Rückzahlungsforderungen der IBB - Wenn Corona-Hilfe zum Insolvenz-Risiko wird

Mi 17.07.24 | 09:49 Uhr | Von Sebastian Schöbel
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Eingang zur IBB, Bundesallee, Wilmersdorf, Berlin, Deutschland.(Quelle: picture alliance/Schoening)
Bild: picture alliance/Schoening

Die Aufarbeitung der Corona-Krise hat längst begonnen. Neben Lockdowns und Impfvorschriften geht es auch um wirtschaftliche Folgen. "Corona-Schuldner" zum Beispiel: Menschen, die tausende Euro an Hilfsgeldern zurückzahlen sollen. Von Sebastian Schöbel

Einst war er Azubi bei der Investitionsbank Berlin (IBB), nun ist er ihr Schuldner: Diese Entwicklung hätte sich Matthias Treptow wohl nicht vorstellen können, als er 1998 bei der Investitionsbank als Trainee anfing.

Alle Abteilungen habe er beim landeseigenen Finanzinstitut durchlaufen und dann sieben Jahre lang bei der IBB-Tochter für Startup-Investitionen gearbeitet. Seit 2009 ist er selbstständiger Berater für Fördermittelanträge - und musste 2020 schließlich einen für sich selbst ausfüllen: für die Corona-Hilfe der IBB. Heute gehört er zu den Tausenden Empfängern, von denen die IBB das Geld zurückfordert. Und Treptow versteht die Welt nicht mehr. "Ehrlich gesagt: Damit habe ich nicht gerechnet."

Als die Pandemie begann und ein Lockdown den nächsten jagte, brach Treptows Beratergeschäft zusammen. "Förderanträge rutschten auf der Liste der Prioritäten nach ganz unten", erinnert er sich. Die ersten Monate der Pandemie habe er gar nichts mehr verdient. "Meine Bestandskunden kämpften ums wirtschaftliche Überleben." Die Corona-Soforthilfe II für Selbstständige wie ihn sei ein "Glücksfall" gewesen: 7.000 Euro beantragt der zweifache Vater, für entgangene Einkünfte und die existenzielle Absicherung. Das Geld sei schnell ausgezahlt worden. "Ich habe das Geld zu Recht bekommen", ist er bis heute überzeugt.

Nach der Rettung kommt die Rechnung

Gut ein Jahr später macht die IBB ein routinemäßiges Rückmeldeverfahren, um abzufragen, wie viel Geld Treptow tatsächlich gebraucht hat. Er gibt an, knapp 1.000 Euro der Corona-Hilfe nicht benötigt zu haben und überweist das Geld zurück an die IBB. Doch die leitet wenige Monate später ein Prüfverfahren ein. Es beginnt ein zäher Prozess, in dem Treptow immer wieder neue Unterlagen und Belege einschicken muss - und dies auch tut. Seine Akte mit sämtlichen Unterlagen liegt dem rbb vor, sie ist gefüllt mit etlichen Abrechnungen, Steuerdokumenten und Bilanzen. Die IBB fragt jedoch mehrfach immer neue Dokumente ab, die er zum Teil aber gar nicht hat, zum Beispiel einen Gewerbeschein. Er sei doch Freiberufler, sagt Treptow, das gehe auch aus den Steuerdaten hervor. "Da stimmt doch etwas nicht."

Auf seine eigenen Nachfragen, etwa zu Richtlinien und Vorgaben des Corona-Hilfsprogramms, erhält er allerdings keine Antwort. "Die Kommunikation wurde zunehmend unfreundlicher, unpersönlicher. Ich hatte das Gefühl, von einem anonymen Konstrukt geprüft zu werden." Persönliche Gespräche oder Beratung habe es nie gegeben.

IBB fordert insgesamt 200 Millionen Euro zurück

Am Ende fordert die IBB alles zurück: Er habe das Geld nicht nur zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz und Deckung laufender Kosten benutzt. Lediglich knapp 100 Euro dürfe er behalten - ohne Begründung. Treptow nimmt sich eine Anwältin, die Widerspruch einlegt. Sie verweist auf zahlreiche Unschärfen und Unklarheiten in den Antragsdokumenten für die Coronahilfen. Auf ihrer Webseite habe die IBB zum Beispiel klargestellt, dass das Geld auch für "ungedeckte Kosten der privaten Lebensführung und private Krankenversicherungskosten in Folge von entgangenen Unternehmerlöhnen" genutzt werden könne. Bei Treptows Schlussabrechnung aber galt das nicht mehr.

Bei rund 25.700 Anträgen auf Corona-Hilfe hat die IBB Rückzahlungsforderungen gestellt. Insgesamt geht es um eine Summe von fast 200 Millionen Euro - knapp ein Viertel davon wurde schon beglichen, der Rest steht noch aus. Ursprünglich sollte die letzte Rechnung bis 2027 final abgeheftet werden. "Realistischerweise muss jedoch damit gerechnet werden, dass der Abschluss aller Abwicklungshandlungen erst im Jahr 2030 erreicht wird", teilt die zuständige Wirtschaftsverwaltung in einem aktuellen Bericht an das Abgeordnetenhaus mit.

Mehr als 100 Personen sind damit bei der IBB beschäftigt, die Kosten für all die Prüfungen belaufen sich auf bislang 96 Millionen Euro. Weitere 108 Millionen Euro kommen laut Wirtschaftsverwaltung in den kommenden drei Jahren wohl mindestens noch dazu, "insbesondere durch Tiefenprüfungen, die Bearbeitung der Schluss- und Endabrechnungen". Am Ende könnten die Rückforderung der Corona-Hilfen also mehr kosten als sie einbringen.

Schuldnerberatung: "Wir werden überrannt"

Dennoch häufen sich die Fälle von Rückforderungen bei der Schuldnerberatung der Berliner Stadtmission. "Wir werden überrannt", sagt Einrichtungsleiter Frank Wiedenhaupt. Die Wartezeit auf Termine liege aktuell bei sechs Wochen. Von den 40 bis 50 Kunden am Tag sei jeder Zweite wegen Rückforderungen der Corona-Hilfen da.

Viele der betroffenen Freiberufler seien schon mit der Buchführung überfordert, andere können sich die Schlussabrechnung ihrer Steuerberater nicht mehr leisten - auch weil die zum Teil ordentlich zugreifen. "Wir haben hier Fälle, da sind von 7.000 Euro Corona-Hilfe 3.000 Euro an den Steuerberater gegangen." Doch ohne Steuerberater oder Anwalt, die sich nicht mehr leisten können, sehen viele Betroffene gar keine andere Wahl, als zu zahlen, selbst wenn sie es vielleicht gar nicht müssten. Nicht wenige würden dadurch in die Insolvenz schlittern, so Wiedenhaupt. Die IBB trete derweil als hartleibige Geschäftsbank auf. "Die tun sich mit Ratenzahlungen sehr schwer, und Vergleiche mögen die überhaupt nicht."

Kritik an Prüfung der IBB

Letzteres bestätigt die IBB auf rbb-Nachfrage: "Bislang liegt die Zahl der abgeschlossenen Vergleiche im einstelligen Bereich", teilte eine Sprecherin auf rbb-Nachfrage mit. Dass viele Betroffene mit den Rückforderungen der Bank überfordert sind und es Beschwerden gibt, sei bekannt. Man versuche diese schnell zu bearbeiten. Die IBB-Sprecherin bittet jedoch um Verständnis dafür, "dass Unstimmigkeiten in den Anträgen festgestellt werden, die wir im Interesse der korrekten Vergabe von Landes- und Bundesmitteln überprüfen müssen". Insgesamt gut sieben Milliarden Euro an Corona-Hilfe hat die IBB während der Pandemie ausgegeben.

Betrug müsse selbstverständlich verfolgt werden, sagt der haushaltspolitische Sprecher der Linken, Sebastian Schlüsselburg. "Klar ist aber auch: Wir können es uns nicht leisten bis 2030 hier noch so viel Personal und Kosten zu investieren." Etliche Mitarbeitende für die Prüfung der Corona-Hilfen einzusetzen sei die falsche Priorität. Die IBB werde dringend gebraucht, um nach dem Scheitern des Sondervermögens für Klimaschutz Milliarden-Investitionen für das Land Berlin zu hebeln, so Schlüsselburg.

Matthias Treptow will seinen Fall notfalls vor Gericht bringen und klagen. Er ist weiterhin davon überzeugt, die Corona-Hilfe als Freiberufler korrekt beantragt und eingesetzt zu haben. Zurückzahlen könne er den Betrag zwar, sein Geschäft laufe wieder. "Mir geht es dabei aber auch um Gerechtigkeit", sagt er. "So kann man mit Menschen einfach nicht umgehen."

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.07.2024, 12 Uhr

Beitrag von Sebastian Schöbel

51 Kommentare

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  1. 51.

    „ wissenschaftliche Studien belegten, dass jede Kontakteinschränkung gleichermaßen die Inzidenz dämpft.“
    Na das muss ja eine dolle Studie gewesen sein…. überspitzt gesagt… wenn ich niemanden treffen darf, das ich dann keinen anstecken kann … da braucht man wirklich eine Studie ?
    Würde man ein Fahrverbot verhängen braucht man wohl auch eine Studie die belegt, das die Unfallzahlen zurück gehen.

  2. 50.

    ich verweise auf aufgeführte Kriterien.

    Es liegen eher Tätigkeiten vor, die Gewerbesteuer auslösen.

    Kreditvermittlung, Vermittlung von Förderanträgen.

    Freiberufler sind das dann nicht.

    Die Liste der Berufe ist übrigens nicht abschließend.

    So fallen unter den Begriff auch Volks- u. Betriebswirte.

    Aber ist der studierte Betriebswirt mit seinem Weinladen Freiberufler und muss keine Gewerbesteuer zahlen?

    Mitnichten.

    Dieser Fall ist mindestens nochmal genauer zu recherchieren.

  3. 49.

    Weil es so auch nicht stimmt. Sie werfen einfach Maßnahmen von unterschiedlichen Zeiten und Kenntnisstand zusammen.
    Zur Delta-Welle gab‘s längst kein ernsthaftes Verbote mehr im Außenbereich. Und natürlich wurde der Öffentliche Nahverkehr aus gutem Grund nicht eingestellt. Allerdings gabs ja Masken?? Aber wie gesagt, die Akzeptanz und das Verhalten einiger Vertreter unserer Spezies kann der Politik nicht wirklich zur Last gelegt werden. Allerdings die Art und Weise der finanziellen Coronahilfen, sowie die Entscheidung über die Präferenz der Kontaktbeschränkungen, wie z.B. Schulen.

  4. 48.

    Da hier Beiträge verschluckt werden, nochmal ganz kurz:
    Formulierte etwas sehr trocken und bürokratisch.
    Sorry.
    Verstehe die Lage.
    Als Fitnesstudio konnte man doch Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken und die meisten Beiträge flossen doch weiter, oder?
    Meine Leute und ich haben alle ihre Beiträge weiterbezahlt.
    Ware musste auch nicht weggeworfen werden.
    Also beträgt der Schaden doch das Geld der Leute, die ihr Abbo gekündigt haben, oder vergesse ich was?

  5. 47.

    Meines Erachtens macht ihn das nicht zum Mitwisser.
    Es besteht keine gesetzliche Verplichtung, andere Menschen anzuschwärzen.

  6. 46.

    Weiß man eigentlich, wie viele Corona-Hilfen in Betrugskanäle geflossen sind?
    Gab's da jemals eine Statistik?

  7. 45.

    Die Kontaktbeschränkungen darf man sehr wohl kritisieren.
    Ich durfte zwar täglich in völlig überfüllten S- und U-Bahnen fahren, wo Leute durch die Gegend husteten.
    Aber sich allein irgendwo hinsetzen, war verboten (Bänke abgesperrt usw.).
    Aber ich will das alles auch nicht mehr aufrollen.

  8. 44.

    Um in der Pandemie, insbesondere in der reinen Delta- und Delta-Oikron-Welle, einigermaßen glimpflich durchzukommen, waren Kontakteinschränkungen geboten und wissenschaftliche Studien belegten, dass jede Kontakteinschränkung gleichermaßen die Inzidenz dämpft.
    Das sich die Politik für Schulschließungen anstatt für Kontaktbeschränkungen in der Wirtschaft entschied, wird ja heute noch heftig debattiert.
    Also wenn es ihrerseits eine Kritik an der Corona-Politik geben kann, dann lediglch über den Umfang, den Bürokratismus und die Planbarkeit der Corona-Hilfen, aber nicht wegen den Kontaktbeschränkungen. Unter denen hatten die Jüngsten, die nicht mal die Hauptrisikogruppe waren, am meisten zu leiden. Die, die es eigentlich betraf, standen bekanntlich allen gebotenen Präventivmaßnahmen sehr reserviert gegenüber. An dieses ausufernde Geschwurbel, auch hier, kann ich mich noch bestens erinnern.

  9. 43.

    Genauer:

    "Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe."

    Warum sollte der User "M." kein Freiberufler gewesen sein?

    Und warum Sie (nur) die Tätigkeit als Unternehmensberater zitieren, bleibt Ihr Geheimnis.

  10. 42.

    Fakt ist, das ich als Selbstständiger mit zwei Betrieben ca €6.000 im Monat aufzubringen habe. Die gewährten Coronahilfen betrugen monatlich €1.500.- die zu versteuern sind und abzüglich Kkbeiträge. Jetzt kann sich jeder mal hier ausrechnen, wie das klappen soll über 2Jahre.
    Zusätzlich gab es fragwürdige Regelungen, Ausgaben (Rückzahlungen wegen Schließung) durften nicht angerechnet werden, mussten aber als Einnahme in Schlussabrechnung einbezogen werden. und vieles mehr, kein Platz dafür hier.
    ALG, konnte nur beantragt werden wenn privates Vermögen auf €60k geschrumpft ist. Das ist bei uns Selbstständigen jedoch die Altersversorgung!!!! Wer von den schlauen Leuten hier kann mir erklären, wie man mit 60k seine gesamte Lebensrente bestreitet? und nicht mehr zwanzig ist, um sich das mühsam über die Jahre anzusparen.
    Die Berufsverbote waren willkürlich. Die einen durften die anderen nicht. Selbstständige waren/sind der Politik egal, da ohne Lobby.
    So ist das. Ich habe fertig.

  11. 41.

    Ganz konkret, so war und ist es. Vielen Dank Herr Finanzminister a. D. und amtierender Bundeskanzler Scholz.

  12. 40.

    Freiberufler sind Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater - diese benötigen keine Gewerbeanmeldung

    Er wird kein Freiberufler sein.

    Im Einkommenssteuergesetz § 18 Abs. 1 Nr. 1 zählt der Gesetzgeber Katalogberufe auf: Hierbei handelt es sich um Beispiele für freie Berufe.

    – Freiberufliche Unternehmensberater müssen Fachwissen nachweisen können. Infrage kommt ein abgeschlossenes Wirtschaftsstudium. Auch ein Selbststudium erkennt das Finanzamt an, sofern Sie zugleich praktische Berufserfahrungen vorweisen können.

    – Ihre Tätigkeit muss eine große Bandbreite im Feld der Unternehmensberatung abdecken. Sie dürfen sich nicht auf einzelne Teilbereiche wie die Personalberatung spezialisieren.

    – Sie müssen sich auf die Beratung konzentrieren. Verkaufen oder vermitteln Sie zum Beispiel Produkte, fällt dies unter gewerbetreibende Tätigkeit.

  13. 39.

    " Opfer " sind diejenigen, die kein Geld bekamen, weil der Topf schon nach 3 Tagen leer war. Jeder, der Geld brauchte beantragte die Hilfe, auch wenn sie demjenigen gar nicht zustand.

  14. 38.

    Ich habe bewusst auf die Förderung verzichtet weil ich genau wusste, dass mein Betrieb nach Jahren des dümpelns auch nach Corona nicht mehr abwerfen wird.

    Ich war konsequent und habe realitätsnah das Geschäft aufgegeben.

    Kenne etliche andere in der Situation, die aber das Gegenteil gemacht haben.

    Heute arbeite ich angestellt, Fachkräftemangel lässt grüßen.

  15. 37.

    Es wurden keine Gewchenke verteilt, auch wenn manch einer das immer denkt.

    Knallhart einfordern.

    Wenn Firmen heute noch immer nicht zahlen können, müssen sie halt jetzt schlussendlich die Aktivitäten einstellen (lt. Habeck keine Insolvenz).

    Schulen und Kinder könnten das Geld gut gebrauchen.

  16. 36.

    Ich finde, das ganze Kurzarbeitergeld sollte auch zurückgezahlt werden. Geld für keine Leistung, das geht doch nicht!

  17. 35.

    Fakt ist, das ich als Selbstständiger mit zwei Betrieben ca €6.000 im Monat aufzubringen haben. Die gewährten Coronahilfen betrugen monatlich €1.500.- die zu versteuern sind und abzüglich Kkbeiträge. Jetzt kann sich jeder mal hier ausrechnen, wie das klappen soll über 2Jahre.
    Zusätzlich gab es fragwürdige Regelungen, Ausgaben (Rückzahlungen wegen Schließung) durften nicht angerechnet werden, mussten aber als Einnahme in Schlussabrechnung einbezogen werden. und vieles mehr, kein Platz dafür hier.
    ALG, konnte nur beantragt werden wenn privates Vermögen auf €60k geschrumpft ist. Das ist bei uns Selbstständigen jedoch die Altersversorgung!!!! Wer von den schlauen Leuten hier kann mir erklären, wie man mit 60k seine gesamte Lebensrente bestreitet? und nicht mehr zwanzig ist, um sich das mühsam über die Jahre anzusparen.
    Die Berufsverbote waren willkürlich. Die einen durften die anderen nicht. Selbstständige waren/sind der Politik egal, da ohne Lobby.
    So ist das. Ich habe fertig.

  18. 34.

    Ich bin selbst "Opfer" der Corona-Hilfe geworden - das Gemeine war, dass es ursprünglich hieß, sowohl laufende Betriebsausgaben als auch (!) Lebenshaltungskosten (via Verdienstausfälle) werden für drei Monate gezahlt. Dann wurden im Nachhineinn(!) (das muss man sich mal überlegen) die Antragsbedingungen geändert und es ging nur noch um die laufenden Betriebsausgaben, nicht mehr um Lebenshaltungskosten bzw. Verdienstausfälle - daher die hohen Rückforderungen, obwohl man alles korrekt beantragt und berechnet hat. für mich ein Skandal. Zahle immer noch ab, wäre damals mit ALG II wesentlich besser gefahren.

  19. 33.

    Angenommen das stimmt: was schließen Sie daraus, dass der Öffentlichkeit dieses Wissen vorenthalten wurde (ich ahne Schlimmes...)?

  20. 32.

    Zu erwähnen sind noch die über Nacht veränderten Förderrichtlinien ... cleverer Schachzug seitens der Politik.

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