Amtsgericht Tiergarten - Haftstrafe für Pfleger, der Corona-Intensivpatienten bestahl

Di 21.05.24 | 17:00 Uhr
Ein Fachkrankenpfleger für Nephrologie überprüft am 01.06.2011 im Universitätsklinikum (UKE) Hamburg-Eppendorf auf der Intesivstation die Dialyse bei einem Patienten.
Bild: picture alliance / dpa | Angelika Warmuth

Ein Pfleger, der in Berliner Krankenhäusern schwer kranke Patienten bestohlen hat, ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 45-Jährigen am Dienstag des gewerbsmäßigen Diebstahls in 15 Fällen und des Computerbetrugs in 137 Fällen schuldig.

Zudem erging ein vierjähriges Berufsverbot gegen den Angeklagten. Die Einziehung von rund 100.000 Euro wurde angeordnet - als Ersatz für den Wert des Diebesguts.

Der Vorsitzende Richter Sascha Daue sagte im Urteil, der Pfleger habe die Hilflosigkeit von schwer kranken Patienten ausgenutzt. Der 45-Jährige habe "seine Energie und Talente verschwendet für kriminelle Machenschaften".

Auch Wohnungsschlüssel von Patienten gestohlen

Der Krankenpfleger hatte gestanden und mit Unterstützung seines familiären Umfelds nach dem ersten Prozesstag eine Summe von 100.000 Euro zurückgezahlt. Zu den meisten Taten kam es auf den Covid-Stationen eines Krankenhauses in Berlin-Zehlendorf.

Mit Giro- und Kreditkarten seiner Corona-Intensivpatienten habe er zwischen Mai 2020 und Februar 2021 immer wieder Geld abgehoben, so das Gericht. In einigen Fällen habe der 45-Jährige die Wohnungsschlüssel von Patienten an sich genommen, sich so Zutritt zu deren Wohnungen verschafft und nach Wertsachen gesucht.

Inzwischen habe der Angeklagte seine Urkunde als Krankenpfleger freiwillig abgegeben.

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