Brandenburg - Spitzengespräch soll Einigung zu Kosten für Rettungsfahrten bringen

Di 25.03.25 | 17:49 Uhr
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Symbolbild: Rettungswagen, Karl-Liebknecht-Straße, Potsdam Babelsberg. (Quelle: dpa/Schoening)
dpa/Schoening
Streit um Kosten für Rettungsfahrten

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Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 25.03.2025 | Philipp Gerstner | Bild: dpa/Schoening

Wer bezahlt die Kosten für Rettungsfahrten? In Brandenburg haben einige Kreise noch keine Vereinbarung mit den Krankenkassen, so dass Kosten teilweise an den Bürgern hängenbleiben könnten. Am Freitag ist ein Spitzengespräch dazu geplant.

Im Streit um Kosten für Rettungsfahrten in Brandenburg suchen Landräte, Landesregierung und Krankenkassen am Freitag bei einem Spitzengespräch nach einer Einigung.

Weil einige Kreise noch keine Vereinbarung mit den Kassen haben, besteht die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger - wie in Märkisch-Oderland - Gebührenbescheide für einen Teil der Kosten erhalten.

Kassen zahlen vorerst nur feste Pauschalen

SPD-Landtagsfraktionschef Björn Lüttmann appellierte an die Kreise, Bürger nicht zu belasten. Man rufe die Landkreise dazu auf, sich einer Lösung anzunähern und dass man hoffe, Diskussion bald vom Tisch zu haben, sagte Lüttmann am Dienstag rbb24.

Seit Jahresbeginn zahlen die Krankenkassen nur noch feste Pauschalen für Rettungseinsätze, bis es eine Einigung auf eine neue Kalkulation gibt. Der Landkreistag hält die Festbeträge für rechtswidrig und fordert vom Gesundheitsministerium, für das Problem Sorge zu tragen.

Acht Kreise haben keine Vereinbarung über Kosten

Die acht Kreise Märkisch-Oderland, Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Barnim, Oberhavel und Spree-Neiße haben bisher keine Vereinbarung mit den Kassen über die Kosten abgeschlossen und lehnen die Festbeträge ab.

Der Kreis Märkisch-Oderland hatte in der vergangenen Woche begonnen, Patienten rückwirkend zum 1. Januar Gebührenbescheide zuzustellen, in denen die Differenz zum Festbetrag der Kassen in rechnung gestellt wird. Lüttmann sagte dazu: "Wir würden uns schon sehr wünschen, dass auch in Märkisch-Oderland diese Gebührenbescheide nicht verschickt werden."

CDU: Bürger sollen nicht auf Kosten sitzenbleiben

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jan Redmann forderte das Land dazu auf, dass die Bürger in keinem Fall auf den Kosten sitzen bleiben sollten.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte wie Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) eine schnelle Lösung gefordert. Das Ziel des Treffens im Gesundheitsministerium sei es, herauszufinden, ob es für die Träger der Rettungsdienste und die Kassen eine Basis gebe, schnell wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren, sagte Ministeriumssprecher Gabriel Hesse.

Sendung: Antenne Brandenburg, 25.03.2025, 19:00 Uhr

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19 Kommentare

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  1. 19.

    " Kosten für Rettungsfahrten "
    diese Debatte ist schlicht entlarvend, da es nur um Geld geht , die Ängste der Menschen sind eher zweitrangig

  2. 18.

    Ein Rettungsdienst bzw Notarzt , bei dem dann der in med Not Befindliche zur Kasse aufgefordert wird, verdient diese Bezeichnung nicht, ungeachtet aller Unstimmigkeiten in der Verwaltung

  3. 17.

    Wenn es einfach wäre, würde es ja nicht so lange dauern...
    In Brbg ist geregelt, dass der Rettungsdienst usw Sache der Landkreise ist(BbgRettG, vom Land geregelt), die Landkreise vergeben/ beauftragen/übertragen zb an eine (Kreissäge gemeinnützige) GmbH. Kosten für Personal, Technik, Fahrzeuge etc. fließen in die Gebührenkalkulation ein. ( "falsche" Einsätze auch bisher dem Patienten in Rechnung gestellt werden.)
    Es geht nun aber um eine Differenz in der Gebührenerstattung. zum Teil oder voll von den Kassen (Festbeiträge). Sind die aber niedriger als die kalkulierten und in Rechnung gestellten Gebühren des Rettungsdienstes muss die Differenz ggf der Patient abdecken, wenn keine and. Regelung mit den Kassen besteht.

  4. 16.

    Das nenne ich ja mal eine kreative Rechtsauslegung und offenbar ist die inzwischen in Brandenburg bei diesem politischen Chaos der Nichtskönner auch dringend nötig.

  5. 15.

    Warum stellt sich das Problem nur in einigen Kreisen Brandenburgs und anscheinend sonst nirgends im ganzen Land? Sind alle Krankenkassen betroffen oder nur einige?

  6. 14.

    Sie verstehen das vollkommen verkehrt, es sind nicht die Patienten, die etwas verkehrt machen, es liegt an den Kreisen, die noch keine Vereinbarungen mit den Kassen zustande bringen konnten. Dafür will man nun die Klienten verantwortlich machen.

  7. 13.

    Nachts in einer Demenz WG oder Seniorenheim. Bewohner stürzt auf den Kopf, ist ansprechbar, kann laufen. Jeder Sturz auf den Kopf muss abgeklärt werden, das ist Pflicht!

  8. 12.

    Sie rufen in der Leitstelle an und die entscheiden dort, ob der RTW rausfährt. Und nunmehr liegt die Verantwortung beim Dispatcher, der gut ausgebildet ist und genau weiß, ob ein Nofall begründet ist oder nicht.
    Und wenn er anhand der Symptome sich für den RTW entscheidet, dann hat er dafür seine Gründe, es geht um die Gesundheitsfürsorge und die hat Priorität. Zu suggerieren, ein Mensch, der beispielsweise eine Panikattacke erleidet, hätte nicht im Moment Todesangst und keinen Anspruch auf einen RTW, würde bedeuten, grob fahrlässig mit Menschenleben umzugehen, denn niemand kann aus der Ferne eine Panikattacke von einer anderen Erkrankung unterscheiden.
    Es ist zu schlicht, dem Klienten eine sogenannte Schuld zuzuweisen, das ist das Dümmste überhaupt im Zusammenhang mit Menschenleben in Notsituationen.

  9. 11.

    Was ist eine Notfall. Definition!
    Ein Notfall ist ein plötzlich eingetretenes Ereignis, das eine unmittelbar Gefahr für Leben und Gesundheit des Patienten bedeutet. Die vitalen Funktionen sind durch Verletzung oder akute Erkrankung bedroht, gestört oder ausgefallen.
    Deshalb finde ich es richtig, dass die Patienten, die für jede Sache ein RTW rufen, zur Kasse gebeten werden.

  10. 10.

    Lasst jemand anderes für euch den RTW anrufen. Könnt euch auf den 323c StGB berufen . Wegen Hilfeleistung in not geratener Person bekommt keiner Ärger. Der zu helfenden Person kann aber nicht die Rechnung gestellt werden da er nicht selber den Notruf gewählt hat…

  11. 9.

    Nein, das muss ich nicht als Kassenpatient! Was sich immer mehr raus kristallisiert, das Menschen in einem Amt sitzen die nicht mehr voll zurechnungsfähig sind! Scheinbar wollen die uns auf eine Zukunft mit der AfD vorbereiten?

  12. 8.

    Ja, ich zahle meine Beiträge in die Krankenversicherung und die sind nicht wenig, bei 2500,00 Euro Brutto. Nur mal ein Beispiel, der Krankenwagen holt dich mit verdacht auf Schlaganfall ab. Diagnose im Krankenhaus, lässt sich nicht bestätigen, kosten für den Krankentransport zahlt der Patient. Der Hausarzt stellt mir eine Überweisung zur Gefäßchirurgie aus, verdacht auf Thrombose, lässt sich nicht bestätigen. Jetzt muss der Hausarzt die Kosten für die Untersuchung beim Facharzt bezahlen, weil sich sein Verdacht nicht bestätigt hat? Das würde ja das gesamte Gesundheitssystem zerstören.

  13. 7.

    Wir sollten einfach mal die Kirche im Dorf lassen! Jeder der Pflichtversichert ist der zahlt auch Beiträge, die beinhalten alle Angebote die zum täglichen erhalt des Lebens gehören. Von daher würde ich mir nie Gedanken darüber machen, wenn Behörden es nicht mehr schaffen durch ihren eigenen Bürokratiedickicht durchzublicken. Gesetzlich ist es gar nicht möglich für einen Krankentransport die Kosten an den erkrankten oder sterbenden zu richten. Ich denke mal das jeder der eine Rechnung bekommt weiß wie er damit umzugehen hat. Rechtberatung darf und will ich hier nicht anbieten!

  14. 6.

    Zu einer legitimen rückwirkenden Gebührenerhebung gehört insbesondere, dass die Handlung, für die die Gebühr erhoben wird, nach Inkrafttreten der zugrunde liegenden Gebührenregelung vorgenommen wurde und die betroffene Person die Gebühr erwartungsgemäß hätte entrichten müssen. Das nennt sich Rechtssicherheit. Bleibt also zu hoffen, dass gegen die rückwirkenden Bescheide reichlich Widerspruchsverfahren eröffnet werden. Aber gerade der Landkreis Märkisch-Oderland hat durch die Einführung der eigenen Bezahlkarte nun reichlich Sachbearbeiterkapazitäten freigeschaufelt um diese zu bearbeiten.

  15. 5.

    Für das Geld kann ich mir auch zwei Typen mieten die mich mit einer Sänfte zum Krankenhaus tragen, da ist sogar noch der Rückweg drin!

  16. 4.

    Wie gesagt bzw. geschrieben:
    Zahl o. stirb!

  17. 3.

    Als normaler Bürger kann ich schon einschätzen, wann ich mir alleine nicht mehr helfen kann. Das kann auch pauschal keine Medienseite für mich entscheiden.
    Die Notaufnahmen sind oft mit Lapalien überfüllt, dort sollte mal hingesehen werden.

  18. 2.

    Spitzengespräch? Machen die in Plauen noch was?
    Wird's mit 'nem Liegefahrrad billiger oder kommt gleich der in freundlichem schwarz lackierte Transporter mit den Herren im Pinguingewand?

  19. 1.

    Ich Verstehe diese Frage nicht, wenn man genau weiß, wann man ein Rettungswagen braucht, steht er auch zur Verfügung. Nicht für Taxifahrten, das Gesetz schreibt konkret vor, was ein Notfall ist. Und wenn man sich daran hält, ist der ganze Diskussion unerheblich.
    Da Sind die Medien in der Verantwortung, die Bürger aufzuklären, wann ich ein Rettungswagen hohle.