Dahme-Spreewald - Gemeinde strebt Dauerparkverbot für Hausboote auf Zeuthener See an
Ein See ist kein Platz für Dauercamper, befindet die Gemeinde Zeuthen und will langfristig ein Parkverbot für dauerhaft im See ankernde Hausboote erreichen. Als Vorbild dient Berlin.
Die Gemeinde Zeuthen (Dahme-Spreewald) will ein Dauer-Parkverbot auf dem Wasser einführen. Hausboote sollen auf dem Zeuthener See nicht unbemannt und dauerhaft ankern dürfen. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Gemeindevertreter einstimmig bereits in der vergangenen Woche, wie Unterlagen auf der Website der Gemeinde zeigen [zeuthen.de].
Dem Beschluss zufolge fordert die Gemeindevertretung, dass der Kreis sich beim Land Brandenburg dafür einsetzen soll, "eine Regelung für die Dahme Wasserstraße als Bundeswasserstraße analog der Regelung für die Berliner Wasserstraße hinsichtlich eines Verbotes des unbemannten "Stillliegen" zu treffen".
Dies bedeute, heißt es in der entsprechenden Vorlage der Fraktionen BfZ und CDU, dass Boote oder Wasserfahrzeuge, auf denen sich keine Personen befänden, nicht ankern dürfen sollten, sondern "an einem gekennzeichneten und daher kostenpflichtigen Liegeplatz angelegt werden" sollten.
Wassertourismus und -sport erwünscht, Wohnen auf dem Wasser nicht
Dahinter steckt die Befürchtung, dass aus Berlin vertriebene Hausboote etwa von der Rummelsburger Bucht aus gen Süden auf Brandenburger Gewässer umziehen und dort dem Wassertourismus schaden könnten. Dieser wie auch Wassersport sollen weiterhin gefördert werden, Wohnen auf dem Wasser aber nicht.
"Ohne Frage man kann auch mal parken", sagte der Zeuthener Bürgermeister Philipp Martens (Linke) dem rbb. Aber "dieses wirkliche Wohnen, wenn das in Berlin nicht gestattet ist, dann soll das bitte auch hier nicht gestattet sein." Martens sagte weiter, er befürchte eine Verlagerung von Umweltproblemen wie etwa der Abfall- und Fäkalienentsorgung.
Martens Gemeinde macht sich für eine Regelung über Zeuthen hinaus stark. "Wir wollen auch verhindern, dass unter den Kommunen ein Flickenteppich entsteht. Wir wollen, dass das brandenburgweit in den Blick genommen wird", sagte er dem rbb. Deshalb hat sich Zeuthen nun an den Landrat von Dahme-Spreewald, Sven Herzberger (parteilos), gewandt. Er soll sich für eine landesweite Neuregelung beim Land Brandenburg stark machen.
Bundesverordnung für Binnengewässer müsste geändert werden
Für ein solches Hausboot-Dauerparkverbot müsste die Bundesverordnung für Binnengewässer geändert werden.
Im benachbarten Berlin verbietet eine entsprechende Verordnung seit vergangenem Sommer das Ankern auf der Spree abseits genehmigter Liegeplätze auf einem 35 Kilometer langen Abschnitt der Spree zwischen Köpenick im Osten und Spandau im Westen. Demnach muss immer jemand an Bord sein, wenn ein Boot draußen auf dem Wasser ankert.
Die Menschen, die zum Beispiel in der Rummelsburger Bucht auf Hausbooten leben, müssen seither während ihrer Abwesenheit eine Aufsicht organisieren. Es gab dort immer wieder Müllprobleme und Beschwerden über Lärmbelästigung im Umfeld der Hausboote in der Rummelsburger Bucht.
Sendung: Antenne Brandenburg, 26.03.2025, 13:30 Uhr