Abgeordnetenhauswahl 2026 - CDU und SPD in Berlin wollen bei der nächsten Wahl jüngere Wähler zulassen

Do 11.05.23 | 12:49 Uhr
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Symbolbild:Eine sehr junge Wählerin sitzt vor einem Wahlzettel in einer Wahlkabine.(Quelle:dpa/L.Johannssen)
Audio: rbb24 Inforadio | 11.05.2023 | Thorsten Gabriel | Bild: dpa/L.Johannssen

Bei der Abgeordnetenhauswahl 2026 sollen erstmals auch 16- und 17-jährige mitwählen dürfen. SPD-Fraktionschef Raed Saleh kündigte in der "Berliner Morgenpost" an, es werde zeitnah einen entsprechenden Vorschlag der schwarz-roten Koalition geben.

Grüne und Linke signalisieren Zustimmung

CDU und SPD hatten die Absenkung des Mindestwahlalters in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Notwendig ist dafür eine Verfassungsänderung, für die es einer Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus bedarf. An den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen dürfen 16- und 17-jährige schon länger teilnehmen. Gleiches gilt erstmals auch für die Europawahl im kommenden Jahr.

Der Vorsitzende der Linksfraktion, Carsten Schatz, verwies darauf, dass es bereits fünf andere Bundesländer gebe, in denen das Wahlrecht ab 16 Jahren gelte. Wenn Berlin als sechstes Bundesland hinzukäme, erhöhe dies den Druck, das Wahlalter auch bei den Bundestagswahlen herabzusetzen.

Die Fraktionen von Grünen und Linken erklärten gemeinsam, mit ihnen seien keine weiteren Gespräche darüber notwendig. Die Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Bettina Jarasch, erklärte, in der Politik würden regelmäßig einschneidende Entscheidungen getroffen, die die Zukunft und das zukünftige Leben junger Menschen beträfen. Deshalb stünden die Grünen für diese Verfassungsänderung bereit.

Sendung: rbb24 Inforadio, 11.5.2023, 13 Uhr

44 Kommentare

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  1. 44.

    E.Herr:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 11.05.2023 um 21:39
    Rechte ja, Pflichten nein ?
    So geht Demokratie nicht.
    Lieber Immanuel das müssen Sie noch lernen."

    Ich denke eher, Sie müssen noch einiges lernen! Z.B. dass ein Baby bereits Rechte, aber kaum Pflichten hat und dass das in unserer Demokratie sehr gut funktioniert!

    Außerdem haben auch Jugendliche Pflichten und es gilt bereits ab dem vollendeten 14. Lebensjahr das Strafrecht, eben das Jugendstrafrecht mit mehr Möglichkeiten als das Erwachsenenstrafrecht, dass nur Geld- und Gefängnisstrafe kennt.

    Und nach Ihrer Logik müsste das Wahlrecht bereits ab 14 gelten, weil das (Jugend)Strafrecht bereits ab 14 gilt!

  2. 43.

    G.P.:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 11.05.2023 um 21:39
    Wer Rechte beansprucht, muss auch für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden können."

    Wo steht das festgeschrieben?

    Und im Übrigen werden doch jugendliche Täter zur Verantwortung gezogen.

    G.P.:
    "Wenn das Wahlalter herabgesetzt wird muss das deshalb entsprechend für die Strafmündigkeit gelten."

    Wo ist da die Kausalität???

    G.P.:
    "Es geht nicht, dass eine "Reife" nur für einen Bereich gilt."

    Die Reife entwickelt sich aber nun mal in den verschiedenen Bereichen eines Menschen unterschiedlich. Wenn Ihnen das nicht gefällt, dann müssen Sie sich bei der Natur beschweren.

  3. 42.

    Was ist so böse an der AfD?erklär mal, von den Linken kann ich dir eine Menge erzählen, durfte sie erleben, so,nun du

  4. 41.

    Lehrjahre sind keine Berufsjahre, das Berufsleben kommt erst danach!

  5. 39.

    „Wer Rechte beansprucht, muss auch für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden können.
    Wenn das Wahlalter herabgesetzt wird muss das deshalb entsprechend für die Strafmündigkeit gelten.“

    Dass jemand ab einem bestimmten Alter für evtl. begangene Straftaten geradestehen und die Verantwortung für das eigene Fehlverhalten übernehmen muss, ist unbestritten. Obwohl der Straftatbestand des „Falschwählens“ glücklicherweise nicht existiert, müssen auch junge Wählerinnen und Wähler – genau wie allen Anderen auch – die Konsequenzen ihrer Wahlentscheidung mittragen. Also ist Ihre Behauptung, dass sie in dieser Hinsicht keinerlei Verantwortung zu tragen hätten, so nicht richtig. Außerdem steht nirgendwo geschrieben, dass Volljährigkeit, Strafmündigkeit und Wahlrecht zwingend auf dasselbe Alter fallen müssen. In Österreich z.B. darf ab 16 gewählt werden, während man dort erst mit 18 volljährig und strafmündig ist. Und bei uns kann noch bis 21 das Jugendstrafrecht angewendet werden …

  6. 38.

    Rechte ja, Pflichten nein ?
    So geht Demokratie nicht.
    Lieber Immanuel das müssen Sie noch lernen.

  7. 37.

    Mit 16 treten viele bereits ins Berufsleben ein und sollten daher auch mitbestimmen können. Wichtig ist, vorher für ausreichend politische Bildung zu sorgen.

  8. 36.

    Wer Rechte beansprucht, muss auch für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden können.
    Wenn das Wahlalter herabgesetzt wird muss das deshalb entsprechend für die Strafmündigkeit gelten.
    Es geht nicht, dass eine "Reife" nur für einen Bereich gilt.

  9. 35.

    Verwaltungsfreund:
    "Antwort auf [Brunkhorst] vom 11.05.2023 um 18:02
    Da haben Sie Recht. Zumindest das passive Wahlalter sollte entgegen dem aktuellen Meinungstrend heraufgesetzt werden. Es wäre weise."

    Warum???

    Warum wollen Sie die Wähler bevormunden und ihnen vorschreiben, wen sie wählen dürfen und wen sie nicht wählen dürfen?

  10. 34.

    Brunkhorst:
    "Also in dem „Alter“ hätte ich aus mangels an Reife irgendwelche Hools gewählt. Die endgültige gefestigte Reife tritt doch erst um die 30 ein ..."

    Aber ab Mitte 20 beginnt schon der geistige Abbau!

    Dass Jugendliche schon politisch reif sein können, sieht man sehr gut an den Jugendorganisationen der Parteien!

    Brunkhorst:
    "... und oftmals wählt man als junger Mensch entweder trotz-oppositionell oder was die Eltern einen eintrichtern ."

    Also, wenn Sie sich mit Mitte 30 noch etwas von Ihren Eltern haben eintrichtern lassen, dann scheint irgendetwas in Ihrer Familie nicht zu stimmen.

  11. 33.

    E.Herr:
    "Antwort auf [Lausitzer] vom 11.05.2023 um 13:50
    Ich kann Ihnen nur zustimmen. Habe nichts gegen das Wahlalter 16. Aber dann muss auch die die volle Strafmündigkeit auf dieses Alter festgeschrieben werden."

    Wieso? Wo soll da eine kausale Logik sein? Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun???

    E.Herr:
    "Es kann doch nicht sein, daß wie z.Zt. gehandhabt ein 21 jähriger nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird ."

    Aber es ist so und folglich kann es auch so sein. Und warum auch nicht?

  12. 32.

    Sorry, aber was haben die oberen Zehntausend oder der goldene Löffel damit zu tun?
    Und CDU + SPD haben den "Vorschlag" gemacht und nicht die Kids.
    Irgendwie verstehe ich Ihren Kommentar nicht so ganz.

  13. 31.

    Nicht jeder ist in der Lage zu den oberen Zehntausend zu gehören, bzw. mit 16 einen IQ von 140 zu besitzen. Sicherlich gibt es immer welche mit goldenen Löffel und so aber das ist nun mal nicht das Gros der Gesellschaft. Aber wer ein Gymnasium besucht, heißt nicht automatisch gutes oder vernünftiges wählen. Was wollen denn die Kids? Noch mehr Rechte und die zwei Tage Woche ?

  14. 30.

    Klasse, ich lasse mir doch gerne die Welt von pubertierenden Kindern die Welt erklären,

  15. 29.

    In meiner Jugend hab ich die Grünen nicht gewählt, dazu musste ich knapp 50 werden. Man wird halt erst mit dem Alter weiser :-)

  16. 28.

    Also ich habe mein Wahlverhalten in 30 Jahren nicht geändert. Wählen ab 16 begrüße ich, in der Schule üben das doch die Kids bereits. Selbst mein Sohn hatte 2021 in der 2. Klasse Wahlplakate gemalt und Wahl gespielt. Wenn man sie vernünftig an das Thema heranführt, können Jugendliche durchaus selbständig entscheiden.

  17. 27.

    Das mit der sog. geistigen Reife scheint allerdings ein altersunabhängiges Problem zu sein-oder wie lassen sich sonst die Stimmen für die afd erklären?

  18. 26.

    Da haben Sie Recht. Zumindest das passive Wahlalter sollte entgegen dem aktuellen Meinungstrend heraufgesetzt werden. Es wäre weise.

  19. 25.

    Also in dem „Alter“ hätte ich aus mangels an Reife irgendwelche Hools gewählt. Die endgültige gefestigte Reife tritt doch erst um die 30 ein und oftmals wählt man als junger Mensch entweder trotz-oppositionell oder was die Eltern einen eintrichtern .

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