehen. Der Schüler sei völlig uneinsichtig gewesen, nannten die Richter als einen Grund. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Schüler konnten Lehrerkanal mitlesen

Nach Angaben des Gerichts hat der Oberstufenschüler zusammen mit zwei Mitschülern einen Schulrechner so präpariert, dass das nächste eingegebene Passwort protokolliert wurde. So erlangte das Trio das Administratoren-Passwort, um im Anschluss einen "Keylogger" zu installieren, der das Protokollieren aller eingegebenen Passwörter ermöglichte. Dadurch konnten die Schüler laut Gericht interne Informationen im geschützten Lehrerkanal mitlesen und organisatorische Daten der Schulleitung abrufen.

Nachdem die Sache aufgeflogen war, beschloss die Senatsbildungsverwaltung als Schulaufsicht, den Gymnasiast in eine andere Schule zu überweisen. Dagegen wehrte sich der junge Mann vor Gericht - ohne Erfolg. Die schwerste Ordnungsmaßnahme des Berliner Schulgesetzes ist aus Sicht der Richter in dem Fall angemessen.

Sendung: Radioeins, 15.11.2024, 13:00 Uhr

16 Kommentare

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  1. 16.

    Unsinn. Bei IT-Sicherheit geht es nicht um‘s Nicht-Erwischt-Werden, sondern wie leicht man an z.B. Anmeldedaten kommt. In diesem Fall anscheinend kinderleicht.

  2. 15.

    So ein Blödsinn. Ohne Abi kein Studium an Unis. Wem das wichtig ist,dem ist das Abi etwas wert.

  3. 14.

    Erschreckend, wie das Unrechtsbewusstsein gesunken ist!

  4. 13.

    Zu #9: Ja, und in den Akademien lernt man auch, wie gehe ich mit den Informationen um, die ich, im Übrigen rechtswidrig, erhalte? Talent? Da fehlt wohl einiges. Nach dem Bericht fehlte jede Einsicht. Daran erkennt man auch den Willen des Gerichts, die Umstände zu betrachten. Es ging nur ums Selbst des Hackers und gehört entsprechend abgemahnt.

  5. 12.

    ist schon spannend, wie sie in jedem (!) kommentar ganz deutschland involvieren.

  6. 11.

    Richtige Entscheidung des Gerichts.
    Regeln sind Regeln und dieses Ausspionieren geht nicht.

  7. 10.

    Ist doch mittlerweile völlig egal ob er ein Abitur hat oder nicht, in Deutschland ist das eh alles nichts mehr wert.

  8. 9.

    Sieht so aus, als hätte der Kandidat parallel die YT-Akademie besucht, aber nicht alle nötigen Kurse belegt, z.B., "Wie beseitige ich effizient Angriffsspuren, nachdem ich ein Administrator-Passwort habe?". Naja, nach dem Abitur kann er sich erstmal entspannen und versäumte Tutorials nachholen. Es gibt sicherlich auch was zu "Warum sind die Dinge so wie sie sind?", oder "Dreht sich die Welt vielleicht doch nicht um mich?".

  9. 8.

    1.) Er ist erwischt worden.

    2.) Toll ist auch 80-Jährige zu berauben. Die wehren oder können sich nicht wehren. Auch nicht schnell weg, oder hinterherlaufen. Also alles in allem ein Superplan, eine intelligente Methode möglichst ohne erwischt zu werden, den meisten persönlichen Gewinn zu erzielen.

    3.) Beim einen wie beim anderen keinerlei Einsicht zeigen - wie offenbar im vorliegenden Fall auch. Es zählt allein der persönliche Gewinn, der persönliche Erfolg. Die Bewunderung und Selbstbewunderung mit seinen Ideen, mit seiner Praxis erfolgreich zu sein. Koste es wen was es wolle.

    Morgen wieder grosse Beschwerde über Verfall von Moral und Sitten und dass alle nur an sich denken.

  10. 7.
    Antwort auf [Sven Goldmann] vom 15.11.2024 um 12:50

    "Den Schüler hätte man an der Schule belassen und ihn zum IT-Sicherheitsbeauftragten machen sollen. Der versteht doch was davon!"
    Das Gegenteil ist richtig...
    erwischt...und bestraft!

  11. 4.

    Auch das noch. Wie wäre es, einmal 1 Jahr IT-Verbot auf allen Kanälen.

  12. 3.

    Es ist angemessen, dass er nach einer solchen Tat die Schule verlassen muss. Ein Unschuldsengel ist er nicht.

    Soll er sein Abitur an einer anderen Schule machen, evtl. ein Jahr später. Nur an die Schul-PCs sollte man ihn lieber nicht lassen.

    Danach wäre vielleicht ein IT-Studium empfehlenswert, denn Talent hat er ja.

  13. 2.

    Tja.... aber ... hacken ist das ja nun nicht wirklich.

    Aber erinnert mich an meine Schulzeit. Wir haben uns die test immer aus dem Schrank vom Lehrer geholt und die Fragen schnell abgeschrieben. Allerdings war der Lehrer damals ein bekannter Alkoholiker und der hat eh nichts mehr mit bekommen.

    Aber wegen sowas nun kein Abi haben... ist schon dumm.

  14. 1.

    Jemand der dieses Talent an den Tag legt und sowas durchziehen kann ohne dabei erwischt zu werden, sollte eher einen Platz in der IT erhalten als bestraft werden.

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