Betrug per Kurznachricht -
Das Cottbuser Landgericht warnt aktuell vor möglicherweise betrügerischen Kurznachrichten, die im Namen von Gerichten verschickt werden. Auf der Internetseite des Landgerichts ist derzeit ein entsprechender Hinweis eingeblendet.
Es werde aus aktuellem Anlass darauf hingewiesen, dass durch Gerichte grundsätzlich keine SMS versandt werden. "Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle", heißt es in dem Hinweis. Es handele sich dabei um einen Betrugsversuch.
Angezeigte Nummer sollte nicht zurückgerufen werden
Laut Gericht folgen die betrügerischen Nachrichten immer ähnlichen Mustern. Der Wortlaut sei beispielsweise "Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf." Anschließend wird eine Telefonnummer angezeigt.
Das Cottbuser Landgericht appelliert dringend dazu, keine Zahlungen vorzunehmen. Im Zweifel sollte vor eine Zahlung Kontakt mit dem Gericht aufgenommen werden.
Sendung: Antenne Brandenburg, 27.03.2025, 12:30 Uhr