Bürgschaft für Kredit - Warum erhielt die Kadewe-Gruppe trotz roter Zahlen noch Staatshilfe?

Mi 19.06.24 | 06:13 Uhr | Von Ute Barthel
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Archivbild: Das KaDeWe, an der Tauentzienstraße, Berlin Schöneberg. (Quelle: dpa/Schoening)
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Die Bürgschaft für einen Kredit zugunsten des Luxuskaufhaus-Unternehmens kostet die Steuerzahler wohl weniger als erwartet. Aber warum erhielt die Kadewe-Gruppe trotz schlechter Zahlen überhaupt eine Bürgschaft? Von Ute Barthel

    Kosten für Steuerzahler im mittleren bis hohen einstelligen Millionenbereich

    Sicherheiten für den Kredit wurden verwertet

    Behörden stuften Kadewe trotz Überschuldung nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten ein

Die Mitteilung aus der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen klingt beruhigend. Der Ausfall des Kredits für die Kadewe-Gruppe wird sich "voraussichtlich auf einen mittleren bis hohen einstelligen Millionenbetrag belaufen". Der Anteil Berlins daran betrage 32,9 Prozent.

In dem vertraulichen Schreiben, das der Redaktion rbb24 Recherche vorliegt, geht es um die Kosten, die auf die Steuerzahler nach der Insolvenz des Unternehmens zukommen könnten. Es ist deutlich weniger, als zunächst befürchtet. Noch im Februar rechnete der Senat mit einem Schaden von 18 Millionen Euro für Berlin. Nun scheinen es nur noch etwas mehr als drei Millionen Euro zu sein.

Offenbar hatte die Kadewe-Gruppe Sicherheiten für den Kredit bereitstellen müssen. Die wurden, so geht aus der Mitteilung der Finanzverwaltung hervor, inzwischen verwertet und der Erlös auf die restliche Kreditsumme angerechnet. Deshalb kommt Berlin wohl mit einem geringeren Schaden als erwartet davon. Doch warum hatte sich das Land Berlin überhaupt an der Bürgschaft für das Luxuskaufhaus-Unternehmen beteiligt?

Lockdown galt auch für Luxuskaufhäuser

Rückblick: Am 18. März 2020 macht Deutschland dicht, die Bundesregierung hat den ersten Corona-Lockdown beschlossen. Auch Deutschlands bekannteste Luxuskaufhäuser, die allesamt zum Benko-Imperium gehören, schließen: das Berliner Kadewe, das Oberpollinger in München und das Alsterhaus in Hamburg. Noch am selben Tag beantragt die Kadewe-Gruppe, die die Kaufhäuser betreibt, beim Bundeswirtschaftsministerium die Übernahme einer Bürgschaft für einen 90-Millionen-Euro-Kredit.

Die Bundesregierung hatte wegen der Folgen der Corona-Pandemie großzügige Hilfen versprochen. Doch die Kadewe-Gruppe beantragt damals noch keine Corona-Hilfen. Sie stellt einen Antrag auf Unterstützung aus dem Förderprogramm "Bundesbürgschaften unter Einbindung paralleler Landesbürgschaften", das es auch schon vor der Pandemie gab. Doch diese Hilfe gibt es nur, wenn sich auch die Bundesländer an der Bürgschaft beteiligen. In diesem Fall Hamburg, Bayern und Berlin, wo die drei Luxuskaufhäuser angesiedelt sind.

Archivbild: Finanzsenator Kollatz bei einer Senatspressekonferenz. (Quelle: imago images/Ditsch)
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Matthias Kollatz war damals Finanzsenator in Berlin. Der SPD-Politiker erinnert sich noch gut an die Stimmung zu Beginn der Pandemie, als auch in den europäischen Nachbarländern harte Maßnahmen beschlossen wurden. "In Frankreich hat Präsident Emmanuel Macron gesagt, kein Unternehmen wird an diesen Maßnahmen Pleite gehen. Und natürlich wurde dann auch nach Deutschland geschaut", sagt Kollatz im Interview mit rbb24 Recherche. Er sagt, es wäre damals ein fatales Zeichen gewesen, wenn die drei wichtigsten Kaufhäuser weit über tausend Mitarbeiter entlassen hätten.

Mit der Übernahme der Bürgschaft sollte also ein Signal gesetzt werden. War die Übernahme der Bürgschaft also auch eine politische Entscheidung? Ex-Finanzsenator Kollatz will das nicht kommentieren.

Karl-Heinz Wolf. (Quelle: rbb)
Bild: rbb

Wer hat Anspruch auf staatliche Förderung?

Ob Corona-Hilfe oder Förderprogramm, grundsätzlich gilt: Der Antragsteller darf kein "Unternehmen in Schwierigkeiten" sein. Doch was bedeutet das konkret? Die Formulierung stammt aus dem Beihilferecht der Europäischen Union (EU). Die EU will damit verhindern, dass einzelne Staaten Unternehmen fördern, die ohne staatliche Hilfe absehbar keine Zukunft haben. In der entsprechenden EU-Verordnung sind die Kriterien für ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" klar definiert. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist beispielsweise "in Schwierigkeiten", wenn die Hälfte ihres Stammkapitals wegen dauernder Verluste verloren gegangen ist.

War die Kadewe-Gruppe ein "Unternehmen in Schwierigkeiten"?

Um zu klären, ob die Kadewe-Gruppe im Jahr 2020 Anspruch auf staatliche Förderung hatte, lohnt sich ein Blick in den Jahresabschluss 2019. Aus diesem Bericht geht hervor: Das Unternehmen war mit 105 Millionen Euro überschuldet. Das Stammkapital betrug 25.000 Euro. Für den Wirtschaftsexperten Harald Krehl sind diese zwei Zahlen eindeutig. Er kann deshalb nicht nachvollziehen, dass die Kadewe-Gruppe dennoch staatliche Hilfe bekommen hat.

Krehl hat sich auch die Abschlüsse der Vorjahre angesehen, in denen die Verluste von Jahr zu Jahr stiegen: von acht Millionen Euro im Jahr 2015 auf 36 Millionen im Jahr 2019. "Wer sagt, 2019 gab es keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten, der hat sein Handwerkzeug nicht verstanden", sagt Krehl, der früher als Professor an der Fachhochschule in Calw (Baden-Württemberg) tätig war. Krehl hat sich die Geschäftsberichte des Unternehmens angeschaut, aus denen hervorgeht, dass die Kadewe-Gruppe war schon vor der Corona-Pandemie nur dank der Darlehen der Gesellschafter noch am Leben war. Sein Fazit: Das war schon lange vor dem Benko-Skandal ein "lebendiges totes Unternehmen".

Harald Krehl. (Quelle: rbb)
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Bundeswirtschaftsministerium sah keine Schwierigkeiten

Aber auf welcher Grundlage wurde dann entschieden, ob das Unternehmen die Bedingungen für die staatliche Hilfe trotzdem erfüllt? Für die Prüfung war die Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PWC) verantwortlich. PWC war im Auftrag des Bundes als sogenannter Mandatar tätig, dem im Rahmen der Prüfung eines Bürgschaftsantrags "umfassende Unterlagen zur betriebswirtschaftlichen Entwicklung" vorgelegt werden mussten.

Auf rbb-Nachfrage schreibt das Bundeswirtschaftsministerium, dass dazu die testierten Jahresabschlüsse der Kadewe-Gruppe für die Jahre 2017, 2018 und 2019, eine Stellungnahme der kreditgebenden Bank und Darlegungen zur "Qualifikation als Unternehmen in Schwierigkeiten im EU-beihilferechtlichen Sinn" gehörten. Letzteres ist in der Regel eine sogenannte Selbsterklärung des Unternehmens, dessen Vertreter per Unterschrift versichern, "die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig gemacht" zu haben.

Obwohl die betriebswirtschaftlichen Zahlen schlecht waren, entschied das Bundeswirtschaftsministerium aber anders. "Der Antragsteller wurde damals nicht als 'Unternehmen in Schwierigkeiten' im EU-beihilferechtlichen Sinne eingestuft", heißt es auf Nachfrage. Wie es zu dieser Entscheidung kam, dazu gibt es trotz mehrerer Nachfragen keine Begründung.

Es gab auch noch Corona-Hilfen

Offenbar reichte der 90-Millionen-Euro-Kredit, für den Bund und Länder die Bürgschaft übernommen hatten, aber nicht aus, um während der Corona-Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Denn 2021 beantragt die Kadewe-Gruppe auch noch Corona-Überbrückungshilfen und bekam weitere 52 Millionen Euro. Zuständig in diesem Fall waren die Behörden in Nordrhein-Westfalen, denn das Unternehmen war in Essen registriert.

Für die Vergabe der Corona-Hilfen galt aber ebenfalls, dass das Unternehmen nicht in "Schwierigkeiten" im Sinne der EU-Beihilferichtlinien sein durfte. Das zuständige Wirtschaftsministerium in Düsseldorf teilt dazu mit: "Das antragstellende Unternehmen wurde im Rahmen der Antragsprüfung nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition eingestuft." Auch hier gibt es auf eine Nachfrage zu den Gründen keine Antwort.

Karl-Heinz Wolf, früher Vorstandsmitglied bei der Wirtschaftsprüfergesellschaft „Morison International“ wundert sich über die Entscheidung. "Die Unternehmen mussten doch eigentlich erklären, dass sie durch Corona in die missliche Lage gekommen sind", sagt Wolf. Auch erhat sich die Jahresabschlüsse angesehen und kann sich nicht erklären, wie man in Nordrhein-Westfalen zu der Überzeugung kam, dass die Kadewe-Gruppe damals kein Unternehmen "in Schwierigkeiten" war.

Wolf und Krehl sind sich einig, rein rechtlich hätten die 52 Millionen Euro Corona-Hilfe nicht vergeben werden dürfen. Genauso wenig wie die Bund-Länder-Bürgschaft. "So eine Bürgschaft darf von der öffentlichen Hand nur dann gegeben werden, wenn die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme sehr gering ist", so Krehl. Doch daran gab es schon 2020 ernsthafte Zweifel.

Gab es eine Patronatserklärung?

Die beiden Wirtschaftsexperten sehen nur eine Möglichkeit, warum es die staatlichen Hilfen trotz der schlechten Wirtschaftszahlen gab: Die Gesellschafter haben seinerzeit versichert, die Kadewe-Gruppe mit weiteren Finanzspritzen zu unterstützen. Das erfolgt in der Regel durch eine sogenannte Patronatserklärung. Doch in den Jahresabschlüssen der Kadewe-Gruppe wird keine derartige Erklärung erwähnt. Ob entsprechende Versicherungen der Gesellschafter im Bürgschaftsvertrag verlangt wurden, will das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Verweis auf die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens nicht sagen.

Die Federführung für die Bürgschaft lag beim Bund. Berlin habe die Entscheidung mitgetragen, erzählt der ehemalige Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz. Die Bürgschaft wurde aber an Bedingungen geknüpft. "Die wichtigste Auflage an die Eigentümer war, dass investiert werden muss, um die Häuser profitabel werden zu lassen", berichtet der SPD-Politiker. Diese Auflagen seien nur teilweise erfüllt worden.

Hätten angesichts der hohen Verluste nicht alle Alarmglocken schrillen müssen? "Sie haben recht, es sah nicht rosig aus", gibt Matthias Kollatz zu. "Aber es war nicht so, dass es ausgeschlossen war, dort auf einen sinnvollen Weg zu kommen. Eine Bürgschaft ist keine Sterbehilfe, sondern eine Bürgschaft ist eine Wette auf eine halbwegs gelingende Zukunft."

Sendung: rbb24 Inforadio, 19.06.2024, 05:00 Uhr

 

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Beitrag von Ute Barthel

19 Kommentare

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  1. 19.

    Sie meinen sicher, wie einfach es ist, dass unsere Politiker sich über den Tisch und unser Geld aus der Tasche ziehen lassen. Nicht verwunderlich, wenn man zwar einen Posten innehat, aber keinerlei Vorbildung dafür. Manchmals sogar gar keine Ausbildung.

  2. 17.

    „Die Mitteilung aus der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen klingt beruhigend.“
    Ne is klar…

  3. 16.

    18 Millionen Euro das Geld ist nicht weg vom Steuerzahler nur woanders aber wir habens doch dicke .

  4. 15.

    Es ist ja in gewisser Hinsicht auch eine Schmach, die Kirsche auf der westlichen Kapitalismustorte einfach verderben zu lassen.
    Das KaDeWe ist eben auch ein Aushängeschild deutschen Kapitalismus. Dann ist das KaDeWe auch ein Zugpferd für den gesamten Bereich um den Kurfürstendamm. Das ist, als würde M. Neuer während des EM Viertelfinales aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden und wir hätten keinen Ersatz.
    Da kann man dann ein paar Milliönchen reinzaubern…
    Letztlich ist es ein Symbol für alte Tage. Ich denke, Menschen funktionieren nicht mehr so.

  5. 14.

    Das unser Geld so leicht weggegeben wird liegt in der Natur der Sache: Es ist nicht das Eigene. Deshalb sollte man immer sehr kritisch sein, wenn Politiker meinen, sie könnten besser um- und zuteilen. Sie können es nämlich nicht. Sie reichen nicht einmal an die kaufmännischen Kenntnisse einer schwäbischen Hausfrau oder eines chinesischen Suppenhändlers heran. Das ist nicht böse gemeint. Es verdeutlicht die Wirkung von DEINS und MEINS.

    P.S. Welche politischen Farben das gigantische Zuteilen im Hintergrund als Kernkompetenz sehen überlasse ich den geschätzten Lesern.

  6. 13.

    Danke. Genau mein Gedanke. Ich bin froh, dass das KaDeWe gerettet wurde.

  7. 12.

    Da fragt man sich doch umso mehr, zu welchem Zweck die zahlreichen und offenbar nicht wirklich nutzbringenden Berater beschäftigt und bezahlt werden... Wie oft schon kam harsche Kritik vom Bundesrechnungshof oder vom Bund der Steuerzahler am Umgang mit den Steuergeldern. Und was hat sich seither getan? Nach wie vor verschleudern die Zuständigen dreist oder wirklich unwissend, was nicht unbedingt besser wäre, sehr viel Geld anderer Leute. Beschämend und höchst ärgerlich!

  8. 11.

    Die Eigentümer haben gut verhandelt. Gegenüber saßen einfältig anmutende Leute, die nicht auf Augenhöhe waren. Es gibt viele Beispiele, wie leicht es ist, von Politikern Unser (Steuer)Geld zu bekommen. Sehr leicht.

  9. 9.

    Dieser Tage wird über die Verhinderung einer gesamtdeutschen Verfassung gesprochen, verhindert durch CDU/Kohl nach dem DDR-Ende. Dort hätte man die Mithaftung von Verantwortlichen festlegen können. Könnten wir auch jetzt noch.

  10. 8.

    Sag ich doch, die ganze Bande, die so bisher maximale Profite einfährt, muss in Haftung genommen werden. Dann gibt man sich ganz bestimmt mehr Mühe.

  11. 7.

    Wenn der Artikel nicht einen auf Erklärbär machen würde, wäre er gut und lesbar. Aber was wäre, wenn Journalist/innen nicht merh ununterbrochen zuerst danach fragen, was sie anschliessend selbst beantworten? Die geneigte Leserin wäre hilflos und unvermittelt einer Information ausgesetzt und müsste nicht erst um die Ecke denken.

  12. 6.

    Genau. Wenn jemand staatliche Gelder, also das der Steuerzahler, erhalten möchte - dann hat er gefälligst ALLE Geschäftsunterlagen offenzulegen! Ich bin sowieso für absolute Veröffentlichungen von ALLEN Staatsverträgen, -Dokumenten. Nix mit Geheimverträgen, das dürfte nicht sein….

  13. 5.

    Als ob das schon jemals was gebracht hätte…bei Karstadt hat die Belegschaft auch auf alles mögliche, z.B. Urlaub, Lohn usw. verzichten müssen, Staatshilfen sind geflossen- wofür? Einige Schlipsträger haben sich „gesund-gepreites“, die Menschen sind arbeitslos. Es ist doch nahezu IMMER nur ein Verlangsamen des Unternehmenssterbens. Am Ende wäre es sinnvoller gewesen, diese Hilfen direkt an die Betroffenen auszuzahlen. Von wegen Arbeitsplatzsicherung…..Quatsch

  14. 4.

    EIns der Grundübel scheint mir jedoch die Rolle der testierenden Unternehmen. Ne Schreibkraft produziert 400 Seiten indem sie Kopiervorlagen nutzt und Zahlen aus eingereichten Unterlagen auf Firmenpapier überträgt, nen Wirtschaftsprüfer setzt sich dann nen Nachmittag hin, spricht nen Bericht ins Diktaphon und dafür gibts dann mehrere hunderttausend Euro ! Bereits das ist für mich eine Veruntreuung von Steuergeldern.

    Faktisch tragen Regalauffüller bei REWE, oder Gabelstaplerfahrer bei IKEA offensichtlich mehr Verantwortung als die Top-Berater von PWC, E & Y und co. Kassiert wird gern, aber Haftung ? Ist das nicht das gleiche Unternehmen, das WireCard testiert hat ? Nen Strafverteidiger, der weiss, dass nen Mandant jemanden umbringen will MUSS dies anzeigen, PWC muss sowas nicht, wenn jemand den Steuerzahler um hunderte Mios prellen will ?

  15. 3.

    Es fehlt offenbar an Verantwortungsbewusstsein. Ist ja "nur" Steuergeld... Nichts gelernt durch zu Guttenberg, Scheuer etc. Müssten diese Entscheidungsträger persönlich mithaften für ihre Fehlentscheidungen, dann würde ganz sicher oftmals intensiver nachgedacht und umfassender geprüft, bevor die Millionen fließen.

  16. 2.

    Immer faszinierend, wie öffentliche Gelder verfeuert werden können - und dann wird bei den Untersuchungen gemauert, weil ja die Geschäftsgeheimnisse so unglaublich wichtig sind....

  17. 1.

    Antwort: weil wir eben nicht im Kapitalismus sondern in einer sozialen Marktwirtschaft leben. Stichwort Erhalt von Arbeitsplätzen.

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