Klage eines bayerischen Ehepaars - Bundesfinanzhof weist Klage gegen Solidaritätszuschlag zurück

Mo 30.01.23 | 10:25 Uhr
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Der Bundesfinanzhof verkündet am Montag eine Entscheidung zum Solidaritätszuschlag (Symbolbild). Quelle: dpa/Sven Hoppe
Audio: Fritz | 30.01.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/Sven Hoppe

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Abgabe sei nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts am Montag. Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen.

Hätte der Bundesfinanzhof den Zuschlag für verfassungswidrig gehalten, hätte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit befassen müssen. Eine Vorlage des Falls beim Bundesverfassungsgericht sei aber nicht geboten, entschied nun der Bundesfinanzhof.

Kläger: Hilfe für ostdeutsche Länder beendet

Ein bayerisches Ehepaar hatte mit Unterstützung des Steuerzahlerbunds gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für das Steuerjahr 2020 geklagt. Da Ende 2019 der Solidarpakt II zur Unterstützung der ostdeutschen Länder auslief, sei die Hilfe für Ostdeutschland beendet.

Die Kläger sahen außerdem einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz, weil seit 2021 nur noch Gutverdiener den Soli zahlen müssen.

SPD verteidigt Soli

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi, hatte den Solidaritätszuschlag gegenüber dem rbb bereits vor dem Urteil verteidigt. Er sagte am Montag im rbb24 Inforadio, der Bund habe noch immer einen großen Finanzbedarf - sowohl wegen der
Wiedervereinigung als auch wegen der Krisen der letzten Jahre.

"Es gibt keine Bindung an einen Zweck. Verfassungsrechtler sagen deutlich, der Solidarpakt oder andere Zwecke, die es mal gab für diese Ergänzungsabgabe, die können auch erweitert werden."

Der SPD-Finanzexperte erklärte: "Da finden wir in der letzten Legislaturperiode in der Großen Koalition sozialdemokratisch, dass die zehn Prozent höchsten Einkommen (...) ein Stück weit mehr tragen müssen als die anderen 90 Prozent der Steuerzahler. Wir finden es gerecht und notwendig, dass die höchsten Einkommen den Soli weiter bezahlen." Schrodi ergänzte: "Mit der Reform des Soli im Jahr 2019 haben wir als Bundestag bekundet, dass wir eine Notwendigkeit des Solis sehen und haben ihn gut begründet - auch mit weiteren Investitions- und Finanzierungsnotwendigkeiten aus der deutschen Wiedervereinigung. Beispielsweise mit überproportionalen Investitionsausgaben in den neuen Ländern und Zuschüssen an die gesetzliche Rentenversicherung."

Sendung: Fritz, 30.01.23, 08:00 Uhr

18 Kommentare

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  1. 18.

    Steven:
    "Antwort auf [Ralf ] vom 30.01.2023 um 12:48
    Nunja es gibt ja auch noch Dividenden (oder anderes) und bei angenommenen 2% Erträgen sind es „nur“ 50.000€ die nötig sind.
    Sicherlich keine Armut in dem Fall. Aber reich ist man damit auch noch nicht."

    2% p.a. von 50.000 € sind 2.000 €/Jahr Zinseinkommen. Wenn man man kein anderes Einkommen hat, dann wird bei diesem Einkommen kein Soli fällig!

    Wenn man dann aber in der Summe mit weiteren Einkommensarten zu den 10% Bestverdiener gehört, erst dann wird Soli fällig. Aber erst dann, wenn man zu den 10% Bestverdienr gehört.

    P.S.
    Wenn jemand durch eigene Arbeit Geld verdient und versteuern muss, dann muss erst recht derjenige, der ohne eigene Arbeit Geld verdient, (z.B. Zinseinkommen) mindestens genausoviel Einkommensteuern zahlen! Das gebietet das verfassungsmäßige Gleichheitsgebot und die soziale Gerechtigkeit!

  2. 17.

    Hier ging es aber nicht um das Recht des Staates, Steuern nach Belieben erfinden und erheben zu dürfen, das ist unstrittig. Es ging um die Entscheidung über die Frage, ob eine Ungleichbehandlung beim Soli zulässig ist.

  3. 16.

    Es ist völlig egal welchen Eindruckerheischenden Namen Steuern tragen, infolge Haushaltsrecht (hier Globalhaushalt) können Einnahmen hin- und her gebucht und verwendet werden obwohl es der Laie nicht glauben wird.

  4. 15.

    Laut Radio1 Kommentar waren die Kläger*innen Steuerberater und der Bund der Steuerzahler ist die Lobby der Steuervermeider.

  5. 14.

    Nunja es gibt ja auch noch Dividenden (oder anderes) und bei angenommenen 2% Erträgen sind es „nur“ 50.000€ die nötig sind.
    Sicherlich keine Armut in dem Fall. Aber reich ist man damit auch noch nicht.

  6. 13.

    Wie kommen Sie darauf?

    Der Soli fällt bei der Kapitalertragsteuer an. Also wie zuvor beschrieben wurde auch bei Leuten, die keine Top - Versiener sind.

    Jedenfalls ist Ihre Aussage falsch!

  7. 12.

    Sie tun mal wieder so, als wäre das alles vollkommen eindeutig gewesen. War es aber nicht. Der Bundesfinanzhof hat das Urteil nämlich tatsächlich gegensätzlich zur breiten Fachmeinung gefällt und damit viele Fachjuristen überrascht.

  8. 11.

    Noch eine "Reichensteuer"?
    Sie wissen schon wie scheu Kapital sich verhalten kann? Am besten Sie hören endlich damit auf, gutes Geld für hohe Anstrengungen zu bekämpfen. Das will hier fast keiner. Und was jemand unter "reich" versteht ist heute so und morgen nach Kassenlage wieder so usw. usf. Sie werden da unverschämter von Fall zu Fall.
    Ihre bewusstes und ständig unterschwelliges Agitieren gegen Leute die unverhältnismäßig ohne Leistung reich sind, ist nicht so oft vorhanden, um Ihre unmoralischen Verteilwünsche zu erfüllen.

  9. 10.

    Ich finde das Urteil richtig. Es kann keinen Unterschied machen, ob man einen Teil der Einkommensteuer Soli nennt oder den Soli gleich mit in die Einkommensteuer aufnimmt. Die bloße Namsgebung macht eine Steuer nicht verfassungswidrig. Es kommt allein auf den Inhalt an: Der Bund hat die Kompetenz, die Höhe der Einkommensteuer festzulegen (auch wenn er einen Teil davon Soli nennt). Und die Schmerzgrenze, ab der es für die Bestverdienenden unzumutbar wäre, ist nicht erreicht. Also ist der Teil der Einkommensteuer, der Soli heißt, genauso verfassungsgemäß wie der Rest der Einkommensteuer.

  10. 9.

    Michael:
    "Den Soli zahlen nicht nur die Reichen, sondern auch diejenigen, die Zinseinkünfte über dem Sparerpauschbetrag haben. Das sind nicht zwingend Reiche. Da jetzt die Zinsen steigen, im Verhältnis zur Inflation aber immer noch viel zu niedrig sind, bedient man sich auch bei den Nichtreichen, die auf das private Vorsorgegequatsche gehört haben."

    Das ist FALSCH!

    Im Einkommensteuerbescheid wird der Soli nur bei den Bestverdienenden erhoben. Wer hohe Zinseinkünfte aber geringe sonstige Einkünfte hat und deshalb nicht zu den Bestverdienenden gehört, muss keinen Soli zahlen bzw. bekommt gezahlten Soli wieder erstattet.

  11. 8.

    Zinseinkünfte über dem Sparerpauschbetrag....ich denke Sie wissen nicht mal wie dick da das Konto sein muss. Verarmt sind diese Leute definitiv nicht.

  12. 7.

    Den Soli zahlen nicht nur die Reichen, sondern auch diejenigen, die Zinseinkünfte über dem Sparerpauschbetrag haben. Das sind nicht zwingend Reiche. Da jetzt die Zinsen steigen, im Verhältnis zur Inflation aber immer noch viel zu niedrig sind, bedient man sich auch bei den Nichtreichen, die auf das private Vorsorgegequatsche gehört haben.

  13. 6.

    Jeder zahlt Steuern nach Einkommen, ergo wer mehr hat zahlt auch mehr.
    Ist doch logisch!!

  14. 5.

    Ich finde die Klage richtig, weil der Soli faktisch zu einer Reichensteuer umgewandelt wurde. Der Grund des Steuerzuschlages ist längst entfallen, eine gesondert ausgewiesene Förderung der neuen Bundesländer gibt es längst nicht mehr. Die teilweise Abschaffung ist im Prinzip ein Neubeschluss der Zusatzsteuer für eine bestimmte Einkommensgruppe gewesen, um für diese den Zuschlag weiterhin kassieren zu können. Denn nach dem Gleichheitsgrundsatz müssen alle gleich behandelt werden. Für diesen neuen Beschluss der selektiven Weitererhebung war aber die Grundlage zu diesem Zeitpunkt bereits entfallen und damit der Beschluss willkürlich. Man hatte aber nicht den Mut, als Ausgleich die reguläre Einkommenssteuer für Spitzenverdiener anzuheben. Ich denke, es gibt gute Chancen, dass der Bundesfinanzhof dem ein Ende setzt, womit sich der Staat wieder einmal ins eigene Fleisch geschnitten hätte, weil er im Prinzip eine versteckte Steuererhöhung für Großverdiener umgesetzt hatte.

  15. 4.

    Es fehlt in Ost wie West an allen Ecken an Geld. Da gibt es keinen Unterschied mehr. Dass man es im Westteil Deutschlands öfter wahrnimmt, liegt lediglich am Alter der Infrastruktur dort, die in weiten Teilen aus den 60er und 70er Jahren ist. In diesen Zustand wird auch im Osten die Infrastruktur in ein paar Jahrzehnten kommen, weil einmal errichtet kaum noch Geld investiert wird, um sie zu pflegen. In Deutschland lässt man alles erst runter kommen, bevor man sich drum kümmert. An den Steuereinnahmen liegt es nicht, die sind auf Rekordhöhe. Aber die Politiker hauen ja das Geld raus, als gäbe es kein morgen. Jede neue Geldverschwendung wird von der Opposition mit einer weiteren Geldverschwendung durchgelassen, siehe Rente mit 63 und Mütterrente. Es werden unnötige, überteuerte Projekte in die Gegend geklotzt, siehe BER und Stuttgart 21, die es auch eine Nummer kleiner getan hätten. Da muss man dann ein wenig bei den Steuern tricksen und den Soli teilweise beibehalten,

  16. 3.

    Der Sieg des Steuerzahlers waere keine Niederlage für die Zukunft, wenn mit den Steuern effektiv umgegangen würde. Ausgabenreduktion ist das Gebot der Stunde und nicht immer mehr und mehr. Der Staat hat genug Geld

  17. 2.

    Der Solidaritätszuschlag wurde nicht für den Aufbau Ost geschaffen. Als Lektüre empfehle ich die Begründung(en) zum entsprechenden Gesetz oder die Homepage des BMF. ;)

  18. 1.

    Die Alimentierung des Ostens muss ein Ende haben. Inzwischen sieht es im Westen auch erbärmlicher aus. Kurz gesagt, dem Staat reicht das Geld nicht. Holt er sich nur von wenigen, dann ist das eine „Reichensteuer“ (die Reichen zahlen aber auch so schon erheblich mehr Steuern). Insofern finde ich es richtig, den Fakt vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen.

    Em Ende wird aber irgendwo das Geld herkommen müssen, das der Bund für seine diversen guten als auch verschwenderisch sinnlosen Aktionen benötigt. Der Sieg des Steuerzahlers hier wäre gleichzeitig auch seine Niederlage in der Zukunft.

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