Rückzahlungsforderungen der IBB - Wenn Corona-Hilfe zum Insolvenz-Risiko wird

Mi 17.07.24 | 09:49 Uhr | Von Sebastian Schöbel
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Eingang zur IBB, Bundesallee, Wilmersdorf, Berlin, Deutschland.(Quelle: picture alliance/Schoening)
Bild: picture alliance/Schoening

Die Aufarbeitung der Corona-Krise hat längst begonnen. Neben Lockdowns und Impfvorschriften geht es auch um wirtschaftliche Folgen. "Corona-Schuldner" zum Beispiel: Menschen, die tausende Euro an Hilfsgeldern zurückzahlen sollen. Von Sebastian Schöbel

Einst war er Azubi bei der Investitionsbank Berlin (IBB), nun ist er ihr Schuldner: Diese Entwicklung hätte sich Matthias Treptow wohl nicht vorstellen können, als er 1998 bei der Investitionsbank als Trainee anfing.

Alle Abteilungen habe er beim landeseigenen Finanzinstitut durchlaufen und dann sieben Jahre lang bei der IBB-Tochter für Startup-Investitionen gearbeitet. Seit 2009 ist er selbstständiger Berater für Fördermittelanträge - und musste 2020 schließlich einen für sich selbst ausfüllen: für die Corona-Hilfe der IBB. Heute gehört er zu den Tausenden Empfängern, von denen die IBB das Geld zurückfordert. Und Treptow versteht die Welt nicht mehr. "Ehrlich gesagt: Damit habe ich nicht gerechnet."

Als die Pandemie begann und ein Lockdown den nächsten jagte, brach Treptows Beratergeschäft zusammen. "Förderanträge rutschten auf der Liste der Prioritäten nach ganz unten", erinnert er sich. Die ersten Monate der Pandemie habe er gar nichts mehr verdient. "Meine Bestandskunden kämpften ums wirtschaftliche Überleben." Die Corona-Soforthilfe II für Selbstständige wie ihn sei ein "Glücksfall" gewesen: 7.000 Euro beantragt der zweifache Vater, für entgangene Einkünfte und die existenzielle Absicherung. Das Geld sei schnell ausgezahlt worden. "Ich habe das Geld zu Recht bekommen", ist er bis heute überzeugt.

Nach der Rettung kommt die Rechnung

Gut ein Jahr später macht die IBB ein routinemäßiges Rückmeldeverfahren, um abzufragen, wie viel Geld Treptow tatsächlich gebraucht hat. Er gibt an, knapp 1.000 Euro der Corona-Hilfe nicht benötigt zu haben und überweist das Geld zurück an die IBB. Doch die leitet wenige Monate später ein Prüfverfahren ein. Es beginnt ein zäher Prozess, in dem Treptow immer wieder neue Unterlagen und Belege einschicken muss - und dies auch tut. Seine Akte mit sämtlichen Unterlagen liegt dem rbb vor, sie ist gefüllt mit etlichen Abrechnungen, Steuerdokumenten und Bilanzen. Die IBB fragt jedoch mehrfach immer neue Dokumente ab, die er zum Teil aber gar nicht hat, zum Beispiel einen Gewerbeschein. Er sei doch Freiberufler, sagt Treptow, das gehe auch aus den Steuerdaten hervor. "Da stimmt doch etwas nicht."

Auf seine eigenen Nachfragen, etwa zu Richtlinien und Vorgaben des Corona-Hilfsprogramms, erhält er allerdings keine Antwort. "Die Kommunikation wurde zunehmend unfreundlicher, unpersönlicher. Ich hatte das Gefühl, von einem anonymen Konstrukt geprüft zu werden." Persönliche Gespräche oder Beratung habe es nie gegeben.

IBB fordert insgesamt 200 Millionen Euro zurück

Am Ende fordert die IBB alles zurück: Er habe das Geld nicht nur zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz und Deckung laufender Kosten benutzt. Lediglich knapp 100 Euro dürfe er behalten - ohne Begründung. Treptow nimmt sich eine Anwältin, die Widerspruch einlegt. Sie verweist auf zahlreiche Unschärfen und Unklarheiten in den Antragsdokumenten für die Coronahilfen. Auf ihrer Webseite habe die IBB zum Beispiel klargestellt, dass das Geld auch für "ungedeckte Kosten der privaten Lebensführung und private Krankenversicherungskosten in Folge von entgangenen Unternehmerlöhnen" genutzt werden könne. Bei Treptows Schlussabrechnung aber galt das nicht mehr.

Bei rund 25.700 Anträgen auf Corona-Hilfe hat die IBB Rückzahlungsforderungen gestellt. Insgesamt geht es um eine Summe von fast 200 Millionen Euro - knapp ein Viertel davon wurde schon beglichen, der Rest steht noch aus. Ursprünglich sollte die letzte Rechnung bis 2027 final abgeheftet werden. "Realistischerweise muss jedoch damit gerechnet werden, dass der Abschluss aller Abwicklungshandlungen erst im Jahr 2030 erreicht wird", teilt die zuständige Wirtschaftsverwaltung in einem aktuellen Bericht an das Abgeordnetenhaus mit.

Mehr als 100 Personen sind damit bei der IBB beschäftigt, die Kosten für all die Prüfungen belaufen sich auf bislang 96 Millionen Euro. Weitere 108 Millionen Euro kommen laut Wirtschaftsverwaltung in den kommenden drei Jahren wohl mindestens noch dazu, "insbesondere durch Tiefenprüfungen, die Bearbeitung der Schluss- und Endabrechnungen". Am Ende könnten die Rückforderung der Corona-Hilfen also mehr kosten als sie einbringen.

Schuldnerberatung: "Wir werden überrannt"

Dennoch häufen sich die Fälle von Rückforderungen bei der Schuldnerberatung der Berliner Stadtmission. "Wir werden überrannt", sagt Einrichtungsleiter Frank Wiedenhaupt. Die Wartezeit auf Termine liege aktuell bei sechs Wochen. Von den 40 bis 50 Kunden am Tag sei jeder Zweite wegen Rückforderungen der Corona-Hilfen da.

Viele der betroffenen Freiberufler seien schon mit der Buchführung überfordert, andere können sich die Schlussabrechnung ihrer Steuerberater nicht mehr leisten - auch weil die zum Teil ordentlich zugreifen. "Wir haben hier Fälle, da sind von 7.000 Euro Corona-Hilfe 3.000 Euro an den Steuerberater gegangen." Doch ohne Steuerberater oder Anwalt, die sich nicht mehr leisten können, sehen viele Betroffene gar keine andere Wahl, als zu zahlen, selbst wenn sie es vielleicht gar nicht müssten. Nicht wenige würden dadurch in die Insolvenz schlittern, so Wiedenhaupt. Die IBB trete derweil als hartleibige Geschäftsbank auf. "Die tun sich mit Ratenzahlungen sehr schwer, und Vergleiche mögen die überhaupt nicht."

Kritik an Prüfung der IBB

Letzteres bestätigt die IBB auf rbb-Nachfrage: "Bislang liegt die Zahl der abgeschlossenen Vergleiche im einstelligen Bereich", teilte eine Sprecherin auf rbb-Nachfrage mit. Dass viele Betroffene mit den Rückforderungen der Bank überfordert sind und es Beschwerden gibt, sei bekannt. Man versuche diese schnell zu bearbeiten. Die IBB-Sprecherin bittet jedoch um Verständnis dafür, "dass Unstimmigkeiten in den Anträgen festgestellt werden, die wir im Interesse der korrekten Vergabe von Landes- und Bundesmitteln überprüfen müssen". Insgesamt gut sieben Milliarden Euro an Corona-Hilfe hat die IBB während der Pandemie ausgegeben.

Betrug müsse selbstverständlich verfolgt werden, sagt der haushaltspolitische Sprecher der Linken, Sebastian Schlüsselburg. "Klar ist aber auch: Wir können es uns nicht leisten bis 2030 hier noch so viel Personal und Kosten zu investieren." Etliche Mitarbeitende für die Prüfung der Corona-Hilfen einzusetzen sei die falsche Priorität. Die IBB werde dringend gebraucht, um nach dem Scheitern des Sondervermögens für Klimaschutz Milliarden-Investitionen für das Land Berlin zu hebeln, so Schlüsselburg.

Matthias Treptow will seinen Fall notfalls vor Gericht bringen und klagen. Er ist weiterhin davon überzeugt, die Corona-Hilfe als Freiberufler korrekt beantragt und eingesetzt zu haben. Zurückzahlen könne er den Betrag zwar, sein Geschäft laufe wieder. "Mir geht es dabei aber auch um Gerechtigkeit", sagt er. "So kann man mit Menschen einfach nicht umgehen."

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.07.2024, 12 Uhr

Beitrag von Sebastian Schöbel

51 Kommentare

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  1. 51.

    „ wissenschaftliche Studien belegten, dass jede Kontakteinschränkung gleichermaßen die Inzidenz dämpft.“
    Na das muss ja eine dolle Studie gewesen sein…. überspitzt gesagt… wenn ich niemanden treffen darf, das ich dann keinen anstecken kann … da braucht man wirklich eine Studie ?
    Würde man ein Fahrverbot verhängen braucht man wohl auch eine Studie die belegt, das die Unfallzahlen zurück gehen.

  2. 50.

    ich verweise auf aufgeführte Kriterien.

    Es liegen eher Tätigkeiten vor, die Gewerbesteuer auslösen.

    Kreditvermittlung, Vermittlung von Förderanträgen.

    Freiberufler sind das dann nicht.

    Die Liste der Berufe ist übrigens nicht abschließend.

    So fallen unter den Begriff auch Volks- u. Betriebswirte.

    Aber ist der studierte Betriebswirt mit seinem Weinladen Freiberufler und muss keine Gewerbesteuer zahlen?

    Mitnichten.

    Dieser Fall ist mindestens nochmal genauer zu recherchieren.

  3. 49.

    Weil es so auch nicht stimmt. Sie werfen einfach Maßnahmen von unterschiedlichen Zeiten und Kenntnisstand zusammen.
    Zur Delta-Welle gab‘s längst kein ernsthaftes Verbote mehr im Außenbereich. Und natürlich wurde der Öffentliche Nahverkehr aus gutem Grund nicht eingestellt. Allerdings gabs ja Masken?? Aber wie gesagt, die Akzeptanz und das Verhalten einiger Vertreter unserer Spezies kann der Politik nicht wirklich zur Last gelegt werden. Allerdings die Art und Weise der finanziellen Coronahilfen, sowie die Entscheidung über die Präferenz der Kontaktbeschränkungen, wie z.B. Schulen.

  4. 48.

    Da hier Beiträge verschluckt werden, nochmal ganz kurz:
    Formulierte etwas sehr trocken und bürokratisch.
    Sorry.
    Verstehe die Lage.
    Als Fitnesstudio konnte man doch Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken und die meisten Beiträge flossen doch weiter, oder?
    Meine Leute und ich haben alle ihre Beiträge weiterbezahlt.
    Ware musste auch nicht weggeworfen werden.
    Also beträgt der Schaden doch das Geld der Leute, die ihr Abbo gekündigt haben, oder vergesse ich was?

  5. 47.

    Meines Erachtens macht ihn das nicht zum Mitwisser.
    Es besteht keine gesetzliche Verplichtung, andere Menschen anzuschwärzen.

  6. 46.

    Weiß man eigentlich, wie viele Corona-Hilfen in Betrugskanäle geflossen sind?
    Gab's da jemals eine Statistik?

  7. 45.

    Die Kontaktbeschränkungen darf man sehr wohl kritisieren.
    Ich durfte zwar täglich in völlig überfüllten S- und U-Bahnen fahren, wo Leute durch die Gegend husteten.
    Aber sich allein irgendwo hinsetzen, war verboten (Bänke abgesperrt usw.).
    Aber ich will das alles auch nicht mehr aufrollen.

  8. 44.

    Um in der Pandemie, insbesondere in der reinen Delta- und Delta-Oikron-Welle, einigermaßen glimpflich durchzukommen, waren Kontakteinschränkungen geboten und wissenschaftliche Studien belegten, dass jede Kontakteinschränkung gleichermaßen die Inzidenz dämpft.
    Das sich die Politik für Schulschließungen anstatt für Kontaktbeschränkungen in der Wirtschaft entschied, wird ja heute noch heftig debattiert.
    Also wenn es ihrerseits eine Kritik an der Corona-Politik geben kann, dann lediglch über den Umfang, den Bürokratismus und die Planbarkeit der Corona-Hilfen, aber nicht wegen den Kontaktbeschränkungen. Unter denen hatten die Jüngsten, die nicht mal die Hauptrisikogruppe waren, am meisten zu leiden. Die, die es eigentlich betraf, standen bekanntlich allen gebotenen Präventivmaßnahmen sehr reserviert gegenüber. An dieses ausufernde Geschwurbel, auch hier, kann ich mich noch bestens erinnern.

  9. 43.

    Genauer:

    "Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe."

    Warum sollte der User "M." kein Freiberufler gewesen sein?

    Und warum Sie (nur) die Tätigkeit als Unternehmensberater zitieren, bleibt Ihr Geheimnis.

  10. 42.

    Fakt ist, das ich als Selbstständiger mit zwei Betrieben ca €6.000 im Monat aufzubringen habe. Die gewährten Coronahilfen betrugen monatlich €1.500.- die zu versteuern sind und abzüglich Kkbeiträge. Jetzt kann sich jeder mal hier ausrechnen, wie das klappen soll über 2Jahre.
    Zusätzlich gab es fragwürdige Regelungen, Ausgaben (Rückzahlungen wegen Schließung) durften nicht angerechnet werden, mussten aber als Einnahme in Schlussabrechnung einbezogen werden. und vieles mehr, kein Platz dafür hier.
    ALG, konnte nur beantragt werden wenn privates Vermögen auf €60k geschrumpft ist. Das ist bei uns Selbstständigen jedoch die Altersversorgung!!!! Wer von den schlauen Leuten hier kann mir erklären, wie man mit 60k seine gesamte Lebensrente bestreitet? und nicht mehr zwanzig ist, um sich das mühsam über die Jahre anzusparen.
    Die Berufsverbote waren willkürlich. Die einen durften die anderen nicht. Selbstständige waren/sind der Politik egal, da ohne Lobby.
    So ist das. Ich habe fertig.

  11. 41.

    Ganz konkret, so war und ist es. Vielen Dank Herr Finanzminister a. D. und amtierender Bundeskanzler Scholz.

  12. 40.

    Freiberufler sind Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater - diese benötigen keine Gewerbeanmeldung

    Er wird kein Freiberufler sein.

    Im Einkommenssteuergesetz § 18 Abs. 1 Nr. 1 zählt der Gesetzgeber Katalogberufe auf: Hierbei handelt es sich um Beispiele für freie Berufe.

    – Freiberufliche Unternehmensberater müssen Fachwissen nachweisen können. Infrage kommt ein abgeschlossenes Wirtschaftsstudium. Auch ein Selbststudium erkennt das Finanzamt an, sofern Sie zugleich praktische Berufserfahrungen vorweisen können.

    – Ihre Tätigkeit muss eine große Bandbreite im Feld der Unternehmensberatung abdecken. Sie dürfen sich nicht auf einzelne Teilbereiche wie die Personalberatung spezialisieren.

    – Sie müssen sich auf die Beratung konzentrieren. Verkaufen oder vermitteln Sie zum Beispiel Produkte, fällt dies unter gewerbetreibende Tätigkeit.

  13. 39.

    " Opfer " sind diejenigen, die kein Geld bekamen, weil der Topf schon nach 3 Tagen leer war. Jeder, der Geld brauchte beantragte die Hilfe, auch wenn sie demjenigen gar nicht zustand.

  14. 38.

    Ich habe bewusst auf die Förderung verzichtet weil ich genau wusste, dass mein Betrieb nach Jahren des dümpelns auch nach Corona nicht mehr abwerfen wird.

    Ich war konsequent und habe realitätsnah das Geschäft aufgegeben.

    Kenne etliche andere in der Situation, die aber das Gegenteil gemacht haben.

    Heute arbeite ich angestellt, Fachkräftemangel lässt grüßen.

  15. 37.

    Es wurden keine Gewchenke verteilt, auch wenn manch einer das immer denkt.

    Knallhart einfordern.

    Wenn Firmen heute noch immer nicht zahlen können, müssen sie halt jetzt schlussendlich die Aktivitäten einstellen (lt. Habeck keine Insolvenz).

    Schulen und Kinder könnten das Geld gut gebrauchen.

  16. 36.

    Ich finde, das ganze Kurzarbeitergeld sollte auch zurückgezahlt werden. Geld für keine Leistung, das geht doch nicht!

  17. 35.

    Fakt ist, das ich als Selbstständiger mit zwei Betrieben ca €6.000 im Monat aufzubringen haben. Die gewährten Coronahilfen betrugen monatlich €1.500.- die zu versteuern sind und abzüglich Kkbeiträge. Jetzt kann sich jeder mal hier ausrechnen, wie das klappen soll über 2Jahre.
    Zusätzlich gab es fragwürdige Regelungen, Ausgaben (Rückzahlungen wegen Schließung) durften nicht angerechnet werden, mussten aber als Einnahme in Schlussabrechnung einbezogen werden. und vieles mehr, kein Platz dafür hier.
    ALG, konnte nur beantragt werden wenn privates Vermögen auf €60k geschrumpft ist. Das ist bei uns Selbstständigen jedoch die Altersversorgung!!!! Wer von den schlauen Leuten hier kann mir erklären, wie man mit 60k seine gesamte Lebensrente bestreitet? und nicht mehr zwanzig ist, um sich das mühsam über die Jahre anzusparen.
    Die Berufsverbote waren willkürlich. Die einen durften die anderen nicht. Selbstständige waren/sind der Politik egal, da ohne Lobby.
    So ist das. Ich habe fertig.

  18. 34.

    Ich bin selbst "Opfer" der Corona-Hilfe geworden - das Gemeine war, dass es ursprünglich hieß, sowohl laufende Betriebsausgaben als auch (!) Lebenshaltungskosten (via Verdienstausfälle) werden für drei Monate gezahlt. Dann wurden im Nachhineinn(!) (das muss man sich mal überlegen) die Antragsbedingungen geändert und es ging nur noch um die laufenden Betriebsausgaben, nicht mehr um Lebenshaltungskosten bzw. Verdienstausfälle - daher die hohen Rückforderungen, obwohl man alles korrekt beantragt und berechnet hat. für mich ein Skandal. Zahle immer noch ab, wäre damals mit ALG II wesentlich besser gefahren.

  19. 33.

    Angenommen das stimmt: was schließen Sie daraus, dass der Öffentlichkeit dieses Wissen vorenthalten wurde (ich ahne Schlimmes...)?

  20. 32.

    Zu erwähnen sind noch die über Nacht veränderten Förderrichtlinien ... cleverer Schachzug seitens der Politik.

  21. 31.

    "Wir wissen selbst, aus Erzählungen, dass es vermutlich..."

    Keine weiteren Fragen, Euer Ehren...

  22. 30.

    Macht Sie das nicht zu Zeugen oder gar einem Mitwisser? Sollten Sie das nicht besser anzeigen?

  23. 28.

    Wir wissen selbst, aus Erzählungen, dass es vermutlich manche Menschen gab, die eine jahrelang unbetriebene Selbstständigkeit als Vorwand nahmen, um Corona-Hilfen zu erhalten. Es wurde von Anfang an gesagt, dass später alles geprüft und zu Rückzahlungen aufgefordert werden würde! Das habe ich sogar als nicht Betroffener genau im Ohr! Man kann nur hoffen, dass wir als Steuerzahler hier nicht zu viele Millionen zu Unrecht verloren haben werden…

  24. 27.

    Dann zitieren Sie doch mal Ihre selbst gelesenen Informationen - nennen Sie konkrete Quellen, anstatt immer mit den gleichen Schwurbel-Floskeln "Alle Informationen sind öffentlich einsichtlich; man muss sich nur informieren; man muss nur wissen wo es steht" zu "argumentieren".

  25. 26.

    Ach ja? Dann lesen Sie mal die RKI-Protokolle und die Strategiepapiere, inzwischen ist alles öffentlich zugänglich ;-) Sie werden staunen wieviel „man“ wie früh eben doch wusste.

  26. 25.

    Ohman hier ist ja wieder die geballte Fachkompetenz unterwegs.
    Corona Zuschüsse bzw. Hilfen waren und sind keine Kredite.... diese nannte man treffender Weise Coronakredite und konnten auch beantragt werden.
    Ich habe mich damit rumgeschlagen und mit Banken, Finanzämtern, Handelskammer usw. gesprochen.... was gilt.. für wen und warum.
    Auf der IBB Webseite wurde teilweise täglich die Bestimmungen geändert... einfach mal so, was heute galt und für einen Anspruch sorgte war morgen kein Grund mehr.
    Da wurde theoretisch gehandelt ohne Bezug zur Wirklichkeit. So konnte man für ein externes Büro die Hilfen verwenden, wer aber von zu Hause arbeitete hatte Pech gehabt... ach die Miete... haben wir irgendwie vergessen und so ging es munter weiter.
    Man hat sich am Anfang nicht mit Ruhm bekleckert und jetzt zum Schluss macht man das Gleiche... von wegen hinterher schlauer.

  27. 24.

    Überschrift und Artikel widersprechen sich.

  28. 23.

    Vor allen Dingen: ab welchen Zeitpunkt hätte "man" das wirklich (!) wissen und berechnen können? Ab der Bereitstellung des ersten Impfstoffes? Und ab da hätte man alle Gegenmaßnahmen und Corona-Hilfen einstellen können/sollen? Oder ankündigen: "nach unseren (ebenso wackeligen) Berechnungen geht es alles wieder in den Normalzustand?"
    Wäre das verantwortungsvoll gewesen? Naja...

  29. 22.

    Wer ist "man" und woher konnte "man" das wissen bzw. berechnen? Können Sie Ihre Behauptungen durch entsprechende seriöse Quellen belegen?

  30. 21.

    Na ja, man wusste schon, das hier das Virus am Ende endemisch wird. Wie lange das dauert hätte man schon berechnen können. Leider wurde aus molkelularbiologischen und medizinischen Fragen schnell finanztechnische und juristische Aufgaben abgeleitet. Damit können Politiker weltweit arbeiten, da füttert man oben (Gesetzgebeung/Verordnungen) in die Verwaltung rein und der Apparat legt los. Aufgrund der eigenen Wissenslücken wurden halt fragwürdige Fachleute als Wahrheitsbringer etabliert. Vermutlich wird es beim nächsten mal ähnlich sein.

  31. 20.

    Wenn ich immer lese und auch mitbekommen habe, wie viele während der Corona-Pandemie massive Probleme hatten, bin ich froh und dankbar, daß ich auch während Corona meine sichere Arbeit im Angestelltenverhältnis hatte. Wir im Gesundheitswesen haben auch von Corona-Prämien profitiert. Und da zeitweise das öffentliche Leben still gelegen hat, konnte ich auch noch gut Geld sparen. Mein Mitgefühl gilt denen, die gelitten haben.

  32. 19.

    Vielleicht darf ich Ihrem Gedächtnis auf die Sprünge helfen: im Frühjahr 2020 wusste man noch nicht viel über das neuartige Coronavirus und die Auswirkungen auf die Gesundheit. Wie hätte man da wissen sollen, wie es anders geht, wenn man noch gar nicht wusste, wie es überhaupt gehen kann? Hinterher ist man immer schlauer. Aber ja, es gibt ja immer Leute, die es schon immer ganz genau wussten....
    Zum Thema: Es mutet ungerecht an, aber letztlich muss geprüft werden, ob die Anträge überhaupt rechtens waren. Aber auch hier gilt, hinterher ist man schlauer, sowohl auf Seite der Geber als auch der Nehmer. Und es gab sicherlich viele, die die Hilfen gern angenommen haben ohne Not.

  33. 18.

    Sie vermengen da einiges.
    Selbstverständlich sollen Hilfen, für die kein oder teilweise kein (was immer damit gemeint ist) Anspruch bestand, bestraft/zurückgezahlt werden müssen.
    Aber pauschal zu sagen, dass die (alle? so verstehe ich Sie zumindest) Hilfen (also bei berechtigten Fällen) zurückgezahlt werden müssen, halte ich für unangemessen. Diese staatlich verordnete Auszeit war höhere Gewalt. Und man konnte sich nicht darauf vorbereiten. Also finde ich es fair, wenn der Staat für die Ausfälle der Betroffenen aufkommt. Eine nachträgliche Prüfung hingegen, um die schwarzen Schafe zu finden, ist natürlich angebracht.

  34. 17.

    Das ist Geschwalle von Ahnungslosen.... nicht weiter beachten. Ich kenne die Situation sehr gut aus meinem Familienkreis - selbst ich als Angestellter im ÖD und nebenberuflich selbständiger Kleinunternehmer hätte diesen Zuschuss in der Anfangsphase bekommen können. Hab ich aber eben aus den Gründen der Solidarität mit den wahren hilfebedürftigen Unternehmern nicht gemacht, da ich ein Gehalt beziehe also auch keinen Anspruch hatte und hätte und habe mein Nebengewerbe für den Moment runtergefahren - daher verstand ich diese Regelung überhaupt nicht, die ja dann glücklicherweise auch zurückgenommen wurde. Dieses Gießkannenprinzip haben aber zuviel asoziale Elemente für sich genutzt - die müssen definitv hart sanktioniert werden.

  35. 16.

    Der angesparte Notgroschen kann schnell aufgebraucht sein. Abgesehen davon haben wahrscheinlich viele diesen Notgroschen angegriffen und erst danach die Hilfen beantragt. Man wusste vorher nicht, dass diese finanzielle Auszeit so unvermittelt kommt bzw wie lange sie dauert. Natürlich bleibt man bei seinem Kerngeschäft. Ausweichtätigkeit suchen und Geschäftsmodell kurzfristig ändern ist leicht gesagt, aber schwer umzusetzen. Schließlich wurde fast die gesamte Wirtschaft lahmgelegt. Zusätzlich wusste niemand, wie lange diese Auszeit dauert.
    Und natürlich nimmt man zuallererst die Corona-Hilfe in Anspruch und nicht Hartz 4; man will ja schließlich seinen Job weiterbetreiben.
    Und dann den Leuten unterstellen, sie sollten ihre Fähigkeiten besser nutzen und dass sie Leistungsanreize bräuchten, ist schon ziemlich fehl am Platze, um das mal höflich auszudrücken.
    Rückblickend lässt sich immer schlau daherreden, was man alles anders hätte machen können/sollen.

  36. 15.

    Da soll man mal die Prüfkosten von ca. 7900 Euro pro Antrag den Hilfen von im Durchschnitt 8100 Euro gegenüberstellen. Schilda ist gar nichts dagegen

  37. 14.

    Was für absurde Vorschläge. Wie ändere ich den z.b. als Fitnessstudiobetreiber kurzfristig mein Geschäftsmodell?
    Sie hatten offensichtlich noch niemals Verantwortung für ein Unternehmen oder Angestellte.

  38. 13.

    Die Allgemeinheit (Staat)soll für (Corona)Hilfen aufkommen, für d. ganz o. teilweise kein Anspruch bestand ? NEIN!
    "Abbau v. Bürokratie" (=Vorab-Prüfung von Anspruchs-Voraussetzungen) kann künftig verstärkt dazu führen, dass staatliche Gelder ganz o. teilweise zu Unrecht gezahlt werden. (Bsp. "einfache" Beantragung v. Corona-Hilfen,besonders in Berlin)
    Soweit Vorsatz mit Bereicherungsabsicht vorlag / vorliegt, ist von Betrug = Staftatverdacht auszugehen.
    Die Hilfen sind zurückzuzahlen !

  39. 12.

    Was haben Kinder an Grundschulen mit der Rückzahlung staatlicher Corona-Hilfen zu tun? Sie beziehen Dinge mit ein, die absolut nichts mit der Thematik des Artikels zu tun haben. DAS ist falsch. Dies wird auch meine einzige Antwort bleiben, ich spreche nicht so gut schwurblisch.

  40. 11.

    Das ist falsch, es wäre anders gegangen und das wusste man auch schon im Frühjahr 2020. Es ist und bleibt staatliches und mediales Vollversagen und die größten Opfer sind die Kinder und Jugendlichen und das bis heute. Interessiert bloß niemanden mehr, Wegducken ist angesagt. Gehen Sie mal an eine Grundschule, die Folgen sind deutlich sichtbar.

  41. 10.

    Diese Diskussion muss geführt werden, denn man hat viele Leute ohne Not in misslichste Lagen gebracht. Nicht nur finanziell.

  42. 9.

    Auch wenn das für einige immer noch schwer zu glauben ist, hat aber nicht der Staat, sondern das Virus und die Krankheit, welche es auslösen kann, die Not verursacht.

  43. 8.

    Man konnte:
    1. sich einen Notgroschen ansparen
    2. sich eine Ausweichtätigkeit suchen
    3. sein Geschäftsmodel kurzzeitig abändern
    4. Hartz4 beantragen
    Die unkomplizierte digitale Corona-Hilfe war leider viel zu verlockend.
    Wir müssen uns prinzipiell angewöhnen, diese immer größer werdenden Sozial- und Hilfetöpfe zu reduzieren und dafür Steuern zu senken.
    Damit Menschen wieder auch ihre eigenen Fähigkeiten besser nutzen und mehr Leistungsanreize haben.
    Dann würden wir uns auch Tausende Sachbearbeiterstellen für irgendwelche Antragsbearbeitungen sparen.

  44. 7.

    Ich kenne Handwerker (Gas-WAsser-Installateure), die Corona-Hilfen beantragt und bekommen haben, keine Hilfen benötigt hätten. Weil auch während Corona hatten die genügend Aufträge. Das ist mMn schon Betrug.

  45. 6.

    Sie vergessen in Ihrer Argumentation, dass die Hilfe durch regiede staatliche Maßnahmen notwendig wurde. Dies wurde vom Staat auch anerkannt, denn sonst hätte er ein solches Programm nicht aufgelegt. Was aber nicht geht, ist, das bei der Ausgabe der Mittel gesagt wird, es gelten die Regeln des "Fußballs" und bei der Abrechnung gelten die Regeln des "Handballs". Bei Hartz IV haben alle auch die aus persönlichen Gründen in Not geraten waren Hilfe bekommen. Hier hat der Staat die Not verursacht

  46. 5.

    Mit einer Selbstverständlichkeit wird hier argumentiert, dass man als Freiberufler keinen Gewerbeschein benötigen würde. Was war noch gleich seine von ihm angebotene Dienstleistung, mit der er zuvor sein Geld verdient hat? (eine rein rhetorische Frage)
    Wenn er kein Gewerbe angemeldet hat, dann hat er auch kein Anspruch auf Corona-Hilfe. Und es spricht auch leider wenig für ihn, weil er ja eigentlich die Arbeit der IBB gut kennen müsste.

  47. 4.

    Corona Schulden sind Kredite um Insolvenz zu verhindern. Wer diese nicht bekommen hätte WÄRE schon längst pleite und Alg1/2 Empfänger.

    Selbst mit Hilfen sind viele pleite gegangen.

  48. 3.

    "Viele der betroffenen Freiberufler seien schon mit der Buchführung überfordert" - Dann sollten sie sich eingestehen, dass das nicht der richtige Berufszweig für sie ist.

  49. 2.

    eine Alternative war in der Pandemie, ALG 2 zu beantragen, das war wohl vielen zu wenig Geld.

  50. 1.

    Es geht um Hilfegelder, nicht um Geschenke. Selbstverständlich müssen diese alle wieder zurück gezahlt werden. Ich habe kein Verständnis für diese Diskussion.

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