Einmaliger Heizkostenzuschuss - Berlin startet finanzielle Hilfe für Nutzer von Öl, Pellets, Kohle und Flüssiggas

Di 24.01.23 | 14:14 Uhr
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Symbolbild: Ein Auszubildender zum Schornsteinfeger, misst in Berlin verschiedene Werte wie den CO-Wert bei der Ölheizung im Keller eines Einfamilienhauses. (Quelle: dpa/N. Bachmann)
Video: rbb24 Abendschau | 24.01.2023 | T. Rostek/J. Boese/D. Knieling | Bild: dpa/N. Bachmann

Bis zu 2.000 Euro Hilfe können Berliner beantragen, die mit Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas heizen. Der Antrag für den Zuschuss muss online eingereicht werden. Bezuschusst werden sollen aber nicht alle.

Ein Hilfsprogramm für Haushalte und Gewerbetreibende, die mit Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas heizen, startet am 31. Januar in Berlin. Anträge auf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro sind möglich, wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft am Dienstag nach der Sitzung des Senats bekanntgab.

Bestimmte Vorgaben für Hilfe

Das Programm ist Teil des Berliner Entlastungspakets des Senats wegen deutlich gestiegener Energiekosten. Im Nachtragshaushalt sind dafür 75 Millionen Euro vorgesehen. Außerdem sollen zusätzlich entsprechende Bundesmittel genutzt werden.

Der Zuschuss ist für Mieter und Hauseigentümer sowie Betriebe gedacht, die wegen der hohen Energiekosten finanzielle Unterstützung brauchen. Der Antrag muss digital gestellt werden. Berechtigt ist, wer 2022 verglichen mit 2021 Kostensteigerungen von mehr als 70 Prozent hatte. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der über diesem Wert liegenden Mehrkosten. Eigentümer müssten die Heizkostenhilfe im Rahmen der Nebenkostenabrechnungen an die Mietparteien weitergeben.

Sendung: rbb24, 24.01.2023, 16 Uhr

27 Kommentare

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  1. 27.

    Wenn man das doppelte bezahlt hat, ist die Kostensteigerung bei 100 %. Die Frage ist doch eher, wie muss der Nachweis der Steigerung erfolgen. Man ist ja als Hausbesitzer nicht verpflichtet Rechnungen für Öl ewig aufzubewahren.

  2. 26.

    Kleinen Haushalten mit Kohleheizung wird damit erneut nicht geholfen.
    Gut gemeint, schlecht gemacht!

  3. 25.

    Wir haben in unserer Doppelhaushälfte das doppelte für Heizöl bezahlt ! Bei unserer nicht üppigen Rente war das schon ein Schlag! Jedoch waren es keine 70% leider nur 50% = 3200,00 € Also nur ein Wahlversprechen, wir werden leer ausgehen.

  4. 24.

    Das wird deshalb nicht, weil da steht: "startet". Also reines Marketing? Nicht ganz, aber fast. Wahlplakate sind vermutlich teurer?
    "Dagmar" hat in #21 erkannt warum es (absichtlich?)scheitern wird.
    Denn, wenn es gelingen soll sind die Hürden kleiner.

  5. 23.

    Genau das denke ich auch. Zumal sich die Hausverwaltung einen derartigen Antrag auch extra bezahlen lassen wird. Das sollte über die Versorger laufen und nicht über das Land Berlin. Wer hat sich denn so einen Quatsch wieder ausgedacht?

  6. 22.

    HILFELEISTUNG BEI Ölheizung im Land Brandenburg

  7. 21.

    Wenn man den Artikel gelesen hat, dann soll der Mieter den Antrag auf einen Zuschuss stellen, und der Eigentümer soll es bei Nebenkostenabrechnung 2022 umsetzen . Wie soll es in der Praxis funktionieren?
    Der Eigentümer soll den Zuschuss an den Mieter weitergeben, da zu muss er zuerst diesen Zuschuss erhalten. Bei Eigentümergemeinschaften mit zig Eigentümern und einer Hausverwaltung, und vermieteten Wohnungen, da kann es eigentlich nur umgesetzt werden, wenn die Hauswerwaltung diesen Antrag stellt.

    Kurzum, es wird für viele Mieter und Eigentümer kaum umsetzbar sein.

  8. 20.

    Im letztem Absatz des Artikels ist der Weg knapp beschrieben.
    Der Vermieter, sprich Eigentümer muss die erhaltene Hilfe für das Jahr 2022 Anteilig, je nach Verbrauch des jeweiligen Mieters bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen. Da wird viel Rechenarbeit auf die Eigentümer zukommen.

    Außerdem, beispielsweise unser Haus hat 24 Eigentümer, wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit Hausverwaltung, da wüsste ich auch gerne wie es in die Praxis umgesetzt werden soll, zumal die Wohnungen fast alle vermietet sind.

  9. 18.

    "Das Programm ist Teil des Berliner Entlastungspakets des Senats..."

  10. 17.

    " Es gibt Menschen mit einer Nachtspeicherheizung. " Und WOMIT wird die betrieben?? Mit Strom = anderes Entlastungspaket....

  11. 16.

    Berlin hat bereits einen Härtefallfonds für leitungsgebundene Energieträger aufgelegt. Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte, denen eine Versorgungssperre angedroht wird.

  12. 15.

    Eigentlich sollte der Vorbesitzer diese Unterlagen beim Kauf übergeben. Gehört irgendwie zur Ordnung.

  13. 14.

    Gibt es das auch in Brandenburg?

  14. 13.

    Der erste Satz bezieht sich auf die Personengruppen die einen Zuschuss bekommen können, und der zweite Satz erklärt den Weg, beispielsweise der Eigentümer muss die Hilfe beatragen und dann an die Mieter, je nach Anspruch.weitergeben.

  15. 12.

    Wir haben unser Haus aus 1973 im Mai 2022 bezogen und mussten Höchstpreise bei der Erstbetankung nach Hausübernahme bezahlen. Wir haben kein Vergleichswert zum Vorjahr. Gehen wir nun leer aus?

  16. 11.

    Auf der Seite der Investitionsbank Berlin ab 31. Januar.

  17. 10.

    Wie üblicherweise werden die bestraften Bürger nur teilweise etwas bekommen wenn sie die bürokratischen Regeln befolgen . Statt eine Digitale Version anzubieten müssen wir die Adresse suchen usw. Gibt es keine Verantwortlichen mit hilfreichen Ideen?

  18. 9.

    2 dringende Fragen dazu:
    1. Wie stellen Mieter und Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus einen Antrag für den Zuschuss - über die Haus- bzw. WEG-Verwaltung oder muss diese den Antrag stellen?
    2. Gibt es dann pro Wohnung bis zu 2.000 EUR Zuschuss, also bei 33 Wohneinheiten bis zu 66.000 EUR?

  19. 8.

    Warum gilt das nicht für Erdgas? Mein Gasanbieter hat den Preis mehr als verdoppelt.

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