Gefahr von antisemitischen Parolen - Polizei verbietet erneut Palästina-Demonstrationen in Berlin

Fr 12.05.23 | 14:52 Uhr
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Archiv: Eine Teilnehmerin der «Revolutionären 1. Mai-Demonstration» trägt eine Palästina-Flagge. (Foto: dpa)
Audio: radioBerlin 88,8 | 12.05.2023 | Peter Klinke | Bild: dpa

Erneut sind zwei palästinensische Demonstrationen in Berlin von der Polizei verboten worden. Beide Verbote betreffen geplante Demonstrationen an diesem Wochenende in Berlin kurz vor dem jährlichen palästinensischen Vertreibungs-Gedenktag Nakba am 15. Mai, wie ein Polizeisprecher sagte. Zur Begründung führte die Polizei an, dass die Gefahr bestehe, dass es bei den Demonstrationen zu volksverhetzenden und antisemitischen Parolen, Gewaltausbrüchen und Gewaltverherrlichung kommen könne.

Demos waren für Samstag und Sonntag geplant

Eine Demonstration am Sonntag mit dem Motto "Solidarität mit dem palästinensischen Volk" sollte mit 100 Teilnehmern vom Rathaus Neukölln zum Hermannplatz ziehen. Die zweite sollte am Brandenburger Tor stattfinden. Eine dritte Demonstration am Samstag in Neukölln wurde laut Polizei vom Veranstalter abgesagt.

Eine weitere größere Demonstration palästinensischer Gruppen ist für Samstag (20. Mai) geplant und trägt den Titel: "Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum 75. Jahrestag der Nakba". Dazu gibt es noch keine Entscheidung der Polizei.

Bereits in den vergangenen Wochen Aufzüge verboten

In den vergangenen Wochen hatte die Polizei mehrere palästinensische Demonstrationen gegen die Politik Israels verboten, weil sie antisemitische Parolen und Gewalttätigkeiten erwartete. Gerichte hatten die Verbote bestätigt. Zuvor hatten am Osterwochenende Teilnehmer einer Palästina-Demonstration israelfeindliche und antisemitische Parolen gerufen.

Palästinenser erinnern jedes Jahr am 15. Mai an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Menschen im ersten Nahostkrieg 1948. Aus einem Teil des britischen Mandatsgebiets Palästina wurde am 14. Mai 1948 Israel. Die arabischen Nachbarn griffen den neuen Staat an. Im Zuge der Kämpfe flohen rund 700.000 Palästinenser oder wurden vertrieben.

Vor einem Jahr waren rund um den Tag Hunderte Polizisten in Neukölln im Einsatz, um Verbote der palästinensischen Demonstrationen

Sendung: radioBerlin 88,8, 12.05.2023, 15:30 Uhr

13 Kommentare

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  1. 13.

    Die Palästinenser haben kein eigenes Land, wohin sie gehen könnten. Man sollte ihnen das gleiche Recht zugestehen wie den Juden mit dem Staat Israel. Die Siedlungspolitik in Israel ist nun mal nicht ohne. Ich stimme Ihnen aber zu, dass man Leib und Leben der in Deutschland lebenden Juden schützen muss. Deutschland ist nicht die richtige Plattform für solche Demos, meine Meinung.

  2. 12.

    Demonstriert einfach in dem Land, wo das Thema hingehört. Es muss doch nicht jeder ferne Konflikt in Berlin ausgetragen werden.

  3. 11.

    Ich teile die Meinung diese Demonstrationen zu verbieten,ich finde die Teilnehmer agieren hasserfüllt gegen Israel und gegen die jüdische Bevölkerung.Die israelische Bevölkerung geht auch nicht konform mit der herrschenden Politik und sind eher für ein friedliches Miteinander.

  4. 10.

    Ja, das ist Willkür und mit Blick auf die Demos in Israel, die gerade gestern im deutschen Bundestag als Zeichen einer starken Demokratie von allen Parteien gefeiert wurden, frage ich mich, wie unglaublich das ist, uns zu verbieten, zu demonstrieren. In Erwartung einer Stellungnahme des Senats.

  5. 9.

    Meine volle Zustimmung. Was soll der Zirkus. Es sind zu viele Menschen dabei, welche noch im Mittelaltersozialsiert sind und ihren Feindseeligkeiten freien Lauf lassen.

  6. 8.

    Man war viel zu lange zu leichtsinnig mit dem Umgang vieler politischen Demos von Ausländern.
    Wir gehen ja auch nicht in andere Länder um da zu demonstrieren.

  7. 7.

    ... und jetzt wird's kompliziert. "Auf einfachgesetzlicher Ebene gelten das Versammlungsgesetz des Bundes sowie die Versammlungsgesetze der Länder, sofern und soweit diese eines erlassen haben.11 Das Versammlungsrecht
    hat nicht nur den Anforderungen des Art. 8 GG, sondern auch den unions- und völkerrechtlichen
    Verpflichtungen zu genügen. Daher ist die Versammlungsfreiheit in sämtlichen Versammlungsge-
    setzen als „Jedermannsrecht“ ausgestaltet.12 Hierauf können sich neben Deutschen auch EU-Ausländer, Ausländer aus Drittstaaten und Staatenlose berufen."
    Geklaut aus:
    https://www.bundestag.de/resource/blob/573410/f29bbbe26976b23f666f0ddb2608e9be/WD-3-302-18-pdf-data.pdf

  8. 6.

    Ich bin sehr froh das durch dieses Verbot jüdisches Leben geschützt wird und von vornherein verhindert wird das es antisemitische Angriffe bzw. Äußerungen gibt !
    Jedem Palästinenser dem es nicht passt das Juden zu unserer Gesellschaft gehören kann gern die Heimreise antreten.

  9. 5.

    Nun dann lesen Sie einmal Art 8 GG. Grundrechtsinhaber sind deutsche Staatsbürger! Staatsbürger mit anderer Bationalität gehören nicht zu den Grundrechtsinhaber und haben dieses Recht nur Rahmen des einfachgesetzlichen Versammlungsrechtes! Damit kann eine solche Demonstration durchaus verboten werden!

  10. 4.

    Gleiches Recht für Alle.

  11. 3.

    Oha, gilt das nur für diese Gäste oder für alle Gäste? Ich hab seit geraumer Zeit den Eindruck, daß es da Unterschiede gibt. Selbst Ureinwohner dürfen bestimmte Dinge nicht tun, was einige Gäste dürfen. Läuft in D…….

  12. 2.

    Wahnsinn....... was wir alles in Berlin zulassen sollen.
    Richtig das diese Art von Demos unterbunden werden.
    Als Gäste in dieser Stadt sollte man sich anpassen und akzeptieren.

  13. 1.

    Es gibt ein Demonstrationsrecht was für alle gilt, was hier durch die Polizei praktiziert wird ist Willkür, sollte es zu antisemitischen Ausschreitungen kommen, dann hat die Polizei dies zu unterbinden und die Demonstration aufzulösen!

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