Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Menschen sind in Berlin ab sofort verboten. Clubs, Kneipen und Kinos müssen schließen. Gesundheitssenatorin Kalayci kündigte im rbb an: Mit weiteren drastischen Maßnahmen müsse gerechnet werden.
In Berlin sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern ab sofort untersagt. Eine entsprechende Verordnung [berlin.de] hat der Senat am Samstag beschlossen. Betroffen sind Kneipen, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Messen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen. Ebenfalls geschlossen werden müssen Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen sowie ähnliche Einrichtungen und Vergnügungsstätten wie Bordelle. Auch Gotteshäuser wie Kirchen, Moscheen und Synagogen sind von der Schließung betroffen. Die Verordnung trat am Samstagnachmittag in Kraft.
Ausnahmen für Restaurants
Kommen weniger als 50 Besucher zu der öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltung, muss der Veranstalter eine Anwesenheitsliste mit Name, Anschrift und Telefonnummer führen und diese Liste mindestens vier Wochen aufbewahren. Auf Verlangen muss er sie dem Gesundheitsamt geben.
Restaurants und Gaststätten, in denen vor Ort zubereitete Speisen serviert werden, dürfen öffnen, wenn die Tische untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Meter haben. So genannte Raucher-Gaststätten sind allerdings von der Genehmigung ausgenommen; sie müssen schließen.
Die Verordnung
Die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin hat der Senat hier veröffentlicht [berlin.de].
Gesundheitssenatorin: Mit "weiteren drastischen Maßnahmen" müsse gerechnet werden
"Die Zeit für Partys gibt es jetzt einfach nicht mehr", sagte die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Samstagabend im rbb. "Uns ist klar, dass es eine drastische Maßnahme ist, die aufgrund der Situation aber auch erforderlich ist." Jetzt sei der richtige Zeitpunkt, das öffentliche Leben einzuschränken, bevor die Zahl der Infizierten richtig nach oben gehe. Die Senatorin empfiehlt, auch Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage abzusagen, Beerdingungen unter 50 Teilnehmern müssten – mit Teilnehmerlisten – stattfinden. Man müsse den Kontakt, bei dem Menschen in Räumen sehr eng beieinander sind, "komplett ausschließen".
Um die Verbote durchzusetzen, sei die Polizei mit den Bezirken im Gespräch. "Alles, was für die Versorgung wichtig ist, muss funktionieren, erklärte die Senatorin in der rbb Abendschau, "darauf müssen wir die Kontakte reduzieren." Damit seien beispielsweise die medizinische Versorgung, die Pflege, die Verpflegung der Menschen, der öffentliche Personennahverkehr und die Wasserversorgung gemeint.
Kalayci kündigte an, dass mit "weiteren drastischen Maßnahmen" gerechnet werden müsse.
Berliner Polizei kündigt Kontrollen an
Auf Twitter hat die Berliner Polizei am Samstagabend angekündigt, die Einhaltung der Verordnung zu kontrollieren. Es seien zwei Einsatzhundertschaften und zivile Kollegen im Einsatz. "Sie werden in jedem Fall mit den Menschen vor Ort sprechen und die Auswirkungen dieser Verordnung erklären", heißt es in dem Tweet. Notfalls müssten sie Platzverweise aussprechen und diese auch durchsetzen."
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Fitnessstudios und andere Sportanlagen komplett zu, Einschränkungen für Krankenhäuser
Auch Sport auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Schwimmbädern und Fitnessstudios wird untersagt.
Der Besuch in Krankenhäusern wird eingeschränkt. Patientinnen und Patienten dürfen keinen Besuch empfangen. Ausgenommen sind Patientinnen und Patienten unter 16 Jahren und Schwerstkranke. Einmal am Tag dürfen sie für eine Stunde eine Person empfangen, allerdings keine, die eine Atemwegserkrankung vorweisen.
Pflegeheimbewohner dürfen ebenfalls nur einmal am Tag Besuch empfangen, allerdings keine Kinder unter 16 Jahren oder Menschen mit Atemwegserkrankungen.
Schul- und Kita-Schließungen
Die Regelungen zu den Schulen waren bereits bekannt: Oberstufenzentren schließen ab Montag, ab Dienstag folgen alle anderen Schulen. Prüfungen dürfen durchgeführt werden, wenn ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird.
Kindertagesstätten dürfen ab Dienstag nur noch eine Notbetreuung für Kinder solcher Personen anbieten, deren berufliche Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, insbesondere für die Krankenpflege, unabdingbar sind. Die zuständige Senatsverwaltung entscheidet über die Auswahl der Einrichtungen.
Grundlage: Infektionsschutzgesetz
Gesetzliche Grundlage für diese Verordnung des Berliner Senats ist das Infektionsschutzgesetz. Im Fall einer Pandemie ermächtigt dieses Gesetz die örtlichen Gesundheitsämter, gewisse Grundrechte durch Schutzmaßnahmen einzugrenzen. Die Behörden dürfen somit Veranstaltungen und Versammlungen verbieten sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa Schulen, Kindergärten, Heime oder Badeanstalten schließen.
Auch können sie Menschen verpflichten, an einem Ort zu bleiben oder bestimmte Orte nicht zu betreten. So heißt es in Paragraph 28 des IfSG: "Die Grundrechte der Freiheit der Person … der Versammlungsfreiheit … und der Unverletzlichkeit der Wohnung … werden insoweit eingeschränkt." Diese Einschränkungen müssen jedoch verhältnismäßig sein [tagesschau.de] und dürfen nur zeitlich, räumlich oder personell begrenzt gelten.
Im Gesetz sind auch die Strafen bei Verstößen gegen das Veranstaltungsverbot und die Kneipenschließungen geregelt: Wer diese Verordnung ignoriert kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden.
Sozialkontakte reduzieren
Der Berliner Regierungschef Michael Müller (SPD) hatte bereits am Freitag an die Berliner appelliert, alle sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Es müsse erreicht werden, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
FAQ zum Umgang mit dem Coronavirus
Ich fürchte, infiziert zu sein. Was tun?
Menschen, die befürchten, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, sollten vor allen Dingen zuhause bleiben und telefonisch abklären, ob und wenn ja wo sie auf das Virus getestet werden können.
Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit hat hierfür eine Hotline geschaltet. Unter der Telefonnummer 030/9028-2828 beraten Experten zwischen 8 und 20 Uhr.
In Brandenburg gibt es seit dem 5. März eine landesweite Hotline für Fragen: Sie ist montags bis freitags zwischen 9 und 15 Uhr unter der Nummer 0331/8683-777 zu erreichen.
Außerdem haben mehrere Landkreise Bürgertelefone eingerichtet. Das Bürgertelefon für Märkisch-Oderland ist unter der Telefonnummer 03346/850-6790 zu erreichen (8 bis 16 Uhr).Für Dahme-Spreewald lautet die Nummer 03375/26-2146 (8 bis 18 Uhr). Und im Landkreis Oberhavel gibt es ein Infotelefon, das unter der Telefonnumer 03301/601-3900 (8 bis 15 Uhr) zu erreichen ist.
Betroffene können sich aber auch an den Hausarzt (ebenfalls telefonisch) oder den kassenärztlichen Notdienst (deutschlandweit 116117) wenden, um zu besprechen, wie die Situation abgeklärt werden kann. Zudem gibt es ein Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit (Telefon: 030/346-465-100). Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland steht für Fragen zur Verfügung (0800-011-7722).
Die Feuerwehr und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin planen einen gemeinsamen Fahrdienst für Hausbesuche (Stand: 04.03.2020). Das Angebot soll für Patienten mit schweren Erkältungssymptomen gelten. Vier Fahrzeuge will die Berliner Feuerwehr zur Verfügung stellen, die mit Fahrern, Ärzten, Assistenzpersonal und Schutzausrüstung ausgestattet sind. Gegebenenfalls würden auch Tests auf das neuartige Coronavirus durchgeführt, hieß es. Der fahrende Dienst kann nicht telefonisch kontaktiert werden, er wird - bei Bedarf - von der KV angefordert und zum Patienten geschickt.
Wer zur Risikogruppe gehört, in einer Risikoregion [rki.de] war oder mit jemandem aus dieser in engerem Kontakt stand und unter Husten, Fieber oder Atemnot leidet, sollte vorsichtshalber den Kontakt zu anderen vermeiden und sich testen lassen.
Was passiert mit möglichen Infizierten?
Kommt ein Patient mit Atemwegsproblemen, der sich zuvor in einem Risikogebiet [rki.de] aufgehalten hat oder Kontakt zu einer infizierten Person hatte, in eine Praxis, wird er dort in einem separaten Raum isoliert. Er bekommt eine Atemschutzmaske und wird, sofern er zur Risikogruppe gehört, sowohl auf Grippe als auch auf das Coronavirus getestet. Die Auswertung des Tests dauert nach dem Eintreffen der Probe durch einen Kurier im Labor knapp fünf Stunden.
Solange nicht klar ist, ob eine als Verdachtsfall eingestufte Person das Virus in sich trägt, empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) eine Isolierung im Krankenhaus. Der Betroffene wird dann in einem Einzelzimmer untergebracht und das Klinikpersonal muss Schutzkleidung tragen.
Fällt das Testergebnis positiv aus, bleibt die Person bis zur Gesundung in der Isolation. Zusätzlich müssen dann auch die Menschen für 14 Tage beobachtet werden, mit denen der infizierte Patient Kontakt hatte.
Was passiert mit Kontaktpersonen?
Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus weitgehend zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen, müssen auch Kontaktpersonen von bestätigten Infektionsfällen möglichst lückenlos identifiziert werden. Ihr Gesundheitszustand wird für die maximale Dauer der Inkubationszeit (14 Tage) in meist häuslicher Quarantäne beobachtet. In dieser Zeit ist das Gesundheitsamt mit den Betroffenen in engem Kontakt, um rasch zu handeln, falls Symptome auftreten.
Welche Kapazitäten haben die Kliniken?
Die Sonderisolierstation des Landes Berlin an der Charité spielt bei derartigen Seuchen eine wichtige Rolle. Sie befindet sich auf dem Campus Virchowklinikum und ist deutschlandweit die größte ihrer Art. Die Isolierstation werde in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung des Ausbruchs für positiv getestete Einzelpersonen verwendet, so die Charité. Es gebe dort 20 Betten. Es gebe aber weitere Kapazitäten.
Auch in Brandenburg sieht sich Gesundheitsministerin Nonnemacher gut gerüstet. Im Ernst-von-Bergmann-Klinikum in Potsdam stehen für solche Fälle generell 28 Betten auf der Isolierstation zur Verfügung, auch in Cottbus gibt es im Fall der Fälle klare Abläufe [ctk.de]. Je nach Bedarf kann man dort bis zu 165 Betten getrennt von anderen Patienten einrichten.
Welche Reisebeschränkungen gibt es?
Generell gilt: Auf nicht zwingend notwendige Reisen sollte unbedingt verzichtet werden. Die Reisebeschränkungen weltweit ändern sich fortlaufend. Wer dennoch verreisen muss, sollte sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes informieren, ob es für das anvisierte Reiseziel eine Reisewarnung gibt.
Einige Länder haben Einreisesperren oder Sonderkontrollen für bestimmte Personengruppen oder Flüge aus bestimmten Regionen erlassen. Hiervon sind teilweise auch Reisende aus Deutschland betroffen. Reisen sollten sich daher vor Reiseantritt bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Reiselandes in Deutschland informieren.
Wie viele bestätigte Coronavirus-Fälle gibt es bislang in Berlin und Brandenburg?
Seit Sonntag, 1. März, gibt es in Berlin und seit dem Folgetag in Brandenburg die ersten bestätigten Fälle von mit dem Coronavirus infizierten Patienten.
Ja. Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus stellt, muss dies unverzüglich (binnen 24 Stunden) dem Gesundheitsamt gemäß Coronavirus-Meldepflichtverordnung melden. Auch das Labor, das das neuartige Coronavirus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt melden.
Was ist das Coronavirus?
imago images/Zuma Press
Der Name Coronavirus stammt aus dem Lateinischen und steht für Krone oder Heiligenschein - in Anlehnung an die Form, an die der Erreger unter dem Mikroskop erinnert. Die Coronavirus-Familie hat viele Typen, die den Mensch befallen können. Einige lösen eine gewöhnliche Erkältung aus, während andere, die ihren Ursprung in Fledermäusen, Kamelen und anderen Tieren haben, in schwere Krankheiten wie Sars oder Mers (Mittlerer-Osten-Atemwegssyndrom) ausgeartet sind.
Das nun erstmals in China entdeckte Sars-CoV-2 ist ein neuer Stamm, den man zuvor noch nicht beim Menschen gefunden hatte. Es gehört, wie das Sars-Virus, zu den beta-Coronaviren und hat zu 80 Prozent das gleiche Erbgut wie Sars. Vor allem die Proteine, mit denen das Virus an menschliche Zellen andockt, unterscheiden sich.
Die ersten Fälle traten im Dezember 2019 in Wuhan auf, einer Stadt in der zentralchinesischen Provinz Hubei. Viele Betroffene hatten zuvor den Fischmarkt der Metropole besucht oder dort gearbeitet. Seit Auftreten der Fälle ist der Markt zwecks Untersuchungen geschlossen. Es wird vermutet, dass das Virus zunächst von Tier zu Mensch übertragen worden ist - und inzwischen von Mensch zu Mensch.
Der offizielle Name für die neue Krankheit lautet inzwischen Covid-19. CO steht für Corona, VI für Virus, D für Krankheit (disease) und 19 für das Jahr, in dem es auftauchte.
Woher kommt das Virus?
Die WHO sucht noch nach der tierischen Quelle für das neue Virus. Bekannt ist: Das Reservoir aller Coronaviren sind bestimmte Fledermaus-Arten, die Hufeisennasen-Fledermäuse. Da Fledermaus und Mensch nicht so eng in Berührung kommen, dass eine Übertragung stattfinden könnte, geht die Wissenschaft von einem Zwischenwirt aus.
Christian Drosten, Virologe von der Charité, sprach sich gegen die Theoriechinesischer Wissenschaftler aus, dass das sogenannte "Schuppentier" oder Tannenzapfentier dieser Zwischenwirt sein könnte: "Schuppentiere fressen keine Fledermäuse, und wir würden schon eher eine carnivore (fleischfressende, Anm. d. Red.) Tierart vermuten, die Fledermäuse jagt", sagte Drosten.
Auch bei Sars und Mers hatten Tiere das Virus an den Menschen weitergegeben: Sars ging 2002 von Schleichkatzen oder Marderhunde auf den Menschen über, ebenfalls in China. Bei Mers waren zehn Jahre später Kamele die Ausgangstiere, das Ursprungsland war Saudi-Arabien.
Wie kann ich mich anstecken?
Vermutlich wird Covid-19 auf dem Luftweg weitergetragen. Menschen atmen sogenannte Aerosole ein, winzig kleine mit Erregern bestückte Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen entstehen. Neuen Erkenntnissen zufolge können auch Gesunde - also Menschen, die keine Infektionszeichen haben - unerkannt und ungehindert die Viren übertragen.
Wie bei Infektionskrankheiten üblich können Menschen den Erreger unwissentlich in der sogenannten Inkubationszeit an andere weitergeben – in der Zeit also, in der die Krankheit noch nicht ausgebrochen ist. Dadurch sind Infektionen schwer einzudämmen. Die Inkubationszeit dauert nach bisherigen Erkenntnissen bis zu 14 Tage.
Auch Flächen und Griffe, die zuvor von Infizierten angefasst wurden, gelten als Infektionsquellen.
Wie ansteckend ist das Virus?
Im Schnitt steckt ein Infizierter zwei Menschen an. Ob das so bleibt, hängt davon ab, wie gut die Eindämmungsmaßnahmen sind – die Rate der Weitergabe muss unter eins fallen, um die Ausbreitung von Sars-CoV-2 zu stoppen.
Zum Vergleich: Ein Grippekranker gibt Influenzaviren an zwei bis drei Leute weiter. Besonders ansteckend sind Masern: 12 bis 18 Personen werden durch einen Infizierten krank.
Die Übertragbarkeit dieses neuartigen Virus ist doch höher als anfangs gedacht, da es sich ähnlich wie das Grippe- oder Influenzavirus bereits im Rachen vermehrt - und nicht erst in der Lungentiefe wie Sars. Das vereinfacht den Nachweis mit Hilfe von Rachenabstrichen - verkürzt aber auch den Übertragungsweg und erklärt die hohe Ansteckungsgefahr.
Wer ist besonders gefährdet?
Für wen ist eine Coronavirus-Infektion besonders gefährlich?
Zu den Risikogruppen gehören diejenigen, die schon vorher krank waren. "Eine besondere Risikogruppe sind zudem ältere Menschen, dabei gebe es eine Betonung auf das männliche Geschlecht", erklärte der Berliner Virologe Christian Drosten.
Mit Vorerkrankungen sind vor allem solche Erkrankungen gemeint, die die Immunabwehr schwächen, wie chronische Lungen- oder Nierenkrankheiten. Gefährlich werden könne das Virus auch für Menschen mit transplantierten Organen oder auch Menschen, die an einem Tumor leiden, sagte der Leiter der Infektiologie des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main, Antoni Walczok, dem Hessischen Rundfunk.
Für die meisten Kinder, jungen Menschen und Menschen im mittleren Alter ist das Coronavirus aller Wahrscheinlichkeit nach nicht lebensgefährdend, wenn sie grundsätzlich gesund sind. Das ist der aktuelle Stand der Forschung. Für Infizierte sei vor allem entscheidend, wie der Körper mit dem Virus fertig werde, sagt Torsten Bauer, Chefarzt für Pneumologie am Helios Klinikum Emil von Behring in Berlin-Zehlendorf, im rbb.
Wie funktioniert der Test?
Beim Verdacht auf das Coronavirus Sars-CoV-2 wird der Erreger in der Regel mit einem molekularbiologischen Test nachgewiesen. Zunächst nimmt ein Arzt eine Probe aus den Atemwegen eines Patienten - entweder einen Abstrich oder ausgehusteten Schleim. Spezialisten bereiten diese Probe dann im Labor auf und suchen mit einem sogenannten PCR-Test nach dem Erbmaterial des Virus. Vereinfacht gesagt wird dabei ein bestimmter Abschnitt des Viren-Erbguts millionenfach kopiert.
Die Kopien werden mit einer sogenannten Sonde farblich markiert. Diese Farbmarkierung kann dann mit komplexen Geräten sichtbar gemacht werden. Sind entsprechende Farbsignale vorhanden, handelt es sich um eine "positive Probe". Unter idealen Bedingungen dauert ein solcher Test im spezialisierten Labor 3-5 Stunden.
Getestet werden nach Angaben von Stephan Hofmeister, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, nur ernsthaft Erkrankte, die auch Kontakt zu infizierten Personen hatten. Die Kosten für die Tests übernehmen die Kassen.
Was sind die Symptome?
Husten, Schnupfen, Halskratzen oder Fieber können Anzeichen sein. Laut RKI leiden einige Betroffene auch an Durchfall.
Bei einigen Patienten - vor allem älteren oder geschwächten - nimmt die Erkrankung einen schwereren Verlauf und führt dann zu Atemproblemen und Lungenentzündung.
Die Erkrankung tritt in der Regel als Erkältungskrankheit in Erscheinung. Kinder sind praktisch nicht betroffen. Die besondere Risikogruppe sind ältere Patienten. Es erkranken mehr Männer als Frauen.
Bei Menschen mit einem schweren Krankheitsverlauf dauert die Krankheit drei bis sechs Wochen, bis sie wieder abklingt. Wahrscheinlich sind die Betroffenen während der gesamten Erkrankungszeit ansteckend. Leichter Betroffenen erholen sich innerhalb von zwei Wochen.
Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder bereits zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten.
Wie kann ich mich schützen?
Das wirksamste Mittel gegen ansteckende Atemwegskrankheiten - ob Grippe, Coronavirus oder Erkältung - ist Hygiene: Viel Händewaschen, wenig Händeschütteln, und nicht in die Hand niesen und husten. Ein Mindestabstand von ein bis zwei Metern zu krankheitsverdächtigen Personen kann ebenfalls helfen. Zudem sollten Innenräume häufig gelüftet werden.
Atemmasken können große Mengen an Tröpfchen durch Niesen und Husten abwehren. Sie halten Nutzer auch davon ab, sich an Mund und Nase zu fassen - ein weiterer Weg, um Keime zu stoppen.
Das RKI betont jedoch, dass Händewaschen, Abstandhalten von Kranken und nicht in die Hand Husten die wichtigsten Maßnahmen gegen die Virusverbreitung sind. "Hingegen gibt es keine hinreichende Evidenz dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert", heißt es.
Welche Vorsichtsmaßnahmen sind (im Fall einer Pandemie) angeraten?
Das Auswärtigen Amt empfiehlt seit dem 23. Januar 2020, nicht nach Wuhan zu reisen. Auch Reisen nach China sollten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wer verreisen will, sollte sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes informieren, ob es für das anvisierte Reiseziel eine Reisewarnung gibt.
Um Engpässe zu vermeiden und um sich notfalls für einige Wochen lang zu Hause versorgen zu können, ist es angeraten:
– ausreichende Monatsmengen an wichtigen verschreibungspflichtigen Medikamenten zu haben (soweit nötig und möglich)
– ausreichenden Vorrat an nicht-verderblichen Lebensmitteln anzulegen
– sich Gedanken über zusätzlichen Schutz und Fürsorge nahestehender Freunde, Verwandter und Familienmitglieder machen, besonders Ältere und Kranke, vor allem Menschen mit geschwächtem Immunsystem (Krebs, Diabetes, Autoimmunerkrankte)
– Sorge um kranke Familienmitglieder sicherstellen und gleichzeitig versuchen, sich nicht anzustecken
– frühzeitig Möglichkeiten für Betreuung kranker Kinder organisieren
Welche Behandlung gibt es für Infizierte?
China vermeldete im Januar erste Erfolg bei der Behandlung betroffener Patienten - Fieber und Atemwegssymptome seien zurückgegangen, das Virus nicht mehr nachweisbar. Allerdings ist unklar, womit die Chinesen behandelt haben.
Der WHO zufolge gibt es bislang weder eine Impfung noch eine spezielle Therapie gegen Sars-CoV-2. Vielmehr werden die Patienten symptomatisch therapiert: mittels Gabe von Sauerstoff, Antibiotika, fieber- und schmerzsenkenden Therapien sowie Stabilisierung des Flüssigkeitshaushaltes.
Virologe Christian Drosten gab sich im Tagesschau-Interview zuversichtlich, dass möglicherweise eines der gegen Sars entwickelten Medikamente auch gegen Sars-CoV-2 helfen könnte. Auch ein HIV-Medikament und ein Malaria-Medikament habe sich als wirksam erwiesen.
Anders sieht es bei der Impfung aus: "Das Sars-Virus ist gerade in seinem Hauptoberflächen-Protein doch ausreichend unterschiedlich von diesem neuartigen Coronavirus. Wir müssen also bei der Impfstoffentwicklung von null anfangen. Es wird nicht so sein, dass ein Sars-Impfstoff einfach so quer verwendet werden kann", erklärte Drosten auf dem Press Briefing des SMC und der Akademie der Wissenschaften Leopoldina.
Gibt es Immunität gegen das Virus?
Viele Experten sind der Meinung: Ja, nach überstandener Covid-19-Erkrankung ist man immun gegen den Erreger. Christian Lindmeier, Sprecher der Weltgesundheitsorganisation WHO, sprach am 26. Februar im Inforadio-Interview allerdings davon, dass man noch nicht wisse, ob eine Immunisierung eintrete und wie lange die dann Bestand haben könnte.
Wie hoch ist die Sterberate?
Christian Drosten, Leiter der Virologie an der Berliner Charité, bezifferte am Montag, 2. März, die Covid-19-Sterberate nach den derzeitigen Daten auf 0,3 bis 0,7 Prozent. Von 1.000 Infizierten würden demnach drei bis sieben Personen sterben, so Drosten. Wahrscheinlich liege die tatsächliche Rate aber sogar noch darunter.
Zuerst hatte es geheißen, die Sterberate liege weitaus höher, nämlich bei ein bis zwei Prozent.
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